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Anscheinsbeweis bei Fake-Profilen: Warum die Handynummer als Beweis reicht

Das eigene Gesicht auf Instagram als Escort-Profil: Plötzlich erscheint ein Vermögensberater in zwielichtigem Kontext, technisch verknüpft mit der Mobilfunknummer eines prominenten Sängers. Vor dem Landgericht Berlin II stellt sich die Frage, ob dieser digitale Fingerabdruck als Anscheinsbeweis für die Täterschaft genügt oder ob die Identität im Netz zu leicht manipuliert werden kann.
Smartphone-Display in dunklem Raum zeigt ein gefälschtes Social-Media-Profil und eine markierte Handynummer.
Eine verknüpfte Mobilfunknummer begründet juristisch den Beweis des ersten Anscheins für die Urheberschaft bei Fake-Profilen. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 27 O 31/26

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: LG Berlin II
  • Datum: 17.02.2026
  • Aktenzeichen: 27 O 31/26
  • Verfahren: Einstweilige Verfügung
  • Rechtsbereiche: Persönlichkeitsrecht, Bildrecht
  • Streitwert: bis 10.000,00 €
  • Relevant für: Social-Media-Nutzer, Opfer von Identitätsdiebstahl, Personen des öffentlichen Lebens

Ein Prominenter darf keine Fake-Accounts mit fremden Fotos erstellen, wenn seine Mobilnummer dort hinterlegt ist.
  • Die technische Verbindung zur privaten Mobilnummer belegt, dass der Inhaber die Profile erstellte.
  • Dies gilt besonders bei persönlicher Bekanntschaft und gemeinsamen Besuchen von privaten Veranstaltungen.
  • Das Gericht verbietet die weitere Bildnutzung und droht bei Verstößen hohe Geldstrafen an.
  • Ausflüchte über angebliche Datenlecks oder IT-Prüfungen ohne Beweise lässt das Gericht nicht gelten.

Warum die verknüpfte Handynummer die Urheberschaft beweist

Die Beweisführung vor Gericht richtet sich in solchen Fällen nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises gemäß § 286 ZPO. Das bedeutet konkret: Das Gericht geht aufgrund von allgemeinen Erfahrungswerten zunächst vom typischen Ablauf der Dinge aus. Eine technische Verknüpfung eines Social-Media-Accounts mit einer privaten Mobilfunknummer begründet juristisch den Beweis des ersten Anscheins für die Urheberschaft. In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes – also einem gerichtlichen Eilverfahren für schnelle Hilfe – gelten zudem besondere Anforderungen an die Glaubhaftmachung, die auf § 294 ZPO basieren. Bei einer Glaubhaftmachung muss man einen Vorfall nicht lückenlos beweisen, sondern dem Gericht lediglich zeigen, dass er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit so passiert ist. Wer sich gegen fremde Profile wehrt, profitiert von dieser prozessualen Beweiserleichterung.

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin II veranschaulicht diese juristische Sachlage.

Ein in der Öffentlichkeit unbekannter Vermögensberater entdeckte am 01.01.2026 zwei gefälschte Instagram-Accounts mit den Namen „X.escort“ und „X.escort01“, die unbefugt sein Profilbild nutzten. Das Landgericht Berlin II gab dem Betroffenen vollständig recht und untersagte einem bekannten deutschen Sänger und Moderator per einstweiliger Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro, das Bildnis weiter zu verwenden (Az.: 27 O 31/26 vom 17.02.2026). Ersatzweise drohen bis zu sechs Monate Ordnungshaft.

Die private Handynummer als Verräter

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der prominente Sänger die Profile selbst erstellt hatte. Die Accounts waren nämlich mit seiner privaten, nur einem sehr begrenzten Kreis bekannten Mobilfunknummer verknüpft. Diese technische Verbindung wertete das Gericht als starkes Indiz für die direkte Urheberschaft und stellte fest:

Praxis-Hinweis: Der entscheidende Hebel

Prüfen Sie, wie exklusiv die hinterlegten Daten des Fake-Accounts sind. Der Hebel dieses Urteils liegt darin, dass die Mobilfunknummer nur einem sehr kleinen Personenkreis bekannt war. Wäre es eine öffentlich zugängliche Geschäftsnummer gewesen, hätte der Anscheinsbeweis deutlich leichter erschüttert werden können. Für Ihre eigene Lage bedeutet das: Je privater die genutzte E-Mail oder Handynummer ist, desto weniger Spielraum bleibt der Gegenseite für Schutzbehauptungen wie Hackerangriffe oder Datenlecks.

Davon ausgehend spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Antragsgegner die beiden streitgegenständlichen Accounts unter Verwendung des Bildnisses des Antragstellers erstellt hat.

