Übersicht:
- Das Wichtigste im Überblick
- Wann entstehen Abschleppkosten auf einem Privatparkplatz?
- Wer zahlt hohe Abschleppkosten auf einem Privatparkplatz?
- Gilt eine Wartepflicht für Abschleppkosten auf einem Privatparkplatz?
- Schützt ein Mietvertrag vor Abschleppkosten auf einem Privatparkplatz?
- Wie klappt die Rückforderung der Abschleppkosten vom Parkplatz?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Darf ich auch bei nur fünf Minuten Parkzeitüberschreitung sofort vom Privatparkplatz abgeschleppt werden?
- Darf der Abschleppdienst mein Fahrzeug als Pfand behalten, bis ich die Rechnung bar bezahle?
- Wie formuliere ich den Vorbehalt bei der Zahlung rechtssicher, um spätere Rückforderungen zu ermöglichen?
- Gilt die volle Gebühr auch dann, wenn ich bereits während des Aufladevorgangs am Fahrzeug erscheine?
- Wie wehre ich mich gegen Abschleppkosten, die im Vergleich zu ortsüblichen Preisen deutlich überhöht sind?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: X ZR 15/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Bundesgerichtshof
- Datum: 20.01.2026
- Aktenzeichen: X ZR 15/25
- Verfahren: Revision
- Rechtsbereiche: Parkrecht, Eigentumsschutz
- Relevant für: Parkplatzbetreiber, Autofahrer
Parkplatzbesitzer dürfen Autos nach Ablauf der Parkzeit sofort abschleppen und die Kosten vom Fahrer fordern.
- Parken ohne gültigen Parkschein verletzt direkt die Rechte des Eigentümers an seinem eigenen Grundstück.
- Die Erlaubnis zum Parken erlischt sofort mit dem Ablauf der bezahlten Zeit.
- Besitzer dürfen Fahrzeuge ohne Wartezeit entfernen lassen, um den Parkplatz wieder freizugeben.
- Der Fahrzeughalter zahlt die Abschleppkosten, da der Besitzer sein Recht auf Besitz durchsetzt.
- Ein später gelöster Parkschein macht das vorherige Parken nicht nachträglich wieder erlaubt.
Wann entstehen Abschleppkosten auf einem Privatparkplatz?
Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 858 BGB) eine sogenannte verbotene Eigenmacht. Der Besitzer der Fläche darf sich dieser Einmischung erwehren und das störende Auto durch Selbsthilfe entfernen lassen. Diese gesetzliche Erlaubnis zum Parken erlischt nämlich automatisch in dem Moment, in dem die vereinbarte Zeit abgelaufen ist oder ein Parkschein seine Gültigkeit verliert. Wer die bezahlte Dauer überschreitet, nutzt die Fläche ab der ersten Minute ohne jede Berechtigung.
Genau diesen Mechanismus musste der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Verfahren (Aktenzeichen X ZR 15/25) im Detail klären.
Am Morgen des 8. Juli 2022 stellte eine Autofahrerin ihren Wagen um 8:11 Uhr auf dem privaten Gelände eines Unternehmens ab und kaufte ein Ticket für vier Euro. Dieser Parkschein besaß eine aufgedruckte Gültigkeit bis exakt 10:51 Uhr. Nachdem diese bezahlte Frist abgelaufen war, zögerte der Betreiber nicht lange und beauftragte einen Abschleppdienst mit der sofortigen Räumung des Stellplatzes. Am Ende wies das Karlsruher Gericht die Klage ab und entschied final, dass das Unternehmen völlig im Recht war.
Der Vorrang des Eigentumsschutzes
Die höchsten Zivilrichter bestätigten, dass das Verbleiben des Autos nach dem Ablauf der Ticketzeit eine unzulässige Besitzstörung darstellte. Das Unternehmen durfte den Wagen gemäß § 859 BGB entfernen lassen, um die freie Verfügungsgewalt über das eigene Grundstück zurückzuerlangen. Die betroffene Frau hatte im Verfahren argumentiert, dass vertragliche Pflichten aus dem Parkticket ein derart abruptes Handeln eigentlich verbieten müssten. Der Senat sah das jedoch anders und stellte den Schutz des Besitzers in den Vordergrund.
