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Polizei:
Verkehrsunfälle mit Personenschäden müssen der Polizei gemeldet werden.

Gesetzliche Mindestdeckungssumme:
Die Mindestdeckungssumme beträgt umgerechnet pauschal ca.1,4 Millionen DM für Personenschäden und Sachschäden

Erstattung von Personenschäden :
Heilbehandlungskosten werden in voller Höhe erstattet.

Erstattung von Sachschäden:
Die entstandenen Sachschäden werden ersetzt. Dabei kann als Abrechungsgrundlage entweder eine Werkstattrechnung, ein Gutachten oder auch ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden.
Im Falle eines Totalschadens hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung des Wiederbeschaffungswerts. Gutachterkosten werden in der Regel übernommen.

Schmerzensgeld:
In Österreich besteht seitens des Geschädigten ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dessen Höhe richtet sich wie in Deutschland nach dem Art und Schwere der erlittenen Verletzungen.

Mietwagen:
Die Kosten für einen Mietwagen werden für die Dauer der Reparatur übernommen. Als Höchstgrenze sind ca. 14 - 21 Tage anzusetzen.
Bei einem Totalschaden kann für die Dauer der Wiederbeschaffungszeit ein Mietwagen in Anspruch genommen werden.

Nutzungsausfall: Wird in Österreich nicht ersetzt


 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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