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Verkehrsunfall – Statistiken, empfohlene Verhaltensweisen, Rechtsdurchsetzung, Urteile zum Verkehrsunfall

Dieser Artikel informiert Sie sowohl über das richtige Verhalten unmittelbar nach einem Verkehrsunfall, als auch über rechtliche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Vorab präsentieren wir Ihnen einige Statistiken zum Verkehrsunfall bezogen auf die Region Siegen und den Bund. Außerdem finden Sie hier zahlreiche Urteile zum Thema Verkehrsunfall.


Statistiken rund um den Verkehrsunfall

Verhalten nach Verkehrsunfall
Verkehrsunfall

Auf deutschen Straßen kommt es jedes Jahr zu über 2,3 Millionen Verkehrsunfällen, die von der Polizei erfasst werden. Damit kommt es alle 14 Sekunden zu einem Verkehrsunfall. Tatsächlich dürfte es häufiger zu einem Verkehrsunfall kommen, da nicht bei jedem Verkehrsunfall die Polizei gerufen wird. Täglich verbreiten sich rund um die Uhr, insbesondere über Radio und Internet, Nachrichten über Unfälle mit Verletzten oder gar Toten. Über Verkehrsunfälle in Siegen und im Siegerland berichtet regelmäßig das Internetportal www.wirsiegen.de. Die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland schwankt von Jahr zu Jahr. 2013 gab es 3.340 Verkehrstote in Deutschland. Im Straßenverkehr einem Verkehrsunfall verletzt wurden 2013 offiziell ca. 364.000 Personen. Eine Tendenz für 2014 lässt sich noch nicht erkennen. Auch die Region Siegen bleibt von Verkehrsunfällen nicht verschont. Im Kreis Siegen-Wittgenstein kam es 2012 zu 1.104 Verkehrsunfällen, welche der Polizei gemeldet wurden. Acht Menschen kamen bei einem Verkehrsunfall in Siegen oder in der Umgebung ums Leben.

Sollten Sie einmal in Siegen, Kreuztal, Hilchenbach, Netphen, Wilnsdorf, Bad Berleburg oder sonst irgendwo im Kreis Siegen-Wittgenstein oder im Bundesgebiet von einem Verkehrsunfall betroffen sein, sollten Sie informiert sein, wie Sie sich verhalten sollten um eine spätere Durchsetzung Ihrer juristischen Ansprüche nicht zu gefährden.


Verhalten nach Verkehrsunfall

Unfallort nach Verkehrsunfall nicht verlassen

Nach dem Verkehrsunfall sollten Sie den Unfallort nicht verlassen. Auch bei kleinen Parkplatzschäden, bei welchen der Unfallgegner nicht anwesend ist, müssen Sie eine angemessene Zeit warten. Es genügt nicht, die eigenen Kontaktdaten am Fahrzeug des Unfallgegners zu hinterlassen ohne zu Warten. Empfehlenswert ist es eine gewisse Zeit (mindestens 30 Minuten) zu warten und sodann Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des Unfallgegners zu hinterlassen und die nächste Polizeidienststelle über den Unfall und die Wartezeit zu informieren. Übrigens entfernt sich etwa jeder Vierte Unfallbeteiligte unerlaubt vom Unfallort. Wer erwischt wird, muss mit strafrechtlicher Verfolung rechnen. Konsequenz ist häufig der Entzug des Führerscheins sowie eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Hundert Euro oder im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe.

Sicherung der Unfallstelle

Warndreieck nach Verkehrsunfall
Sicherung der Unfallstelle nach einem Verkehrsunfall

Nach dem Verkehrsunfall an erster Stelle sollte immer die Sicherung der Unfallstelle stehen. Dies hilft, weiteren Schaden zu vermeiden. Zur Sicherung des Unfallortes nach einem Verkehrsunfall gehört das Einschalten der Warnblinkanlage und das Aufstellen eines Warndreiecks. Zur Eigensicherung sollten Sie das Anziehen einer Warnweste nicht vergessen. Die Maßnahmen zur Sicherung der Unfallstelle sind grundsätzlich noch vor der Alarmierung von Rettungskräften durchzuführen.