Identitätsdiebstahl: Unterlassung erfordert schnelles Handeln binnen Monatsfrist

Betroffene können sich auf Unterlassungsansprüche nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB stützen. Flankiert werden diese durch die §§ 22 und 23 KUG, welche die unbefugte Veröffentlichung eines Bildnisses ohne explizite Einwilligung verbieten. Dahinter steht der Schutz des Rechts am eigenen Bild sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, verankert in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG. Wer fremde Fotos nutzt, begeht somit eine klare Rechtsverletzung.

Im vorliegenden Konflikt zeigte sich die weitreichende Schutzfunktion des Gesetzes sehr deutlich.

Der Moderator verwendete das Bildnis des Finanzberaters ungefragt in den Profilbeschreibungen der genannten Instagram-Accounts. Der abgebildete Mann hatte niemals eine Einwilligung zur Nutzung oder zur Verbreitung der Fotos erteilt. Nachdem eine außergerichtliche Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung am 07.01.2026 erfolglos geblieben war, suchte der Berater umgehend gerichtliche Hilfe. Durch das schnelle Handeln innerhalb einer Monatsfrist war die notwendige Dringlichkeit – der sogenannte Verfügungsgrund – für eine gerichtliche Anordnung gegeben.

Praxis-Hürde: Die Dringlichkeitsfrist

Dieses Urteil verdeutlicht die Gefahr des Zeitverlusts. Damit die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung anerkannt wird, müssen Sie regelmäßig innerhalb eines Monats nach Entdeckung des Fake-Profils handeln. Wer zu lange versucht, den Fall allein über die Melde-Funktionen der Plattform oder durch langwierigen Schriftverkehr zu klären, riskiert die Ablehnung des Eilantrags – selbst wenn die Urheberschaft technisch eindeutig nachweisbar ist.

Warum pauschale Datenleck-Einwände den Anscheinsbeweis nicht erschüttern

Um die anfängliche Beweislast zu erschüttern, muss ein Beschuldigter die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs nachweisen. Das bedeutet konkret: Er muss belegen können, dass die Situation in diesem speziellen Fall völlig anders ablief, als man es normalerweise nach dem gesunden Menschenverstand erwarten würde. Pauschale Behauptungen zu allgemeinen IT-Sicherheitslücken ohne konkrete Daten sind rechtlich substanzlos. Der Vortrag – also die inhaltliche Begründung und Sachverhaltsschilderung der Partei vor Gericht – muss detailliert erklären, wie fremde Dritte überhaupt Zugriff auf die privaten Verknüpfungsdaten erhalten haben könnten. Bloße Spekulationen reichen vor Gericht niemals aus.

Genau diese Beweisfrage musste in dem einstweiligen Verfügungsverfahren aus dem Februar 2026 bewertet werden.

Der beschuldigte Sänger bestritt die Erstellung der Konten vehement. Er behauptete, sein eigener Account sei Anfang Januar 2026 einer IT-Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden, bei der Passwörter geändert worden seien. Zudem verwies er auf ein allgemeines Datenleck bei der Plattform Instagram, um eine Fremdeinwirkung nahezulegen. Er konnte jedoch kein genaues Datum für diese angebliche Überprüfung benennen.

Wieso „Datenlecks“ als Schutzbehauptung rechtlich nicht ausreichen

Das Gericht ließ diese Ausreden nicht gelten und wertete den Vortrag als

Geben Sie sich als Betroffener niemals mit pauschalen Ausreden der Gegenseite über angebliche Hackerangriffe oder Datenlecks zufrieden. Fordern Sie vor Gericht stets detaillierte Nachweise darüber ein, wie und wann genau Dritte Zugriff auf die privaten Kontodaten erlangt haben sollen. Ohne diese konkreten Beweise bricht die Verteidigungsstrategie des Täters in sich zusammen.

weitgehend substanzlos
. Der Prominente konnte nicht im Ansatz plausibel erklären, wie ein Datenleck ausgerechnet dazu führen sollte, dass gezielt gefälschte Accounts mit dem Gesicht einer ihm persönlich bekannten Person erstellt wurden. Eine Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs war damit für die Kammer ausgeschlossen.

Wie geleugnete Treffen die Glaubwürdigkeit des Sängers zerstörten

In Zivilprozessen unterliegen die Parteien der strengen Verpflichtung zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Erklärung über tatsächliche Umstände gemäß § 138 Abs. 1 ZPO. Unglaubwürdige Einlassungen können die gesamte Verteidigungsposition einer Seite massiv erschüttern. Gerichte ziehen lebensnahe Sachverhalte heran, um die Plausibilität von Behauptungen kritisch zu bewerten. Wer lügt, verliert oft seine Glaubwürdigkeit für den gesamten Prozess.

