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Anerkenntnis nach Klageabweisungsantrag: Wer trägt die Prozesskosten?

Ein sofortiges Anerkenntnis und die Prozesskosten wurden zum Streitfall, nachdem eine Versicherung die Zahlung von 1.200 Euro Reparaturkosten monatelang strikt verweigert hatte. Nach einem überraschenden Anerkenntnis nach einem Klageabweisungsantrag stellt sich die Frage, ob das späte Einlenken die hohen Verfahrenskosten für die Beklagte doch noch abwenden kann.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 17 C 2027/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Coburg
  • Datum: 28.02.2024
  • Aktenzeichen: 17 C 2027/23
  • Verfahren: Zahlung von Reparaturkosten
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadenersatzrecht

Die Beklagte zahlt Reparaturkosten und Gerichtskosten wegen eines verspäteten Schuldeingeständnisses zur Klageforderung.

  • Die Versicherung beantragte zuerst die Klageabweisung statt den Anspruch sofort zu bestätigen.
  • Ein sofortiges Schuldeingeständnis erfordert die Bestätigung der Forderung bei der ersten Gelegenheit.
  • Die Versicherung trägt alle Gerichtskosten wegen ihres widersprüchlichen Verhaltens im laufenden Verfahren.
  • Neue Gerichtsurteile zur Beweislast ändern nichts an der Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung.

Wer trägt die Prozesskosten beim sofortigen Anerkenntnis?

Mechaniker bearbeitet fachgerecht einen Blechschaden am Kotflügel eines auf einer Hebebühne angehobenen Fahrzeugs.
Ein verspätetes Anerkenntnis nach einem Klageabweisungsantrag befreit die beklagte Partei nicht von der Tragung der Prozesskosten. Symbolfoto: KI

Ein Rechtsstreit ist teuer. Neben den Anwaltsgebühren fallen Gerichtskosten an, die oft den eigentlichen Streitwert übersteigen – besonders bei Bagatellforderungen. Um diesen Kostenblock zu vermeiden, bietet die Zivilprozessordnung (ZPO) eine Art Notausgang für Beklagte: das sofortige Anerkenntnis. Doch wer diesen Ausweg wählt, muss schnell und präzise handeln. Ein einziger taktischer Fehler zu Beginn des Verfahrens kann dazu führen, dass die Tragung der Kosten des Rechtsstreits dennoch an der unterlegenen Partei hängen bleibt, selbst wenn sie die Hauptforderung sofort begleicht.

Das Amtsgericht Coburg musste in einem aktuellen Fall entscheiden, ob ein taktisches Manöver der Verteidigung den Anspruch auf eine kostengünstige Beendigung des Verfahrens verwirkt hat. Dabei ging es um eine Restforderung aus einer Autoreparatur und die Frage, wann ein Einlenken vor Gericht noch als „sofortig“ gilt.

Wie funktioniert die Kostenfalle im Zivilprozess?

Im deutschen Zivilrecht gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip: Wer den Prozess verliert, zahlt alles. Dazu gehören die eigenen Anwaltskosten, die Kosten der Gegenseite und die Gerichtsgebühren. Doch was passiert, wenn eine Partei erst durch die Klage merkt, dass die Forderung berechtigt ist, und sofort zahlen will?

Hier greift § 93 ZPO. Diese Vorschrift schützt Schuldner davor, unnötig mit Prozesskosten belastet zu werden, wenn sie gar keinen Anlass zur Klage gegeben haben. Wenn ein Schuldner den Anspruch sofort anerkennt, muss der Kläger – also derjenige, der den Prozess gewonnen hat – die Gerichtskosten tragen.

Die strengen Voraussetzungen des § 93 ZPO

Damit diese Ausnahme greift, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Die beklagte Partei darf keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben haben (sie darf sich also vor dem Prozess nicht stur gestellt haben).
  • Sie muss den Anspruch sofort anerkennen.

Das Wort „sofort“ ist hier wörtlich zu nehmen. Es bedeutet, dass die Partei bei der allerersten prozessualen Gelegenheit die weiße Fahne hissen muss. Taktische Spielchen, Verzögerungen oder ein erstes Bestreiten der Forderung sind tödlich für das Kostenprivileg. Wer erst einmal „Nein“ sagt, kann später nicht mehr so tun, als habe er den Anspruch eigentlich nie bestreiten wollen. Genau an dieser Hürde scheiterte die Verteidigungsstrategie im vorliegenden Fall aus Coburg.