Erste Hilfe nach dem Verkehrsunfall

Sodann sollte als zweiter Schritt nach dem Verkehrsunfall gegebenenfalls Erste Hilfe geleistet werden. Die Erste Hilfe umfasst die Alarmierung des Rettungsdienstes sowie die Erstversorgung der durch den Verkehrsunfall Verletzten.

Alarmierung der Polizei

Grundsätzlich ist es so gut wie immer empfehlenswert nach einem Verkehrsunfall die Polizei zu rufen. Allenfalls bei Sachschäden unter 500 Euro sollten Sie eine Abwicklung des Unfalls ohne Polizei in Erwägung ziehen. Auch in solchen Bagatellfällen kann die Hinzuziehung der Polizei jedoch nicht schaden. Gibt es Verletzte, höhere Sachschäden oder eine unklare Schuldfrage hinsichtlich der Verursachung des Verkehrsunfalls, sollte die Polizei in jedem Fall gerufen werden. Dies gilt auch, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.

Eigene Dokumentation

Es empfieht sich nach dem Verkehrsunfall immer eigene Fotos von der Unfallstelle zu machen. Dokumentieren Sie Schäden an den Fahrzeugen, die Stellung der Fahrzeuge und alles, was Ihnen wichtig erscheint. Ebenso empfehlenswert ist es nach Zeugen Ausschau zu halten und diese um ihre Personalien zu bitten. In jedem Fall sollten Sie sich die Daten des Unfallgegners notieren. Vermerken Sie den Fahrer und den Halter des gegnerischen KFZ. Zu diesen Daten gehört neben den Personalien auch die Versicherung des Unfallgegners und das Kennzeichen des Fahrzeugs des Unfallgegners. Empfehlenswert ist auch die Notierung des Namens des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten. Notieren Sie sich auch kurz den Unfallhergang, den Unfallzeitpunkt, den genauen Unfallort und die Straßenverhältnisse (Wetter, Glätte, Schnee, Eis, Regen,…). Sollten Sie bei einem Verkehrsunfall selbst verletzt worden sein, ist es wichtig, dass Sie sich eingehend durch einen Arzt untersuchen lassen und Ihre Beeinträchtigungen dokumentiert werden. Nach einem Verkehrsunfall kann Ihnen unter Umständen ein Schmerzensgeld zustehen, welches vom Grad der Beeinträchtigungen abhängig ist.

Räumung der Unfallstelle

Verkehrsunfall und was nun? Kompetente Hilfe vom Rechtsanwalt spart unnötig Ärger!

Bei geringen Sachschäden sollte die Unfallstelle nach Markierung der Stellung der Fahrzeuge und Anfertigung von Lichtbildaufnahmen geräumt werden um den Verkehrsfluss nicht unnötig zu behindern. Im Übrigen sollten Spuren jedoch nicht beseitigt werden.

Kontaktaufnahme zur Versicherung

Nach dem Verkehrsunfall sollte zeitnah die Versicherung kontaktiert werden. Im Versicherungsvertrag ist häufig geregelt, dass die Kontaktaufnahme binnen einer bestimmten Frist erfolgen muss. Diese Frist beträgt häufig eine Woche, bei Unfällen mit tödlichem Ausgang 48 Stunden.


Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

Umfassende Rechte des Verkehrsunfallopfers

Das deutsche Verkehrsrecht und Versicherungsrecht und die entsprechenden Gesetze gewähren Opfern von Verkehrsunfällen umfassende Rechte. Grundsätzlich soll das Opfer so gestellt werden, wie es ohne den Verkehrsunfall dastehen würde. Zudem kommt unter Umständen die Gewährung von Schmerzensgeld in Betracht.

Verkehrsrecht Verkehrsunfall
Rechtsprechung rund um den Verkehrsunfall

Rechtsdurchsetzung

All diese Rechte müssen jedoch durchgesetzt werden. Die Besonderheit im Verkehrsunfallrecht liegt darin, dass der Unfallgegner pflichtversichert ist und mit der gegnerischen Versicherung somit in jedem Fall ein liquider Schuldner vorhanden ist. Dies ist für das Unfallopfer zunächst natürlich von Vorteil. Allerdings ist  der Versicherer im Zweifelsfall auch zahlungsunwillig. Deshalb muss das Vorliegen der einzelnen Anspruchsvoraussetzungen häufig vor Gericht bewiesen werden.

Umfang des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall

Gegebenenfalls kommen Schadensersatzansprüche insbesondere hinsichtlich folgender Positionen in Betracht:

  • Reparatur des beschädigten Fahrzeugs
  • Bergung des Fahrzeugs nach dem Verkehrsunfall
  • Abschleppen des Fahrzeugs nach dem Verkehrsunfall
  • Arzt- und Heilbehandlung der Unfallopfer
  • Nutzungsausfall hinsichtlich des beschädigten Fahrzeugs
  • Verdienstausfall der Unfallopfer nach dem Verkehrsunfall
  • Gebühren für Rechtsanwälte
  • Gebühren für Sachverständige
  • Gebühren für Gutachter
  • Auslagen zur Unfallabwicklung
  • Mietwagen nach dem Verkehrsunfall
  • Abmeldung und Entsorgung des zerstörten Fahrzeugs
  • Haushaltsführungskosten

Kosten der Rechtsverfolgung

Wer einen Verkehrsunfall nicht mitverursacht hat, hat einen Erstattungsanspruch gegen den Unfallgegner in Höhe von 100 % der entstandenen Schäden. Zu diesen Schäden gehören auch jene Kosten, die dadurch entstehen, dass das Unfallopfer einen Rechtsanwalt zur Verfolgung und Durchsetzung seiner Rechte konsultiert hat. Das Unfallopfer sollte einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen. Nur bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht kann der Geschädigte letztlich sicher sein, eine fachliche fundierte Beratung zu seinem verkehrsrechtlichen Problem zu erhalten. Von Vorteil ist es, wenn der Fachanwalt für Verkehrsrecht gleichzeitig auch Fachanwalt für Versicherungsrecht ist. Dann ist gewährleistet, dass der Anwalt die Rechte des Mandanten auch gegenüber einer Versicherung optimal durchsetzen kann. Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Siegen / Kreuztal und in dieser Eigenschaft Ihr optimaler Ansprechpartner bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach einem Verkehrsunfall! Sollten Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen sein können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an ihn wenden und sich in jeder Hinsicht kompetent und zuverlässig beraten lassen. Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz steht Ihnen als Rechtsanwalt in Siegen / Kreuztal mit Rat und Tat zur Seite!
Unabhängig von den Rechtsverfolungskosten als erstattungsfähigem Schaden kann eine bestehende Rechtsschutzversicherung für die Kosten der Rechtsverfolung aufkommen. Hier empfiehlt es sich zunächst eine Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung einzuholen.

Sollten Sie Interesse an umfangreichen Statistiken rund um den Verkehrsunfall haben, empfehlen wir Ihnen einen Besuch des Internetauftritts des Statistischen Bundesamtes.

Weitere Beiträge rund um den Verkehrsunfall

Abschließend möchten wir Ihnen noch einige weitere Beiträge und Urteile empfehlen.

Urteile


Auf unserer Homepage finden Sie noch zahlreiche weitere Urteile und Beiträge rund um das Thema Verkehrsunfall. Nutzen Sie zur Suche nach für Sie spannenden und interessanten Inhalten einfach die Suchfunktion im oberen rechten Bereich der Homepage.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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