Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Haftung der Gemeinden: Wer zahlt bei Unfallschäden durch Schlaglöcher?
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Pflichten haben Gemeinden bei der Straßenunterhaltung?
- Wie kann ein Autofahrer Schadensersatzansprüche nach einem Schlaglochschaden geltend machen?
- Welche Beweismittel sind bei Schlaglochschäden wichtig?
- Welche Sorgfaltspflichten haben Autofahrer bei schlechten Straßenverhältnissen?
- Wer trägt die Prozesskosten bei erfolglosen Schlaglochklagen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt
- Datum: 07.03.2024
- Aktenzeichen: 2 U 65/23
- Verfahrensart: Berufungsfahren im Zivilrecht Schadensersatz und Verkehrssicherungspflicht)
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadenersatzrecht, Verkehrssicherungspflicht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Fordert Schadensersatz und Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, da sein Fahrzeug infolge eines Schlaglochs beschädigt wurde.
- Beklagte: Die Gemeinde als Verkehrssicherungspflichtige, beantragt die Abweisung der Klage.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger machte geltend, dass beim Befahren der Straße „An der Autobahn“ außerhalb des Ortsteils O. ein Schlagloch sein Fahrzeug beschädigt habe. Dadurch entstand ein Anspruch auf Schadensersatz sowie auf Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Gemeinde als Verkehrssicherungspflichtiger für den entstandenen Schaden und die damit verbundenen Kosten haftbar gemacht werden kann.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage des Klägers wird abgewiesen.
- Begründung: Die Berufung der Gemeinde war sowohl form- als auch fristgemäß und hatte in der Sache Erfolg. Das Berufungsurteil hebt das erstinstanzliche Urteil teilweise auf, weil die Voraussetzungen für Schadensersatz und Kostenerstattung nicht vollständig erfüllt waren.
- Folgen: Der trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen. Das ist vorläufig vollstreckbar und endgültig, da die nicht zugelassen wurde.
Haftung der Gemeinden: Wer zahlt bei Unfallschäden durch Schlaglöcher?
Unfallschäden durch Schlaglöcher sind ein wachsendes Problem auf deutschen Straßen. Die Straßeninstandhaltung liegt dabei in der kommunalen Verantwortung – Gemeinden müssen für die Verkehrssicherheit ihrer Straßen sorgen und diese in einem benutzbaren Zustand halten. Doch nicht jeder Straßenschaden führt automatisch zu einem Schadensersatzanspruch.
Wenn ein Fahrzeug durch einen Straßenschaden beschädigt wird, stellt sich die Frage nach der Rechtslage: Wann haftet die Gemeindeverwaltung für die entstandenen Schäden? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab – von der Erkennbarkeit des Schadens bis zur Frage, ob eine Amtspflichtverletzung vorliegt. Ein aktueller Fall zeigt exemplarisch, wie Gerichte solche Fälle bewerten.
Der Fall vor Gericht
Schlagloch-Klage: Kläger muss 7 Zentimeter tiefes Schlagloch selbst erkennen können

Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt wies die Klage eines Autofahrers gegen eine Gemeinde ab, der Schadensersatz wegen eines Schlaglochs forderte. Im Berufungsverfahren entschied das Gericht, dass die beklagte Kommune nicht für die Schäden am Fahrzeug des Klägers haftet, die beim Durchfahren eines Schlaglochs auf der Straße „An der Autobahn“ entstanden waren.
Schäden an Reifen und Felge durch Schlagloch
Der Vorfall ereignete sich am 20. April 2020 auf einer ländlichen Nebenstraße. Das etwa einen Quadratmeter große und sieben Zentimeter tiefe Schlagloch befand sich nahe der Mittellinie der Straße. Beim Durchfahren des Schlaglochs wurden ein Reifen und eine Felge des Fahrzeugs beschädigt. Der Kläger verlangte daraufhin Schadensersatz in Höhe von 960,65 Euro sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten von der Gemeinde.
