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Abschleppen von Parkplatz für E-Autos – Betriebsunfähigkeit Ladevorrichtung

Das Abschleppen eines Autos von einem E-Ladeplatz, dessen Ladesäule offensichtlich kaputt war, rief kürzlich das Verwaltungsgericht Hamburg auf den Plan. Ein Autofahrer sah sich daraufhin mit einer teuren Gebührenforderung der Stadt konfrontiert, da sein Verbrennerfahrzeug dort geparkt hatte. Doch darf ein Fahrzeug tatsächlich kostenpflichtig entfernt werden, wenn der Ladeplatz für seinen vorgesehenen Zweck gar nicht nutzbar ist?

Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 K 3886/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG Hamburg
  • Datum: 18.03.2025
  • Aktenzeichen: 21 K 3886/24
  • Verfahrensart: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Halter eines Pkw mit Verbrennungsmotor, dessen Fahrzeug von einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs abgeschleppt wurde und dem dafür Kosten auferlegt wurden. Er bestritt die Rechtmäßigkeit des Abschleppens, insbesondere aufgrund einer funktionsunfähigen Ladesäule.
  • Beklagte: Die Behörde, die das Abschleppen des Fahrzeugs veranlasste und die entsprechenden Gebühren festsetzte. Sie verteidigte die Maßnahme als rechtmäßig aufgrund eines Parkverbots für nicht-elektrische Fahrzeuge.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein Pkw mit Verbrennungsmotor wurde von einem für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs reservierten Parkplatz abgeschleppt. Der Halter wurde zur Zahlung der Abschleppkosten aufgefordert, obwohl die zugehörige Ladesäule zum Zeitpunkt der Abschleppanordnung erkennbar außer Betrieb war.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: War die Sicherstellung (Abschleppen) eines Pkw mit Verbrennungsmotor von einem für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs reservierten Parkplatz rechtmäßig, obwohl die dortige Ladesäule zum Zeitpunkt der Abschleppanordnung erkennbar funktionsunfähig war, und sind die dafür erhobenen Kosten vom Fahrzeughalter zu tragen?

Wie hat das Gericht entschieden?

  • Klage stattgegeben: Der Gebührenbescheid und der Widerspruchsbescheid wurden aufgehoben, und die Beklagte wurde zur Zahlung der Abschleppkosten an den Kläger verurteilt.
  • Kernaussagen der Begründung:
    • Verbotswidriges Parken bejaht: Das Fahrzeug parkte zwar verbotswidrig, da das Parkverbot für Verbrennungsmotoren allein aus der Beschilderung folgt und die Funktionsfähigkeit der Ladesäule dafür unerheblich ist.
    • Sicherstellung unverhältnismäßig: Die Sicherstellung war jedoch rechtswidrig, weil die Behörde ihr Ermessen fehlerhaft ausübte; die Maßnahme war im vorliegenden Einzelfall unverhältnismäßig.
    • Atypischer Fall durch erkennbare Funktionsunfähigkeit: Die Ladesäule war zum Zeitpunkt der Abschleppanordnung erkennbar funktionsunfähig (ersichtlich durch ein Ankündigungsschild für einen Neubau und angebrachte Zubehörteile), was einen atypischen Fall darstellte und den Regelfall der sofortigen Entfernung bei bevorrechtigtem Parkraum ausschloss.
    • Pflicht zur Prüfung: Die offensichtlichen Hinweise auf die Funktionsunfähigkeit hätten den Polizeibeamten zu einer genaueren Prüfung veranlassen müssen.
  • Folgen für den Kläger:
    • Der Kläger muss die Abschleppkosten nicht tragen.
    • Die Beklagte muss dem Kläger die bereits gezahlten 472,10 EUR erstatten.
    • Die Kosten des Gerichtsverfahrens trägt die Beklagte.

Der Fall vor Gericht


Darf man mein Auto von einem E-Ladeplatz abschleppen, wenn die Ladesäule kaputt ist?

Stellen Sie sich vor, Sie suchen in einer vollen Innenstadt verzweifelt einen Parkplatz. Endlich finden Sie eine Lücke. Der Haken: Es ist ein Parkplatz für Elektroautos, die dort laden sollen. Sie werfen einen Blick auf die Ladesäule und sehen sofort: Sie ist offensichtlich außer Betrieb, mit einem Hinweisschild und einer Tüte mit Zubehörteilen versehen. Niemand kann hier laden. Sie parken Ihr Auto mit Verbrennungsmotor und denken sich, dass Sie niemandem den Platz wegnehmen. Kurze Zeit später ist Ihr Auto weg – abgeschleppt. Die Kosten: fast 500 Euro. Ist das rechtens? Genau mit dieser Frage musste sich das Verwaltungsgericht Hamburg beschäftigen.

Was ist genau passiert? Ein alltäglicher Parkvorgang mit teuren Folgen

Kompakter Benziner auf E-Parkplatz neben defekter Ladesäule; Fahrer steigt aus, Behördenmitarbeiter im Hintergrund.
Falschparker: Verbrenner parkt auf E-Ladeplatz. Ladesäule defekt. Abschleppwagen im Anmarsch. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Ein Autofahrer, nennen wir ihn Herr K., parkte an einem Vormittag sein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor in Hamburg. Der Parkplatz war speziell beschildert: Ein Parken-Schild (Verkehrszeichen 314) erlaubte hier das Abstellen von Fahrzeugen. Mehrere Zusatzschilder schränkten diese Erlaubnis jedoch stark ein. Sie zeigten an, dass der Platz nur für Elektrofahrzeuge („Pkw mit Elektrostecker“) und auch nur „während des Ladenvorgangs“ reserviert war. Außerdem war die Parkdauer mit Parkscheibe auf eine Stunde begrenzt. Auf dem Gehweg neben dem Parkplatz stand eine Ladesäule.