Praxis-Hinweis: Die vermeintliche Schonfrist
Häufig herrscht der Glaube, man habe nach Ablauf der Parkzeit eine kurze Kulanzzeit von einigen Minuten. In der gerichtlichen Praxis wird jedoch meist streng geurteilt: Mit Ablauf der letzten Minute des bezahlten Zeitraums endet das Nutzungsrecht vollständig. Wer auf ein Entgegenkommen des Personals hofft, trägt das volle Risiko, da Parkplatzbetreiber oft automatisierte Systeme oder Personal mit strikten Anweisungen einsetzen.

Wer zahlt hohe Abschleppkosten auf einem Privatparkplatz?
Die finanziellen Aufwendungen für das Umsetzen eines fremden Fahrzeugs können über die Konstruktion der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB) vom Halter zurückverlangt werden. Das bedeutet konkret: Der Parkplatzbetreiber veranlasst die Entfernung des Autos und handelt damit rechtlich anstelle des Fahrzeughalters, der sein Auto eigentlich selbst hätte wegfahren müssen. Weil diese Maßnahme notwendig war, um den Parkplatz zu räumen, muss der Halter die Kosten dafür übernehmen. Der Grundstücksbesitzer erwirbt einen direkten Anspruch auf den Ersatz derjenigen Kosten, die zur Wiederherstellung der freien Parkfläche zwingend erforderlich waren. In der Praxis behalten die gerufenen Abschleppunternehmen das Auto oft so lange ein, bis die offene Rechnung vollständig auf dem Tisch liegt. Ein solches Zurückbehaltungsrecht sichert die schnelle Begleichung der entstandenen Gebühren ab.
Im vorliegenden Rechtsstreit zeigte sich dieses konsequente Vorgehen mit all seinen finanziellen Folgen sehr deutlich.
Um ihr Auto nach der unfreiwilligen Entfernung zurückzubekommen, musste die Frau stolze 587,50 Euro an den Abschleppdienst überweisen. Sie war im Nachhinein jedoch der festen Überzeugung, dass diese erzwungene Zahlung ohne jede rechtliche Basis abgelaufen war. Aus diesem Grund verklagte sie das Parkplatzunternehmen auf die Rückzahlung des gesamten Betrags und berief sich dabei auf eine ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB). Dieser juristische Begriff greift immer dann, wenn jemand Geld oder einen Vermögenswert ohne rechtlichen Grund erhalten hat und diesen deshalb zurückgeben muss. Sowohl das Amtsgericht als auch in der nächsten Instanz das Landgericht Dresden wiesen diese Rückforderung nachdrücklich ab.
Gericht bestätigt die Zahlstelle
Der Bundesgerichtshof schloss sich der Linie der Vorinstanzen an und betonte, dass die Überweisung nicht ohne Rechtsgrund erfolgte. Der Betreiber des Parkplatzes hatte durch die Beseitigung der verbotenen Eigenmacht einen legitimen Anspruch auf den Ersatz seiner Aufwendungen erworben. Die Zahlung der Autofahrerin diente rechtlich gesehen ausschließlich dazu, diese berechtigte Forderung des Eigentümers zu erfüllen. Das Abschleppunternehmen fungierte bei der Geldübergabe lediglich als eine praktische Zahlstelle für das Parkplatzunternehmen.
Achtung Falle: Das Auto als Pfand
In der Praxis nutzen Abschleppunternehmen das Fahrzeug oft als Druckmittel und verweigern die Herausgabe ohne sofortige Zahlung. Wer das Geld unter diesem Druck bezahlt, sollte unbedingt schriftlich vermerken, dass die Zahlung „unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgt. Ohne diesen Zusatz wird es später deutlich schwerer, die Kosten mit dem Argument zurückzufordern, man habe sich nur zur Herausgabe des Wagens genötigt gefühlt.
