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Abstraktes Schuldanerkenntnis – § 781 Satz 1 BGB – grundsätzliche Kondiktionsfähigkeit

Eine Haushaltsauflösung endete vor Gericht – mit der Frage, was ein schriftliches Schuldanerkenntnis wert ist und ob ein mündliches Versprechen auch ohne Unterschrift gilt. Um 25.000 Euro aus einem Schuldanerkenntnis gab es vor Gericht kein Vertun, doch bei weiteren 5.000 Euro aus einer mündlichen Vereinbarung wendete sich das Blatt.

Übersicht:

Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 164/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Stralsund
  • Datum: 24.03.2025
  • Aktenzeichen: 2 O 164/24
  • Verfahrensart: Urteil
  • Rechtsbereiche: Schuldanerkenntnis, Mündliche Vereinbarung

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Parteien, die gemeinsam (als Gesamtgläubiger) Zahlung von insgesamt 30.000 € forderten. Ihre Forderung stützte sich auf ein schriftliches Schuldanerkenntnis über 25.000 € und eine zusätzliche mündliche Vereinbarung über 5.000 €.
  • Beklagte: Parteien, die gemeinsam (als Gesamtschuldner) zur Zahlung verpflichtet werden sollten. Sie erkannten das schriftliche Schuldanerkenntnis über 25.000 € an, bestritten aber die mündliche Vereinbarung über die weiteren 5.000 €.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Kläger verlangten von den Beklagten Geld. Grundlage war zum einen ein von den Beklagten unterschriebenes schriftliches Schuldanerkenntnis über 25.000 € vom 19.07.2020. Zum anderen behaupteten die Kläger, es habe zusätzlich eine mündliche Absprache über weitere 5.000 € im Zusammenhang mit einer Haushaltsauflösung gegeben.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich ausschließlich darum, ob die behauptete mündliche Vereinbarung über 5.000 € tatsächlich existierte und die Beklagten deshalb insgesamt 30.000 € zahlen mussten. Das schriftliche Schuldanerkenntnis über 25.000 € war zwischen den Parteien unstrittig.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten müssen gemeinsam 25.000 € an die Kläger zahlen. Hinzu kommen Zinsen seit dem 01.01.2021 und 1.375,90 € für vorgerichtliche Anwaltskosten der Kläger. Der Teil der Klage, der die zusätzlichen 5.000 € betraf, wurde abgewiesen.
  • Folgen: Die Beklagten müssen gemeinsam fünf Sechstel der Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Jeder der beiden Kläger trägt ein Zwölftel der Kosten. Das Urteil kann vorläufig vollstreckt werden (d.h., die Kläger können die Zahlung schon jetzt verlangen), allerdings müssen die Kläger dafür eine Sicherheit leisten. Die Beklagten können ihrerseits nur vollstrecken (z.B. wegen der Kosten), wenn sie zuvor Sicherheit leisten, was die Kläger wiederum durch eigene Sicherheitsleistung abwenden können. Der Wert des Streitgegenstandes wurde auf 30.000 € festgelegt.

Der Fall vor Gericht


LG Stralsund: Urteil zur Zahlungspflicht aus Abstraktem Schuldanerkenntnis und Mündlicher Vereinbarung (Az. 2 O 164/24)

Mündliche Vereinbarung Haushaltsauflösung. Mann & Frau im Umzugszimmer. Beweisführung, Rechtsschutz LG Stralsund.
Zahlungsansprüche und Schuldanerkenntnisse im Zivilrecht | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landgericht Stralsund hat in einem Urteil vom 24. März 2025 (Aktenzeichen: 2 O 164/24) über die Zahlungsansprüche zweier Gläubiger gegen zwei Schuldner entschieden. Im Kern ging es um die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit eines schriftlichen abstrakten Schuldanerkenntnisses über 25.000 Euro sowie um eine zusätzliche Forderung von 5.000 Euro aus einer bestrittenen mündlichen Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Haushaltsauflösung. Das Gericht gab der Klage hinsichtlich des schriftlichen Anerkenntnisses statt, wies die Forderung aus der mündlichen Abrede jedoch ab.

Ausgangslage: Streit um Geldforderungen nach Haushaltsauflösung

Die Auseinandersetzung zwischen den Parteien hatte zwei zentrale Bestandteile:

  1. Ein schriftliches Dokument vom 19. Juli 2020: In dieser Urkunde hatten die beiden Schuldner gegenüber den beiden Gläubigern anerkannt, gesamtschuldnerisch einen Betrag von 25.000 Euro zu schulden. Dieses Dokument wurde von den Parteien als Abstraktes Schuldanerkenntnis eingestuft. Die Echtheit der Urkunde und ihre rechtliche Natur als abstraktes Schuldanerkenntnis wurden von den Schuldnern nicht bestritten.
  2. Eine angebliche mündliche Vereinbarung: Die Gläubiger behaupteten, dass es zusätzlich zu dem schriftlichen Anerkenntnis im Laufe des Jahres 2022 im Rahmen einer Haushaltsauflösung zu einer mündlichen Absprache gekommen sei. Aus dieser Absprache leiteten sie eine weitere Forderung von 5.000 Euro gegen die Schuldner ab. Die Schuldner bestritten jedoch, eine solche mündliche Vereinbarung getroffen zu haben.

Nachdem eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung der Gläubiger vom 17. August 2023 erfolglos blieb, reichten diese Klage beim Landgericht Stralsund ein. Sie forderten die Zahlung der gesamten Summe von 30.000 Euro (25.000 Euro aus dem schriftlichen Anerkenntnis plus 5.000 Euro aus der behaupteten mündlichen Vereinbarung) nebst Zinsen und Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten.

Das Unstreitige Schriftliche Schuldanerkenntnis über 25.000 Euro

Der Kernpunkt des Rechtsstreits, der zugunsten der Gläubiger entschieden wurde, war das schriftliche abstrakte Schuldanerkenntnis vom 19. Juli 2020.

Was ist ein abstraktes Schuldanerkenntnis?

