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Überstunden sind Pflicht LAG Frankfurt Az.: 9 Sa 386/89 Arbeitnehmer dürfen Überstunden grundsätzlich nur aus wichtigem Grund ablehnen. Damit lehnte das Landesarbeitsgericht Frankfurt die Kündigungsschutzklage eines Fliesenlegers ab, dem der Arbeitgeber wegen Arbeitsverweigerung ordentlich gekündigt hatte. Dieser war von seinem Vorgesetzten gebeten worden, an einem Freitagnachmittag nach regulärem Feierabend noch eine Vereinbarung mit einem Kunden zu erfüllen. Unter Hinweis auf das Ende seiner vertraglichen Arbeitszeit schlug der Handwerker dies aus. Auch die Drohung mit einer Kündigung hielt ihn nicht, da er private Termine wahrzunehmen habe. Nach Auffassung des Gerichts haben Arbeitnehmer grundsätzlich Überstunden zu leisten, wenn die betrieblichen Belange dies erfordern. So habe die Firma unter Zeitdruck gestanden. Der lapidare Hinweis auf "private Termine" genüge nicht für die Arbeitsverweigerung. |
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