Ein Mitarbeiter der zuständigen Behörde bemerkte das Fahrzeug von Herrn K. um 9:57 Uhr. Etwa 45 Minuten später, um 10:43 Uhr, ordnete er das Abschleppen des Wagens an. Um 11:01 Uhr wurde das Auto von einem privaten Unternehmen abgeholt und zu einem Verwahrplatz gebracht. Als Herr K. zu seinem Parkplatz zurückkehrte, war sein Auto verschwunden. Er holte es noch am selben Tag ab und musste dafür direkt vor Ort 472,10 Euro bezahlen.

Warum hat die Stadt das Abschleppen angeordnet und Gebühren verlangt?

Kurz darauf erhielt Herr K. Post von der Stadt, der Beklagten in diesem Fall. In einem offiziellen Schreiben, einem sogenannten Gebührenbescheid, forderte die Stadt die bereits bezahlten 472,10 Euro nun auch formell ein. Ein Gebührenbescheid ist ein Verwaltungsakt, also eine hoheitliche Entscheidung einer Behörde, mit der sie von einem Bürger Geld für eine bestimmte Leistung oder Maßnahme verlangt.

Die Stadt begründete ihre Forderung so: Herr K. habe sein Auto verbotswidrig auf einem Parkplatz abgestellt, der ausschließlich für ladende Elektrofahrzeuge reserviert sei. Durch dieses Falschparken sei nicht auszuschließen gewesen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt oder andere Verkehrsteilnehmer behindert würden. Man konnte das Fahrzeug auch nicht einfach auf einen anderen freien Parkplatz in der Nähe umsetzen, weil es keine gab. Daher sei das Abschleppen, juristisch Sicherstellung genannt, notwendig gewesen. Eine Sicherstellung bedeutet, dass die Polizei eine Sache, hier das Auto, in amtliche Verwahrung nimmt, um eine Gefahr abzuwehren. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich im Hamburgischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (kurz: HmbSOG). Dieses Gesetz erlaubt der Polizei, unter bestimmten Voraussetzungen tätig zu werden. Die Pflicht zur Kostentragung ergab sich laut Stadt ebenfalls aus diesem Gesetz.

Womit hat der Autofahrer gegen die Gebühren argumentiert?

Herr K. war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und legte Widerspruch ein. Ein Widerspruch ist das erste Rechtsmittel, mit dem ein Bürger eine behördliche Entscheidung überprüfen lassen kann, ohne sofort vor Gericht ziehen zu müssen.

Er argumentierte, dass sein Auto den Verkehr überhaupt nicht behindert habe. Viel wichtiger aber war sein Hauptargument: Die Ladesäule an dem Parkplatz sei zum Zeitpunkt des Abschleppens gar nicht in Betrieb gewesen, und das schon seit langer Zeit. Um das zu beweisen, legte er Fotos vor. Darauf war die Ladesäule zu sehen, an der ein großes Schild mit der Aufschrift hing: „Hier entsteht in Kürze ein neuer HPC-Standort. Sobald er an unser Stromnetz angeschlossen ist, können Sie hier mit 150kW laden.“ Zusätzlich hing eine Tüte mit Montageteilen am Ladekabel. Für Herrn K. war klar: Wenn die Ladesäule nicht funktioniert, kann auch kein E-Auto dort laden. Also konnte er auch keinem E-Auto den Platz wegnehmen.

Die Stadt ließ sich davon nicht beeindrucken und wies den Widerspruch mit einem Widerspruchsbescheid zurück. Sie blieb bei ihrer Meinung: Allein die Beschilderung zähle. Ob die Ladesäule funktioniere oder nicht, sei unerheblich für das Parkverbot. Daraufhin reichte Herr K. Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg ein.

Wie hat das Gericht den Fall entschieden?

Das Verwaltungsgericht gab dem Autofahrer Herrn K. vollständig recht. In seinem Urteil entschied das Gericht:

  1. Der Gebührenbescheid der Stadt und der Widerspruchsbescheid werden aufgehoben. Das bedeutet, sie sind ungültig.
  2. Die Stadt wird verurteilt, an Herrn K. die bereits gezahlten 472,10 Euro zurückzuzahlen.
  3. Die Stadt muss auch die Kosten des gesamten Gerichtsverfahrens tragen.

Um zu verstehen, wie das Gericht zu dieser Entscheidung kam, müssen wir uns seine juristische Argumentation Schritt für Schritt ansehen. Sie ist etwas komplizierter, als es zunächst scheint.

Warum war das Parken laut Gericht trotzdem verboten?

Zuerst stellte das Gericht etwas Überraschendes fest: Herr K. hatte tatsächlich verbotswidrig geparkt. Aber wie kann das sein, wenn die Ladesäule doch kaputt war?

Die Antwort liegt in der Funktion von Verkehrsschildern. Ein Verkehrsschild ist eine sogenannte Allgemeinverfügung. Das ist ein komplizierter Begriff für eine einfache Sache: eine Regel, die für jeden gilt, der sich an einem bestimmten Ort befindet und das Schild sehen kann. Die Regel, die das Schild aufstellt – hier das Parkverbot für Verbrenner –, gilt unabhängig davon, ob der Grund für die Regel gerade zutrifft.