Ein abstraktes Schuldanerkenntnis (geregelt in § 781 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) ist ein Vertrag, durch den ein Schuldner bestätigt, dass eine bestimmte Schuld besteht. Das Besondere daran ist, dass dieses Anerkenntnis grundsätzlich unabhängig vom ursprünglichen Grund der Schuld gültig ist („abstrakt“). Es schafft eine neue, eigenständige Verpflichtung zur Zahlung. Für den Gläubiger hat dies den Vorteil, dass er im Streitfall nur das Schuldanerkenntnis selbst beweisen muss und nicht mehr den ursprünglichen Grund für die Forderung (z.B. einen früheren Kaufvertrag oder ein Darlehen).

Die Bedeutung im konkreten Fall

Im vorliegenden Fall war entscheidend, dass die Schuldner die Existenz und Echtheit der Urkunde vom 19. Juli 2020 nicht bestritten haben. Sie räumten ein, das Dokument unterzeichnet zu haben, in dem sie sich zur Zahlung von 25.000 Euro als Gesamtschuldner verpflichteten.

Was bedeutet „Gesamtschuldner“?

Gesamtschuldner (§ 421 BGB) bedeutet, dass mehrere Schuldner für dieselbe Schuld haften. Der Gläubiger kann die gesamte Summe nach seinem Belieben von nur einem der Schuldner, von beiden anteilig oder in beliebiger Aufteilung fordern. Leistet ein Schuldner die gesamte Summe, werden die anderen Schuldner gegenüber dem Gläubiger frei. Der zahlende Schuldner kann dann aber unter Umständen einen Ausgleich von den anderen Mitschuldnern verlangen. Im Urteil wurden die beiden Schuldner als Gesamtschuldner zur Zahlung der 25.000 Euro verurteilt.

Die Bestrittene Mündliche Vereinbarung über 5.000 Euro

Neben der schriftlich fixierten Summe machten die Gläubiger weitere 5.000 Euro geltend. Diese Forderung stützten sie auf eine mündliche Vereinbarung, die im Zusammenhang mit einer Haushaltsauflösung im Jahr 2022 getroffen worden sein soll.

Der Kern des Streits bei der mündlichen Abrede

Im Gegensatz zum schriftlichen Schuldanerkenntnis bestritten die Schuldner vehement, dass eine solche mündliche Vereinbarung jemals zustande gekommen ist. Die Gläubiger legten zwar ihre Sichtweise in den Schriftsätzen dar, wann und wie diese Absprache erfolgt sein soll, konnten aber offenbar das Gericht nicht vom Bestehen dieser Vereinbarung überzeugen.

Herausforderung bei mündlichen Verträgen

Mündliche Verträge sind zwar grundsätzlich rechtlich genauso bindend wie schriftliche Verträge (Ausnahmen bestehen nur in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen, z.B. bei Grundstückskäufen). Die große Herausforderung bei mündlichen Vereinbarungen liegt jedoch im Beweis. Wenn eine Partei das Zustandekommen oder den Inhalt einer mündlichen Abrede bestreitet, muss die andere Partei, die sich darauf beruft, den vollen Beweis dafür erbringen. Dies ist oft schwierig, wenn es keine Zeugen oder andere Belege gibt. Im vorliegenden Fall wurde dieser Teil der Klage abgewiesen, was darauf hindeutet, dass die Gläubiger den Beweis für die mündliche Vereinbarung über die zusätzlichen 5.000 Euro nicht ausreichend führen konnten.

Der Einwand der Nötigung durch die Schuldner

Die Schuldner bestritten zwar nicht die Unterzeichnung des schriftlichen Schuldanerkenntnisses über 25.000 Euro, brachten aber vor, zur Unterschrift genötigt worden zu sein. Sie gaben an, insbesondere durch einen der Gläubiger unter Druck gesetzt worden zu sein.

Rechtliche Einordnung des Nötigungseinwands

Ein Vertrag oder eine einseitige Willenserklärung wie ein Schuldanerkenntnis kann nach § 123 BGB anfechtbar sein, wenn sie durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (Nötigung) zustande gekommen ist. Hätten die Schuldner erfolgreich beweisen können, dass sie zur Unterschrift gezwungen wurden, hätte dies zur Unwirksamkeit des Schuldanerkenntnisses führen können.

Bedeutung im Urteil

Obwohl die Schuldner diesen Einwand erhoben, scheint er im Ergebnis keine Rolle gespielt zu haben, da das Gericht sie zur Zahlung der 25.000 Euro verurteilte. Das Urteil selbst enthält keine detaillierte Begründung, warum der Nötigungseinwand nicht durchgriff. Möglicherweise konnten die Schuldner die behauptete Nötigung nicht ausreichend beweisen, oder das Gericht bewertete den geschilderten Druck nicht als widerrechtliche Drohung im Sinne des Gesetzes. Da die Entscheidungsgründe im vorliegenden Auszug nicht enthalten sind, bleibt der genaue Grund hierfür offen. Fest steht jedoch, dass das Gericht das schriftliche Schuldanerkenntnis als gültig und durchsetzbar ansah.

Entscheidung des Landgerichts Stralsund: Zahlungspflicht bestätigt, aber reduziert

Das Gericht fällte folgende Entscheidung:

  1. Verurteilung zur Zahlung von 25.000 Euro: Die beiden Schuldner wurden als Gesamtschuldner verurteilt, an die beiden Gläubiger (als Gesamtgläubiger) 25.000 Euro zu zahlen. Diese Summe basiert auf dem unstreitigen schriftlichen abstrakten Schuldanerkenntnis.
  2. Zinsen: Zusätzlich zur Hauptforderung müssen die Schuldner Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zahlen, und zwar rückwirkend seit dem 1. Januar 2021. Der Zinsbeginn deutet darauf hin, dass die Schuld aus dem Anerkenntnis bereits zu diesem Zeitpunkt fällig war oder die Schuldner sich seitdem in Verzug befanden.
  3. Vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten: Die Schuldner müssen den Gläubigern zudem 1.375,90 Euro für die Kosten erstatten, die diesen vor dem Prozess durch die Einschaltung eines Anwalts entstanden sind (z.B. für das Aufforderungsschreiben). Die ursprünglich geforderten höheren Anwaltskosten wurden leicht reduziert.
  4. Abweisung der Klage im Übrigen: Die weitergehende Forderung der Gläubiger in Höhe von 5.000 Euro, die auf der bestrittenen mündlichen Vereinbarung beruhte, wurde abgewiesen. Auch die darauf geforderten Zinsen wurden nicht zugesprochen.

Kosten des Rechtsstreits: Wer trägt was?