Wie fatal sich offensichtlich falsche Schutzbehauptungen auswirken, wurde in dieser Auseinandersetzung offenbar.

Vor dem Prozess hatte der Moderator noch schriftlich behauptet, den Vermögensberater überhaupt nicht zu kennen. Tatsächlich nahmen beide Männer jedoch gemeinsam an einem privaten Champagner-Empfang am Wohnort des Beraters teil. Bei diesem Treffen, das im kleinen Kreis von lediglich sechs Personen stattfand, tauschten sie sogar Kontaktdaten per AirDrop aus.

Eidesstattliche Falschaussagen

Die Richter glaubten dem Prominenten nicht und bezeichneten seine angebliche Erinnerungslücke als

Sichern Sie im Vorfeld alle Beweise für persönliche Begegnungen mit dem mutmaßlichen Täter. Speichern Sie Chatverläufe, notieren Sie Zeugen von gemeinsamen Treffen oder dokumentieren Sie digitale Spuren wie AirDrop-Transfers. Mit dieser Vorbereitung widerlegen Sie sofort die häufige Schutzbehauptung der Gegenseite, sie kenne Sie überhaupt nicht.

weder plausibel noch lebensnah
. Zudem hatte der Sänger an Eides statt versichert, sein Account sei nicht mit seiner privaten Nummer, sondern mit der seines Managements verknüpft gewesen. Das Gericht entlarvte dies als
Sinnenentstellung des tatsächlichen Geschehensverlaufs
. Die Umstellung auf die Büronummer war nämlich nachweislich erst im Nachhinein im Januar 2026 erfolgt – zum relevanten Zeitpunkt der Accounterstellung bestand die Verknüpfung zu seiner privaten Nummer.

Zuständigkeit: Landgericht entscheidet bei Identitätsdiebstahl auf Instagram

Die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte ergibt sich in solchen Fällen aus § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG n.F. Diese Vorschrift regelt die Zuständigkeit für Veröffentlichungsstreitigkeiten in Massenmedien und dem Internet, und zwar unabhängig vom konkreten Streitwert. Eine rechtlich bindende Veröffentlichung liegt bereits dann vor, wenn Inhalte Dritten zugänglich gemacht werden, beispielsweise durch automatische Algorithmen-Vorschläge. Damit entfällt die sonst übliche Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte. Zur rechtlichen Einordnung: Normalerweise entscheidet der finanzielle Streitwert darüber, welches Gericht einen Fall verhandelt. Bei Beträgen bis 5.000 Euro ist eigentlich das Amtsgericht zuständig, erst bei höheren Summen startet der Prozess direkt vor dem Landgericht.

Reichen Sie Ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen ein Fake-Profil immer direkt beim Landgericht ein. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit beim Amtsgericht, selbst wenn Sie den Streitwert für gering halten. Da Social-Media-Plattformen die Fake-Accounts automatisch anderen Nutzern als Kontakt vorschlagen, handelt es sich rechtlich zwingend um eine Veröffentlichungsstreitigkeit, für die das Landgericht zuständig ist.

Ein Blick auf die prozessualen Details dieses Streits zeigt, wie Gerichte die Zuständigkeitsfrage in der Praxis handhaben.

Der beklagte Moderator rügte zunächst die Zuständigkeit des Landgerichts, da der Gebührenstreitwert auf bis zu 10.000 Euro festgesetzt worden war. Er argumentierte, dies rechtfertige keine Anrufung der Kammer. Das Gericht wies diesen Einwand jedoch zurück und bejahte seine Zuständigkeit ausdrücklich auf Basis der neuen Rechtslage.

Keine reine Individualkommunikation

Die gefälschten Escort-Accounts waren bereits Bekannten des Vermögensberaters auf der Plattform als Kontakte vorgeschlagen worden. Damit handelte es sich nicht mehr um einen privaten Nachrichtenaustausch, sondern um eine relevante Internetveröffentlichung im Sinne des Gesetzes. Der Prominente muss nun die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen und sich strikt an das gerichtlich verhängte Verbreitungsverbot halten.

Infografik: 4 rechtliche Schritte, um Fake-Profile löschen zu lassen – von der Beweissicherung über Fristen bis zur Klage am Landgericht.
Schritt-für-Schritt: So wehren Sie sich rechtlich gegen Identitätsdiebstahl.

