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Fahrerlaubnisentziehung (vorläufige) – 4 Monate nach Tat unzulässig Landgericht Kiel Az: 46 Qs 25/08 Beschluss vom 07.04.2008 In der Strafsache hat die 10. Große
Strafkammer des Landgerichts Kiel auf die Beschwerde des Angeschuldigten gegen
den Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 29.01.2008, durch den ihm die
Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, am 07.04.2008 beschlossen:
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