Das Gericht entschied auch über die Verteilung der Kosten des Rechtsstreits (Gerichtsgebühren und Anwaltskosten beider Seiten). Die Kosten wurden entsprechend dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen aufgeteilt (§ 92 Zivilprozessordnung – ZPO):

  • Die beiden Schuldner tragen als Gesamtschuldner fünf Sechstel (5/6) der gesamten Prozesskosten. Dies spiegelt wider, dass sie mit dem Hauptbetrag von 25.000 Euro unterlegen sind.
  • Die beiden Gläubiger tragen jeweils ein Zwölftel (1/12) der Kosten. Dies entspricht ihrem Unterliegen bezüglich der geforderten 5.000 Euro (5.000 Euro von insgesamt 30.000 Euro Streitwert entspricht einem Sechstel, das auf die zwei Gläubiger aufgeteilt wird).

Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 30.000 Euro festgesetzt, was der Summe der beiden Forderungen (25.000 Euro + 5.000 Euro) entspricht.

Vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils

Das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt. Das bedeutet, dass die Gläubiger grundsätzlich sofort versuchen können, die zugesprochenen 25.000 Euro (plus Zinsen und Kosten) von den Schuldnern einzutreiben (z.B. durch Pfändung), auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist (also noch Berufung eingelegt werden könnte).

Allerdings knüpfte das Gericht die Vollstreckung an Bedingungen:

  • Die Gläubiger dürfen nur vollstrecken, wenn sie zuvor eine Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten (z.B. durch Bankbürgschaft). Dies schützt die Schuldner für den Fall, dass das Urteil in einer höheren Instanz doch noch abgeändert wird.
  • Die Schuldner können die Zwangsvollstreckung durch die Gläubiger abwenden, indem sie ihrerseits eine Sicherheit in Höhe von 110 % des für sie vollstreckbaren Betrags (also der ihnen von den Gläubigern zu erstattenden Kostenanteile) leisten, es sei denn, die Gläubiger haben zuvor bereits die geforderte Sicherheit geleistet.

Zusammenfassung der Kernaussagen des Urteils (LG Stralsund, 2 O 164/24)

  • Ein schriftliches, unbestrittenes abstraktes Schuldanerkenntnis über 25.000 Euro wurde vom Gericht als gültige Zahlungsgrundlage anerkannt. Die Schuldner müssen diesen Betrag nebst Zinsen zahlen.
  • Der Einwand der Nötigung durch die Schuldner konnte das Gericht offenbar nicht überzeugen oder wurde als unerheblich eingestuft.
  • Eine zusätzliche Forderung von 5.000 Euro, die auf einer bestrittenen mündlichen Vereinbarung im Kontext einer Haushaltsauflösung beruhte, wurde abgewiesen. Dies unterstreicht die Beweisschwierigkeiten bei rein mündlichen Absprachen, wenn diese von einer Seite bestritten werden.
  • Die Kosten des Verfahrens wurden überwiegend den Schuldnern auferlegt, da die Gläubiger mit dem Großteil ihrer Forderung (25.000 von 30.000 Euro) Erfolg hatten.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, allerdings nur gegen Sicherheitsleistung der Gläubiger.

Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht die rechtliche Verbindlichkeit eines schriftlichen abstrakten Schuldanerkenntnisses, selbst wenn es unter Druck entstanden sein sollte, solange keine Anfechtung erfolgt. Die Aufrechnung gegen eine anerkannte Schuld ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch tatsächlich besteht und ausreichend nachgewiesen werden kann. Bei Finanzgeschäften zwischen Privatpersonen ist eine klare Dokumentation des Zahlungszwecks (wie „Darlehen“ statt „Rückzahlung“) entscheidend, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet ein „abstraktes“ Schuldanerkenntnis genau und welche Konsequenzen hat das für mich als Schuldner?

Ein abstraktes Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, in dem Sie als Schuldner anerkennen, dass eine bestimmte Schuld Ihnen gegenüber besteht. Das Besondere daran ist: Dieses Anerkenntnis schafft eine neue, eigenständige Grundlage für die Forderung, losgelöst („abstrakt“) vom ursprünglichen Grund der Schuld.

Die „Abstraktion“: Losgelöst vom ursprünglichen Grund

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ware gekauft (das ist der ursprüngliche Grund der Schuld, z. B. ein Kaufvertrag). Später unterschreiben Sie ein separates Dokument, in dem steht: „Ich erkenne an, Herrn/Frau [Name des Gläubigers] einen Betrag von X Euro zu schulden.“ Das ist ein abstraktes Schuldanerkenntnis nach § 781 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Der entscheidende Punkt ist die „Abstraktion“: Dieses neue Schuldanerkenntnis ist rechtlich unabhängig vom ursprünglichen Kaufvertrag. Der Gläubiger kann die Zahlung nun allein aufgrund dieses Anerkenntnisses fordern. Er muss den ursprünglichen Kaufvertrag nicht mehr beweisen.

Konsequenzen für Sie als Schuldner

Die Hauptkonsequenz für Sie als Schuldner ist eine deutliche Schwächung Ihrer Rechtsposition:

  1. Erschwerte Verteidigung: Einwendungen oder Verteidigungsmittel, die Sie ursprünglich gegen die Forderung aus dem Kaufvertrag hatten (z. B. die Ware war mangelhaft, Sie haben bereits bezahlt), können Sie gegen die Forderung aus dem abstrakten Schuldanerkenntnis in der Regel nicht mehr direkt geltend machen. Der Gläubiger stützt seinen Anspruch ja auf das neue, abstrakte Versprechen, nicht mehr auf den alten Kaufvertrag.
  2. Beweislast: Der Gläubiger muss nur das von Ihnen unterschriebene Schuldanerkenntnis vorlegen. Damit wird zunächst vermutet, dass die darin genannte Schuld besteht. Sie müssten dann beweisen, dass das Schuldanerkenntnis selbst ungültig ist (z.B. weil Sie zur Unterschrift gezwungen wurden) oder dass es einen Grund gibt, warum die neue Verpflichtung aus dem Anerkenntnis nicht (mehr) besteht. Dies ist oft sehr schwierig.

