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Die Abschreibungszeiten bei Computern und Zubehör

wurde ab 01.01.2001 verkürzt!


Wer in 2001 einen Computer oder Computerzubehör erwirbt, darf diese Geräte schon innerhalb von drei Jahren als Werbungskosten abschreiben (bisher galt eine Abschreibungszeit von vier Jahren).

Kauft man Geräte, die weniger als 928 DM brutto (= 799 DM netto) kosten, kann man diese im Jahr des Kaufs steuerlich geltend machen. Teurere Anschaffungen sind entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer über die Jahre verteilt abzuschreiben (vgl. Tabelle unten).

Aus der nachfolgenden Nutzungstabelle können Sie entnehmen, von welcher Nutzungsdauer die Finanzbehörden im Einzelnen ausgehen. Längere Abschreibungen als in der Tabelle vorgesehen schmälern Ihre Steuerersparnis!

Wirtschaftgut:

Dauer der Abschrei

Neu

bung in Jahren

Alt

Jährlicher AfA(Absetzungs für Abnutzungssatz) in Prozent

Büromöbel

13

10

7,69 %

Faxgeräte

6

5

16,66 %

Frankiermaschinen

8

5

12,50 %

Kameras

7

6

14,28 %

Kommunikationsendgeräte

8

4

12,50 %

Mobilfunkgeräte

5

5

20,00 %

Motorräder, Motorroller, Fahrräder, u.Ä.

7

4

14,28 %

Notebooks

3

4

33,33 %

Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, u.Ä.)

3

5

33,33 %

Personenkraftwagen

6

5

16,66 %

Registrierkassen

6

5

16,66 %

Teppiche (normale)

8

5

12,50 %

Vervielfältigungsgeräte

7

5

14,28 %

Workstations, PCs

3

4

33,33 %

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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