Gilt eine Wartepflicht für Abschleppkosten auf einem Privatparkplatz?
Das Gesetz räumt dem beeinträchtigten Besitzer das Recht ein, eine Störung durch Fremdparker unverzüglich zu beenden. Eine festgeschriebene Wartezeit von beispielsweise dreißig oder sechzig Minuten existiert in den Regelungen zur Selbsthilfe nicht. Ausnahmen können sich höchstens aus dem allgemeinen Prinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ergeben. Dahinter steckt der rechtliche Grundgedanke, dass Verträge und gesetzliche Rechte stets fair, rücksichtsvoll und mit gesundem Menschenverstand ausgeübt werden müssen. Eine Ausnahme greift also nur, falls ein sofortiges Abtransportieren völlig unverhältnismäßig erscheinen würde. Eine solche Härte liegt jedoch in der Regel nur dann vor, wenn der Verursacher direkt erreichbar ist oder mildere Maßnahmen das Problem sofort gelöst hätten.
Das Urteil aus dem Jahr 2026 illustriert sehr genau, wie wenig Spielraum Falschparkern bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit eingeräumt wird.
Die betroffene Fahrerin versuchte die Richter davon zu überzeugen, dass ein sofortiges Anfordern des Abschleppwagens überzogen war. Sie gab an, dass sie möglicherweise nur wenige Minuten nach dem Verstreichen der Frist wieder an ihrem Auto gewesen sei oder die Standzeit bei Bedarf einfach verlängert hätte. Aus ihrer Sicht hätten nachvertragliche Treuepflichten den Betreiber dazu zwingen müssen, ein gewisses Maß an Kulanz walten zu lassen.
Keine Schonfrist für abgelaufene Tickets
Der Bundesgerichtshof wies die gewünschte Wartepflicht ab und zerstreute die Bedenken der Frau. Die Richter stellten klar, dass das Gesetz die schnelle und sofortige Wiederherstellung des ungestörten Besitzes ausdrücklich schützt. Die Frau konnte nicht konkret beweisen, dass sie für das Aufsichtspersonal schnell und mühelos greifbar gewesen wäre, um die Situation ohne den Abschleppdienst zu klären. Selbst die pure Möglichkeit, einen neuen Schein am Automaten zu ziehen, spielte keine Rolle, da die bisherige Erlaubnis zu diesem exakten Zeitpunkt unwiderruflich erloschen war. Wer absehen kann, dass er es nicht rechtzeitig zurückschafft, muss zwingend vor Fristablauf handeln: Verlängern Sie die Parkzeit sofort digital über eine Park-App oder bitten Sie eine andere Person vor Ort, ein neues Ticket zu ziehen. Ein Sprint zum Fahrzeug schützt Sie nicht vor den Kosten, sobald die Uhr abgelaufen ist.
Schützt ein Mietvertrag vor Abschleppkosten auf einem Privatparkplatz?
Mit dem Einwerfen von Münzen und dem Lösen eines Parkscheins entsteht juristisch betrachtet ein Mietvertrag über einen Stellplatz. Für solche massenhaften und anonymen Alltagsgeschäfte greifen allerdings völlig andere Maßstäbe als bei einem klassischen Mietvertrag über Wohnraum. Die Pflicht zur Rücksichtnahme zwischen den Vertragspartnern hebelt die gesetzlichen Schutzrechte des Flächeneigentümers hier nicht aus. Die vertragliche Übereinkunft endet auf die Minute genau mit dem Zeitablauf, wodurch das Recht auf die weitere Nutzung augenblicklich entfällt.
Diesen zentralen Einwand der Verteidigung prüfte der zuständige Senat im Verlauf der Entscheidungsfindung äußerst präzise.
