70.000 Karten verkauft, dann fällt das Festival aus. Der Veranstalter bietet einen neuen Termin an – doch wer sein Geld zurückwill, bekommt nichts. Eine extra für Pandemie-Zeiten entworfene AGB-Klausel sollte das Rücktrittsrecht aushebeln. Das Landgericht Hamburg musste nun klären: Ist das rechtens, oder haben Ticketkäufer Anspruch auf sofortige Erstattung?
Die Show fällt aus, die Bühne bleibt dunkel – das Geld ist weg. Wer beim Online-Portal klickt und zahlt, erwartet bei einer Absage die sofortige Rückerstattung des vollen Kaufpreises auf sein Konto. Doch statt des Geldes gibt es oft nur einen Gutschein vom Veranstalter und die Frage, wer für den finanziellen Schaden eigentlich gerade stehen […]
Das Konzert fällt aus, der Ticketpreis fließt zurück, doch die Vorverkaufsgebühr behält der Vermittler ein. In der Pandemie beriefen sich Plattformen auf ihre AGB, um diesen lukrativen Teil der Einnahmen trotz abgesagter Events zu sichern. Ob diese Praxis vor dem Landgericht München I Bestand hat, rüttelt nun an den Grundfesten des milliardenschweren Ticketgeschäfts.
Die Mail vom Amt im Postfach, der Anhang ungeöffnet: Plötzlich fordert der Staat die Corona-Soforthilfe zurück. Wenn die einmonatige Klagefrist verstreicht, stellt sich die Frage, ob eine digitale Zustellung rechtlich überhaupt als Startschuss für den Countdown zum Gericht zählt. Nun muss geklärt werden, ob technische Details beim Mail-Versand den entscheidenden Unterschied machen können.
Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe kassiert, dann die Rückforderung: Der Steuerbescheid 2019 wies weniger als 51 Prozent gewerbliche Einkünfte aus. Dahinter steckte ein legaler Investitionsabzugsbetrag, mit dem der Soloselbstständige Steuern gespart hatte. Zählt vor Gericht der formale Bescheid – oder kann eine spätere Korrektur den Anspruch retten?
Faschistoide Anordnungen und Handlanger in E-Mails an den Schulleiter. Der pensionierte Polizist hielt das für freie Meinungsäußerung, doch das Gericht sah darin eine Beleidigung und verurteilte ihn zu 1.800 Euro Geldstrafe. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen, ob solche Machtkritik an einem Amtsträger als reine Schmähung abgetan werden darf.
Anzahlung überwiesen für die Donaukreuzfahrt. Drei Tage vor Abfahrt im Juni 2020: weltweite Reisewarnung, 84 Jahre alt, strenges Hygienekonzept. Zählt das Alter bei der Risikobeurteilung – oder muss die Seniorin bei Corona-Stornierung die komplette Anzahlung verlieren?
1. März 2020: Rücktritt von der Japan-Reise für April – das Einreiseverbot fehlt noch. Schulen geschlossen, Veranstaltungen abgesagt, Masken knapp, doch die Infektionszahlen sind noch niedrig. Ab wann rechtfertigen staatliche Vorsichtsmaßnahmen einen kostenfreien Rücktritt vom Urlaub?
April 2020: Die Pauschalreise ist gebucht, die Pandemie erreicht Deutschland. Wer vorsorglich storniert, weil er befürchtet, die Reise fällt später aus, zahlt möglicherweise umsonst. Der BGH unterscheidet nämlich streng zwischen erwartetem und tatsächlichem Ausfall.
Anzahlung geleistet, vier Monate vor der Ostsee-Kreuzfahrt storniert. Der Veranstalter behält das Geld, weil er die Reise später selbst absagte. Doch der Bundesgerichtshof zweifelt am maßgeblichen Zeitpunkt der Unzumutbarkeit.
Schwere Krankheit statt Design-Aufträge, die nötigen Steuerunterlagen fehlen: Eine Industriedesignerin streitet um ihre Corona-Neustarthilfe, weil ihr die historischen Umsatzwerte von 2017 und 2018 für die Härtefallregelung fehlen. Ob ein Attest die strengen Dokumentationspflichten gegenüber dem Fiskus ersetzen kann, entscheidet nun über die Rechtmäßigkeit der staatlichen Rückforderung im Saarland.
Mehrtägige Klassenfahrt, ständiger Kontakt zu Schülern, am Ende Corona – nun fordert ein Lehrer die Anerkennung seiner Infektion als offiziellen Dienstunfall. Dabei muss juristisch geklärt werden, ob der Dienst auf Reisen als zeitlich bestimmbares Unfallereignis gilt oder die Erkrankung schlicht zum allgemeinen Lebensrisiko zählt.
Ein paar falsche Kreuze, 56 Millionen Euro Rückforderung: In Hessen fordert die Kassenärztliche Vereinigung nach einer Stichprobenprüfung sämtliche Vergütungen für Corona-Tests zurück. Ob eine minimale Fehlerquote tatsächlich ausreicht, um die Honorare für den gesamten Abrechnungszeitraum pauschal einzuziehen, beschäftigt nun den Verwaltungsgerichtshof Hessen.
Ein Totalschaden, ein Gutachten, ein viel zu niedriger Restwert: Berechnet der Sachverständige den Wert eines Unfallwagens falsch, zahlt die Versicherung oft eine zu hohe Entschädigungssumme. Doch haftet der Experte persönlich für diesen Mehraufwand, wenn er die vorgeschriebene Drei-Angebote-Regel bei seiner Ermittlung einfach ignoriert hat?
Ein positiver Selbsttest am Bahnsteig – der historische Sonderzug fährt am Ende der Reise ohne seine Passagiere ab und lässt sie fassungslos am Gleis zurück. Obwohl die Pandemie offiziell als beendet gilt, verweigert der Veranstalter unter Berufung auf den Infektionsschutz die vereinbarte Rückreise. Fraglich bleibt, ob ein einfacher Teststreifen ausreicht, um vertragliche Beförderungspflichten komplett aufzuheben.
Ärger im Urlaub? Viele Reisende verlieren Geld, weil sie nicht wissen, ob ein Reisemangel oder allgemeines Lebensrisiko vorliegt. Ein neues Grundsatzurteil stärkt Ihre Rechte und zeigt, wie Sie sich erfolgreich gegen die Abwehrstrategien der Veranstalter wehren.
Ein Immobilienkäufer in Hamburg verweigerte die Provision nach einer Vertragsaufhebung, da für das erworbene Millionenobjekt eine wichtige Genehmigung zur Wohnnutzung fehlte. Obwohl der Kaufvertrag bereits rückabgewickelt wurde, beharrt die Maklerin auf der vollen Courtage und stellt die behauptete arglistige Täuschung in Frage.
Das Werkstattrisiko bei der Unfallreparatur rückte in den Fokus, nachdem eine Autofahrerin für die Instandsetzung nach einer Streifkollision mit einem Reisebus 9.500 Euro forderte. Doch am Bus war kein einziger Kratzer zu finden und Personalmangel in der Werkstatt verlängerte die teure Mietwagenzeit auf volle drei Wochen.
Ein Geschädigter aus Bad Kissingen stritt seit März 2022 um seine Unfallrechnung, nachdem die Versicherung eine weitreichende Kürzung der Mietwagenkosten nach einem Autounfall vornahm. Den notwendigen Verweis auf ein günstigeres Mietwagenangebot schickte der Versicherer nicht an den Unfallfahrer, sondern nutzte eine Werkstattmitarbeiterin als bloße Botin.
Eine Autofahrerin aus dem Raum Siegen forderte für ihren seit 119 Tagen unreparierten Skoda Octavia eine hohe Nutzungsausfallentschädigung nach einem Autounfall. Die Versicherung kürzte die Summe, da die Instandsetzung wegen fehlendem Geld für die finanzielle Vorleistung fast vier Monate lang nicht vorankam.
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