Stellen Sie es sich wie ein „Betreten verboten“-Schild vor einer Baustelle vor. Selbst wenn an einem Sonntag niemand arbeitet, bleibt das Betreten der Baustelle verboten, weil das Schild gilt. Genauso war es hier: Die Schilder, die das Parken nur für ladende E-Autos erlaubten, waren gültig aufgestellt und gut sichtbar. Sie erzeugten damit ein rechtlich wirksames Parkverbot für alle anderen Fahrzeuge, also auch für den Verbrenner von Herrn K. Die Ladesäule selbst ist kein Verkehrsschild und hat daher keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Parkverbots.

Warum war das Abschleppen dann aber rechtswidrig und unverhältnismäßig?

Hier kommt der entscheidende Punkt des Urteils. Obwohl das Parken verboten war, war das Abschleppen des Autos rechtswidrig. Der Grund dafür liegt in einem der wichtigsten Prinzipien des deutschen Rechts: dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Dieser Grundsatz besagt, dass eine staatliche Maßnahme, die in die Rechte eines Bürgers eingreift (wie das Abschleppen seines Autos), immer angemessen sein muss. Die Behörde muss sich fragen: Ist die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen, um das gewünschte Ziel zu erreichen?

Normalerweise darf die Polizei ein Auto, das unberechtigt auf einem Sonderparkplatz steht (z.B. für Behinderte, Taxis oder E-Autos), sofort abschleppen. Man muss nicht warten, bis jemand konkret behindert wird. Der Zweck ist, diese Plätze dauerhaft für die berechtigten Personen freizuhalten.

Doch in diesem Fall lag die Sache anders. Das Gericht sprach von einem atypischen Fall. Warum? Weil die Ladesäule erkennbar funktionsunfähig war. Das Hinweisschild auf der Säule und die Tüte mit Zubehör waren so offensichtlich, dass der handelnde Beamte hätte erkennen müssen, dass hier niemand laden kann. Das Gericht argumentierte wie folgt:

  • Zweck des Parkplatzes: Der Parkplatz war nicht einfach nur für E-Autos da, sondern speziell für den Ladevorgang.
  • Fehlender Zweck: Da die Ladesäule kaputt war, konnte der Zweck des Parkplatzes – das Laden – von niemandem erfüllt werden. Auch kein Fahrer eines E-Autos hätte hier parken dürfen, weil er ja nicht hätte laden können.
  • Sinnlosigkeit der Maßnahme: Das Abschleppen des Verbrenners von Herrn K. machte den Parkplatz nicht wieder für seinen eigentlichen Zweck nutzbar. Der Platz blieb für alle unbrauchbar.

Das Freihalten des Parkplatzes war also sinnlos. Die Maßnahme des Abschleppens war damit nicht verhältnismäßig. Es war, als würde man einen Rettungsweg freiräumen, der hinter der nächsten Ecke in einer Sackgasse endet. Die Maßnahme erreicht ihr Ziel nicht.

Wieso zählten die Argumente der Stadt am Ende nicht?

Das Gericht setzte sich auch mit den Gegenargumenten der Stadt auseinander und entkräftete sie.

Das Argument der Stadt, die Funktionsfähigkeit der Ladesäule sei unerheblich, weil nur die Schilder zählten, wies das Gericht zurück. Es stimmte zwar zu, dass die Schilder das Parkverbot begründen. Für die Frage, ob man auch abschleppen darf, ist die Funktionsfähigkeit aber entscheidend für die Verhältnismäßigkeit. Die Behauptung, der Beamte müsse so etwas nicht prüfen, zählte nicht, weil die Hinweise auf den Defekt hier überdeutlich waren.

Da die Abschleppmaßnahme an sich bereits rechtswidrig war, weil sie unverhältnismäßig war, musste das Gericht gar nicht mehr prüfen, ob Herr K. den Verkehr konkret behindert hatte oder ob es mildere Mittel gegeben hätte. Die Entscheidung stand schon fest.

Weil die grundlegende Maßnahme – die Sicherstellung des Autos – rechtswidrig war, war auch der darauf aufbauende Gebührenbescheid rechtswidrig. Herr K. musste die Kosten für eine rechtswidrige Amtshandlung nicht tragen und erhielt daher sein Geld zurück.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Verwaltungsgericht Hamburg zeigt in seinem Urteil, dass behördliche Eingriffe trotz eines bestehenden Verstoßes unverhältnismäßig und damit rechtswidrig sein können, wenn der Zweck der Maßnahme in der konkreten Situation nicht erreicht wird.

  • Verkehrsschilder gelten unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten: Das Urteil verdeutlicht, dass Verkehrszeichen als Allgemeinverfügungen ihre rechtliche Wirkung behalten, auch wenn der praktische Grund für ihre Aufstellung temporär entfällt – ein Parkverbot für ladende E-Autos bleibt bestehen, selbst wenn die Ladesäule erkennbar defekt ist.
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung bei offensichtlich zweckloser Durchsetzung: Daraus folgt, dass Behörden auch bei eindeutigen Verstößen prüfen müssen, ob eine Vollstreckungsmaßnahme ihren eigentlichen Zweck erfüllen kann – das Abschleppen von einem Ladeplatz, an dem aufgrund technischer Defekte ohnehin niemand laden kann, ist unverhältnismäßig.
  • Kostentragungspflicht nur bei rechtmäßigen Amtshandlungen: Das Gericht bestätigt, dass Bürger die Kosten nur für rechtmäßige behördliche Maßnahmen tragen müssen – bei rechtswidrigen Eingriffen besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung.

