Skip to content

OLG Karlsruhe

(Stand: 01.07.1999)

Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass es sich vorliegend um keine Internet-Seite des OLG Karlsruhe handelt!


Die Karlsruher und Freiburger Familiensenate haben keine eigenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien oder Tabellen entwickelt. Die Senate orientieren sich zum Kindes- und Ehegattenunterhalt grundsätzlich an der Düsseldorfer Tabelle. Hinsichtlich der Selbstbehaltssätze gilt dies seit dem 01.01.1999 auch für den 16. Zivilsenat. Der 2. und der 20. Zivilsenat bemessen beim Ehegattenunterhalt den Erwerbstätigenbonus abweichend von der Düsseldorfer Tabelle mit nur 10%. Der 5. Zivilsenat – Familiensenat – des OLG Karlsruhe in Freiburg folgt den Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle und berücksichtigt -nach einer Besprechung mit den Familienrichtern seines Bezirks in Übereinstimmung mit den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Bayern (Stand: 01.07.1999) bei Erwerbseinkünften ab 01.07.01999 einen Abzug von 1/10, als Arbeitsanreiz/Erwerbstätigenbonus. Daneben werden beim Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte 5% des Nettoeinkommens als berufsbedingte Pauschale abgezogen. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, sind sie im einzelnen darzulegen. Eine künftige Berechnung des Unterhaltsbedarfs nach der 3/7-Quote erfolgt somit beim 5. Zivilsenat -unter Beachtung der Parteimaxime – nunmehr in Fällen, in denen diese in erster Instanz erfolgte Handhabung ausdrücklich nicht gerügt wird oder aber einer Vereinbarung beider Parteien entspricht. Mit der im Regelfall zu berücksichtigenden 5%igen Berufspauschale entspricht die künftige Rechtsprechung des 5. Zivilsenats auch der von den Stuttgarter Familiensenaten gehandhabten Rechtsanwendung (vgl. Unterhaltsrechtliche Hinweise des OLG Stuttgart, Stand: 01.07.1998).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos