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Versäumnisverfahren – Fristen


Tatbestand

Rechtsbefehl

Fristdauer

Versäumung der Frist zur Verteidigungsanzeige ach § 276 I ZPO: Versäumnisurteil wurde noch nicht erlassen

Anzeige der Verteidigungsbereitschaft

Vor Übergabe des unterschriebenen Versäumnisurteils vom Richter an die Geschäftsstelle

Versäumung der Frist zur Verteidigungsanzeige nach § 276 I ZPO: Versäumnisurteil wurde bereits erlassen, aber noch nicht zugestellt

Wiedereinsetzungsantrag und Anzeige der Verteidigungsbereitschaft

Vor Zustellung des Versäumnisurteils

Versäumung der Frist zur Verteidigungsanzeige nach § 276 I ZPO: Versäumnisurteil wurde bereits zugestellt

Einspruch

2 Wochen ab Zustellung

Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Versäumnisurteils

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)

Erlass eines echten Versäumnisurteil

Einspruch

2 Wochen ab Zustellung

Versäumung der Einspruchsfrist

Wiedereinsetzungsantrag und Einspruchseinlegung

2 Wochen ab Hinderungswegfall; spätestens 1 Jahr nach Fristablauf

Erlass eines unechten Versäumnisurteils

Berufung

1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)

Verwerfung des Einspruchs als unzulässig

Berufung

1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)

Erlass eines Zweiten Versäumnisurteils

Berufung

1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)

 


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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