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Übergangsvorschriften:

Ab wann ist das neue Recht anzuwenden?


a. Ab 01.01.2002 wird zunächst einmal noch altes und neues Recht nebeneinander gelten. Denn grundsätzlich finden die neuen Vorschriften nur auf Neuverträge Anwendung. Dies ergibt sich aus der Überleitungsnorm des Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB (= Einführungsgesetz zum BGB).

Auf Schuldverhältnisse, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind, wird das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch sowie die bis dahin bestehenden Sondergesetze (z.B. wie AGB-Gesetz, Verbraucherkreditgesetz, Fernabsatzgesetz, Haustürwiderrufsgesetz etc.) in der bis dahin geltenden Fassung angewendet.

b. Besonderheiten gelten für Dauerschuldverhältnisse (z.B. Miete, Stromlieferungsverträge, Mobilfunk, Zeitungsabo etc.). Sie müssen grundsätzlich dem neuen Recht unterstellt werden, damit nicht über Jahre hinaus doppeltes Recht gilt. Die Parteien sollen allerdings die Möglichkeit erhalten, ihre Verträge selbst anzupassen; es gilt daher eine Übergangsfrist zur Anpassung der Verträge bis zum 01.01.2003. Sind die Altverträge bis dato nicht angepasst worden, so wird das neue Recht auf diese ohne Ausnahmen angewendet!

c. Abweichend von der Grundregel des Art. 229 § 5 EGBGB werden auf Altverträge (abgeschlossen vor dem 01.01.2002!) auch die neuen Zinssätze angewendet. Für die Zeit vor dem 01.01.2001 sind das Diskontsatzüberleitungsgesetz und die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen anzuwenden (Beachte: Der Verzugszins wurde nach der alten Regelung 3mal im Jahr an den Diskontsatz angepaßt, jeweils zum 01.01, 01.07. und zum 01.09. eines jeden Jahres [nach der neuen Regelung des § 247 Abs. 1 BGB n.F. nur noch 2mal zum 01.01. und zum 01.07. eines jeden Jahres]. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den jeweils geltenden Basiszinssatz – vgl. Hompepage der Bundesbank unter http://www.bundesbank.de).


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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