Warum stritten die Parteien um 85 Euro?

Der Hintergrund des Rechtsstreits war ein Klassiker der Verkehrs- und Schadensrechtspraxis: Streit um die Reparaturkosten. Ein Fahrzeughalter hatte sein Auto reparieren lassen, doch die gegnerische Seite – in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – kürzte die Rechnung. Es blieb ein Restbetrag von exakt 85,68 Euro offen.

Der Geschädigte wollte diese Kürzung nicht akzeptieren. Er beauftragte Anwälte und reichte Klage beim Amtsgericht Coburg ein. Sein Ziel: Die volle Erstattung von den restlichen Reparaturkosten sowie die dazugehörigen Zinsen.

Das verhängnisvolle Datum: 1. September 2023

Die Klage wurde der gegnerischen Seite zugestellt. Nun begann die Uhr zu ticken. In einem schriftlichen Vorverfahren fordert das Gericht die beklagte Partei auf, sich zu erklären. Will sie sich verteidigen? Erkennt sie an?

Am 1. September 2023 reagierte die Gegenseite. Sie reichte einen Schriftsatz bei Gericht ein. Darin erklärte sie nicht etwa, dass sie zahlen würde. Stattdessen beantragte sie, die Klage abzuweisen. Juristisch spricht man hier von der „Antrittsverteidigung“. Mit diesem Schriftsatz signalisierte die verurteilte Partei: Wir halten die Forderung für unberechtigt und wollen kämpfen.

Die Wende durch den Bundesgerichtshof

Monate vergingen. Dann, im Januar 2024, änderte sich die rechtliche Großwetterlage. Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte am 16. Januar 2024 ein wegweisendes Urteil (Az. VI ZR 51/23). In dieser Entscheidung stärkten die Karlsruher Richter die Rechte von Unfallopfern massiv. Sie bestätigten eine deutliche Beweiserleichterung beim Werkstattrisiko.

Was bedeutet das? Das Werkstattrisiko besagt, dass ein Unfallopfer nicht dafür büßen muss, wenn eine Werkstatt zu teuer repariert oder unnötige Arbeiten durchführt, solange den Laien kein Auswahlverschulden trifft. Der BGH stellte klar, dass Geschädigte sich nicht in jedem Detail mit der Versicherung über Schraubenpreise streiten müssen.

Der Anwalt des Fahrzeughalters reagierte prompt. Mit einem Schriftsatz vom 23. Januar 2024 passte er den Klageantrag an. Statt Zahlung an den Geschädigten forderte er nun – sicherheitshalber und im Einklang mit der neuen BGH-Linie – die Zahlung direkt an die Werkstatt.

Nun knickte die Gegenseite ein. Sie erklärte ein Anerkenntnis. Doch sie pochte darauf, dass dies ein „sofortiges Anerkenntnis“ sei. Ihr Argument: Durch die Umstellung der Klage und das neue BGH-Urteil habe sich die Lage geändert. Deshalb solle der Fahrzeughalter Tragung der Kosten des Rechtsstreits übernehmen.

War das Anerkenntnis noch rechtzeitig?

Das Amtsgericht Coburg musste nun prüfen, ob die Voraussetzungen für das Kostenprivileg nach § 93 ZPO vorlagen. Die zentrale Frage lautete: War das Anerkenntnis nach einem Klageabweisungsantrag noch als „sofortig“ zu werten?

Die Richter erteilten dieser Ansicht eine klare Absage. Ein Anerkenntnis ist nur dann sofortig, wenn es bei der ersten sich bietenden Gelegenheit erfolgt. Im schriftlichen Vorverfahren ist das in der Regel die Frist zur Verteidigungsanzeige oder spätestens die Klageerwiderungsfrist.

Das Gericht analysiert den Zeitablauf

Das Gericht stellte fest, dass die Gegenseite ihre Chance bereits am 1. September 2023 verspielt hatte. Indem sie an diesem Tag die Abweisung der Klage beantragte, hatte sie das Gegenteil eines Anerkenntnisses erklärt. Sie hatte den Streit eröffnet.

Ein sofortiges Anerkenntnis erfordert, dass der Beklagte die erste sich bietende prozessuale Möglichkeit gegenüber Gericht und Prozessgegner zur Erklärung des Anerkenntnisses nutzt.

Wer einmal „Klageabweisung“ in einen Schriftsatz schreibt, kann diesen bellicosen Akt nicht einfach ungeschehen machen. Die Prozessordnung verlangt Klarheit. Ein Antrag auf die Klageabweisung im Vorverfahren ist eine definitive Kampfansage an den Anspruchsteller. Damit ist der Weg zum kostensparenden Sofort-Anerkenntnis versperrt.

Warum die BGH-Entscheidung keine Ausrede war

Die Verteidigung versuchte noch, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem sie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs verwies. Die Argumentation lautete sinngemäß: „Erst durch das BGH-Urteil im Januar 2024 wurde klar, dass wir zahlen müssen. Vorher war die Rechtslage unsicher. Deshalb ist unser jetziges Anerkenntnis quasi ein ‚neues‘ sofortiges Anerkenntnis.“

Doch das Amtsgericht Coburg ließ dieses Argument nicht gelten. Die Forderung auf Erstattung von den restlichen Reparaturkosten bestand nicht erst seit dem BGH-Urteil. Der Anspruch war schon bei Klageerhebung im Jahr 2023 vorhanden und schlüssig begründet.

Das Gericht arbeitete hier juristisch sehr präzise heraus, was das BGH-Urteil eigentlich bewirkt hat. Es hat kein neues Recht geschaffen, sondern lediglich die Beweislast für die Erforderlichkeit der Reparatur zugunsten der Geschädigten verschoben.

Die BGH-Entscheidung ändert insoweit lediglich die Beweislastverteilung (Beweiserleichterung), nicht aber den Bestand des Anspruchs zum Zeitpunkt der Klageerhebung.

Das bedeutet: Der Fahrzeughalter hatte schon immer recht. Es war für ihn früher nur schwieriger, dieses Recht auch zu beweisen. Dass nun eine Beweiserleichterung beim Werkstattrisiko höchstrichterlich bestätigt wurde, ändert nichts daran, dass die Gegenseite schon Monate vorher hätte zahlen müssen. Die Schlüssigkeit der Klage bei der Erhebung war von Anfang an gegeben.

Welche Rolle spielt das Werkstattrisiko?

Für viele Laien ist der Begriff „Werkstattrisiko“ abstrakt, doch er hat massive Auswirkungen auf den Geldbeutel. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, geben Sie Ihr Auto in die Reparatur. Sie vertrauen darauf, dass die Werkstatt korrekt arbeitet.

Versicherungen versuchen oft, die Rechnung zu kürzen, indem sie behaupten, die Werkstatt habe zu teuer gearbeitet oder unnötige Teile getauscht. Das Werkstattrisiko besagt: Das ist nicht das Problem des Unfallopfers. Der Schädiger (und seine Versicherung) trägt das Risiko, dass die Werkstatt Fehler macht oder zu teuer abrechnet, solange der Kunde die Werkstatt sorgfältig ausgewählt hat.

Haftung für das Prognoserisiko

Eng damit verknüpft ist die Haftung für das Prognoserisiko. Wenn ein Sachverständiger vorher die Kosten schätzt, und die Reparatur dann teurer wird, darf das nicht zulasten des Unfallopfers gehen.

Im vorliegenden Fall versuchte die Gegenseite, diese Risiken auf den Fahrzeughalter abzuwälzen. Erst als der BGH im Januar 2024 (Az. VI ZR 51/23) ein Machtwort sprach, gab sie auf. Das Amtsgericht Coburg stellte klar: Wer auf eine Klage erst mit Abweisungsantrag reagiert und auf eine günstige BGH-Rechtsprechung hofft, zockt. Wenn er sich verspekuliert, kann er nicht hinterher so tun, als sei er eigentlich zahlungswillig gewesen.

Das Urteil und seine finanziellen Folgen

Am Ende stand ein vollständiger Sieg für den Fahrzeughalter. Das Amtsgericht Coburg verurteilte die Gegenseite im Urteil vom 28. Februar 2024 (Az. 17 C 2027/23) nicht nur zur Zahlung der offenen 85,68 Euro nebst Zinsen seit März 2023. Viel schmerzhafter für die Beklagtenseite war der Kostenausspruch.