Die Entscheidung etabliert damit einen wichtigen Grundsatz für die Verwaltungspraxis: Auch formal korrekte Verbote rechtfertigen keine Vollstreckungsmaßnahmen, wenn diese ihren Schutzzweck in der konkreten Situation nicht erreichen können.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unter welchen Umständen darf ein falsch geparktes Auto trotz Parkverbots nicht abgeschleppt werden?

Das Abschleppen eines Fahrzeugs ist eine behördliche Maßnahme, die in Deutschland nicht leichtfertig erfolgen darf. Auch wenn ein Parkverbot missachtet wird, muss das Vorgehen der Behörden dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dieser Grundsatz ist entscheidend und bedeutet, dass eine Maßnahme immer geeignet, erforderlich und angemessen sein muss, um ihr Ziel zu erreichen.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Abschleppen

Im Kern geht es darum, dass das Abschleppen nur dann gerechtfertigt ist, wenn es unbedingt notwendig ist, um eine Gefahr zu beseitigen oder eine Behinderung aufzuheben, und wenn es keine mildere, gleich wirksame Alternative gibt. Für Sie bedeutet das: Selbst ein Parkverstoß führt nicht automatisch zum Abschleppen, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls dies nicht rechtfertigen.

  • Geeignetheit: Das Abschleppen muss überhaupt dazu geeignet sein, den Zustand zu beenden, der durch das Falschparken entstanden ist (z.B. die Blockade einer Feuerwehrzufahrt).
  • Erforderlichkeit: Es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen, das den gleichen Erfolg verspricht (z.B. wenn der Fahrer oder die Fahrerin leicht und schnell auffindbar wäre und das Fahrzeug selbst entfernen könnte).
  • Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne): Die Maßnahme muss in einem vernünftigen Verhältnis zum verursachten Schaden oder zur Beeinträchtigung stehen. Hier spielen die sogenannten „atypischen Fälle“ eine große Rolle.

Atypische Fälle und entscheidende Kriterien

Ein „atypischer Fall“ liegt vor, wenn der eigentliche Zweck des Parkverbots durch das Falschparken tatsächlich nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird.

Stellen Sie sich die im Fall geschilderte Situation vor: Ein Verbrenner-Fahrzeug parkt auf einem als E-Ladeplatz ausgewiesenen Bereich, die Ladesäule ist jedoch defekt.

  • Der Zweck des Parkverbots an einem E-Ladeplatz ist es, Elektrofahrzeugen das Laden zu ermöglichen und die Ladeinfrastruktur freizuhalten.
  • Wenn die Ladesäule defekt ist, kann dort ohnehin kein Elektrofahrzeug laden. Das Falschparken des Verbrenners verhindert in diesem Moment also nicht den eigentlichen Ladezweck, da dieser Zweck aufgrund des Defekts sowieso nicht erfüllt werden kann.
  • In einem solchen „atypischen Fall“ könnte das Abschleppen als unverhältnismäßig angesehen werden. Obwohl ein formaler Parkverstoß vorliegt, wird der konkrete Schutzweck der Regelung (die Sicherstellung von Ladevorgängen) nicht beeinträchtigt.

Weitere Kriterien, die eine Rolle spielen können, ob ein Abschleppen unverhältnismäßig ist:

  • Keine tatsächliche Behinderung oder Gefahr: Wird durch das falsch geparkte Auto niemand behindert, gefährdet oder eine notwendige Funktion (wie das Befahren einer Rettungsgasse oder das Laden an einer funktionierenden Säule) gestört? Wenn beispielsweise ein Fahrzeug in einem absoluten Haltverbot steht, aber weder den Verkehr behindert noch eine Rettungsgasse blockiert, könnte die Erforderlichkeit des Abschleppens fraglich sein.
  • Unmittelbare Beseitigungsmöglichkeit: Wenn der Fahrer oder die Fahrerin des Fahrzeugs in unmittelbarer Nähe ist und das Auto auf Aufforderung sofort umparken könnte, ohne dass die Behörden lange warten müssten, könnte ein Abschleppen ebenfalls unverhältnismäßig sein.

Für Sie bedeutet das in der Praxis: Es kommt nicht nur auf das „Ob“ eines Parkverstoßes an, sondern immer auch auf das „Wie“ und die tatsächlichen Auswirkungen des Parkens auf die Umgebung und den spezifischen Zweck der Verbotszone. Ein formaler Verstoß ist nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Berechtigung zum Abschleppen. Die Gerichte prüfen im Einzelfall sehr genau, ob das Abschleppen wirklich notwendig und angemessen war.


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Wie ist die Rechtslage, wenn ein Verkehrsschild etwas vorschreibt, die Situation vor Ort aber anders ist?

Verkehrsschilder sind verbindliche Anordnungen, die Sie als Verkehrsteilnehmer grundsätzlich beachten müssen. Juristisch spricht man hier von Allgemeinverfügungen. Das bedeutet, sie sind amtliche Befehle, die für einen bestimmten Personenkreis oder für eine bestimmte Situation gelten. Ihre Gültigkeit ist nicht davon abhängig, ob der dahinterstehende Grund für Sie sofort ersichtlich oder aktuell erfüllt ist.

Grundsatz: Verkehrsschilder gelten

Der Grundsatz ist klar: Ein aufgestelltes und gültiges Verkehrsschild muss befolgt werden, selbst wenn die Situation vor Ort auf den ersten Blick anders aussieht. Wenn beispielsweise ein Verkehrsschild ein Parkverbot anzeigt, gilt dieses Verbot, auch wenn Sie keinen offensichtlichen Grund dafür erkennen können. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass solche Anordnungen einen Sinn haben und der Verkehrssicherheit oder der Ordnung dienen.

Stellen Sie sich vor, Sie sehen ein Schild „Parken nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“, und die danebenstehende Ladesäule ist defekt. Auch wenn die Ladesäule nicht funktioniert, bleibt das Parkverbot für Verbrennerfahrzeuge bestehen. Ihr Fahrzeug steht dann unberechtigt auf einem für einen bestimmten Zweck reservierten Platz. Das Verkehrsschild entfaltet weiterhin seine Wirkung, weil es eine offizielle Anordnung darstellt.

Ausnahme: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei Maßnahmen

Obwohl das Verbot durch das Schild bestehen bleibt, kann sich die Situation ändern, wenn es um die Durchsetzung von Maßnahmen geht – wie beispielsweise das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs. Hier kommt das sogenannte Verhältnismäßigkeitsprinzip ins Spiel. Dieses Prinzip besagt, dass eine behördliche Maßnahme (wie das Abschleppen) angemessen, erforderlich und nicht übermäßig belastend sein muss.

Für Sie bedeutet das: Ist der Zweck der Anordnung durch die tatsächliche Situation vor Ort vollständig entfallen, kann es unverhältnismäßig sein, die volle Konsequenz durchzusetzen. Im Fall des Verbrennerfahrzeugs auf einem Elektro-Ladeplatz, dessen Ladesäule nachweislich und offenkundig defekt ist, ist das Parkverbot zwar nicht aufgehoben, aber der ursprüngliche Grund für das schnelle Abschleppen – nämlich die Freihaltung des Platzes für einen Ladevorgang – ist nicht mehr gegeben. Ein defekter Ladepunkt kann aktuell nicht für seinen eigentlichen Zweck genutzt werden. In solchen Ausnahmefällen kann ein Gericht entscheiden, dass das Abschleppen nicht verhältnismäßig war, weil keine akute Störung oder Behinderung der Ladeinfrastruktur vorlag. Das zugrunde liegende Parkverbot bleibt jedoch bestehen, und ein Bußgeld wegen Falschparkens kann dennoch verhängt werden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Verkehrsschilder sind grundsätzlich zu beachten. Eine Abweichung von der tatsächlichen Situation hebt das Verbot nicht automatisch auf. Die Verhältnismäßigkeit der eingeleiteten Maßnahmen zur Durchsetzung dieses Verbots kann jedoch im Einzelfall hinterfragt werden, insbesondere wenn der Zweck der Anordnung aufgrund der Situation vor Ort nicht mehr gegeben ist. Relevant sind hier die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die dazu ergangene Rechtsprechung.


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Welche speziellen Regeln gelten für das Parken auf E-Ladeplätzen und wann droht dort ein Abschleppen?

Besondere Regeln für E-Ladeplätze

E-Ladeplätze sind speziell dafür vorgesehen, dass Elektrofahrzeuge dort während des Ladevorgangs Energie tanken können. Sie sind in der Regel durch Verkehrszeichen 314 (Parken) gekennzeichnet, unter dem sich ein Zusatzzeichen mit dem Symbol eines Elektroautos und dem Hinweis „während des Ladevorgangs“ befindet. Dieses Zeichen macht klar: Der Parkplatz dient ausschließlich dem Laden von Elektrofahrzeugen.

Für Sie bedeutet das:

  • Nur Elektrofahrzeuge: Grundsätzlich dürfen nur Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen oder ausländische Elektrofahrzeuge diese Parkplätze nutzen.
  • Aktiver Ladevorgang: Das entscheidende Kriterium ist der aktive Ladevorgang. Es reicht nicht aus, ein Elektrofahrzeug dort abzustellen; es muss tatsächlich an die Ladesäule angeschlossen sein und Strom beziehen. Dies soll sicherstellen, dass die Ladeinfrastruktur effizient genutzt wird und nicht von bereits vollgeladenen oder nur abgestellten Elektrofahrzeugen blockiert wird.
  • Zeitliche Begrenzung: Manche E-Ladeplätze können zusätzlich zeitlich begrenzt sein. In solchen Fällen ist oft ein weiteres Zusatzzeichen mit einer Uhrzeitangabe oder dem Hinweis, eine Parkscheibe zu verwenden, angebracht. Auch während des Ladevorgangs müssen Sie diese Zeitbegrenzungen einhalten.

Wann droht ein Abschleppen von E-Ladeplätzen?

Ein Fahrzeug wird von einem E-Ladeplatz abgeschleppt, wenn es dort unberechtigt parkt oder die dafür vorgesehenen Bedingungen nicht erfüllt. Dies dient dazu, die Ladeinfrastruktur für ihren eigentlichen Zweck freizuhalten. Die Kosten für das Abschleppen trägt in der Regel der Fahrzeughalter.

Ein Abschleppen droht insbesondere in folgenden Situationen:

  • Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen (Verbrenner): Parkt ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf einem E-Ladeplatz, stellt dies eine klare Zweckentfremdung und einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln dar. Dies ist der häufigste Grund für ein Abschleppen.
  • Elektrofahrzeuge, die nicht laden: Auch wenn Sie ein Elektrofahrzeug fahren, dürfen Sie den Platz nicht einfach zum Abstellen nutzen. Steht Ihr Elektrofahrzeug auf einem E-Ladeplatz, ist aber nicht an die Ladesäule angeschlossen oder der Ladevorgang ist bereits abgeschlossen und Sie blockieren weiterhin den Platz, ist ein Abschleppen möglich. Der Zweck des Platzes, das Laden, wird nicht erfüllt.
  • Überschreiten der Parkzeit: Wenn für den E-Ladeplatz eine zeitliche Begrenzung gilt und Sie diese überschreiten, obwohl Sie laden, kann dies ebenfalls ein Abschleppgrund sein.

Besonderheiten bei defekten Ladesäulen

Stellen Sie sich vor, Sie finden einen E-Ladeplatz, aber die dazugehörige Ladesäule ist defekt und funktioniert nicht. Auch in diesem Fall gelten die allgemeinen Regeln: Der Parkplatz ist für das Laden vorgesehen. Ist ein Laden aufgrund eines Defekts nicht möglich, kann der Zweck des Parkplatzes nicht erfüllt werden. Ein dort abgestelltes Fahrzeug – egal ob Elektro- oder Verbrennungsmotor – könnte als unberechtigter Nutzer angesehen werden, da es die Voraussetzung „während des Ladevorgangs“ nicht erfüllen kann. Die Möglichkeit des Abschleppens bleibt bestehen, da der Platz nicht seiner Bestimmung gemäß genutzt werden kann. Das bloße Vorhandensein einer Ladesäule reicht nicht aus; die Ladesäule muss auch funktionsfähig sein und für den Ladevorgang genutzt werden.


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Welche Möglichkeiten habe ich, gegen eine Abschleppmaßnahme und die Kosten vorzugehen?

Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde und Sie die Maßnahme oder die damit verbundenen Kosten für nicht gerechtfertigt halten, gibt es Wege, dies überprüfen zu lassen. Eine solche Abschleppmaßnahme ist eine offizielle Anordnung einer Behörde, und die Rechnung für das Abschleppen ist ein behördlicher Bescheid. Wichtig ist zu wissen, dass die Bezahlung der Abschleppkosten, um Ihr Fahrzeug wiederzubekommen, nicht bedeutet, dass Sie die Rechtmäßigkeit der Maßnahme anerkennen.

Den behördlichen Bescheid prüfen und Widerspruch einlegen

Der erste Schritt ist, den Bescheid über die Abschleppkosten genau zu prüfen. Dieser Bescheid nennt die Behörde, die das Abschleppen veranlasst hat, und die Höhe der Kosten. Wenn Sie der Meinung sind, dass das Abschleppen nicht zulässig war, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

Ein Widerspruch ist ein förmlicher Protest an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Damit fordern Sie die Behörde auf, ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen. Sie müssen schriftlich darlegen, warum Sie das Abschleppen für unberechtigt halten. Das könnte zum Beispiel sein, weil Ihr Fahrzeug keine Gefahr oder Behinderung darstellte, oder weil die Maßnahme unverhältnismäßig war. Die Frist für einen Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Es ist wichtig, diese Frist unbedingt einzuhalten.

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht

Sollte Ihr Widerspruch von der Behörde abgelehnt werden oder ist in Ihrem Bundesland kein Widerspruchsverfahren vorgesehen, bleibt der Weg einer Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Dies ist der Schritt, bei dem ein unabhängiges Gericht die Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme und des Kostenbescheids überprüft.

Auch hier gilt in der Regel eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids, um Klage zu erheben. Das Gericht prüft dann, ob die Abschleppmaßnahme rechtlich zulässig war und ob die Kostenforderung korrekt ist. Dabei wird unter anderem beurteilt, ob eine tatsächliche Notwendigkeit für das Abschleppen bestand und ob andere, weniger einschneidende Maßnahmen möglich gewesen wären.

Allgemeine Überlegungen für ein Vorgehen

  • Dokumentation ist entscheidend: Machen Sie, wenn möglich, Fotos von der Parksituation und der Umgebung, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und eventuelle Zeugen. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie den Abschleppbescheid.
  • Begründung der Unrechtmäßigkeit: Eine erfolgreiche Anfechtung hängt stark davon ab, ob Sie überzeugend darlegen können, warum die Abschleppung nicht rechtmäßig war. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Parken nicht als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gewertet werden kann oder wenn das Abschleppen unverhältnismäßig war, weil keine akute Gefahr oder Behinderung vorlag.
  • Was die „Rechtmäßigkeit“ beeinflusst: Ob eine Abschleppmaßnahme rechtlich zulässig war, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen für ein solches behördliches Handeln erfüllt waren. Ein wichtiger Grundsatz ist dabei die Verhältnismäßigkeit, das heißt, die Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein, um einen bestimmten Zweck zu erreichen.

Diese Informationen dienen dazu, die allgemeinen Möglichkeiten im deutschen Rechtssystem aufzuzeigen.


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Welche Beweise sind wichtig, wenn ich gegen eine Abschleppung vorgehen möchte?

Wenn die Rechtmäßigkeit oder Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme angezweifelt wird, spielen gesammelte Beweise eine entscheidende Rolle. Sie dienen dazu, die eigene Darstellung der Ereignisse zu stützen und die Umstände zu belegen, die gegen eine Berechtigung der Maßnahme sprechen könnten. Der Fokus liegt oft darauf, ob tatsächlich eine Behinderung vorlag oder ob die Abschleppung unverhältnismäßig war.

Bedeutung der Beweissicherung

Die Beweissicherung sollte möglichst frühzeitig und umfassend erfolgen, idealerweise schon am Ort des Geschehens, bevor das Fahrzeug abgeschleppt wird. Dies ist wichtig, da sich die Situation nach dem Abschleppen verändert und Beweise dann möglicherweise nicht mehr oder nur schwer zu erbringen sind. Die Art der Beweise hängt dabei stark von den jeweiligen Argumenten ab, die gegen die Abschleppung vorgebracht werden. Im Falle einer defekten Ladesäule beispielsweise ist der Nachweis dieses Defekts von zentraler Bedeutung.