Die Anwälte der Autofahrerin rügten vor dem obersten Gericht, dass die vertraglichen Regelungen des Parktickets zwingend Vorrang vor dem allgemeinen Besitzschutz haben müssten. Sie beharrten darauf, dass das betreibende Unternehmen die Frau nicht wie einen gewöhnlichen Eindringling hätte behandeln dürfen, da immerhin ein Vertragsverhältnis bestand. Im klassischen Mietrecht existieren hohe Hürden für eine Räumung, die in diesem Fall aus Sicht der Frau schlicht umgangen wurden.
Massenabfertigung schließt Kulanz aus
Das Zivilgericht wischte dieses Argument vom Tisch und arbeitete die starken Unterschiede heraus. Bei der kurzzeitigen Nutzung einer öffentlich befahrbaren Fläche durch unzählige Kunden handelt es sich um ein standardisiertes Massengeschäft. Die Erlaubnis zum Parken ist dabei strikt an die Zahlung der exakten Gebühr gekoppelt. Sobald die Uhr des Tickets abläuft, verliert der Fahrer jedes Nutzungsrecht und wird zu einem Störer, gegen den sofort vorgegangen werden darf. Ein späteres Nachzahlen heilt den Verstoß für die Zwischenzeit nicht rückwirkend.
Wie klappt die Rückforderung der Abschleppkosten vom Parkplatz?
Der Versuch, das unfreiwillig gezahlte Geld über den Paragraphen zur ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuholen, gelingt nur bei groben Fehlern. Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Abschleppen rechtlich komplett unzulässig war oder die in Rechnung gestellten Beträge extrem von den üblichen Marktpreisen abweichen. Der klagende Halter muss vor Gericht lückenlos beweisen, dass der Eigentümer gar kein Recht zur Selbsthilfe besaß. Geht es jedoch nur um die Höhe der Summe, muss dieser Streitpunkt schon in den ersten Instanzen detailliert auf den Tisch gebracht werden.
Im nun abgeschlossenen Verfahren scheiterte der Ruf nach einer Rückzahlung vor der höchsten Instanz auf ganzer Linie.
Während des gesamten Verfahrens hatten die juristischen Vertreter der Frau den Betrag von 587,50 Euro nie als unverhältnismäßig hoch angegriffen. Da dieser Punkt in den Vorinstanzen unbestritten blieb, überprüfte der Bundesgerichtshof die reine Angemessenheit der Kosten nicht weiter. Die Richter fokussierten sich ausschließlich auf die Frage, ob die Aktion dem Grunde nach rechtens war. Das bedeutet: Das Gericht prüfte lediglich das grundsätzliche ‚Ob‘ des Abschleppens, nicht aber das ‚Wie viel‘ bei der Rechnungshöhe. Da sie das eigenmächtige Parken als illegal einstuften, bestand am Ende schlicht kein Anspruch auf Rückerstattung für die Autofahrerin.
Praxis-Hürde: Die Höhe der Rechnung
In diesem Verfahren wurde die Angemessenheit der Kosten nicht geprüft, weil sie nicht rechtzeitig bestritten wurde. Erfahrungsgemäß ist dies jedoch oft der entscheidende Hebel. Gerichte prüfen bei entsprechendem Vortrag sehr genau, ob die Kosten ortsüblich sind oder ob unnötige Zuschläge berechnet wurden. Wer die Rechnung im Prozess nicht explizit angreift, akzeptiert sie rechtlich als angemessen.
Teure Rechnung am Ende des Weges
Neben dem verlorenen Streitwert für das Umsetzen des Wagens brachte das Urteil noch weitere finanzielle Lasten für die Frau mit sich. Da sie den Prozess verlor, muss sie nun die kompletten Kosten des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof übernehmen. Zu dieser Rechnung gehören laut dem Urteil auch die angefallenen Auslagen des beteiligten Abschleppunternehmens, das dem Verfahren als sogenannte Streithelferin aufseiten des Parkplatzbetreibers beigetreten war. Eine Streithelferin ist eine eigentlich unbeteiligte dritte Partei, die sich in einen laufenden Prozess einschaltet, weil sie ein eigenes wirtschaftliches oder rechtliches Interesse daran hat, dass eine der beiden Seiten gewinnt.
BGH-Urteil zum Privatparken: Was Autofahrer bei abgelaufenen Tickets jetzt wissen müssen
Das Urteil des Bundesgerichtshofs schafft bundesweit Klarheit und ist auf alle gebührenpflichtigen Privatparkplätze direkt übertragbar. Es stellt unmissverständlich fest, dass Betreiber bei abgelaufenen Parkscheinen keine Kulanzminuten gewähren müssen und sofort abschleppen lassen dürfen. Ein juristischer Angriff gegen die grundsätzliche Berechtigung des Abschleppens ist damit bei einem simplen Zeitüberzug nahezu aussichtslos.
Kalkulieren Sie Ihre Parkzeit auf Privatgrundstücken daher immer mit ausreichendem Puffer und nutzen Sie für Verlängerungen Smartphone-Apps, um das Ticket rechtzeitig von unterwegs zu erneuern. Falls Ihr Auto bereits am Haken hängt oder umgesetzt wurde: Zahlen Sie die geforderte Auslösesumme zwingend mit dem schriftlichen Zusatz „unter Vorbehalt“. Gehen Sie in einem möglichen Rechtsstreit dann nicht gegen das Abschleppen an sich vor, sondern lassen Sie ausschließlich prüfen, ob die konkrete Höhe der in Rechnung gestellten Abschlepp- und Verwahrkosten ortsüblich und angemessen ist.
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Während das Abschleppen dem Grunde nach oft zulässig ist, sind die geforderten Beträge häufig unverhältnismäßig hoch oder enthalten unzulässige Pauschalen. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht analysiert Ihre Abrechnung auf Basis aktueller Rechtsprechung und prüft die konkreten Erfolgsaussichten einer Rückforderung. Wir unterstützen Sie dabei, überzogene Forderungen abzuwehren und Ihr Geld rechtssicher einzufordern.
Experten Kommentar
Was auf dem Parkplatz für hitzige Diskussionen sorgt: Das Abschleppauto ist schon da, aber der Wagen hängt noch nicht am Haken. In diesem Moment fordern die Fahrer oft lautstark die volle Summe, um den Vorgang abzubrechen. Dabei fallen rechtlich in dieser Phase meist nur die deutlich günstigeren Leerfahrtkosten an.
Lassen Sie sich in so einer stressigen Situation nicht direkt am Kofferraum zu einer überhöhten Barzahlung drängen. Ich rate dazu, im ersten Schritt genau zu dokumentieren, in welchem Stadium der Verladung sich das Fahrzeug bei Ihrem Eintreffen befand. Machen Sie einfach ein schnelles Foto vom noch am Boden stehenden Auto, bevor Sie überhaupt das Gespräch suchen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich auch bei nur fünf Minuten Parkzeitüberschreitung sofort vom Privatparkplatz abgeschleppt werden?
JA, der Parkplatzbetreiber darf Ihr Fahrzeug bereits ab der ersten Minute der Zeitüberschreitung rechtmäßig abschleppen lassen, da rechtlich keinerlei gesetzliche oder vertragliche Kulanzzeit für die Nutzung privater Stellflächen existiert. Sobald die auf dem Parkschein ausgewiesene Mietzeit endet, entfällt Ihre Befugnis zur Nutzung der Fläche unmittelbar und der Zustand der unberechtigten Besitzstörung beginnt ohne weitere Verzögerung.
Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme ergibt sich aus dem Tatbestand der verbotenen Eigenmacht gemäß § 858 BGB, die bereits mit der ersten Minute der unberechtigten Parkplatznutzung eintritt. Da es sich bei der Bereitstellung von Parkraum um ein standardisiertes Massengeschäft handelt, ist der Betreiber nicht verpflichtet, dem Nutzer eine nachvertragliche Treuepflicht oder eine menschliche Kulanzspanne einzuräumen. Durch das Überschreiten der vereinbarten Parkdauer entfällt die Besitzberechtigung sofort, was den Eigentümer zur sofortigen Selbsthilfe durch den Einsatz eines Abschleppdienstes nach § 859 BGB berechtigt. Die Gerichte sehen in der strikten Einhaltung der Zeitvorgaben keine Unverhältnismäßigkeit, weil die Funktionsfähigkeit des Parkraumbewirtschaftungssystems nur durch eine lückenlose Durchsetzung der Regeln dauerhaft gewährleistet werden kann.
Eine Ausnahme von diesem strengen Grundsatz besteht lediglich dann, wenn die Beschilderung des Parkplatzes unklar gestaltet ist oder die Parkbedingungen für den Durchschnittsfahrer nicht deutlich erkennbar positioniert wurden. Sollten zudem technische Defekte am Parkscheinautomaten oder innerhalb der genutzten Park-App eine rechtzeitige Verlängerung objektiv unmöglich gemacht haben, kann die Einleitung von Abschleppmaßnahmen im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich gewertet werden.
Unser Tipp: Prüfen Sie die exakt aufgedruckte Endzeit auf Ihrem Parkschein oder in der App sorgfältig und kalkulieren Sie den Rückweg zu Ihrem Fahrzeug unbedingt mit einem zeitlichen Puffer ein. Vermeiden Sie den weit verbreiteten Irrglauben an eine rechtlich geschützte Schonfrist, da diese im Bereich des privaten Parkraummanagements faktisch überhaupt nicht existiert.
Darf der Abschleppdienst mein Fahrzeug als Pfand behalten, bis ich die Rechnung bar bezahle?
JA, Abschleppdienste dürfen Ihr Fahrzeug im Rahmen eines sogenannten Zurückbehaltungsrechts als Pfand einbehalten, bis die entstandenen Kosten vollständig beglichen wurden. Diese rechtliche Praxis dient der Absicherung des rechtmäßigen Erstattungsanspruchs des Grundstückseigentümers, der das Abschleppunternehmen in der Regel als bevollmächtigte Zahlstelle einsetzt.
Das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB erlaubt es dem Gläubiger, eine fällige Leistung so lange zu verweigern, bis die ihm zustehende Gegenleistung tatsächlich bewirkt wird. Da das unbefugte Parken auf einem Privatgrundstück eine verbotene Eigenmacht darstellt, hat der Parkplatzbesitzer einen Anspruch auf Schadensersatz für die entstandenen Räumungskosten. Der Abschleppdienst fungiert hierbei als direkter Stellvertreter und darf das Auto als Druckmittel einsetzen, um die sofortige Bezahlung der notwendigen Abschleppkosten rechtssicher sicherzustellen. Diese Regelung schützt den Geschädigten davor, seinen finanziellen Forderungen nach der Herausgabe des Fahrzeugs mühsam im gerichtlichen Mahnverfahren hinterherlaufen zu müssen.
Dieses Recht auf Einbehaltung des Fahrzeugs erstreckt sich jedoch ausschließlich auf die tatsächlich erforderlichen Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Parkfläche. Überzogene Standgebühren oder reine Strafgebühren, die keinen direkten Bezug zur Beseitigung der Störung aufweisen, dürfen nicht durch das Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Halter erzwungen werden. Sollte die Forderung offensichtlich weit über den ortsüblichen Tarifen liegen, kann die Verweigerung der Herausgabe unter Umständen unzulässig sein und sogar eigene Schadensersatzansprüche auslösen.
Unser Tipp: Zahlen Sie den geforderten Betrag zunächst vor Ort, um die Herausgabe Ihres Wagens zu erzwingen, aber vermerken Sie auf der Quittung unbedingt den Zusatz Zahlung unter Vorbehalt. Vermeiden Sie den Ruf der Polizei wegen Diebstahls, da die Beamten vor Ort meist nicht über zivilrechtliche Zurückbehaltungsrechte entscheiden.
Wie formuliere ich den Vorbehalt bei der Zahlung rechtssicher, um spätere Rückforderungen zu ermöglichen?
Sie müssen die Zahlung schriftlich mit dem Zusatz „unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ versehen, um Ihre Rückforderungsansprüche wirksam zu sichern. Die schriftliche Dokumentation dieses Vorbehalts verhindert, dass Ihre Zahlung im Nachhinein als rechtlich bindendes Anerkenntnis der geforderten Gebühren gewertet wird. Ohne diesen präzisen Vermerk verlieren Sie oft die rechtliche Grundlage für eine spätere Rückforderungsklage.
Eine vorbehaltlose Zahlung wird juristisch häufig als Bestätigung ausgelegt, dass die Forderung des Dienstleisters dem Grunde und der Höhe nach tatsächlich rechtmäßig besteht. Falls Sie den Betrag ohne Kommentar aushändigen, greift im Streitfall die Vermutung, dass Sie die Schuld endgültig begleichen wollten und auf spätere Einwände verzichten. Durch den expliziten Zusatz schließen Sie die Anwendung des § 814 BGB (Leistung in Kenntnis der Nichtschuld) aus, da Sie damit verdeutlichen, dass Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung weiterhin bestreiten. Nur durch diese klare Willenserklärung bleibt der Weg für eine Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung offen, falls sich die Maßnahme als unzulässig erweist.
Beachten Sie, dass ein rein mündlich geäußerter Vorbehalt gegenüber dem Abschleppfahrer vor Gericht meist keinen Bestand hat, da dieser später kaum beweisbar sein wird. Auch ein Widerspruch per E-Mail nach der Zahlung reicht nicht aus, da die Erklärung zwingend unmittelbar im Zeitpunkt der Geldübergabe erfolgen muss. Wenn Sie das Quittungsformular ohne diesen eigenhändigen Zusatz unterschreiben, gilt das Dokument als Beweis für Ihre uneingeschränkte Zahlungswilligkeit und den Verzicht auf weitere Einreden.
Unser Tipp: Schreiben Sie den Vorbehaltssatz eigenhändig auf die Quittung, bevor Sie das Geld übergeben oder das Dokument unterschreiben. Vermeiden Sie es, sich auf mündliche Zusagen des Personals zu verlassen, da diese rechtlich nicht belastbar sind.
Gilt die volle Gebühr auch dann, wenn ich bereits während des Aufladevorgangs am Fahrzeug erscheine?
ES KOMMT DARAUF AN. Während die vollständigen Transportkosten bei einem Abbruch des Vorgangs meist entfallen, müssen Sie dennoch für die bereits entstandenen Vorbereitungskosten und die Anfahrt des Abschleppdienstes aufkommen. Ein Erscheinen vor dem Abtransport beendet zwar die Notwendigkeit des Abschleppens, hebt jedoch die Kostenpflicht für die bis dahin rechtmäßig eingeleitete Maßnahme nicht vollständig auf.
Die Anforderung eines Abschleppwagens ist auf Privatparkplätzen bereits ab der ersten Minute nach Ablauf der Parkberechtigung rechtmäßig, da der Grundstückseigentümer sein Recht auf Selbsthilfe gemäß § 859 BGB (Besitzwehr) ausübt. Sobald der Dienstleister beauftragt wurde und sich auf den Weg gemacht hat, entstehen Kosten, die der Falschparker als Schadensersatz für die begangene verbotene Eigenmacht zu tragen hat. Wenn Sie persönlich am Fahrzeug erscheinen, bevor die Fahrt beginnt, wird der tatsächliche Abtransport jedoch unverhältnismäßig, weil Sie die Störung des Besitzes durch sofortiges Wegfahren selbst beseitigen können. Der Abschleppunternehmer ist in diesem Moment verpflichtet, den Ladevorgang abzubrechen, darf aber eine angemessene Vergütung für den Zeitaufwand und die Anfahrt (sogenannte Leerfahrt) verlangen.
Die volle Gebühr für den kompletten Transportweg darf nur dann berechnet werden, wenn der Wagen tatsächlich auf den Verwahrplatz verbracht wurde oder die Fahrt bereits angetreten war. Verlangt der Fahrer vor Ort den vollen Rechnungsbetrag für eine Leistung, die durch Ihr Erscheinen gar nicht mehr vollständig erbracht wurde, ist dies rechtlich oft nicht haltbar.
Unser Tipp: Fordern Sie den Fahrer unverzüglich auf, den Aufladevorgang abzubrechen, und zahlen Sie die geforderten Vorbereitungskosten nur unter schriftlichem Vorbehalt auf der Quittung. Vermeiden Sie lautstarke Diskussionen über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit vor Ort, da dies lediglich die kostenintensive Standzeit des Spezialfahrzeugs unnötig verlängert.
Wie wehre ich mich gegen Abschleppkosten, die im Vergleich zu ortsüblichen Preisen deutlich überhöht sind?
Um sich gegen überhöhte Kosten zu wehren, müssen Sie bereits in der ersten Gerichtsinstanz ausdrücklich bestreiten, dass die in Rechnung gestellten Beträge ortsüblich sind. Die erfolgreiche Abwehr der Kosten setzt voraus, dass Sie die mangelnde Ortsüblichkeit der Forderung konkret rügen und nicht nur die Rechtmäßigkeit des Abschleppvorgangs als Ganzes infrage stellen. Ohne einen solchen expliziten Angriff auf die Höhe der Rechnung geht das Gericht rechtlich davon aus, dass die geforderten Kosten angemessen und zwischen den Parteien unstreitig sind.
Rechtlich stützt sich die Rückforderung des überzahlten Betrages auf den Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB, sofern die Kosten deutlich über den marktüblichen Preisen liegen. Zwar bestätigen Gerichte regelmäßig das grundsätzliche Recht privater Grundstücksbesitzer zum Abschleppen, doch bleibt die konkrete Höhe der Rechnung stets einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Sie müssen im Prozess substantiiert darlegen, warum die geltend gemachten Gebühren den Rahmen des Üblichen sprengen und somit eine unangemessene Belastung darstellen. Wenn Sie diesen Punkt nicht aktiv ansprechen, greift der Zivilprozessgrundsatz, dass nicht bestrittene Tatsachenbehauptungen der Gegenseite vom Gericht als wahr und akzeptiert unterstellt werden müssen. Eine automatische Prüfung der Preisangemessenheit durch den Richter findet ohne Ihren gezielten Einwand gegen die Kostenpositionen grundsätzlich nicht statt.
Beachten Sie jedoch, dass eine bloße Abweichung von wenigen Euro meist nicht ausreicht, um eine Kürzung der Rechnung vor Gericht erfolgreich durchzusetzen. Eine rechtlich relevante Überhöhung wird oft erst dann angenommen, wenn die Kosten die ortsüblichen Tarife für vergleichbare Abschleppvorgänge am Tag oder in der Nacht signifikant überschreiten. Zudem können zusätzliche Gebühren für Leerfahrten oder Standzeiten nur dann geltend gemacht werden, wenn diese tatsächlich für die unmittelbare Schadensbeseitigung auf dem Grundstück erforderlich waren.
Unser Tipp: Recherchieren Sie vor Einleitung rechtlicher Schritte die ortsüblichen Abschleppkosten in Ihrer Stadt durch Anfragen bei verschiedenen Dienstleistern, um einen handfesten Vergleichswert für den Prozess vorlegen zu können. Vermeiden Sie es, die gesamte Rechnung unkommentiert ohne Vorbehalt zu zahlen, ohne zeitnah die konkreten Preisunterschiede rechtlich gegenüber dem Unternehmen zu beanstanden.
Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
BGH – Az.: X ZR 15/25 – Urteil vom 20.01.2026
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz