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde nicht verletzt
Das Gericht stellte fest, dass der Gemeinde zwar grundsätzlich die Straßenbau- und Unterhaltungslast sowie die Straßenverkehrssicherungspflicht für die Verbindungsstraße oblag. Eine Amtspflichtverletzung lag nach Auffassung des Senats jedoch nicht vor. Zwar sei das Schlagloch als nicht ordnungsgemäßer Straßenzustand zu bewerten, von ihm ging aber keine derartige Gefährdung für Straßenbenutzer aus, die ein Einschreiten der Gemeinde erforderlich gemacht hätte.
Schlagloch für aufmerksame Fahrer erkennbar
Für die rechtliche Bewertung waren mehrere Faktoren ausschlaggebend: Die geringe Verkehrsbedeutung der ländlichen Nebenstraße, die übersichtlichen Straßenverhältnisse und der erkennbar schlechte Allgemeinzustand der Fahrbahn mit großflächigen Netzrissen. Das Gericht betonte, dass Straßenbenutzer die Straßenverhältnisse so hinzunehmen haben, wie sie sich ihnen bieten. Sie dürften weder davon ausgehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgehend fahren zu können, noch dass sich die Fahrbahn in einem der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entsprechenden Zustand befinde.
Straßenschäden durch vorsichtige Fahrweise vermeidbar
Das Gericht ging davon aus, dass ein aufmerksamer Straßenbenutzer das Schlagloch rechtzeitig erkennen und durch angepasste Fahrweise Schäden vermeiden konnte. Die Größe des Schlaglochs und seine relativ geringe Tiefe hätten es ermöglicht, es mittig zu durchfahren und so Schäden zu verhindern. Die Tatsache, dass dem Kläger dies nicht gelungen war, änderte nach Ansicht des Gerichts nichts an dieser Einschätzung. Der Kläger muss daher die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil macht deutlich, dass Autofahrer bei Schäden durch Schlaglöcher nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz haben. Gemeinden müssen zwar grundsätzlich für die Verkehrssicherheit ihrer Straßen sorgen, sind aber nicht verpflichtet, jedes Schlagloch sofort zu beseitigen. Entscheidend ist, ob die Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten angemessene Kontrollen durchführt und erkennbare Gefahren beseitigt oder zumindest davor warnt.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Autofahrer müssen Sie damit rechnen, dass nicht jeder Fahrzeugschaden durch ein Schlagloch von der zuständigen Gemeinde ersetzt wird. Auch wenn Sie einen Schaden erleiden, müssen Sie nachweisen können, dass die Gemeinde ihre Pflichten zur Straßenkontrolle verletzt hat. Vor allem auf Nebenstraßen oder in finanzschwachen Gemeinden sollten Sie besonders aufmerksam fahren und Ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen. Wenn Sie einen Schaden erleiden, dokumentieren Sie die Situation umgehend mit Fotos und suchen Sie nach Zeugen, um Ihre Ansprüche bestmöglich belegen zu können.
Benötigen Sie Hilfe?
Fragezeichen nach einem Schlagloch-Unfall?
Das Urteil zeigt: Nicht jeder Schaden durch ein Schlagloch führt automatisch zu Schadensersatz. Kommunen müssen zwar für sichere Straßen sorgen, aber jedes Schlagloch sofort zu beheben, ist unrealistisch. Entscheidend ist, ob die Gemeinde angemessen kontrolliert und erkennbare Gefahren beseitigt oder warnt. Haben Sie Fragen zu Ihrer spezifischen Situation oder benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach einem Schlagloch-Unfall? Kontaktieren Sie uns, um Ihre individuellen Fragen zu besprechen und gemeinsam die optimale Vorgehensweise zu ermitteln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Pflichten haben Gemeinden bei der Straßenunterhaltung?
Die Gemeinden tragen als Träger der Straßenbaulast eine wichtige Verantwortung für die Sicherheit und den Zustand ihrer Straßen. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet sie, im Rahmen des Zumutbaren alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Gefahren für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Grundlegende Pflichten der Gemeinden
Die Gemeinden müssen innerörtliche Straßen regelmäßig kontrollieren, reinigen und in einem verkehrssicheren Zustand halten. Dies umfasst die Beleuchtung, Reinigung sowie das Räumen bei Schnee und die Beseitigung von Glätte. Dabei gilt: Je höher die Verkehrsbedeutung einer Straße, desto umfangreicher sind die Pflichten.
Umfang der Kontrollpflichten
Bei innerörtlichen Straßen ist in der Regel eine monatliche Kontrolle auf Fahrbahnschäden erforderlich und ausreichend. Die Gemeinde muss diese Straßenkontrollen sorgfältig dokumentieren. Bei Feld- und Waldwegen gelten geringere Anforderungen.
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht
Die Gemeinden müssen nicht jede denkbare Gefahr ausschließen. Eine Haftung der Gemeinde kommt nur in Betracht, wenn:
- die Straße nicht regelmäßig kontrolliert wurde
- Schäden bei einer Kontrolle schuldhaft übersehen wurden
- die Beseitigung erkannter Schäden schuldhaft unterlassen wurde
Bei Schlaglöchern beispielsweise wird eine Verkehrssicherungspflichtverletzung erst bei einer Tiefe ab etwa 20 cm auf Hauptverkehrsstraßen angenommen. Bei untergeordneten Straßen müssen Verkehrsteilnehmer mit gewissen Unebenheiten rechnen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
Besondere Unterhaltungspflichten
Die Gemeinden müssen auch für die betriebliche Unterhaltung der Straßen sorgen, was Wartung, Reinigung und Grünpflege einschließt. Bei Gefahrenquellen wie Bäumen neben Straßen oder beschädigten Gehwegen sind regelmäßige Kontrollen und gegebenenfalls Warnhinweise oder Absperrungen erforderlich.
Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde richtet sich stets nach der Art und Bedeutung des Verkehrswegs. Bei stark frequentierten innerörtlichen Straßen bestehen höhere Anforderungen als bei wenig genutzten Nebenstraßen. Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, müssen Sie sich den erkennbaren Straßenverhältnissen anpassen.
Wie kann ein Autofahrer Schadensersatzansprüche nach einem Schlaglochschaden geltend machen?
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Bei einem Schlaglochschaden müssen Sie unmittelbar eine umfassende Dokumentation des Schadensereignisses vornehmen. Fotografieren Sie das Schlagloch aus verschiedenen Perspektiven und messen Sie nach Möglichkeit dessen Tiefe und Ausmaße. Schlaglöcher ab 15 cm Tiefe begründen in der Regel einen Schadensersatzanspruch.
Beweissicherung durchführen
Eine lückenlose Beweissicherung ist entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen. Dazu gehören:
- Fotos vom Fahrzeugschaden und dem Schlagloch
- Dokumentation fehlender Warnbeschilderung
- Vermessung des Schlaglochs (Tiefe, Breite, Länge)
- Sicherung von Zeugenaussagen
- Hinzuziehung der Polizei zur Unfallaufnahme
Anspruchstellung
Nach der Dokumentation müssen Sie den Schaden unverzüglich beim zuständigen Straßenbaulastträger (Kommune, Stadt oder Land) melden. Die Beweislast liegt beim geschädigten Autofahrer. Sie müssen nachweisen, dass:
- keine ausreichende Warnung vor dem Schlagloch erfolgte
- Sie trotz angemessener Geschwindigkeit und umsichtiger Fahrweise den Schaden nicht vermeiden konnten
- der Schaden tatsächlich durch das Schlagloch verursacht wurde
Parallele Schadenmeldung
Parallel zur Anspruchstellung gegen den Straßenbaulastträger sollten Sie den Schaden Ihrer Vollkaskoversicherung melden. Die Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel die Reparaturkosten, ausgenommen sind meist Reifenschäden, da diese als Verschleißteile gelten.
Welche Beweismittel sind bei Schlaglochschäden wichtig?
Bei Schlaglochschäden müssen Sie als geschädigte Person den Nachweis erbringen, dass der Schaden durch das Schlagloch entstanden ist und dass der Straßenbaulastträger seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Eine umfassende Dokumentation direkt nach dem Vorfall ist daher entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen.
Fotodokumentation des Schadensereignisses
Fotografieren Sie unmittelbar nach dem Vorfall:
- Das Schlagloch mit seinen Ausmaßen (Länge, Breite, Tiefe)
- Den entstandenen Fahrzeugschaden im Detail
- Die Verkehrssituation und Beschilderung vor Ort
- Einen Maßstab zur Größenbestimmung (etwa Zollstock oder genormte Gegenstände wie Geldscheine)
Polizeiliche Dokumentation
Eine polizeiliche Aufnahme des Schadens erhöht die Beweiskraft erheblich. Die Polizei kann:
- Den Schadenhergang protokollieren
- Die Situation vor Ort neutral dokumentieren
- Die Gefahrenstelle offiziell registrieren
Zeugenaussagen und weitere Nachweise
Sichern Sie zusätzliche Beweise durch:
- Aussagen von Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben
- Kontaktdaten anderer Verkehrsteilnehmer, die den Schaden bestätigen können
- Bei länger existierenden Schlaglöchern: Befragung von Anwohnern zur Dauer des Missstands
Technische Dokumentation
Lassen Sie den Schaden zeitnah von einer Fachwerkstatt dokumentieren:
- Detaillierte Schadenaufnahme mit Kostenvoranschlag
- Technische Bewertung des Schadenshergangs
- Dokumentation der beschädigten Fahrzeugteile
Die Beweislast liegt immer beim Geschädigten. Eine lückenlose und professionelle Dokumentation ist daher der Schlüssel für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Besonders wichtig ist die Dokumentation der Schlaglochtiefe, da Gerichte je nach Straßenkategorie unterschiedliche Mindesttiefen für eine Haftung voraussetzen.
Welche Sorgfaltspflichten haben Autofahrer bei schlechten Straßenverhältnissen?
Grundsätzliche Pflichten
Die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht sind gemäß § 1 StVO die obersten Gebote für alle Verkehrsteilnehmer. Bei schlechten Straßenverhältnissen müssen Sie Ihre Geschwindigkeit an die vorherrschenden Straßenbedingungen anpassen – dies kann im Extremfall sogar Schrittgeschwindigkeit bedeuten.
Anpassung der Fahrweise
Wenn Sie einen erkennbar schlechten Straßenzustand vorfinden, müssen Sie Ihre Fahrweise entsprechend anpassen. Das bedeutet konkret: Sie müssen bei erkennbaren Straßenschäden so fahren, dass Sie jederzeit anhalten oder ausweichen können. In untergeordneten Straßen mit Tempo-30-Begrenzung müssen Sie dabei mit Unebenheiten bis zu 9 cm Tiefe rechnen.
Besondere Sorgfaltspflichten
Bei winterlichen Verhältnissen oder nach Frostperioden müssen Sie mit einer erhöhten Aufmerksamkeit fahren. Das Sichtfahrgebot verpflichtet Sie, nur so schnell zu fahren, dass Sie innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können. Dies gilt besonders bei:
- Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen
- Erkennbar schadhaften Straßenabschnitten
- Beschilderten Gefahrenstellen
- Winterlichen Straßenverhältnissen
Eigenverantwortung
Sie können sich nicht darauf verlassen, dass die Straßen überall in einem einwandfreien Zustand sind. Wenn Sie einen offensichtlich schlechten Straßenzustand erkennen, warnt dieser quasi „vor sich selbst“. In solchen Situationen müssen Sie Ihre Geschwindigkeit soweit reduzieren, dass eine gefahrlose Passage möglich ist.
Wer trägt die Prozesskosten bei erfolglosen Schlaglochklagen?
Bei erfolglosen Schlaglochklagen müssen Sie als unterlegener Kläger grundsätzlich sämtliche Prozesskosten tragen. Dies umfasst sowohl die eigenen Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite.
Kostenverteilung bei Teilunterliegen
Wenn Sie mit Ihrer Klage teilweise Erfolg haben, werden die Prozesskosten anteilig nach dem Grad des Obsiegens und Unterliegens aufgeteilt. Ein Beispiel: Bei einem Schlaglochschaden von 2.430,14 EUR wurden die Kosten zu 75% der beklagten Stadt und zu 25% dem Kläger auferlegt.
