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Änderungen im Bußgeldkatalog 2020 – Was sich ändert

StVO-Novelle bringt neue und höhere Bußgelder

Es kommt nicht selten vor, dass in Deutschland bestehende Gesetze geändert oder angepasst werden. Zumeist geschieht dies aus dem Grund, dass die alte gesetzliche Regelung einfach nicht mehr zeitgemäß ist oder weil der Gesetzgeber die Sanktionen bzw. Strafen für Vergehen verschärfen möchte. Der Bußgeldkatalog, welcher die Sanktionen und Strafen für Vergehen im Straßenverkehr regelte, erfährt nunmehr im Jahr 2020 auch einige drastische Änderungen. Diese Änderungen sind zum Nachteil von Verkehrssündern und sehen merklich höhere Strafen im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung sowie anderer Vergehen vor. Nicht immer bekommen die Autofahrer in Deutschland diese Änderungen auch wirklich mit, allerdings schützt Unwissenheit bekanntermaßen nicht vor Strafe.

Änderungen des Bußgeldkatalog 2020
Symbolfoto: (orig.) Von Alisusha/Shutterstock.com

Für die sogenannten Raser wird das Leben auf Deutschlands Straßen künftig sehr viel teurer. Der Bundesrat begründet die Verschärfung des Bußgeldkataloges mit der Zielsetzung der Steigerung von Sicherheit im Straßenverkehr.

Diejenigen Autofahrer, die es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen und damit andere Straßenverkehrsteilnehmer gefährden, gehören natürlich bestraft. Vor der Änderung des Bußgeldkataloges fielen diese Strafen jedoch recht moderat aus, was nunmehr geändert wird.

Der neue Bußgeldkatalog 2020 bringt für Autofahrer einige Neuerungen mit sich

im Rahmen der Straßenverkehrsordnung-Novelle, welche am 14.02.2020 im Bundesrat thematisiert wurde, wird insbesondere das Tempolimit auf Deutschlands Straßen in den Blickpunkt genommen. Für die in der Novelle thematisierten Änderungen am Tempolimit fand sich jedoch im Bundesrat keine Mehrheit, sodass stattdessen die StVO Änderungen erfuhr. Diese Änderungen fielen auch recht umfangreich auf, allerdings gibt es aktuell noch einigen Verbesserungsbedarf.

Bis die Verbesserungen durchgeführt und eine Mehrheit im Bundesrat erzielt wurde gelten noch die Regelungen des alten Bußgeldkatalogs. Derzeitig ist noch unklar, wann genau der Bundesrat die Mehrheit dafür erzielen wird.

Im neuen Bußgeldkatalog 2020 werden die Blitzer teurer

Die Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auch innerhalb geschlossener Ortschaften wurden angepasst. Bereits im Februar 2020 gab es diesbezüglich Erhöhungen, sodass „Rasern“ nunmehr merklich härtere Strafen drohen.

Die Anpassungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften im Überblick:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 Km/H kosten nunmehr 20 Euro statt bisher 10 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 11 bis 15 Km/H kosten nunmehr 40 Euro statt bisher 20 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bis 25 Km/H kosten nunmehr 70 Euro nebst einem Punkt im Verkehrszentralregister
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 bis 30 Km/H kosten 80 Euro nebst einem Punkt im Verkehrszentralregister + FV
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 bis 40 Km/H kosten 120 Euro nebst einem Punkt im Verkehrszentralregister + FV
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 41 bis 50 Km/H kosten 160 Euro nebst zwei Punkten im Verkehrszentralregister + FV
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 51 bis 60 Km/H kosten 240 Euro nebst zwei Punkten im Verkehrszentralregister + FV
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 61 bis 70 Km/H kosten 440 Euro nebst zwei Punkten im Verkehrszentralreigster + FV
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 71 Km/H kosten 600 Euro nebst zwei Punkten im Verkehrszentralregister + FV

Eine weitere Änderung ist, dass Autofahrern nunmehr auch ein erheblich schnelleres Fahrverbot drohen kann. Bislang galt, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften ein derartiges Fahrverbot nur dann befürchtet werden musste, wenn in einem Zeitraum von einem Jahr zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 Km/H vorgelegen hat. Nach der Änderung ist es nunmehr unerheblich, ob ein Fahrer ein Ersttäter ist oder ein Wiederholungstäter. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 Km/H droht ein Fahrverbot. Bis zu einer Grenze von 60 Km/H beträgt die Dauer des Fahrverbots einem Monat, für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 bis 70 Km/H drohen zwei Monate Fahrverbot und ab 71 Km/H beträgt die Dauer des Fahrverbots drei Monate. Diese Regelung ist jedoch schon im alten Bußgeldkatalog so festgelegt.

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften wurden die Strafen strenger verschärft. Neben der Erhöhung der Bußgelder wird im Bußgeldkatalog 2020 auch das Fahrverbot erheblich schneller ausgesprochen.

Die Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften im Überblick:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 Km/H kostet nunmehr 30 Euro statt bisher 15 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 bis 15 Km/H kostet nunmehr 50 Euro statt bisher 25 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 bis 20 Km/H kostet nunmehr 70 Euro statt bisher 35 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 Km/H kostet nunmehr 80 Euro nebst einem Punkt im Verkehrszentralregister
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 Km/H kostet nunmehr 100 Euro nebst einem Punkt im Verkehrszentralregister
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 40 Km/H kostet nunmehr 160 Euro nebst zwei Punkten im Verkehrszentralregister
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 bis 50 Km/H kostet nunmehr 200 Euro nebst zwei Punkten im Verkehrszentralregister
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 bis 60 Km/H kostet nunmehr 280 Euro nebst zwei Punkten im Verkehrszentralregister
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 bis 70 Km/H kostet nunmehr 480 Euro nebst zwei Punkten im Verkehrszentralregister
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 Km/H kostet 680 Euro nebst zwei Punkten im Verkehrszentralregister

Die Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von geschlossenen Ortschaften wurden im neuen Bußgeldkatalog 2020 gegenüber den Bußgeldern des alten Bußgeldkataloges verdoppelt. Auch hierbei gilt, dass es unerheblich ist, ob es sich um einen sogenannten Erstverstoß oder um einen Wiederholungsfall gilt. Durch die Novellierung wurde zudem festgehalten, dass bei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 Km/H nunmehr ein Fahrverbot von einem Monat droht.

Die Änderungen mögen sich auf den ersten Blick als relativ hart darstellen. Der Bundesrat hat diesbezüglich jedoch eine gute Begründung abgeliefert, die sich auf die Steigerung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bezieht. Die alten Bußgelder seien nicht dazu geeignet gewesen, ein Verkehrs-adäquates Verhalten der Autofahrer im Hinblick auf die Vermeidung von Gefährdungen im Straßenverkehr zu erzielen. Durch die Änderungen erhofft sich der Bundesrat ein verbessertes Lenkungsverhalten im Hinblick auf die sinnvolle Ahndung von Verkehrsverstößen.

Im Bußgeldkatalog 2020 werden auch Falschparker sowie die Lärmbelastung angefasst

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht der einzige Punkt, der im neuen Bußgeldkatalog 2020 Änderungen erfährt. Auch Falschparker sowie die Lärmbelästigung im Straßenverkehr wird nunmehr drastischer geahndet.

Die Änderungen hierzu im Überblick:

  • das Parken an einer sogenannten unübersichtlichen Stelle kostet nunmehr 35 Euro statt bislang 15 Euro
  • das Parken in Feuerwehrzufahrten kostet nunmehr 55 Euro statt bislang 35 Euro
  • das Parken auf Behindertenparkplätzen kostet nunmehr 55 Euro statt bislang 35 Euro
  • das Parken in der zweiten Reihe mit Behinderung des Straßenverkehrs kostet 80 Euro + ein Punkt statt bislang 25 Euro
  • das Halten in der zweiten Reihe kostet nunmehr 55 Euro statt bislang 15 Euro
  • unnötige Lärm- / Abgasbelästigung kostet nunmehr 80 Euro statt bislang 10 Euro
  • das unzulässige Einfahren in eine Umweltzone kostet nunmehr 100 Euro statt bislang 80 Euro

Weiterhin  sieht der Bundesrat in seiner StVO-Novelle ebenfalls eine Neuerung für Fahranfänger vor. Künftig gilt für Fahranfänger das unberechtigte Nutzen einer Rettungsgasse als A-Verstoß. Welcher als Folge die Anordnung eines Aufbauseminars bedeutet.

Weitere Regelungen für Fußgänger, Radfahrer und LKW-Fahrer

Das Überholen von Radfahren außerorts sieht laut StVO-Novelle zukünftig einen Seitenabstand von min. 2 Metern vor. Weiterhin erhalten Radfahrer künftig eigene Verkehrszeichen welche es ihnen erlauben mit entsprechendem neuen Grünpfeil für Radfahrer an einer roten Ampel rechts abzubiegen. In neu einzurichtenden Fahrradzonen dürfen Kraftfahrzeuge künftig nur noch Tempo 30 fahren.

Ebenfalls soll zukünftig auch nicht nur das Parken auf dem Fahrradweg geahndet werden, sondern vielmehr auch das Halten auf einem Fahrradweg. Bußgelder hierauf sollen ab 55 Euro bis zu 100 Euro, bei Unfall/Sachbeschädigung, gelten

Neben Radfahrern soll auch Fußgänger in der vom Bundesrat beschlossenen StVO-Novelle besser geschützt werden. Das durch Verkehrszeichen verbotene Parken auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone wird anstatt, wie bisher mit 30 Euro, zukünftig mit 55 Euro bestraft.

Ein weiterer zentrale Punkt beim Schutz von Fußgängern ist die nunmehr genauere Definition des „ausreichenden Seitenabstands“ beim Überholen (§ 5 Abs. 4).

Dieser lautet nach der beschlossenen StVO-Novelle:

  • innerorts mindestens 1,5 Meter Seitenabstand
  • außerorts mindestens 2 Meter Seitenabstand

zu Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen (wie z.B. E-Scootern).

Für LKW Fahrer, ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, gilt zukünftig die Schrittgeschwindigkeit beim rechts abbiegen innerorts. Bei Nichteinhaltung droht bei Inkrafttretung der neuen Regelungen ein Bußgeld von 70 Euro, sowie ein Punkt in die „Sünderkartei“ in Flensburg.

Das Aus für Blitzer Apps auf dem Smartphone?

Eine neue Formulierung (§ 23 StVO) macht nunmehr die Nutzung von sogenannten Blitzer Apps oder Radarwarnfunktionen zu einem Verstoß gegen die StVO. Damit wird die bisherige rechtliche Grauzone für Smartphones und Navigationsgeräte geschlossen. Lesen Sie unseren kompletten Beitrag zur Blitzer App.

Wann treten die Regelungen in Kraft?

Bis der neue Bußgeldkatalog 2020 beschlossen wird, ist es wohl noch ein wenig Zeit. Bis dato gelten noch die alten Regelungen, allerdings sollten sich Autofahrer jetzt schon einmal an die Änderungen gewöhnen und vielleicht auch das eine oder andere falsche Verhalten überdenken. Selbstverständlich bleiben jedoch die bisherigen Rechte der Autofahrer auch durch den neuen Bußgeldkatalog 2020 unberührt. Da immer noch etliche Bußgeldbescheide aufgrund von falschen Darstellungen oder menschlichen Fehlern falsch herausgegeben worden ist eine anwaltliche Überprüfung in vielen Fällen sinnvoll. Dies wird sich auch mit dem neuen Bußgeldkatalog 2020 nicht ändern. Vielmehr erscheint es nunmehr durch die Verdoppelung der Bußgelder sowie dem schneller ausgesprochenen Fahrverbot erheblich sinnvoller, zunächst erst einmal eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die beste Wahl und wir als erfahrene und kompetente Anwaltskanzlei verfügen über ein engagiertes Team von Fachanwälten, welches sich sehr gern Ihrer Angelegenheit annimmt und die Möglichkeiten eines Widerspruchs gegen einen Bußgeldbescheid prüft. Kontaktieren Sie uns einfach fernmündlich oder per Mail und schildern Sie Ihren Sachverhalt, wir stehen sehr gern zur Verfügung.

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