Die Vorfreude ist groß, doch plötzlich halten Sie eine Fälschung in den Händen: Die Frage der **Haftung auf Online-Marktplätzen für Fälschungen** ist für viele Kunden ein Albtraum. Sie vertrauen auf große Namen wie Amazon oder eBay, doch wenn ein Plagiat im Paket liegt, verweist der Riese gerne auf den kaum greifbaren Drittanbieter. Neue EU-Gesetze wie […]
Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag wälzt oft unzulässig Kosten auf Mieter ab. Viele Klauseln sind unwirksam, wenn Obergrenzen oder die Art der Schäden falsch definiert sind.
Ein Gewerberaum-Mieter versuchte, die Zwangsvollstreckung trotz eines vollstreckbaren Vergleichs zu stoppen und berief sich auf existenzielle Not. Doch das Landgericht Darmstadt lehnte den Räumungsschutz ab, da selbst gravierende wirtschaftliche Nachteile vorhersehbar waren.
Im komplexen Streit um Lüftungs- und Heizungsmängel forderte eine Partei die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit aufgrund fehlender Messdaten. Doch die oberste Hürde der Rechtsprechung liegt darin, fachliche Fehler von einer echten persönlichen Voreingenommenheit zu trennen.
Ein Handwerker vergaß nach seinem Umzug das Namensschild am alten Briefkasten; die gerichtliche Ersatzzustellung durch Einwurf in den Briefkasten traf dort ein. Die Gegenseite forderte ein Versäumnisurteil, da der äußere Anschein des Schildes einen gültigen Wohnsitz suggerierte.
Wegen eines drohenden "Niederländischen Torpedos" klagte ein Frachtführer sofort auf 109.511 Euro Schadensersatz. Obwohl die Beklagte den Anspruch vollständig anerkannte, droht dem Kläger das volle Kostenrisiko bei sofortigem Anerkenntnis.
Eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung ist eine Vertragsverletzung. Betroffene Mieter haben Anspruch auf umfassenden Schadensersatz, der oft Umzugskosten und die Mietdifferenz abdeckt.
Ein Käufer erklärte den Widerruf für den Fernabsatz eines Neuwagens erst zehn Monate nach der Übergabe und verlangte die Rückabwicklung des Kaufs. Die verlängerte Widerrufsfrist begründete er mit einer fehlenden Telefonnummer in der Belehrung und späten Software-Updates des Fahrzeugs.
Die Frage der Haftung bei berührungslosem Unfall beschäftigte das OLG, nachdem ein Motorradfahrer während eines Überholmanövers auf der Landstraße stürzte. Obwohl Schmerzensgeld gefordert wurde, stellte ein einfacher Pflichtverstoß beim Linksabbiegen ohne Blinker die gesamte Kausalität unerwartet infrage.
Eine 82-jährige Urlauberin forderte Schmerzensgeld nach vorsätzlicher Körperverletzung, weil sie nach einem Stoß am Strand auf Föhr stürzte und eine Beckenringfraktur erlitt. Der Täter berief sich auf Notwehr im Streit um einen Volleyball, doch das Gericht musste klären, ob auch die Erstattung der gesamten Kosten für die Ferienwohnung geschuldet war.
Ein Autofahrer klagte auf Amtshaftung für Verletzung durch Schlagloch, nachdem er auf einem maroden Parkstreifen umknickte und sich das Außenband riss. Die Kommune argumentierte, dass der offenkundig schlechte Zustand der Fahrbahn dem Verletzten als ausreichende Selbst-Warnung hätte dienen müssen.
Ein Kurierunternehmer forderte von der Haftpflichtversicherung Schadensersatz bei fingiertem Unfall an seinem neuen Kleintransporter. Entscheidend wurde die anfänglich verschwiegene enge Geschäftsbeziehung zwischen dem Kläger und dem angeblichen Unfallgegner.
Eine Studentin forderte Akteneinsicht in die BAföG-Unterlagen ihrer Eltern, weil sie die sensiblen Einkommensdaten für eine zivilrechtliche Unterhaltsklage benötigte. Obwohl ihr grundsätzlich ein Recht auf die Akten zusteht, verweigerte das Oberverwaltungsgericht die Offenlegung dieser wichtigen Daten.
Ein eingetragenes Kanalnutzungsrecht wurde durch Erdarbeiten massiv beeinträchtigt, was zur Haftung des Handlungsstörers bei Verstopfung des Kanalrechts führte. Das Gericht musste klären, ob der Nachbar oder der Baggerführer die Reparaturkosten von 4.000 Euro aus eigener Tasche ersetzen muss.
Ein Asylverfahren, das auf die Konversion des Klägers zum Christentum gestützt war, endete durch den Tod des Antragstellers vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Obwohl das höchstpersönliche Asylrecht damit erlosch, musste aufgrund der fehlenden Glaubwürdigkeitsprüfung niemand die komplexen Prozesskosten tragen.
Ein Kunde verlor seine Debit-Karte durch Diebstahl in einem Einkaufszentrum, kurz darauf wurden 1.995 Euro unter Nutzung der korrekten PIN abgehoben. Obwohl die PIN-Nutzung zunächst die Haftung der Bank ausschloss, musste das Geldinstitut den vollen Betrag erstatten, weil das Ausspähen plausibel war.
Nach dem Scheitern eines Immobiliendeals forderte ein Geschäftsmann die Rückforderung der Anzahlung beim Hauskauf von fast 400.000 Euro zurück. Der Verkäufer weigerte sich zu zahlen, da die Geldschuld seiner Ansicht nach bereits durch die Übergabe mehrerer Luxusautos beglichen war.
Ein Mann wurde durch ein gestohlenes Taxi vorsätzlich getötet, doch die Mutter forderte Schmerzensgeld für psychischen Schockschaden von der Versicherung des Halters. Die Frage der Haftung entschied sich nicht beim Täter, sondern wegen eines unsachgemäß in der Mittelkonsole deponierten Ersatzschlüssels.
Die Gemeinde übte das Vorkaufsrecht für ein Hamburger Ufergrundstück aus, basierend auf einem 42 Jahre alten Bebauungsplan, wodurch der private Alsterzugang verlorenging. Das Gericht bestätigte zwar das alte Recht, entschied aber, dass die Entschädigungshöhe für das Restgrundstück wegen des erlittenen Lagenachteils neu bemessen werden muss.
Ein Händler forderte den vollen Rücktritt vom Kaufvertrag bei mangelhafter Serienlieferung von 2.000 Stühlen, die trotz Zusage stark rosteten und brachen. Das Gericht musste klären, ob ein Mangelverdacht für die gesamte Charge den kompletten Rücktritt von der 108.000-Euro-Bestellung rechtfertigte.
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