Skip to content

Kein Anspruch auf Grundstückszufahrt über Wirtschaftsweg

VG Koblenz

Az. : 3 L 1907/00


Anlieger haben keinen Anspruch darauf, ihr Grundstück über einen Wirtschaftsweg anfahren zu können.

Als unerheblich wertete das VG Koblenz, wenn ein Grundstückseigentümer mit Wissen der Baugenehmigungsbehörde seine Garagenzufahrt in Richtung des Wirtschaftsweges hin angelegt hat. Entscheidend sei allein, dass das Grundstück auch über einen öffentliche Straße zu erreichen sei. Das Gericht lehnte mit seinem Beschluss den Antrag eines Anliegers ab, der Gemeinde Anpflanzungen vor seiner Grundstückszufahrt zu untersagen. Der Antragsteller hatte einen Bauantrag für ein Wohnhaus mit Carport eingereicht. Darin war vorgesehen, den Carport mit seiner Zufahrt so anzulegen, dass das Grundstück nur von einem Wirtschaftsweg her angefahren werden konnte. Die entsprechende Baugenehmigung wurde dann zwar zunächst so erteilt, später erließ die Baubehörde jedoch einen Ergänzungsbescheid, in dem eine Zufahrt über den Wirtschaftsweg ausdrücklich verboten wurde. Zur Begründung verwies die Baubehörde auf die über die öffentliche Straße mögliche Zufahrt. Das VG bestätigte die Rechtmäßigkeit des behördlichen Verbots. Die Richter betonten, dem Wirtschaftsweg komme keine so genannte Erschließungsfunktion zu. Außerdem sehe der Bebauungsplan der Gemeinde vor dem Grundstück des Antragstellers eine öffentliche Grünfläche vor. Der Antragsteller hätte nicht darauf vertrauen dürfen, weiterhin die Zufahrt zu seinem Grundstück über den Wirtschaftsweg nehmen zu können. Er habe auf eigenes Risiko gehandelt, als er vor endgültiger Klärung der Rechtslage die Zufahrt zu seiner Garage ausschließlich zu dem Wirtschaftsweg hin angelegt und damit vollendete Tatsachen geschaffen habe. Vor diesem Hintergrund sei es rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde im Rahmen der Erfüllung ihres Bebauungsplans damit begonnen habe, vor dem Grundstück des Antragstellers eine Grünfläche anzulegen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos