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Europaweite Vollstreckung von Geldbußen für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten!


Die Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten haben am 08.05.2003 beschlossen, dass künftig alle von einem Mitgliedsstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen bei allen Formen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich europaweit gegenseitig anerkannt und vollstreckt werden. Diese Regelung muss jedoch noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Diese aus 39 Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen bestehende Regelung soll für Geldbußen von 70 € und mehr gelten. Zahlt z.B. ein Verkehrssünder den geforderten Betrag nicht, so droht ihm ersatzweise eine Freiheitsstrafe. Jeder EU-Mitgliedsstaat soll dabei das jeweilige Strafmaß selbst festlegen können. Sofern die ausländische Entscheidung in einem Verfahren ergangen ist, welches Grundrechte oder rechtsstaatliche Prinzipien verletzt, kann das Heimatland eines Betroffenen die grenzüberschreitende Vollstreckung verweigern.


Anmerkung: Nunmehr sind die Tage gezählt, in denen man in manchen EU-Ländern ungestraft eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen konnte.


 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

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