1. Durch das Vorziehen der dritten Steuerreformstufe von 2005 auf 2004 fällt der bisherige Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) in Höhe von zuletzt 2.340 Euro weg. Aufgrund der hierdurch entstehenden Nachteile für Alleinerziehende soll der Steuerfreibetrag für diese auf 1.300 Euro im Jahr erhöht werden.
Jedoch soll dieser Freibetrag nur für „echte“ Alleinerziehende gelten. Dies sind Mütter, beziehungsweise Väter, die mit mind. 1 Kind unter 18 Jahren alleine (ohne Lebenspartner!) in einem Haushalt leben. Ohne diesen „neuen“ Freibetrag hätten Alleinerziehende keinen Vorteil durch die Steuerreform.
2. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber gezwungen die Steuerklasse II samt Haushaltsfreibetrag zu ändern, da „eheliche Erziehungsgemeinschaften“ nicht schlechter gestellt sein dürfen als Alleinerziehende oder unverheiratete Paare.