Im Ergebnis erleichtert ein abstraktes Schuldanerkenntnis dem Gläubiger die Durchsetzung seiner Forderung erheblich, während es Ihre Möglichkeiten, sich gegen die ursprüngliche Schuld zu wehren, stark einschränkt. Es begründet eine neue, vom ursprünglichen Geschäft losgelöste Zahlungsverpflichtung. Für seine Gültigkeit ist zudem die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben (§ 781 Satz 1 BGB).


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Kann ich ein abstraktes Schuldanerkenntnis widerrufen oder anfechten, wenn ich mich geirrt habe oder unter Druck gesetzt wurde?

Ja, unter bestimmten Umständen können Sie ein bereits abgegebenes abstraktes Schuldanerkenntnis anfechten. Ein allgemeines Widerrufsrecht besteht für solche Erklärungen jedoch grundsätzlich nicht, außer in sehr speziellen Ausnahmefällen (zum Beispiel, wenn das Schuldanerkenntnis Teil eines widerruf baren Verbrauchervertrags ist).

Ein abstraktes Schuldanerkenntnis ist ein rechtlich bindender Vertrag, mit dem Sie bestätigen, dass eine bestimmte Schuld besteht – und zwar unabhängig davon, ob der ursprüngliche Grund für die Schuld (z.B. ein Kaufvertrag) tatsächlich wirksam war oder nicht. Es schafft eine neue, eigenständige Verpflichtung. Sich davon zu lösen, ist daher nicht einfach, aber möglich.

Anfechtung des Schuldanerkenntnisses

Eine Anfechtung zielt darauf ab, das Schuldanerkenntnis rückwirkend unwirksam zu machen. Dafür müssen bestimmte gesetzliche Gründe vorliegen und nachgewiesen werden. Die wichtigsten Gründe sind:

  1. Irrtum (§ 119 BGB): Sie können anfechten, wenn Sie sich bei der Abgabe der Erklärung über deren Inhalt geirrt haben (Sie wussten nicht, dass Sie ein abstraktes Schuldanerkenntnis unterschreiben) oder wenn Sie eine solche Erklärung überhaupt nicht abgeben wollten (z.B. Verwechslung von Dokumenten). Ein bloßer Irrtum über den Grund der Schuld (z.B. Sie dachten fälschlicherweise, der ursprüngliche Kaufvertrag sei gültig) reicht für die Anfechtung des abstrakten Schuldanerkenntnisses in der Regel nicht aus. Die Hürden für einen Irrtum sind hoch. Die Anfechtung wegen Irrtums muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Irrtum erkannt haben.
  2. Arglistige Täuschung (§ 123 BGB): Eine Anfechtung ist möglich, wenn Sie gezielt getäuscht wurden, um Sie zur Abgabe des Schuldanerkenntnisses zu bewegen. Stellen Sie sich vor, der Gläubiger legt Ihnen bewusst falsche Unterlagen vor, um die Höhe der Schuld zu belegen, und Sie unterschreiben deshalb. Der Vorsatz zur Täuschung muss nachgewiesen werden.
  3. Widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB): Sie können anfechten, wenn Sie das Schuldanerkenntnis nur abgegeben haben, weil Ihnen oder einer Ihnen nahestehenden Person widerrechtlich mit einem empfindlichen Übel gedroht wurde. Das kann körperlicher oder psychischer Zwang sein. Eine Drohung ist zum Beispiel widerrechtlich, wenn mit etwas Unzulässigem gedroht wird (z.B. Gewalt) oder wenn die Drohung zwar mit etwas Erlaubtem erfolgt (z.B. einer Strafanzeige), diese Drohung aber kein angemessenes Mittel ist, um das Schuldanerkenntnis zu erreichen (z.B. weil kein Zusammenhang besteht).

Für die Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung haben Sie ein Jahr Zeit. Die Frist beginnt bei Täuschung mit der Entdeckung der Täuschung, bei Drohung mit dem Ende der Zwangslage.

Wichtig zu wissen: Sie müssen den Grund für die Anfechtung (Irrtum, Täuschung, Drohung) beweisen. Dies kann in der Praxis schwierig sein.

Was passiert nach einer erfolgreichen Anfechtung?

Wenn die Anfechtung erfolgreich ist, wird das abstrakte Schuldanerkenntnis als von Anfang an nichtig betrachtet (§ 142 BGB). Das bedeutet, die daraus entstandene neue, eigenständige Verpflichtung entfällt.

Aber Vorsicht: Dies bedeutet nicht automatisch, dass auch die ursprüngliche Schuld (falls eine solche bestand) erloschen ist. Der Gläubiger könnte dann immer noch versuchen, die ursprüngliche Forderung (z.B. aus dem Kaufvertrag) geltend zu machen und müsste diese dann beweisen. Die Anfechtung beseitigt nur das Anerkenntnis selbst.


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Was passiert, wenn ich ein Schuldanerkenntnis unterschrieben habe, aber die ursprüngliche Schuld eigentlich nicht besteht oder bereits bezahlt wurde?

Wenn Sie ein Schuldanerkenntnis unterschrieben haben, schaffen Sie damit in der Regel eine neue rechtliche Grundlage für die Forderung, auch wenn Sie Zweifel an der ursprünglichen Schuld haben oder diese bereits beglichen war. Das kann weitreichende Folgen haben.

Die Wirkung Ihrer Unterschrift

Ein unterschriebenes Schuldanerkenntnis erschwert es Ihnen erheblich, nachträglich Einwände gegen die ursprüngliche Forderung geltend zu machen. Juristisch gesehen gibt es verschiedene Arten von Schuldanerkenntnissen, aber oft führt Ihre Unterschrift dazu:

  • dass eine neue, eigenständige Verpflichtung zur Zahlung entsteht, die erst einmal unabhängig davon ist, ob die ursprüngliche Schuld tatsächlich bestand (man spricht von einem „abstrakten“ Schuldanerkenntnis, § 781 Bürgerliches Gesetzbuch),
  • oder dass die Schuld bestätigt wird und Sie viele mögliche Einwände (wie z.B. die bereits erfolgte Zahlung) nicht mehr so einfach vorbringen können (ein „deklaratorisches“ Schuldanerkenntnis).

Für Sie bedeutet das: Der Gläubiger kann sich auf das von Ihnen unterschriebene Papier berufen, um die Zahlung zu fordern.

