1. Durch das Vorziehen der dritten Steuerreformstufe von 2005 auf 2004 fällt der bisherige Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) in Höhe von zuletzt 2.340 Euro weg. Aufgrund der hierdurch entstehenden Nachteile für Alleinerziehende soll der Steuerfreibetrag für diese auf 1.300 Euro im Jahr erhöht werden.
Jedoch soll dieser Freibetrag nur für „echte“ Alleinerziehende gelten. Dies sind Mütter, beziehungsweise Väter, die mit mind. 1 Kind unter 18 Jahren alleine (ohne Lebenspartner!) in einem Haushalt leben. Ohne diesen „neuen“ Freibetrag hätten Alleinerziehende keinen Vorteil durch die Steuerreform.
2. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber gezwungen die Steuerklasse II samt Haushaltsfreibetrag zu ändern, da „eheliche Erziehungsgemeinschaften“ nicht schlechter gestellt sein dürfen als Alleinerziehende oder unverheiratete Paare.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