Besondere Kostenrisiken
Beweisführungskosten können die Prozesskosten erheblich erhöhen. Hierzu gehören insbesondere:
- Die Kosten für ein technisches Sachverständigengutachten zur Beurteilung der Schlaglochtiefe und der Vermeidbarkeit der Gefahr
- Dokumentationskosten für Fotos und andere Beweismittel
Vorprozessuale Kostenübernahme
Die Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel die Schäden durch Schlaglöcher. Wenn Sie nur eine Teilkaskoversicherung haben, müssen Sie die Reparaturkosten zunächst selbst tragen. Eine Kostenübernahme durch die Kommune erfolgt nur in Ausnahmefällen, etwa wenn eine Verkehrssicherungspflichtverletzung nachgewiesen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Amtspflichtverletzung
Eine Amtspflichtverletzung liegt vor, wenn eine Behörde oder öffentliche Stelle ihre gesetzlichen Aufgaben und Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt. Im vorliegenden Kontext bezieht sich dies darauf, ob die Gemeinde die erforderlichen Maßnahmen zur Instandhaltung und Verkehrssicherung ihrer Straßen getroffen hat. Gesetze wie das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und kommunale Satzungen können hier die Grundlagen für die Pflichten liefern. Wird die Sorgfaltspflicht verletzt, kann dies als Amtspflichtverletzung interpretiert werden und Schadenersatzansprüche auslösen. Beispiel: Ist eine Gemeinde verpflichtet, ein Schlagloch zu reparieren, und unterlässt sie dies, obwohl sie Kenntnis von der Gefahr hat, liegt eine Amtspflichtverletzung vor.
Schadensersatzanspruch
Ein Schadensersatzanspruch beschreibt das Recht eines Geschädigten, für entstandene materielle oder immaterielle Schäden finanziell entschädigt zu werden. Im Fall von Unfallschäden durch ein Schlagloch bedeutet dies, dass der betroffene Autofahrer unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die Reparaturkosten seines Fahrzeugs verlangen kann. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden unter anderem Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 249 ff. Dabei ist es wichtig, den kausalen Zusammenhang zwischen dem Pflichtverletzen der Gemeinde und dem entstandenen Schaden darzulegen. Beispiel: Führt ein Schlagloch zur Beschädigung der Reifen, kann der Autofahrer unter Nachweis der Haftpflicht der Gemeinde einen Schadensersatzanspruch geltend machen.
Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht ist die gesetzliche Pflicht, öffentliche Verkehrswege regelmäßig zu prüfen sowie Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Diese Pflicht obliegt in der Regel der Gemeinde oder zuständigen Verwaltung und basiert auf allgemeinem Haftungsrecht und spezifischen Regelungen, etwa in der Straßenverkehrsordnung. Sie verpflichtet den öffentlichen Träger dazu, Mängel wie Schlaglöcher frühzeitig zu beheben, bevor sie zu Unfällen führen können. Beispiel: Wird ein tiefes Schlagloch nicht rechtzeitig repariert, obwohl die Gemeinde darüber informiert war, kann dies als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gewertet werden, wodurch Schadensersatzansprüche ausgelöst werden können.
Straßeninstandhaltung
Straßeninstandhaltung umfasst alle Maßnahmen der Pflege, Reparatur und Wartung von Verkehrswegen, um deren sicheren und ordnungsgemäßen Zustand zu gewährleisten. Diese Aufgabe liegt zumeist in der Verantwortung der Kommune, die aus verschiedenen Rechtsgrundlagen, wie etwa den kommunalen Satzungen, abgeleitet wird. Das Ziel der Instandhaltung besteht darin, Gefahren für Verkehrsteilnehmer zu minimieren und einen reibungslosen Verkehrsfluss zu ermöglichen. Beispiel: Wenn ein Schlagloch entsteht, muss die Gemeinde es reparieren, um zu verhindern, dass Autofahrer Schäden erleiden. Wird diese Pflicht vernachlässigt, können daraus haftungsrechtliche Konsequenzen resultieren.
Kommunale Verantwortung
Die kommunale Verantwortung bezieht sich auf die Pflicht der Gemeinden, öffentliche Aufgaben und Infrastrukturen, wie den Erhalt und die Instandhaltung von Straßen, zu organisieren und durchzuführen. Diese Verantwortung beruht auf dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung und wird durch landesrechtliche Bestimmungen und Gemeindeordnungen geregelt. Ziel ist es, eine sichere und funktionale Umgebung für alle Bürger zu gewährleisten und Gefahren im öffentlichen Raum zu minimieren. Beispiel: Eine Gemeinde muss beispielsweise dafür sorgen, dass Straßen regelmäßig kontrolliert und repariert werden, um Unfälle zu vermeiden. Wird diese Pflicht vernachlässigt, kann dies die Grundlage für Schadenersatzansprüche gegen die Kommune bilden.
Berufungsverfahren
Das Berufungsverfahren ist ein rechtlicher Prozessschritt, bei dem eine Entscheidung einer erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung von einer höheren Instanz noch einmal überprüft wird. Im Rahmen dieses Verfahrens wird das ursprüngliche Urteil anhand der vorgebrachten Argumente und Beweise nochmals umfassend bewertet. Die Regelungen hierzu finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO), welche die Voraussetzungen und das Verfahren für die Berufung festlegt. Beispiel: Nach der Entscheidung im Erstverfahren in einem Schlaglochfall legte der Kläger Berufung ein, um zu überprüfen, ob die Beurteilung der Schadenhaftung der Gemeinde korrekt war. Das Berufungsverfahren gibt beiden Parteien die Möglichkeit, etwaige Fehler zu korrigieren oder eine erneute rechtliche Bewertung zu erwirken.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- §839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 Abs. 1 GG): Diese Vorschrift regelt die Amtshaftung, bei der eine öffentlich-rechtliche Körperschaft für Schäden haftet, die durch die schuldhafte Verletzung von Amtspflichten durch ihre Amtsträger entstanden sind. Artikel 34 Abs. 1 des Grundgesetzes bildet die Grundlage dafür, indem er die Verantwortlichkeit des Staates für die Ausübung öffentlicher Aufgaben festlegt. Im vorliegenden Fall wird geprüft, ob die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt hat und dadurch der Kläger einen Schaden erlitten hat.
- Art. 34 Abs. 1 GG): Artikel 34 des Grundgesetzes schützt die Allgemeine Handlungsfreiheit und legt die Verantwortung des Staates für die ordnungsgemäße Ausführung öffentlicher Aufgaben fest. Er bildet die Basis für die Haftung bei Pflichtverletzungen im öffentlichen Dienst. In diesem Fall wird untersucht, ob die Gemeinde im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben durch die Vernachlässigung der Straßeninstandhaltung ihre Pflichten verletzt hat.
- §42 Abs. 1 StrG LSA): Dieser Paragraph des Straßenverkehrsgesetzes Sachsen-Anhalt regelt die Zuständigkeiten der Gemeinden für den Bau, die Unterhaltung und die Verkehrssicherung von Straßen. Er legt fest, welche Aufgaben die kommunalen Behörden im Bereich der Straßeninfrastruktur übernehmen müssen. Im vorliegenden Urteil wird bewertet, ob die Gemeinde gemäß §42 Abs. 1 StrG LSA ihre Verkehrssicherungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
- §9 Abs. 1 StrG LSA): §9 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes Sachsen-Anhalt definiert die Verkehrssicherungspflicht der Straßenbehörden, die sowohl die öffentlichen Belange als auch die Interessen einzelner Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Diese Vorschrift stellt sicher, dass Straßen sicher und frei von Gefahren wie Schlaglöchern gehalten werden. Im Fall des Klägers wird geprüft, ob die Gemeinde durch die Vernachlässigung dieser Pflicht den Schaden am Fahrzeug verursacht hat.
- §10 Abs. 1 StrG LSA): Dieser Abschnitt des Straßenverkehrsgesetzes Sachsen-Anhalt konkretisiert die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten, einschließlich der regelmäßigen Inspektion und zeitnahen Behebung von Straßenschäden. Er legt fest, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Im Kontext des vorliegenden Falls wird beurteilt, ob die Gemeinde nach §10 Abs. 1 StrG LSA angemessene Maßnahmen zur Beseitigung des Schlaglochs ergriffen hat, um den Schaden am Fahrzeug des Klägers zu verhindern.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 2 U 65/23 – Urteil vom 07.03.2024
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