Wer muss was beweisen? (Die Beweislast)

Das Wichtigste ist die Veränderung bei der Beweislast: Normalerweise muss derjenige, der Geld fordert (der Gläubiger), beweisen, dass ihm dieses Geld auch zusteht. Nachdem Sie ein Schuldanerkenntnis unterschrieben haben, kehrt sich diese Beweislast oft um.

  • Sie als Schuldner müssen nun beweisen, dass der Grund für das Schuldanerkenntnis – also die ursprüngliche Schuld – von Anfang an nicht bestanden hat oder zum Zeitpunkt der Unterschrift bereits bezahlt war.
  • Dieser Beweis ist in der Praxis oft sehr schwierig zu führen, besonders wenn keine eindeutigen Belege mehr vorhanden sind.

Stellen Sie sich vor, Sie unterschreiben ein Anerkenntnis über 500 Euro. Später finden Sie einen Kontoauszug, der belegt, dass Sie diese 500 Euro schon vor der Unterschrift bezahlt hatten. Wegen des Schuldanerkenntnisses reicht es nicht mehr, dass der Gläubiger die Forderung nicht (erneut) beweisen kann. Sie müssen nun aktiv und gerichtsfest nachweisen, dass die im Anerkenntnis genannte Schuld durch Ihre frühere Zahlung bereits erloschen war.

Gezahlt trotz fehlender Schuld? Die Möglichkeit der Rückforderung

Haben Sie aufgrund des Schuldanerkenntnisses bereits gezahlt, obwohl die ursprüngliche Schuld tatsächlich nicht (mehr) bestand? In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, das gezahlte Geld zurückzufordern. Das Gesetz spricht hier von einer „ungerechtfertigten Bereicherung“ (§ 812 Bürgerliches Gesetzbuch).

Aber auch hier gilt: Sie müssen beweisen können, dass für die Zahlung kein rechtlicher Grund bestand, also die anerkannte Schuld in Wirklichkeit nicht existierte oder schon getilgt war. Bewahren Sie daher unbedingt alle relevanten Unterlagen wie Zahlungsbelege, Verträge oder Schriftverkehr sorgfältig auf, die Ihre Position stützen könnten.


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Wie unterscheidet sich ein abstraktes von einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis, und was bedeutet das für meine Rechte und Pflichten?

Ein Schuldanerkenntnis ist eine Erklärung, mit der jemand bestätigt, dass eine bestimmte Schuld oder Verpflichtung besteht. Es gibt jedoch zwei grundlegend unterschiedliche Arten, die weitreichende Folgen für Ihre Rechte und Pflichten haben: das abstrakte und das deklaratorische Schuldanerkenntnis.

Das abstrakte Schuldanerkenntnis: Ein neues, eigenständiges Versprechen

Stellen Sie sich vor, Sie geben ein völlig neues, eigenständiges Zahlungsversprechen ab. Das ist die Kernidee des abstrakten Schuldanerkenntnisses (geregelt in § 781 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).

  • Was es ist: Es begründet eine neue, vom ursprünglichen Grund der Schuld (z.B. einem Kaufvertrag, einem Darlehen) losgelöste Verpflichtung. Der Grund, warum die Schuld ursprünglich entstanden ist, spielt für das Bestehen dieser neuen Verpflichtung keine Rolle mehr.
  • Folgen für Ihre Pflichten (als Schuldner): Wenn Sie ein abstraktes Schuldanerkenntnis abgeben, können Sie sich später kaum noch auf Einwände aus dem ursprünglichen Rechtsverhältnis berufen. Argumente wie „die gekaufte Sache war mangelhaft“ oder „die Dienstleistung wurde schlecht ausgeführt“ sind dann in der Regel ausgeschlossen, um die Zahlung aus dem Anerkenntnis zu verweigern. Sie schulden das Geld allein aufgrund des neuen Versprechens.
  • Folgen für Ihre Rechte (als Gläubiger): Wenn Ihnen gegenüber ein abstraktes Schuldanerkenntnis abgegeben wird, wird die Durchsetzung Ihrer Forderung erheblich erleichtert. Sie müssen nur noch beweisen, dass das (schriftliche) Anerkenntnis existiert, nicht mehr den ursprünglichen Grund der Schuld (z.B. den Abschluss und die Details des Kaufvertrags). Die Beweislast liegt also beim Schuldner, wenn er meint, das Anerkenntnis sei unwirksam.
  • Form: Für ein abstraktes Schuldanerkenntnis ist gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben (§ 781 BGB). Mündliche Erklärungen dieser Art sind meist unwirksam.

Beispiel: Sie schulden jemandem Geld aus einem komplizierten Geschäft, über dessen Details Sie sich streiten. Um die Sache zu beenden, unterschreiben Sie ein Dokument, in dem steht: „Hiermit erkenne ich an, Herrn/Frau Mustermann einen Betrag von 1.000 Euro zu schulden.“ Dies ist wahrscheinlich ein abstraktes Schuldanerkenntnis. Der Gläubiger kann nun die 1.000 Euro fordern, allein basierend auf diesem Papier.

Das deklaratorische Schuldanerkenntnis: Eine Bestätigung zur Klärung

Im Gegensatz dazu steht das deklaratorische Schuldanerkenntnis. Es schafft keine neue Schuld, sondern bestätigt eine bereits bestehende Schuld und soll meist einen Streit oder eine Unsicherheit darüber beenden.

  • Was es ist: Es dient dazu, ein bestehendes Schuldverhältnis (oder zumindest strittige Punkte daraus) außer Streit zu stellen und zu bestätigen. Es „dekla-riert“ (stellt klar), was ohnehin schon geschuldet wird. Es wird oft auch als „bestätigendes“ Schuldanerkenntnis bezeichnet.
  • Folgen für Ihre Pflichten (als Schuldner): Wenn Sie ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis abgeben, verzichten Sie auf Einwendungen und Einreden gegen die Schuld, die Ihnen bei Abgabe der Erklärung bekannt waren oder mit denen Sie rechnen mussten. Sie können also später nicht mehr mit Argumenten kommen, die Ihnen schon bei der Bestätigung bewusst waren. Einwendungen, die Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt waren (z.B. ein versteckter Mangel), bleiben Ihnen aber unter Umständen erhalten.
  • Folgen für Ihre Rechte (als Gläubiger): Ein deklaratorisches Anerkenntnis erleichtert Ihnen den Beweis bezüglich der bestätigten Punkte. Die Beweislast für das grundsätzliche Bestehen der ursprünglichen Schuld bleibt aber bei Ihnen. Das Anerkenntnis dient als starkes Indiz oder Beweismittel.
  • Form: Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist grundsätzlich formfrei möglich, also auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung über eine bestimmte Summe).

Beispiel: Nach einer Autoreparatur sind Sie sich mit der Werkstatt uneinig über die Höhe einiger Rechnungsposten. Sie einigen sich schließlich und Sie schreiben eine E-Mail: „Ich bestätige hiermit, dass der offene Betrag für die Reparatur vom [Datum] korrekt 500 Euro beträgt und ich diesen bis [Datum] überweisen werde.“ Dies ist wahrscheinlich ein deklaratorisches Anerkenntnis. Sie können später nicht mehr behaupten, die strittigen Posten seien falsch berechnet worden (da Ihnen dies ja bekannt war). Sollte sich aber Wochen später herausstellen, dass die Reparatur selbst mangelhaft war (was Sie vorher nicht wissen konnten), könnten Sie diesen Einwand eventuell noch geltend machen.

Die wichtigsten Unterschiede für Ihre Rechte und Pflichten im Überblick

  • Grundlage der Schuld:
    • Abstrakt: Schafft eine neue, unabhängige Schuld. Die alte Schuld ist nur noch der (nicht mehr relevante) Anlass.
    • Deklaratorisch: Bestätigt eine bestehende Schuld. Die alte Schuld bleibt die Grundlage.
  • Einwendungsmöglichkeiten (als Schuldner):
    • Abstrakt: Einwendungen aus der ursprünglichen Schuld sind weitgehend ausgeschlossen.
    • Deklaratorisch: Nur Einwendungen, die bei Abgabe bekannt waren oder mit denen zu rechnen war, sind ausgeschlossen. Andere bleiben eventuell möglich.
  • Beweislast (für den Gläubiger):
    • Abstrakt: Gläubiger muss nur das (schriftliche) Anerkenntnis beweisen.
    • Deklaratorisch: Gläubiger muss grundsätzlich die ursprüngliche Schuld beweisen, das Anerkenntnis hilft aber dabei erheblich bezüglich der bestätigten Punkte.

Die Abgrenzung zwischen beiden Arten kann im Einzelfall schwierig sein und hängt von der genauen Formulierung und den Umständen ab. Die Folgen sind jedoch erheblich unterschiedlich, insbesondere was Ihre Verteidigungsmöglichkeiten als Schuldner und die Durchsetzbarkeit für den Gläubiger betrifft.


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Welche Rolle spielt ein mündliches Abkommen im Vergleich zu einem schriftlichen Schuldanerkenntnis vor Gericht?

Vor Gericht kommt es für Sie entscheidend darauf an, was Sie beweisen können. Ein schriftliches Schuldanerkenntnis ist in der Regel deutlich leichter zu beweisen als ein nur mündlich geschlossenes Abkommen. Das liegt daran, dass das schriftliche Dokument selbst als klarer Beweis für die darin festgehaltene Vereinbarung dient.

Mündliche Abkommen: Die Herausforderung des Beweises

Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich genauso gültig wie schriftliche Verträge, solange das Gesetz keine spezielle Form vorschreibt (was bei einfachen Schuldanerkenntnissen über Geldforderungen oft nicht der Fall ist). Das große Problem bei mündlichen Absprachen vor Gericht ist jedoch der Beweis.

Wenn die andere Seite bestreitet, dass die Vereinbarung getroffen wurde oder sich an einen anderen Inhalt erinnert, stehen Sie vor der Herausforderung, das Gericht vom tatsächlichen Inhalt und Zustandekommen des Abkommens zu überzeugen. Ohne schriftlichen Beleg sind Sie auf andere Beweismittel angewiesen.

Die wichtigste Möglichkeit, ein mündliches Abkommen zu beweisen, sind Zeugen. Personen, die bei dem Gespräch dabei waren und bestätigen können, was vereinbart wurde, können vor Gericht aussagen. Auch andere Umstände können als Indizien dienen, zum Beispiel E-Mails, Nachrichten (wie WhatsApp) oder spätere Handlungen der Beteiligten, die auf die Existenz der Vereinbarung hindeuten (z.B. wenn bereits Teilzahlungen geleistet wurden, die zur mündlichen Absprache passen). Die Überzeugungskraft dieser Beweise hängt jedoch stark vom Einzelfall ab und ist oft unsicherer als ein klares Schriftstück.

Schriftliches Schuldanerkenntnis: Starke Beweisposition

Ein schriftliches Schuldanerkenntnis ist ein Dokument, in dem jemand ausdrücklich und schriftlich bestätigt, eine bestimmte Schuld zu haben. Dieses Dokument hat eine sehr hohe Beweiskraft vor Gericht. Es dient als eindeutiger Beleg dafür, dass die Schuld zum Zeitpunkt der Unterzeichnung vom Schuldner anerkannt wurde.

Der entscheidende Vorteil vor Gericht: Liegt ein solches schriftliches Schuldanerkenntnis vor, muss in der Regel nicht mehr der Gläubiger (der das Geld fordert) das Bestehen der ursprünglichen Schuld oder die genauen Umstände ihrer Entstehung beweisen. Stattdessen müsste der Schuldner (der unterschrieben hat) beweisen, warum das Anerkenntnis ausnahmsweise ungültig sein sollte (z.B. weil er zur Unterschrift gezwungen wurde, die Schuld bereits bezahlt ist oder ein anderer seltener Ausnahmefall vorliegt). Diese Umkehr der Beweislast stärkt die Position des Gläubigers erheblich.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während mündliche Abkommen gültig sein können, ist ihre Durchsetzung vor Gericht oft schwierig, da der Beweis fehlt oder schwer zu führen ist. Ein schriftliches Schuldanerkenntnis bietet eine wesentlich stärkere und klarere Beweisgrundlage für einen Zahlungsanspruch.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Fragen Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Abstraktes Schuldanerkenntnis

Dies ist ein Vertrag, in dem ein Schuldner bestätigt, dass eine bestimmte Schuld besteht (§ 781 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Das Besondere daran: Dieses Anerkenntnis schafft eine neue, eigenständige Zahlungsverpflichtung, die grundsätzlich unabhängig vom ursprünglichen Rechtsgrund der Schuld (z.B. einem Kaufvertrag oder Darlehen) gültig ist – daher „abstrakt“. Für den Gläubiger erleichtert dies die Durchsetzung seiner Forderung erheblich, da er nur das wirksame Anerkenntnis beweisen muss. Im Text bezieht sich dies auf das schriftliche Dokument über 25.000 Euro.

Beispiel: Anna leiht Benno 100 Euro. Später unterschreibt Benno ein abstraktes Schuldanerkenntnis über diese 100 Euro. Selbst wenn Benno später meint, das Geld nie erhalten zu haben, muss er die 100 Euro zahlen, weil das Anerkenntnis eine neue Grundlage für die Schuld schafft.


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Gesamtschuldner

Wenn mehrere Personen dieselbe Leistung schulden, und zwar so, dass der Gläubiger die Leistung von jedem Schuldner ganz oder teilweise fordern kann, nennt man sie Gesamtschuldner (§ 421 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Der Gläubiger darf die Leistung aber insgesamt nur einmal erhalten. Sobald ein Schuldner die gesamte Schuld bezahlt hat, sind auch die anderen Schuldner gegenüber dem Gläubiger befreit. Im Innenverhältnis können die Schuldner dann einen Ausgleich untereinander verlangen (oft hälftig, § 426 BGB). Im Fall wurden beide Schuldner zur Zahlung der 25.000 Euro als Gesamtschuldner verurteilt.

Beispiel: Max und Moritz mieten gemeinsam eine Wohnung. Sie sind Gesamtschuldner für die Miete. Der Vermieter kann die volle Miete von Max ODER von Moritz verlangen. Zahlt Max die ganze Miete, kann er von Moritz dessen Anteil (üblicherweise die Hälfte) zurückfordern.


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Mündliche Vereinbarung

Ein Vertrag, der nicht schriftlich, sondern nur durch gesprochene Worte (oder schlüssiges Handeln) geschlossen wird. Grundsätzlich sind mündliche Verträge in Deutschland genauso rechtlich bindend wie schriftliche Verträge, es sei denn, das Gesetz schreibt ausdrücklich eine bestimmte Form vor (z.B. Schriftform bei Mietkündigungen, notarielle Beurkundung bei Grundstückskäufen). Das Hauptproblem bei mündlichen Vereinbarungen ist im Streitfall der Beweis ihres Zustandekommens und Inhalts. Im Text wurde die Forderung von 5.000 Euro aus einer solchen bestrittenen Vereinbarung abgewiesen, vermutlich weil der Beweis nicht gelang.

Beispiel: Sie vereinbaren mit Ihrem Nachbarn mündlich, dass er gegen Bezahlung von 20 Euro Ihren Rasen mäht. Dieser Vertrag ist gültig. Wenn er den Rasen mäht, müssen Sie zahlen; wenn Sie zahlen, muss er mähen.


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Anfechtbar / Anfechtung (§ 123 BGB)

Anfechtbar bedeutet, dass eine Willenserklärung (z.B. die Unterschrift unter einem Vertrag oder Schuldanerkenntnis) nachträglich für ungültig erklärt werden kann. Dies ist möglich, wenn die Erklärung unter bestimmten Umständen zustande kam, etwa durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (Nötigung), wie in § 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Anfechtung muss innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden und führt dazu, dass die Willenserklärung von Anfang an als nichtig (ungültig) angesehen wird. Im Text versuchten die Schuldner erfolglos, das Schuldanerkenntnis wegen angeblicher Nötigung anzufechten.

Beispiel: Ein Verkäufer verschweigt arglistig einen schweren Unfallschaden am Auto. Der Käufer entdeckt dies nach dem Kauf. Er kann den Kaufvertrag innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung wegen arglistiger Täuschung anfechten und so rückgängig machen.


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Widerrechtliche Drohung / Nötigung (§ 123 BGB)

Dies ist ein Grund, eine Willenserklärung (z.B. eine Vertragsunterschrift) anzufechten (§ 123 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt (z.B. Androhung von Gewalt oder einer Strafanzeige). „Widerrechtlich“ ist die Drohung, wenn entweder das angedrohte Übel selbst (z.B. Körperverletzung), der erreichte Zweck (z.B. eine erpresste Unterschrift) oder die Verbindung von Mittel und Zweck unangemessen und rechtswidrig ist. Im Text behaupteten die Schuldner, durch Drohung (Nötigung) eines Gläubigers zur Unterschrift unter das Schuldanerkenntnis gebracht worden zu sein, was das Gericht aber offenbar nicht überzeugte.

Beispiel: Jemand droht Ihnen, Ihr Auto zu beschädigen (widerrechtliches Mittel), wenn Sie ihm nicht sofort Ihr Handy zu einem Spottpreis verkaufen. Der erzwungene Kaufvertrag wäre wegen widerrechtlicher Drohung anfechtbar.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Abstraktes Schuldanerkenntnis, § 781 BGB: Ein abstraktes Schuldanerkenntnis ist eine selbstständige, von einem bestimmten Rechtsgrund losgelöste Erklärung, mit der jemand die Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme anerkennt. Es vereinfacht die Beweisführung im Prozess, da der Gläubiger lediglich das Schuldanerkenntnis vorlegen muss, um seinen Anspruch zu beweisen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagten hatten ein solches abstraktes Schuldanerkenntnis über 25.000 € unterschrieben, was die Grundlage für den Großteil der Klageforderung bildete und vom Gericht anerkannt wurde.
  • Beweislast im Zivilprozess, § 286 ZPO: Im Zivilprozess trägt jede Partei die Beweislast für die Tatsachen, die ihren Anspruch oder ihre Einwendungen begründen. Das bedeutet, dass die Kläger die Tatsachen beweisen müssen, aus denen sie ihre Ansprüche herleiten, während die Beklagten die Tatsachen beweisen müssen, die ihre Verteidigung rechtfertigen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Bezüglich der mündlichen Vereinbarung über 5.000 € trugen die Kläger die Beweislast. Da das Gericht diese Vereinbarung als nicht ausreichend bewiesen ansah, wurde die Klage in diesem Punkt abgewiesen.
  • Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB: Die Aufrechnung ermöglicht es einem Schuldner, eine eigene Forderung gegen den Gläubiger zur Tilgung der bestehenden Schuld zu verwenden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit der Forderungen. Sie ist ein wichtiges Verteidigungsmittel im Zivilrecht, um Schulden unkompliziert zu verrechnen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagten versuchten, mit einer angeblichen Darlehensforderung gegen die Forderung aus dem Schuldanerkenntnis aufzurechnen. Das Gericht scheint die Aufrechnung jedoch nicht anerkannt zu haben, was zur Verurteilung der Beklagten führte.
  • Gesamtschuld, § 421 BGB: Gesamtschuld bedeutet, dass mehrere Schuldner für dieselbe Leistung so haften, dass jeder Schuldner dem Gläubiger gegenüber zur vollen Leistung verpflichtet ist, der Gläubiger die Leistung aber nur einmal fordern darf. Im Innenverhältnis der Schuldner untereinander kann eine andere Aufteilung der Lasten gelten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, was bedeutet, dass jeder von ihnen für die gesamten 25.000 € und die Nebenkosten haftet und die Kläger die Zahlung von jedem Beklagten in voller Höhe fordern könnten.
  • Prozesskostenverteilung, § 92 ZPO: Nach § 92 ZPO werden die Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich im Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens auf die Parteien verteilt. Das Gericht legt fest, wer welchen Anteil der Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hat, basierend darauf, in welchem Umfang die Klage erfolgreich war. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Kläger mit einem Teil ihrer Forderung (5.000 €) unterlegen sind, mussten sie einen Teil der Kosten tragen (jeweils 1/12), während die Beklagten als überwiegend Unterlegene den größeren Teil der Kosten (5/6) tragen müssen.

