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Verlegungsantrag – Ablehnung und Zulässigkeit einer Beschwerde OLG Celle Az: 1 Ws 434/11 Beschluss vom 03.11.2011 In der Strafsache wegen unerlaubten
Besitzes von Betäubungsmitteln hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts
Celle am 3. November 2011 beschlossen: Die Beschwerde des Verteidigers vom
1. November 2011 gegen den Beschluss des Vorsitzenden der kleinen Jugendkammer
des Landgerichts Hannover vom 31. Oktober 2011 hat sich erledigt, nachdem der
Verteidiger zum Hauptverhandlungstermin am 3. November 2011 erschienen ist.
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