Da das Anerkenntnis wegen des verfrühten Abweisungsantrags nicht als „sofortig“ galt, musste die Gegenseite die gesamten Prozesskosten tragen. Die Kostenentscheidung bei einem verspäteten Anerkenntnis folgt den normalen Regeln des § 91 ZPO: Der Verlierer zahlt.

Zug-um-Zug-Verurteilung

Einen kleinen juristischen Erfolg konnte die Gegenseite nur im Detail verbuchen. Sie wurde zur Zahlung verurteilt, allerdings „Zug um Zug“ gegen die Abtretung etwaiger Rückforderungsansprüche des Klägers gegen die Werkstatt.

Das ist Standard in solchen Fällen: Die Versicherung zahlt die volle Rechnung an den Kunden. Im Gegenzug bekommt sie das Recht, eventuell überhöhte Beträge selbst bei der Werkstatt zurückzufordern. Der Fahrzeughalter ist damit fein raus – er hat sein Geld und muss sich nicht mehr mit der Werkstatt streiten.

Fazit: Taktik im Prozess kann teuer werden

Das Urteil aus Coburg ist eine Warnung an alle, die in Zivilprozessen auf Zeit spielen. Die Verspätung bei der Anerkenntniserklärung lässt sich nicht heilen. Wer einmal „Klageabweisung“ beantragt, hat den Pfad des kostengünstigen Anerkenntnisses verlassen.

Für Geschädigte ist die Entscheidung erfreulich. Sie bestätigt, dass man sich von der Hinhaltetaktik großer Versicherer nicht mürbe machen lassen muss. Die Kombination aus der BGH-Rechtsprechung zum Werkstattrisiko und der strikten Haltung der Instanzgerichte zu den Prozesskosten stärkt die Position von Verbrauchern erheblich. Wer einen berechtigten Anspruch hat und klagt, muss nicht fürchten, am Ende auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben, nur weil die Gegenseite im letzten Moment einlenkt. Die Tragung der Kosten des Rechtsstreits trifft denjenigen, der den Prozess durch seine Weigerungshaltung erst notwendig gemacht hat.


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Experten Kommentar

Vorsicht vor automatisierten Reflexen: Versicherer beantragen oft standardmäßig die Klageabweisung, um Zeit zu gewinnen, ohne die Akte wirklich geprüft zu haben. Dieser routinierte Schnellschuss vernichtet jedoch unwiderruflich das Kostenprivileg des sofortigen Anerkenntnisses. Wer hier pauschal blockt statt differenziert zu prüfen, tappt sehenden Auges in die Kostenfalle.

Für die Klägerseite ist dieses taktische Eigentor meist eine gute Nachricht. Sobald der Gegner einmal die Verteidigung angezeigt hat, sind unsere Honorare gesichert, selbst wenn er später doch noch zahlt. Lassen Sie sich also vom ersten formellen Widerspruch des Gerichts nicht verunsichern. Meist ist das nur ein teurer Formfehler der Gegenseite.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt mein Anerkenntnis noch als sofortig, wenn ich bereits eine Verteidigungsanzeige eingereicht habe?


NEIN. Ein sofortiges Anerkenntnis erfordert die Nutzung der allerersten prozessualen Gelegenheit. Mit einer Verteidigungsanzeige signalisieren Sie dem Gericht bereits Ihren prozessualen Widerstandswillen.

Die Anzeige der Verteidigungsabsicht gilt als erste rechtserhebliche Handlung gegen den Kläger. Das Anerkenntnis muss jedoch ohne vorheriges Zögern erfolgen. Wer sich erst verteidigt, bestreitet die Forderung rechtlich gesehen bereits. Der Hauptartikel erläutert die strengen Fristen nach § 93 ZPO genauer.

Unser Tipp: Prüfen Sie genau, ob Sie bereits eine Verteidigungsabsicht angezeigt haben. Vermeiden Sie voreilige Kreuze auf Gerichtsformularen ohne vorherige rechtliche Prüfung.


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Verliere ich das Kostenprivileg, wenn ich erst die Klageabweisung beantrage und später doch einlenke?


JA, Sie verlieren das Kostenprivileg in diesem Fall endgültig. Ein Antrag auf Klageabweisung gilt rechtlich als definitive Kampfansage. Damit verbauen Sie sich den Weg zum kostensparenden sofortigen Anerkenntnis unwiderruflich.