Hinweise und Tipps

Praxistipps für Gläubiger und Schuldner bei privaten Vereinbarungen zum Thema Beweisbarkeit von Geldforderungen

Sie haben jemandem Geld geliehen, sollen selbst eine Summe zahlen oder treffen finanzielle Absprachen im privaten Umfeld, etwa bei einer Haushaltsauflösung? Oft entstehen dabei Unklarheiten, besonders wenn nichts Schriftliches vorliegt. Schnell kann es dann zu Streit kommen, der vermeidbar gewesen wäre.

Hinweis: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Kanzlei. Jeder Einzelfall kann Besonderheiten aufweisen, die eine abweichende Einschätzung erfordern.


Tipp 1: Setzen Sie auf Schriftlichkeit bei Geldforderungen
Vereinbaren Sie Geldbeträge oder erkennen Sie Schulden an? Halten Sie dies immer schriftlich fest. Ein einfaches Dokument, das den Betrag, den Grund, das Datum und die Unterschriften beider Seiten enthält, schafft Klarheit und dient im Streitfall als starker Beweis. Das Gericht im Beispielfall gab der Forderung aus dem schriftlichen Schuldanerkenntnis ohne Weiteres statt.

⚠️ ACHTUNG: Mündliche Absprachen sind zwar oft gültig, aber im Streitfall schwer zu beweisen. Verlassen Sie sich bei wichtigen Summen nicht allein darauf. Wie der Fall zeigt, konnte die mündliche Zusatzforderung über 5.000 € nicht durchgesetzt werden.


Tipp 2: Klarheit im Schuldanerkenntnis
Wenn Sie ein Schuldanerkenntnis aufsetzen oder unterschreiben, achten Sie auf Eindeutigkeit. Wer schuldet wem welchen Betrag aus welchem Grund? Je genauer die Angaben, desto weniger Raum für spätere Interpretationen oder Streitigkeiten.

Beispiel: Statt nur „Schulde Geld“ besser formulieren: „Ich, [Name Schuldner], bestätige hiermit, [Name Gläubiger] den Betrag von [Summe] € aus dem [Grund, z. B. Privatdarlehen vom TT.MM.JJJJ / Verrechnung aus Haushaltsauflösung] bis zum [Datum] zurückzuzahlen. [Ort], [Datum], [Unterschrift Schuldner]“.


Tipp 3: Beweislast bei mündlichen Zusagen verstehen
Behaupten Sie eine Forderung aufgrund einer mündlichen Absprache, müssen Sie diese im Streitfall beweisen können. Das ist oft schwierig, wenn die Gegenseite die Absprache bestreitet. Überlegen Sie im Vorfeld, ob es neutrale Zeugen gab oder andere Indizien (z. B. E-Mails, Nachrichten), die die Absprache stützen könnten.

⚠️ ACHTUNG: Die Gegenseite muss die mündliche Vereinbarung nur wirksam bestreiten – Sie als Gläubiger tragen dann die volle Beweislast dafür, dass die Vereinbarung tatsächlich so getroffen wurde. Gelingt der Beweis nicht, gehen Sie leer aus.


Tipp 4: Auch bei privaten Anlässen Form wahren
Selbst in Situationen, die privat oder weniger formell erscheinen, wie einer Haushaltsauflösung unter Verwandten oder Freunden, sollten finanzielle Vereinbarungen klar dokumentiert werden, sobald es um nennenswerte Beträge geht. Das beugt Missverständnissen und späteren Konflikten vor, wie der Ausgangsfall bei der strittigen Zusatzforderung zeigt.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Das Hauptrisiko bei nicht schriftlich fixierten Geldforderungen ist die mangelnde Beweisbarkeit. Selbst wenn Zeugen vorhanden sind, können deren Erinnerungen lückenhaft oder widersprüchlich sein. Ein klares schriftliches Dokument, insbesondere ein unterschriebenes Schuldanerkenntnis, ist fast immer die sicherere Option, um eine Forderung später erfolgreich durchsetzen zu können. Achten Sie auch darauf, wer genau Gläubiger und Schuldner ist, insbesondere wenn mehrere Personen beteiligt sind (wie im Fall die Gesamtgläubiger und Gesamtschuldner).


Checkliste: Geldforderungen absichern

  • Wichtige finanzielle Vereinbarungen immer schriftlich festhalten?
  • Schriftstück klar und eindeutig formuliert (Wer, Wem, Was, Wieviel, Warum, ggf. Fälligkeit)?
  • Von allen beteiligten Parteien (Schuldner!) unterschrieben?
  • Datum und Ort der Unterzeichnung angegeben?
  • Jede Partei hat eine Kopie oder das Original des Dokuments erhalten?

Das vorliegende Urteil


LG Stralsund – Az.: 2 O 164/24 – Urteil vom 24.03.2025


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