Im zahnärztlichen Behandlungsfehlerprozess führte die Rüge gegen den Gutachter zu einer unzulässigen Verspätung Ablehnungsgesuch durch den beklagten Arzt. Der Ablehnungsantrag wurde nicht wegen der inhaltlichen Mängel abgewiesen, sondern weil die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen massiv überschritten war.
Trotz fristgerechter Zustellung eines unterschriebenen Schriftsatzes drohte einem Anwalt die Formunwirksamkeit bei fehlendem sicheren Übermittlungsweg. Das Landesarbeitsgericht stellte nun klar, dass diese vermeintlich kleine Nachlässigkeit ein komplettes Rechtsmittel sofort unzulässig macht.
Der Anwalt legte Berufung ohne Auftrag ein, um die Frist für seinen bedürftigen Mandanten nicht verstreichen zu lassen. Er half dem Mandanten und steht nun selbst vor einem erheblichen Kostenrisiko, weil er die Prozesskostenhilfe-Prüfung vernachlässigte.
Die Frage der Vertretungsmacht beim Gebrauchtwagenkauf stand im Zentrum, als ein Käufer einen Vertrag mit weitreichender Garantie von einem Vermittler unterschreiben ließ. Trotz der Unterschrift außerhalb der Geschäftsräume konnte der Händler die Haftung abwenden. Der Grund lag in der ungewöhnlichen Vertragsgestaltung des Käufers selbst.
Weil eine Bauparte die Klagefrist nach einem selbständigen Beweisverfahren versäumte, erließ das Gericht zunächst eine vorläufige Kostenstrafe. Die Kläger reichten die Hauptsacheklage nachträglich ein; nun musste das Beschwerdegericht prüfen, ob dieser späte Schritt die Kostenpflicht nachträglich aufhebt.
Ein Traktorfahrer missachtete die Verletzung der doppelten Rückschaupflicht des Abbiegenden und kollidierte beim Linksabbiegen in einen Feldweg mit einem überholenden Pkw. Obwohl die Hauptschuld feststand, wurden dem Pkw-Fahrer die Mietwagenkosten gekürzt, weil er sich die Verzögerungen seiner Werkstatt anrechnen lassen musste.
Ein Dieselfahrer forderte 31.990 Euro Schadensersatz, nachdem er sein manipuliertes Fahrzeug nach 57.000 Kilometern weiterverkauft hatte. Das Gericht musste klären, inwieweit die Anrechnung des Verkaufserlöses den eigentlichen Differenzschaden vollständig aufzehrte.
Eine Kommanditistin forderte Einsicht in die Musterklage-Unterlagen ihrer KG, da sie massive Kündigungen wichtiger Finanzierungen befürchtete. Obwohl das Einsichtsrecht der Kommanditisten bei einer GmbH & Co. KG grundsätzlich besteht, stellte das Gericht überraschend hohe Anforderungen an die Erforderlichkeit der Dokumente.
Bei einem Unfall beim Überholen auf einer breiten Straße klagte der Fahrer des überholten Wagens auf 100 Prozent Schadensersatz wegen zu geringen Seitenabstands. Trotz der erhöhten Sorgfaltspflicht des Überholenden konnte das Gericht den Anscheinsbeweis gegen ihn nicht anwenden.
Die Beweislast der Behörde für Straßenland-Widmung stützte sich in Berlin auf einen Straßenbestandsplan von 1979, um eine Zaun-Zurückversetzung um 1,00 Meter zu erzwingen. Doch die Verwaltungsrichter akzeptierten die handgemalte Grenze nicht als ausreichenden Beweis für die Widmung öffentlichen Straßenlandes.
Ein Hauseigentümer filmte über Monate seinen Nachbarn zur Beweissicherung eines illegalen Betriebs, wobei er konkrete Zeiten und Abläufe festhielt. Trotz der legitimen Absicht, einen Datenschutz-Verstoß aufzuklären, stellte sich die Frage, wann der Nachbar Videoaufnahmen löschen muss, die er doch als Beweis brauchte.
Wegen eines mangelhaften Austauschmotors forderte ein Audi-Fahrer die Kosten vom Betrieb zurück. Die Werkstatt haftete für mangelhaften Austauschmotor jedoch nicht nur wegen des Herstellungsfehlers, sondern auch für einen Wasserschaden auf dem Kundenparkplatz.
Die permanente Geräuschkulisse in einer Superior-Kabine führte zu einem Kreuzfahrt Reisemangel durch Lärm von Schiffsmotor und Generator. Entscheidend war dabei nicht der Generatorlärm tagsüber, sondern die erhebliche Störung der nächtlichen Ruhe durch den zusätzlichen Hauptmotor.
Ein Fachhändler kaufte einen neuwertigen Anhänger für 23.800 Euro, wobei der gutgläubige Erwerb ohne Fahrzeugpapiere im Fokus stand. Obwohl der Kauf abgeschlossen war, verlor der Händler das Fahrzeug, weil er die notwendige Sorgfalt grob fahrlässig missachtete.
Ein Kreditinstitut klagte auf Rückzahlung eines Darlehens, das einen sittenwidrigen Kreditkarten-Zinssatz von 19,44 Prozent aufwies. Trotz der Stille des Schuldners prüfte das Landgericht die Wucherzinsen von Amts wegen – und stellte die gesamte Forderung infrage.
Ein Kläger forderte bei der Streitwertfestsetzung bei DSGVO-Verstößen 22.500 Euro und rechnete mit enormen Prozesskosten. Das OLG München erklärte, Gerichte seien nicht an subjektive Angaben gebunden, und senkte den Betrag auf 7.500 Euro.
Ein 81-jähriger Unternehmer sah sich mit der Rückforderung der Corona Soforthilfe konfrontiert und legte Widerspruch per einfacher E-Mail ein. Die zuständige Behörde bearbeitete das Schreiben inhaltlich, doch dies rettete den Antrag nicht vor der formalen Unwirksamkeit.
Ein Tierhalter in NRW kämpfte vor dem Oberverwaltungsgericht um die Savannah-Katze F1 Haltung im allgemeinen Wohngebiet. Die Behörde sieht das exotische Tier nicht als übliches Haustier und fordert aufwendige Sicherheitsvorkehrungen.
Eine Bodenfirma verlegte in einer Buchhandlung einen Vinylboden, der durch aufsteigende Feuchtigkeit mangelhaft wurde, was einen hohen Kostenvorschuss bei mangelhafter Werkleistung auslöste. Obwohl das Werk objektiv fehlerhaft war, entging der Unternehmer der Haftung des Handwerkers für Folgeschäden, weil er seine Prüfpflichten durch das Hinzuziehen von Sachverständigen erfüllte.
Trotz eines Streitwerts von 4,6 Millionen Euro verlangte der Anwalt die Festsetzung der Anwaltsvergütung in Höhe von 36.867 Euro. Der Mandant bestritt das Auftragsverhältnis, doch dieses klassische Veto war für das Gericht überraschend bedeutungslos.
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