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Ungültige AGB in Mobilfunkverträgen

Änderung der Telefonnummer:

Ohne einen entsprechenden Wunsch des Kunden darf seine Telefonnummer nur bei wirtschaftlichen oder rechtlichen Zwängen geändert werden (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 2 U 37/96).

(vgl. MobilCom1) innerhalb der Homepage

Bearbeitungsgebühr im Rahmen der Billigkeit nach § 315 BGB

Wählt der Kunde eine andere Zahlungsart als das  übliche Einzugsverfahren, wird für die zusätzlich notwendigen Buchungsarbeiten eine Bearbeitungsgebühr im Rahmen der Billigkeit (§ 315 BGB), die dem jeweiligen Tarif zu entnehmen ist, erhoben. Diese Klausel ist gegenüber Privatpersonen unwirksam! (Landgericht Flensburg, Az.: 2 0 461 /99)

Datenschutz:

Der Kunde kann dem Mobilfunkanbieter die Weitergabe seiner persönlichen Daten verbieten und muss auf dieses Widerspruchsrecht deutlich hingewiesen werden (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 2 U 37/96).

(vgl. MobilCom1) innerhalb der Homepage

Deaktivierungsgebühr:

Die erhobene Deaktivierungsgebühr muss dem Betrag entsprechen, den der Mobilfunkanbieter an den Netzbetreiber zu zahlen hat (Landgericht Potsdam, Az.:2 O 491/97; Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 2 U 37/96).

Das Landgericht München geht nun in seiner Entscheidung weiter, Deaktivierungsgebühren sind generell unzulässig! (Landgericht München I, Az.: 7 O 11900/99)

(vgl. MobilCom1) innerhalb der Homepage

(vgl. LG München) innerhalb der Homepage

Nach BGH-Urteil unzulässig: Vgl.

BGH– Urteil

Kommentierung zu neuen Fällen vom Verfasser

Nach dem Urteil des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 21.06.2001 mit Az.: 2 U 40/00, sind Deaktivierungsgebühren in Mobilfunkverträgen wirksam. Die Revision zum BGH wurde jedoch zugelassen, so dass sich nun der BGH der Frage annehmen wird.

Urteil des OLG Schleswig

Einzelgesprächsnachweis 80-Tage-Regelung:

Folgende AGB in den Mobilfunkverträgen der Fa. MobilCom ist unwirksam: „Wenn Sie die Erstellung eines Einzelgesprächsnachweises (EGN) vereinbart haben, werden die Verbindungsdaten 80 Tage nach Rechnungsversand gelöscht; sollten Sie keinen EGN vereinbart haben, werden die Daten sofort gelöscht. Eine nachträgliche Prüfung ist dann nicht mehr möglich.“

Der Kunde muss innerhalb einer Frist von 80 Tagen noch die Möglichkeit haben, die Rechnung des Mobilfunkanbieters auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen (LG Flensburg, Az.: 2 O 93/99).

(vgl. MobilCom2) innerhalb der Homepage

(vgl. Nachweis) innerhalb der Homepage

Wird ein Einzelgesprächsnachweis nicht gewünscht, trägt der Mobilfunkanbieter trotzdem die Beweispflicht für getätigte Telefonate. Wenn der Mobilfunkunternehmer nach dem Rechnungsversand die Verbindungsdaten einfach löscht, kann er seine Ansprüche gegenüber dem Kunden nicht mehr beweisen und hat folglich auch keinen Anspruch gegenüber dem Kunden (Amtsgericht Ebersberg, Az.: 2 C 820/98).

Einzelgesprächsnachweis – Kosten

Ein Einzelgesprächsnachweis muss der Mobilfunkanbieter kostenlos zur Verfügung stellen. Dies gilt für Inlands- und Auslandsgespräche; sowie für die Verkürzung der Telefonnummern um 3 Stellen. Lediglich für Kaufleute kann eine abweichende Regelung erfolgen (LG Landshut – Az.: 2 HK 0 552/99; LG Flensburg – Az.: 2 O 339/98, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht – Az.: 2 U 221/99, Landgericht München I – Az.: 7 O 11900/99).

(vgl. Urteil LG Flensburg) innerhalb der Homepage

(vgl. Urteil OLG Schleswig) innerhalb der Homepage

(vgl. EG-Nachweis) innerhalb der Homepage

(vgl. Nachweis) innerhalb der Homepage

(vgl. LG München) innerhalb der Homepage

Stellungnahme der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)

Einzugsermächtigung

Dem Kunden darf eine Gebühr auferlegt werden, wenn er eine Einzugsermächtigung verweigert (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 6 U 206/95). Ein Entgelt für eine Rücklastschrift ist aber nur zulässig, wenn sie vom Kunden verschuldet ist (Landgericht Potsdam, Az.: 2 O 491/97)

(vgl. MC3) innerhalb der Homepage

(vgl. LG München) innerhalb der Homepage

Fristen:

Einwendungsfristen gegen Rechnungen müssen angemessen sein und erfordern einen besonderen Hinweis an den Kunden (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 2 U 37/96)

(vgl. MobilCom1) innerhalb der Homepage

Guthabenfenster bei Prepaidkarten

Die Formulierung: „Erfolgt kein erneutes Aufladen innerhalb des Zeitfensters, verfällt das Restguthaben“ im Zusammenhang mit nachstehendem Zeitfenster:

– Startguthaben 50,00 DM ist gültig für 90 Tage, Guthaben 100,00 DM ist gültig für 180 Tage, Guthaben 200,00 DM ist gültig für 360 Tage, Guthaben 300,00 DM ist gültig für 540 Tage; Guthaben 400,00 DM ist gültig für 720 Tage.

Verstößt gegen das AGBG und ist daher unwirksam (Brandenburgisches OLG, Az.: 3 U 251 /98).

(vgl. Free&Easy Card Fall) innerhalb der Homepage

Haftung bei Missbrauch:

Die Haftung von Telefonkunden muss ähnlich wie bei Kreditkartenbesitzern auf einen Höchstbetrag beschränkt werden und ist zudem vom Verschulden des Kunden abhängig (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 2 U 37/96).

(vgl. MobilCom1) innerhalb der Homepage

Sperre

Der Telefonanschluß darf erst gesperrt werden, wenn der Kunde gemahnt wurde und mit mindestens 150 Mark in Verzug ist (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 2 U 42/96).

(vgl. MobilCom1) innerhalb der Homepage

Vorfälligkeit:

Ein Verzug des Kunden mit einem geringfügigen Betrag berechtigt nicht, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen. Der Mobilfunkanbieter kann den Vertrag jedoch kündigen, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Rechnung nicht bezahlt wird (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 6 U 206/95).

(vgl. MC3) innerhalb der Homepage


weitere Themenbereiche zum Telefon:

Sondernummern

Kosten für Auskunftsdienste

Anschriften der Telefongesellschaften

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