Nach der Pfändung ist das Konto leer, die Miete unbezahlt – und alles nur wegen offener Rundfunkbeiträge. Doch das Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalt wies einen seltsamen Mangel auf: Statt einer persönlichen Signatur stand da nur ein maschinell eingefügter Name. Der Bundesgerichtshof prüfte, ob eine solche Zwangsmaßnahme überhaupt Bestand haben kann.
Erste Geldbuße gezahlt, Impfpass noch nicht abgegeben – die Eltern hofften auf Ruhe. Jetzt flattert ein neuer Bußgeldbescheid ins Haus, während die Tochter im Klassenzimmer sitzt. Die Behörde pocht auf den Masernnachweis, obwohl das Kind schulpflichtig ist. Darf sie ein zweites Mal kassieren? Ein Gericht musste entscheiden.
70.000 Karten verkauft, dann fällt das Festival aus. Der Veranstalter bietet einen neuen Termin an – doch wer sein Geld zurückwill, bekommt nichts. Eine extra für Pandemie-Zeiten entworfene AGB-Klausel sollte das Rücktrittsrecht aushebeln. Das Landgericht Hamburg musste nun klären: Ist das rechtens, oder haben Ticketkäufer Anspruch auf sofortige Erstattung?
20 Festival-Chips noch im Portemonnaie – am Montagmorgen wird klar: Umtausch nur bis Sonntagabend, maximal 50 Euro. Das Geld scheint verloren. Doch was ist, wenn man am Sonntag wegen endloser Schlangen oder plötzlicher Krankheit nicht umtauschen konnte?
Konzerttickets online bestellt, am Eingang bleibt der Scanner rot – die Vermittlungsplattform bucht die volle Gebühr einfach weiter ab, ohne jede Chance auf Widerruf. Das Kammergericht Berlin musste jetzt entscheiden, ob das zulässig ist – und wann Käufer vom Vertrag loskommen.
Kein Honorar, kein Vertrag, nur Fachwissen am Filmset. Doch als er sich bei einem riskanten Unterwasserdreh verletzt, zeigt sich: Ohne Vertrag wurde er dennoch wie eine feste Kraft eingeplant. Sogar die letzte Sicherheitsentscheidung lag bei ihm.
110 Stunden lang reißt ein Gerüstbauer für seinen Kindheitsfreund ein Haus ab, ohne einen Cent zu verlangen – dann passiert es: ein Sturz mit schweren Folgen. Der Verletzte pocht auf die gesetzliche Unfallversicherung, doch das Hessische Landessozialgericht muss klären, ob solch ein Freundschaftsdienst wie eine Beschäftigung zu werten ist und ob die Versicherung zahlen muss.
Mehrere tausend Euro für die Reparatur der Abwasserleitung – die Wurzeln des städtischen Baums haben sie zerstört, doch die Kosten fordert der Abwasserzweckverband vom Grundstückseigentümer. Dabei hätte er prüfen müssen, ob nicht die Stadt als Verursacherin vorrangig haftet – doch das tat er nicht.
Jahrelang wuchert die Thujahecke, ragt weit über 3,5 Meter. Der Anspruch auf Rückschnitt ist verfristet, der Garagendachüberstand seit drei Jahren verjährt – doch ein Beseitigungsverlangen scheint aussichtslos. Das Landgericht Siegen überrascht: Was für den Dachüberstand gilt, muss für die Hecke noch lange nicht gelten.
Wurzeln wölben den Rasen, ein 50 Jahre alter Baum sprengt den Maschendrahtzaun. Die Reparatur verlangt man vom Nachbarn – doch was, wenn der mächtige Baum die Kappung nicht überlebt?
Laub vom Nachbarbaum verstopft jedes Jahr die Dachrinne – der genervte Eigentümer sammelt Belege und fordert nach drei Jahren 800 Euro. Der Nachbar wiederum kappt die Baumwurzeln und schickt eine Drohne über den Zaun, alles im Namen der Selbsthilfe – vor Gericht entbrennt ein Streit über Laub, Wurzeln und Luftraum.
Kinderlachen, Ballgeräusche, Pfeifen – direkt hinterm Gartenzaun. Ein geplanter Sportpark rückt nah heran, Anwohner sehen den Wert ihres Hauses und ihre Nachtruhe in Gefahr. Doch ihr Normenkontrollantrag stößt auf eine gesetzliche Besonderheit, die alle Karten neu mischt: Geräusche spielender Kinder sind ausdrücklich privilegiert.
Kinderlachen, Ballgeräusche, Pfeifen – direkt hinterm Gartenzaun. Ein geplanter Sportpark rückt nah heran, Anwohner sehen den Wert ihres Hauses und ihre Nachtruhe in Gefahr. Doch ihr Normenkontrollantrag stößt auf eine gesetzliche Besonderheit, die alle Karten neu mischt: Geräusche spielender Kinder sind ausdrücklich privilegiert.
Babygeschrei hinter der Schaufensterscheibe eines Ladens – die Teilungserklärung erlaubt nur Lager. Im Gewerberaum unter der Wohnung spielen und schreien Kinder, die rechtlich privilegiert sind. Münchner Nachbarn klagen, der Streit geht bis zum Bundesgerichtshof.
Morgens um 7:45 Uhr der erste Aufprall auf dem Basketballfeld, bis 22 Uhr hallen Rufe vom Bolzplatz herüber. Kinderlärm steht unter besonderem gesetzlichen Schutz – selbst dann, wenn eine ganze Grundschule samt Hort und Sportanlagen direkt an das Schlafzimmerfenster grenzt.
Kinderlachen hallt durchs Treppenhaus, im Grundbuch steht: Ladenlokal. Eine Teilungserklärung von 1987 weist die Räume als Gewerbefläche aus – doch jetzt betreibt ein Verein dort ein offenes Eltern-Kind-Zentrum. Was wiegt schwerer: der strikte Zweck einer Jahrzehnte alten Eintragung oder die gesetzliche Privilegierung kindlicher Geräusche?
Drei Mausklicks, falscher Name, Ware geliefert – für das Landgericht Koblenz ein klarer Fall von Computerbetrug. Der Bundesgerichtshof fragte nun: Reicht es, wenn die Bestellung nicht vollautomatisch abläuft, sondern ein Mensch den Versand bestätigt? Die Antwort hat Folgen für eine ganze Reihe von Strafverfahren.
Sie buchen, das Portal storniert – und die Hotelrechnung bleibt. Doch Ihr Dienstherr will die Reisekosten nicht übernehmen, weil das Zimmer nie bezogen wurde. Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geht es nun um die Frage: Wer zahlt?
Ein Flug nach Mallorca, exakt 890 Euro, abgebucht via SMS-TAN auf der Buchungsseite – dann verdoppeln sich die Abbuchungen, das Konto ist fast leer. Die Bank will nicht erstatten: Die Kundin hätte die TAN nie auf einer fremden Seite eingeben dürfen. Doch muss die Bank nicht vor Betrug schützen?
Tausende Euro fehlen vom Online-Konto. Die Bank weigert sich zu zahlen: Sie hätten zwei Apps auf dem Handy, das sei grob fahrlässig. Vor Gericht aber geht es um die entscheidende Frage: Reicht ein App-Verbot in den AGBs, um die Rückerstattung zu verweigern?
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