Die Aktivlegitimation nach einem Verkehrsunfall in Bremen wurde für eine Autofahrerin zum Stolperstein, als sie nach einer Kollision mit einem kroatischen Pkw Schadensersatz forderte. Obwohl sie die Werkstattrechnung bereits selbst bezahlt hatte, könnte die stille Zession der Ansprüche an die Reparaturwerkstatt ihren gesamten Anspruch nun gefährden.
Einen hohen Schadenersatz nach einem Autounfall forderte eine Autofahrerin in Bremen nach der Kollision mit einem kroatischen Pkw für Reparaturen und Wertverlust. Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit dem Vorwurf, eine stille Abtretung der Ansprüche an die Werkstatt habe der Frau ihr Klagerecht bereits entzogen.
Beim Abzug neu für alt kürzte eine Versicherung die Reparaturkosten massiv, nachdem ein Autofahrer das Tor einer historischen Scheune rammte. Die geringe Restnutzungsdauer der gesamten Scheune stellt infrage, ob ein technisch moderneres Ersatztor überhaupt eine messbare Vermögensvermehrung bewirkt.
Ein Werkstattbetreiber rüstete den Lastwagen eines Viehhändlers ohne schriftlichen Auftrag umfangreich um und forderte schließlich die volle Vergütung für den Einbau von Zusatzausstattung. Fraglich bleibt, ob die Geschäftsführung ohne Auftrag beim LKW-Umbau als Zahlungsquelle dient, wenn der Kunde die Beauftragung der wertsteigernden Arbeiten vor Gericht bestreitet.
Das Werkstattrisiko nach einem Autounfall traf einen Fahrer in Dinslaken, als die Versicherung hunderte Euro für Corona-Schutzmaßnahmen und Energiekostenpauschalen von der Werkstattrechnung strich. Plötzlich stand die Frage im Raum, ob der Kunde für die teure Fracke-Methode bei der Erstattung der Mietwagenkosten persönlich haften muss.
Ein Erbe im Saarland erhob eine Vollstreckungsgegenklage gegen eine titulierte Forderung aus einem Urteil von 1987 gegen seine verstorbene Mutter. Obwohl das Kreditinstitut über 30 Jahre untätig blieb, verlangte es plötzlich hohe Summen, doch die Verjährung der titulierten Zinsen wirft Fragen zur Verwirkung auf.
Den Nutzungsausfall bei einer verzögerten Autoreparatur forderte der Besitzer einer Mercedes V-Klasse nach 42 Tagen Werkstattaufenthalt im Raum Chemnitz von der gegnerischen Versicherung ein. Die Versicherung verweigerte die Übernahme mit dem Argument, der Lieferverzug von Ersatzteilen bei der Reparatur liege allein im Verantwortungsbereich des geschädigten Autofahrers.
Ein Streit um eine zu hohe Hecke eskaliert schnell und landet nicht selten vor Gericht. Ein aktuelles BGH-Urteil klärt jetzt die entscheidenden Fragen: Gibt es eine Maximalhöhe und was gilt bei Bambus? Wir zeigen Ihnen, welche Regeln Sie kennen müssen, um Ihren Standpunkt rechtssicher durchzusetzen.
Eine Filesharing-Abmahnung trifft Sie als Elternteil unerwartet und stellt Sie vor ein Dilemma: Schützen Sie Ihr Kind und haften selbst, oder benennen Sie es als Täter? Wir erklären die juristischen Fallstricke der sekundären Darlegungslast und zeigen Ihnen den sicheren Weg aus der Haftungsfalle, ohne die Familie zu belasten.
Ein Autofahrer in Calw forderte nach einer Kollision auf einem Tankstellengelände den vollen Schadensersatz beim Rückwärtsfahren von seinem Unfallgegner. Erst mikroskopische Spurenanalysen am Blech und die rechtliche Frage nach der Zumutbarkeit von einem Werkstattverweis sollten klären, welcher der beteiligten Fahrer tatsächlich die Wahrheit sagte.
Ein Autofahrer forderte die Erstattung der Sachverständigenkosten nach einem Unfall sowie eine Unkostenpauschale in Höhe von 30 Euro von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Obwohl die Versicherung die Honorare für Lichtbilder deutlich kürzte, blieb die Plausibilitätsprüfung der Sachverständigenkosten durch den Geschädigten als Laien der entscheidende Streitpunkt.
Nach 20 Jahren forderte ein Münchner Verein die Kündigung von einem Kleingartenpachtvertrag, weil eine heimliche Wildtierkamera den Pächter bei einem vermeintlichen Giftanschlag auf die Nachbarparzellen filmte. Der Beweiswert von einer Videoaufnahme im Zivilprozess wird nun zur entscheidenden Hürde, wenn unscharfe Pixel zwischen einer Straftat und einfachem Biomüll unterscheiden müssen.
Ein Geschädigter forderte hohe Mietwagenkosten nach einem Autounfall für stolze 73 Tage zurück, da er die Reparaturrechnung mangels eigener Ersparnisse nicht vorstrecken konnte. Doch trotz der langen Wartezeit geriet die volle Erstattung in Gefahr, weil der Betroffene ein entscheidendes Detail über seine finanzielle Notlage für sich behielt.
Ein Unfallfahrer forderte die Erstattung fiktiver Reparaturkosten für sein drei Jahre altes Fahrzeug, woraufhin die Versicherung die Zahlung wegen einer angeblich lückenhaften Scheckheftpflege kürzte. Trotz pünktlich wahrgenommener Gewährleistungstermine stellt sich die Frage, ob bereits minimale Verzögerungen bei der Inspektion den Verweis auf eine billige freie Werkstatt rechtfertigen.
Das Werkstattrisiko bei der Unfallreparatur wurde für einen Autofahrer in Voerde zum Problem, als die Versicherung die volle Übernahme der Mietwagen- und Reparaturkosten verweigerte. Obwohl ein Gutachter die Verbringungskosten zur Lackiererei explizit als notwendig einstufte, strich die Gegenseite diese Posten sowie 300 Euro der Mietwagenrechnung einfach ersatzlos.
Ein Abschleppdienst sicherte sich die gesamte Abschleppkosten-Erstattung durch die Kaskoversicherung mittels Abtretung, die der Versicherer aber unter Berufung auf die AKB ablehnte. Die zentrale Frage vor Gericht war, ob die Ansprüche wirksam übertragen wurden und ob Kosten für Ölbindemittel überhaupt zur versicherten Abschleppleistung zählen.
Ein fast sechsjähriges Kind verursachte bei einem Kinder-Fahrradunfall einen Schaden von über 7.200 Euro an einem Pkw. Die Haftung der Eltern hing am Ende nicht davon ab, ob sie zusah, sondern ob der Unfall überhaupt vermeidbar gewesen wäre.
Eine Mandantin forderte nach einem Bauprozess Schadensersatz für einen ungünstigen Vergleich, weil ihr erster Anwalt eine entscheidende Frist versäumt hatte. Obwohl der Fehler des Juristen unstrittig war, musste sie zwei Drittel des Schadens selbst tragen – wegen eines Versäumnisses ihres neuen Anwalts.
Ein Bodybuilder forderte Schmerzensgeld nach einem schweren Motorradunfall, der ihn mit einem Polytrauma und dem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn zurückließ. Die gegnerische Haftpflichtversicherung verweigerte die Zahlung für Therapien und erhöhte damit womöglich die finale Entschädigungssumme gegen sich selbst.
Ein Grundstückseigentümer erhielt eine Beseitigungsverfügung für seine Einfriedung, weil der 1,10 Meter hohe Zaun gegen den Bebauungsplan verstoßen sollte. Über die Rechtmäßigkeit der Anordnung entschied am Ende nicht die Höhe, sondern ein einziger Meter Grünstreifen vor dem Grundstück.
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