Ein Energieversorger wollte einem Kunden wegen hoher Schulden den Strom sperren, doch dieser verweigerte den Zutritt zu den Zählern. Trotz Einwänden des Kunden entschied das Oberlandesgericht, dass er die zwangsweise Unterbrechung der Versorgung nun dulden muss.
Ein Windpark-Entwickler investierte 200.000 Euro in sein Projekt und forderte per Eilantrag einen Vorbescheid, um schärfere Gesetze zu umgehen. Doch das Gericht lehnte den Antrag ab, weil der Entwickler das entscheidende Dokument selbst als bloßen Zwischenschritt darstellte.
Ein Investor ersteigerte ein Haus für 285.000 Euro, obwohl er es nie persönlich besichtigt hatte und sich auf das Exposé verließ. Dieser vermeintlich unverbindliche Text wurde für den Verkäufer zu einer Haftungsfalle von über 73.000 Euro.
Ein Kläger versuchte, eine Stuttgarter Amtsrichterin wegen Befangenheit abzulehnen, weil sie seine Argumente in einem anderen Befangenheitsverfahren abgewiesen hatte. Das Landgericht sah darin keinen Beweis für Voreingenommenheit, sondern vielmehr einen missbräuchlichen Versuch, unliebsame Entscheidungen anzugreifen.
Ein Kläger verlangte von einem Sozialgericht die Zulassung einer Berufung, weil ihm die Teilnahme an der Verhandlung per Videokonferenz verweigert wurde. Das Landessozialgericht wies seine Beschwerde ab, obwohl er einen Gehörsverstoß monierte.
Eine pflegebedürftige Rentnerin klagte gegen höhere Pflegekosten; ihr Anwalt legte Widerspruch ein, ohne einen erforderlichen Vollmacht-Nachweis zu erbringen. Die fehlende Bestätigung erwies sich als unheilbarer Fehler mit weitreichenden Konsequenzen für den Fall.
Eine Partei, selbst mit einem Urteil über Hunderttausende Euro belastet, unterstützte als "Streithelferin" die Klage einer früheren Gegnerin auf über eine Million Euro. Doch obwohl sie das Gerichtsurteil erst Tage später erhielt, war ihre Berufung dennoch zu spät – mit hohen Kosten für die Helferin.
Ein Wohnungseigentümer lehnte nach einer Prozessniederlage systematisch mehrere Richter wegen Befangenheit ab. Eine der abgelehnten Richterinnen durfte am Ende sogar selbst über ihren Fall entscheiden – entgegen dem üblichen Vorgehen.
Ein Richter in einem erbitterten Sorgerechtsstreit entzog der Kindesmutter das Sorgerecht, obwohl sie ihn kurz zuvor wegen Befangenheit abgelehnt hatte. Das Oberlandesgericht hob seine Entscheidung nun auf, da sein Handeln die eigene Unparteilichkeit offenbarte.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft forderte den Abriss einer massiven Terrasse, die acht Jahre lang auf ihrem Gemeinschaftseigentum stand. Obwohl die Baugenehmigung fehlte, urteilte das Gericht: Das Bauwerk darf bleiben, da der Zeitablauf entscheidend war.
Ein Bauunternehmer verlangte von einer Bauträgerin nachträglich die Umsatzsteuer für längst abgeschlossene Bauleistungen, nachdem sich die Rechtslage geändert hatte. Obwohl er eigentlich im Recht hätte sein können, scheiterte die Klage aus gleich zwei unerwarteten Gründen.
Ein **Paket beschädigt** oder verspätet vorzufinden, ist für Online-Käufer ein häufiger Ärgernis. Oft fühlen sich Kunden hilflos, weil Händler die Verantwortung auf den Paketdienst abwälzen und dabei wertvolle Zeit verloren geht. Doch welche konkreten Schritte müssen Sie unternehmen, um Ihre Rechte als Käufer schnell und effektiv durchzusetzen?
Der PV-Akku einer Hausbesitzerin wurde per Fernzugriff in der Speicherkapazität gedrosselt, weil baugleiche Modelle Brandgefahren aufwiesen. Dennoch urteilte das Oberlandesgericht: Diese sicherheitsbedingte Leistungseinschränkung begründet keinen rechtlichen Mangel.
Ein Busfahrer beschädigte auf dem Betriebsgelände sein Privatfahrzeug mit dem Dienstbus und verlangte vom Arbeitgeber vollen Schadenersatz von rund 2.600 Euro. Trotz des Unfalls mit einem Firmenfahrzeug auf Firmengelände sah das Gericht den Arbeitgeber nicht in der Pflicht.
Ein 83-jähriger Mann stürzte auf einem unebenen Friedhofsweg und forderte daraufhin Schmerzensgeld von der zuständigen Stadt. Trotz klarer Haftung des Betreibers musste er wegen seiner Ortskenntnis eine erhebliche Mitschuld tragen.
**AGB-Klauseln von Online-Partnervermittlungen** geraten immer wieder in den Fokus von Gerichten, wenn es um automatische Vertragsverlängerungen geht. Nutzer sehen sich oft mit einer zwölfmonatigen Verlängerung konfrontiert, obwohl ihr Vertrag ursprünglich nur sechs Monate laufen sollte. Dies kann zur unerwarteten Kostenfalle werden. Doch wann sind solche automatischen Verlängerungen rechtlich zulässig, und wann benachteiligen sie Verbraucher unangemessen?
Ein Hauseigentümer sah sich wegen seiner neuen Dachfenster einer Rückbau-Anordnung gegenüber und wehrte sich gleichzeitig gegen den massiven Anbau seiner Nachbarn an der Grundstücksgrenze. Das Verwaltungsgericht Trier gab ihm in einem Punkt Recht, im anderen aber nicht – und das hatte einen unerwarteten Haken.
Viele Kunden kündigten ihre Online-Verträge digital, doch der Anbieter verlangte eine zusätzliche telefonische Bestätigung, um die Kündigung wirksam werden zu lassen. Diese vermeintlich notwendige Bestätigung erklärte ein Gericht nun jedoch als unzulässige Irreführung der Verbraucher.
Die Bewirtschaftung ihrer Felder wurde für eine Landwirtin erheblich erschwert, da wichtige landwirtschaftliche Wege zugewachsen und versperrt waren. Mehrfache Aufforderungen zur Instandhaltung dieser Erschließungswege blieben von der zuständigen Gemeinde unbeachtet. So musste ein Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Kommune zur Wegeunterhaltung der teils unpassierbaren Verbindungen verpflichtet ist.
Ein Weinhandel vertraute einem Logistikunternehmen seine wertvolle Ware zur Lagerung an, doch es kam zu erheblichen Inventurdifferenzen. Als Weinflaschen im Lager verschwanden, forderte der Händler vollen Schadensersatz; das Logistikunternehmen berief sich auf vereinbarte Haftungsbeschränkungen. Das Landgericht Bad Kreuznach musste klären, inwieweit die **Logistik Haftung** bei wiederholten, ungeklärten Verlusten uneingeschränkt gilt oder vertragliche Grenzen bestehen.
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