Das Kostenprivileg belohnt nur Personen, die gar keinen Prozess führen wollten. Mit Ihrem Abweisungsantrag geben Sie jedoch Anlass zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wie im Abschnitt über den Zeitablauf erläutert, heilt eine spätere Meinungsänderung diesen Akt nicht. Wer einmal kämpft, kann nicht mehr behaupten, er habe sofort anerkannt.

Unser Tipp: Prüfen Sie die Erfolgsaussichten genau, bevor Sie einen Abweisungsantrag stellen. Vermeiden Sie taktische Spielchen, da diese meist zu hohen Kostenlasten führen.


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Muss ich vor der Klage eine Zahlungsfrist setzen, um nicht auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben?


JA, das ist für Ihre Kostensicherheit dringend zu empfehlen. Durch eine vorherige Mahnung mit Fristsetzung geben Sie dem Schuldner einen klaren Anlass zur Klageerhebung. Nur so vermeiden Sie, trotz gewonnenem Prozess auf Ihren Kosten sitzenzubleiben.

Das Gesetz schützt Beklagte durch das Kostenprivileg des sofortigen Anerkenntnisses gemäß Paragraph 93 ZPO. Hat der Gegner keinen Anlass zur Klage gegeben, trägt der Kläger bei Anerkenntnis die gesamten Verfahrenskosten. Ignoriert der Schuldner jedoch Ihre Zahlungsfrist, entfällt dieser Schutzanspruch vor Gericht vollständig. Weitere Details finden Sie unter den Voraussetzungen des Paragraphen 93 ZPO.

Unser Tipp: Setzen Sie dem Schuldner schriftlich eine eindeutige Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Vermeiden Sie Klageerhebungen ohne vorherigen schriftlichen Nachweis der Mahnung.


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Kann ich Prozesskosten abwenden, wenn sich die Rechtslage durch ein neues BGH-Urteil ändert?


NEIN, eine Abwendung der Prozesskosten ist in der Regel nicht möglich. Ein neues BGH-Urteil ändert oft nur die Beweislast, nicht aber das grundsätzliche Bestehen des rechtlichen Anspruchs. Das Amtsgericht Coburg stellte klar, dass Ansprüche bereits vor einer höchstrichterlichen Klärung existieren.

Das Prozessrisiko und die Ungewissheit über künftige Rechtsprechung trägt jede Partei grundsätzlich selbst. Ein Urteil schafft kein neues Recht, sondern interpretiert nur bestehende Gesetze für den Einzelfall. Wer auf eine für ihn günstige Entscheidung spekuliert, trägt bei einem Unterliegen die vollen Kosten. Der Hauptartikel erläutert dazu die Details zur Beweislastverteilung und zum Werkstattrisiko.

Unser Tipp: Zahlen Sie berechtigte Forderungen zeitnah, statt auf vorteilhafte Urteile zu hoffen. Vermeiden Sie: Das Vertrauen auf Kostenschutz durch vermeintlich ungeklärte Rechtsfragen.


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Schützt mich das Werkstattrisiko auch dann, wenn die Versicherung die Reparaturrechnung für überhöht hält?


JA. Das Werkstattrisiko schützt Sie fast immer vor Rechnungskürzungen durch die gegnerische Versicherung. Solange Sie die Werkstatt sorgfältig auswählen, gehen überhöhte Kosten oder unnötige Arbeiten zulasten des Schädigers.

Der Schädiger trägt laut Hauptartikel das Risiko für Fehler oder überhöhte Rechnungen der Werkstatt. Als Unfallopfer können Sie die Notwendigkeit einzelner Reparaturschritte meist nicht beurteilen. Die Versicherung darf daher Zahlungen nicht beim Opfer kürzen. Nur bei grobem Eigenverschulden oder erkennbarem Wucher greift dieser Schutz ausnahmsweise nicht.

Unser Tipp: Widersprechen Sie pauschalen Rechnungskürzungen unter Verweis auf das Werkstattrisiko. Vermeiden Sie: Die Kürzung ohne rechtliche Prüfung sofort zu akzeptieren.


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Das vorliegende Urteil


Amtsgericht Coburg – Az.: 17 C 2027/23 – Urteil vom 28.02.2024


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