Wichtige Beweismittel im Überblick

Verschiedene Arten von Beweismitteln können relevant sein, um die Umstände einer Abschleppung zu klären und eine Anfechtung zu unterstützen:

  • Fotos und Videos: Dies sind oft die aussagekräftigsten Beweismittel.
    • Die Position des Fahrzeugs: Zeigen Sie, wie das Fahrzeug stand und ob es tatsächlich eine konkrete und erhebliche Behinderung darstellte.
    • Die Umgebung: Fotografieren Sie Verkehrsschilder, Bodenmarkierungen, Ladesäulen und deren Zustand (z.B. Fehlermeldungen auf einem Display, Beschädigungen, Abdeckungen), aber auch die Fahrbahn und etwaige Ein- oder Ausfahrten.
    • Keine Behinderung: Halten Sie fest, wenn durch das parkende Fahrzeug keine anderen Verkehrsteilnehmer, Fußgänger oder Rettungswege behindert wurden.
    • Datum und Uhrzeit: Achten Sie darauf, dass die Fotos und Videos mit einem Zeitstempel versehen sind, der den genauen Aufnahmezeitpunkt dokumentiert. Dies ist entscheidend, um den Zustand des Ortes zum Zeitpunkt der Abschleppentscheidung zu belegen.
  • Zeugenaussagen: Personen, die die Situation beobachten konnten, können wertvolle Informationen liefern.
    • Inhalte: Zeugen können bestätigen, dass keine Behinderung vorlag, dass die Ladesäule defekt war oder zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug geparkt wurde und wann der Abschleppwagen eintraf.
    • Kontaktinformationen: Sammeln Sie die vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) von Zeugen.
  • Dokumente und Aufzeichnungen:
    • Nachweis des Ladesäulen-Defekts: Wenn Sie versucht haben, den Defekt der Ladesäule zu melden (z.B. über eine Hotline), sind Protokolle des Anrufs oder Störungsmeldungen des Betreibers wichtige Beweise. Auch Fotos des defekten Displays der Ladesäule oder der Abdeckung sind hierbei von Bedeutung.
    • Eigene Aufzeichnungen: Notieren Sie sich präzise die genauen Uhrzeiten Ihres Parkvorgangs und der Ankunft des Abschleppwagens. Jede eigene Notiz zum Hergang kann später helfen, sich an Details zu erinnern.
    • Quittungen und Rechnungen: Bewahren Sie alle Belege auf, die im Zusammenhang mit der Abschleppung entstehen (z.B. Abschleppkosten, Verwahrkosten).

Die sorgfältige Sammlung dieser Beweismittel kann die Grundlage bilden, um die Rechtmäßigkeit oder Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme fundiert zu hinterfragen. Es geht darum, ein klares Bild der Situation zum Zeitpunkt des Abschleppens zu schaffen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Allgemeinverfügung

Eine Allgemeinverfügung ist eine behördliche Anordnung, die für eine unbestimmte Vielzahl von Personen gilt und eine konkrete Regelung für einen bestimmten sachlichen und örtlichen Bereich trifft. Im Verkehrsrecht sind Verkehrsschilder häufig als Allgemeinverfügungen anzusehen, da sie verbindliche Regelungen für alle Verkehrsteilnehmer an einem bestimmten Ort darstellen. Die Gültigkeit einer Allgemeinverfügung hängt nicht davon ab, ob der Grund der Anordnung aktuell gegeben ist; sie ist unabhängig vom vorherrschenden Sachverhalt einzuhalten. Beispiel: Ein „Parken verboten“-Schild gilt auch dann, wenn zu der Zeit keine unmittelbare Behinderung erkennbar ist.

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Sicherstellung

Die Sicherstellung bezeichnet die amtliche Inverwahrungnahme einer Sache durch eine Behörde, meist die Polizei, um eine Gefahr oder Störung abzuwehren. Im Fall der Abschleppmaßnahme bedeutet Sicherstellung, dass das Fahrzeug von der Behörde so lange in Verwahrung genommen wird, bis die rechtlichen oder tatsächlichen Gründe für die Maßnahme entfallen sind. Grundlage dafür können spezielle Landesgesetze über Sicherheit und Ordnung sein, wie hier das Hamburgische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HmbSOG). Beispiel: Wenn ein Auto eine Feuerwehrzufahrt blockiert, kann die Polizei es sicherstellen, also abschleppen lassen, um die Durchfahrt zu gewährleisten.

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Gebührenbescheid

Ein Gebührenbescheid ist ein Verwaltungsakt, durch den eine Behörde einem Bürger kostenpflichtige Leistungen oder Maßnahmen in Rechnung stellt. Er ist rechtlich verbindlich und detailliert die Gründe und die Höhe der Gebühren, die zu zahlen sind. Gegen einen Gebührenbescheid kann der Betroffene Widerspruch einlegen und später, falls nötig, klagen. Beispiel: Wenn Ihr Auto abgeschleppt wird, erhalten Sie oft einen Gebührenbescheid, der die Kosten für Abschleppen und Verwahrung auflistet und deren Zahlung anordnet.

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Widerspruch

Der Widerspruch ist ein Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt, mit dem der Betroffene die Überprüfung einer behördlichen Entscheidung fordert, ohne sofort vor Gericht gehen zu müssen. Er ist meist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen und ermöglicht der Behörde eine erneute Prüfung des Vorgangs. Nur wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kann der Betroffene vor Gericht klagen. Beispiel: Sie bekommen einen Bußgeldbescheid und reichen dagegen Widerspruch ein, weil Sie die Vorwürfe für unbegründet halten.

