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Bei einem Wadenkrampf im Auto nicht stehen bleiben! AG Hildesheim Az.: 21 C 49/98 Einer Autofahrerin wurde eine Zwei-Drittel-Mitschuld an einem Verkehrsunfall zugewiesen, weil sie auf der Autobahn einen Wadenkrampf erlitt und auf der Überholspur anhielt. Das nachfolgende Auto konnte noch ausweichen, ein weiteres fuhr jedoch auf. Die Autofahrerin erhielt von diesem Fahrer nicht den kompletten Schadensersatz, da sie ihr Fahrzeug - nach Ansicht des Gerichts - trotz Wadenkrampfes aus dem Gefahrenbereich hätte hinaussteuern müssen. |
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