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Keine Verpflichtung zur zutreffenden Aufklärung über den Wert von Verkaufsobjekten! OLG Düsseldorf Az.: 9 U 265/00 Urteil vom 01.10.2001 Leitsatz (vom Verfasser nicht amtlich!): Verkäufer sind nicht verpflichtet, objektiv richtige Angaben über den Wert einer Kaufsache zu machen. Ein Gutachten über ein Verkaufsobjekt kann vom Käufer nicht so interpretiert werden, als wollte der Verkäufer damit den Verkehrswert des Kaufobjekts zutreffend angeben. Vielmehr ist ein solches Gutachten lediglich eine Information für den Käufer, dass der Verkehrswert des Kaufobjekts auf einen bestimmten Betrag festgestellt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig! Sachverhalt: Der Käufer einer Eigentumswohnung hat gegen die Verkäufer geklagt. Diese hatten dem Käufer ein Wertgutachten gegeben, in dem die Wohnung zu einem Sachwert von 400.000 DM veranschlagt worden war. Als der Kläger die Wohnung ein Jahr nach Kauf verkaufen musste, setzte ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger den Sachwert der Wohnung auf 290.000 DM fest.
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