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Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass staatliche Maßnahmen, die in Rechte eines Bürgers eingreifen, stets geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Eine Maßnahme ist nur dann rechtmäßig, wenn kein milderes Mittel denselben Erfolg erzielen kann und die Belastung für den Betroffenen im vernünftigen Verhältnis zum Schutzgut steht. Im vorliegenden Fall entschied das Gericht, dass das Abschleppen trotz Parkverstoßes unverhältnismäßig war, weil der Ladeplatz wegen der defekten Ladesäule keinen Zweck erfüllte und die Maßnahme somit sinnlos blieb.

Beispiel: Ein Auto darf nur abgeschleppt werden, wenn es tatsächlich eine Gefahr oder erhebliche Behinderung verursacht und nicht, nur weil eine kleinere Ordnungswidrigkeit vorliegt, die anders beseitigt werden kann – etwa durch eine Verwarnung oder das Abwarten, bis der Fahrer selbst kommt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Dieses Rechtsprinzip verlangt, dass jede staatliche Maßnahme, die in die Rechte eines Bürgers eingreift, geeignet, erforderlich und angemessen sein muss. Geeignet bedeutet, dass die Maßnahme das angestrebte Ziel fördern kann; erforderlich, dass es kein milderes, gleichermaßen effektives Mittel gibt; und angemessen, dass der angestrebte Vorteil nicht außer Verhältnis zum dadurch verursachten Nachteil steht. Es ist eine zentrale Säule des Rechtsstaatsprinzips. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte fest, dass das Abschleppen zwar prinzipiell dem Freihalten des Parkplatzes dienen sollte, aber im konkreten Fall aufgrund der kaputten Ladesäule seinen Zweck nicht erfüllen konnte und somit nicht geeignet war. Dies machte die Abschleppmaßnahme unverhältnismäßig und rechtswidrig.
  • Verwaltungsakt, insbesondere Gebührenbescheid: Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit Außenwirkung. Er ist verbindlich und kann direkt vollstreckt werden. Ein Gebührenbescheid ist ein spezifischer Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde die Zahlung einer Gebühr für eine erbrachte Leistung oder eine durchgeführte Maßnahme fordert. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Stadt forderte von Herrn K. die Abschleppkosten mittels eines Gebührenbescheids ein. Da die zugrunde liegende Abschleppmaßnahme als unverhältnismäßig und damit rechtswidrig erachtet wurde, war auch der darauf aufbauende Gebührenbescheid rechtswidrig und musste aufgehoben werden.
  • Hamburgisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HmbSOG) und Rechtsgrundlagen für Maßnahmen der Gefahrenabwehr (z.B. Sicherstellung): Gesetze wie das HmbSOG bilden die Grundlage für das Handeln von Polizei- und Ordnungsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie ermächtigen die Behörden zu verschiedenen Eingriffsmaßnahmen, wie der Sicherstellung von Gegenständen (z.B. einem Fahrzeug), wenn dies zur Beseitigung einer Störung oder zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Die Pflicht zur Kostentragung für solche Maßnahmen ist dort ebenfalls geregelt. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Stadt stützte die Abschleppanordnung (Sicherstellung) und die damit verbundenen Kostenforderungen formell auf das HmbSOG. Obwohl das Gesetz die Möglichkeit einer Sicherstellung vorsieht, wurde die konkrete Anwendung im Fall von Herrn K. als unverhältmäßig und somit rechtswidrig beurteilt.
  • Straßenverkehrsordnung (StVO), Verkehrszeichen (insbesondere Zeichen 314) und Zusatzzeichen: Die Straßenverkehrsordnung regelt das Verhalten im Straßenverkehr und definiert die Bedeutung von Verkehrszeichen. Verkehrszeichen, einmal ordnungsgemäß aufgestellt, sind verbindliche Anordnungen (vergleichbar einer Allgemeinverfügung) für alle Verkehrsteilnehmer und begründen Ge- oder Verbote. Ein Parken-Schild (Zeichen 314) erlaubt das Parken, kann aber durch Zusatzzeichen stark eingeschränkt werden, beispielsweise für bestimmte Fahrzeugarten oder Zeiträume. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht bestätigte, dass das Parken für Herrn K. durch die Kombination aus Verkehrszeichen 314 und den Zusatzzeichen für ladende Elektrofahrzeuge verboten war. Die Gültigkeit dieser Zeichen als Verkehrsregelung wurde durch die Funktionsunfähigkeit der Ladesäule nicht aufgehoben.

Da keine spezifischen Paragraphen erwähnt werden, kann die Anfrage nicht direkt erfüllt werden. Die wichtigsten Gesetze und Regelungen, die im Text erwähnt werden, sind das Hamburgische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HmbSOG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO). Allerdings gibt es keine spezifischen Links zu einzelnen Paragraphen dieser Gesetze, da die Anfrage nicht spezifisch genug ist.

Für die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es keine spezifischen Links, da keine Paragraphen erwähnt werden. Die StVO kann auf der offiziellen Seite von gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

Das Hamburgische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HmbSOG) ist nicht über die üblichen Plattformen wie gesetze-im-internet.de verfügbar, da sich dieser Link auf Bundesebene bezieht. Informationen dazu sind über die offizielle Website des Landes Hamburg oder spezialisierte Rechtsquellen erhältlich.

Da keine spezifischen Paragraphen angegeben sind und keine offizielle URL zur Verfügung steht, kann der Text nicht direkt mit den gewünschten Links ergänzt werden.


Das vorliegende Urteil


VG Hamburg – Az.: 21 K 3886/24 – Urteil vom 18.03.2025


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