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Keine nochmalige Verurteilung in anderem EU-Land wegen derselben Straftat! EuGH (= europäischer Gerichtshof) Az.: C-187/07, C-385/01 Schlussantrag v. 19.09.2002 Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!): Ein Angeklagter, der bereits in einem EU-Land wegen einer Strafsache verurteilt worden ist, kann wegen derselben Straftat nicht noch einmal in einem anderen EU-Land gerichtlich belangt werden. Dies verstößt sonst gegen „Ne-bis-in-idem“-Grundsatz (lat.: Es darf niemand wegen derselben Tat zweimal bestraft werden! In Deutschland in Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt) der im „Schengener Abkommen“ für die EU-Länder festgelegt wurde. Sachverhalt: In beiden Fällen wurden Betäubungsdelikte im ersten EU-Land mittels Vergleichs abgeschlossen. Wegen der gleichen Delikte wurden die Betroffenen dann von einem zweiten EU-Land nochmals bestraft.
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