LG Berlin II: Identitätsdiebstahl gerichtlich erfolgreich stoppen

Der Beschluss des Landgerichts Berlin II stärkt die Position von Opfern eines Identitätsdiebstahls branchenübergreifend für alle gängigen Social-Media-Plattformen. Die Entscheidung stellt klar, dass die technische Verknüpfung mit einer privaten Handynummer als starker Täterbeweis gilt und sich Täter vor Gericht nicht mehr mit abstrakten Behauptungen über Hackerangriffe herausreden können. Werden Sie selbst Opfer eines Fake-Profils, machen Sie sich sofort auf die Suche nach diesem technischen Beweis: Nutzen Sie die Passwort-Wiederherstellungsfunktion der jeweiligen Plattform, um hinterlegte maskierte Handynummern oder E-Mail-Adressen sichtbar zu machen, und sichern Sie diese per Screenshot. Gehen Sie mit diesen Belegen und Nachweisen über Ihre persönliche Verbindung zum mutmaßlichen Täter direkt zum Landgericht, um die Löschung effektiv zu erzwingen.


Identitätsdiebstahl stoppen? Jetzt proaktiv gegen Fake-Profile vorgehen

Bei Identitätsdiebstahl auf Social Media zählt jede Minute, um die wichtige Monatsfrist für eine einstweilige Verfügung zu wahren. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, technische Beweise wie verknüpfte Handynummern rechtssicher zu dokumentieren und Schutzbehauptungen der Gegenseite effektiv zu entkräften. Wir setzen Ihre Unterlassungsansprüche konsequent durch, um Ihren Ruf und Ihr Recht am eigenen Bild dauerhaft zu schützen.

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Experten Kommentar

Der riskanteste Moment in solchen Fällen ist die erste außergerichtliche Abmahnung. Sobald der Täter das anwaltliche Schreiben erhält, gerät er oft in Panik und löscht das Fake-Profil samt aller technischen Verknüpfungen sofort. Im anschließenden Eilverfahren behauptet die Gegenseite dann nicht selten eiskalt, dieser Account habe überhaupt nie existiert.

Wer sich gegen den Identitätsdiebstahl wehrt, muss deshalb vor dem allerersten Kontakt jeden digitalen Krümel sichern. Ich lasse stets einen neutralen Zeugen alle Profilseiten, Follower-Listen und die Maskierungen der Passwort-Rücksetzung detailliert dokumentieren. Nur mit diesem wasserdichten Backup im Rücken lässt sich der Täter später vor Gericht erfolgreich festnageln.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt der Anscheinsbeweis auch, wenn der Fake-Account mit einer öffentlichen Geschäftsnummer verknüpft ist?

Nein, bei einer öffentlich zugänglichen Geschäftsnummer ist der juristische Anscheinsbeweis deutlich schwächer und kann von der Gegenseite im Prozess leichter entkräftet werden. Die Beweiskraft einer technischen Verknüpfung im Rahmen des Anscheinsbeweises gemäß § 286 ZPO beruht maßgeblich auf der Exklusivität der genutzten Daten. Da geschäftliche Telefonnummern typischerweise einem breiten Personenkreis zugänglich sind, fehlt es an der für die Urheberschaft notwendigen Typizität des Geschehensablaufs.

Der Anscheinsbeweis stützt sich auf allgemeine Erfahrungswerte, wonach eine hinterlegte Mobilfunknummer auf den tatsächlichen Inhaber als Urheber schließen lässt. Während eine private Nummer meist nur einer Person zur Verfügung steht, können auf geschäftliche Anschlüsse oft Sekretariate, Mitarbeiter oder externe Dienstleister ungehindert zugreifen. Diese fehlende Zugriffskontrolle ermöglicht es der Gegenseite, den Beweis des ersten Anscheins durch das bloße Aufzeigen eines atypischen Geschehensablaufs rechtlich erheblich zu erschüttern. In einem Verfahren zur Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO reicht es dann meist aus, die Nutzung durch Dritte als plausible Alternative darzustellen. Ohne zusätzliche Indizien, welche die Tat auf eine konkrete Person einengen, verliert die Nummer somit ihre durchschlagende Beweiswirkung vor Gericht.

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn nachweislich nur eine einzige Person Zugriff auf diese spezifische Durchwahl oder das damit verknüpfte Endgerät besaß. In einem solchen Fall kann die Exklusivität trotz des geschäftlichen Charakters wiederhergestellt und der Anscheinsbeweis dennoch erfolgreich geführt werden.


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Verliere ich meinen Eilanspruch, wenn ich zuerst wochenlang erfolglos den Instagram-Support kontaktiere?

JA. Durch ein Zögern von mehr als einem Monat verlieren Sie in der Regel die notwendige Dringlichkeit für den Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung. Wer zu viel Zeit mit automatisierten Support-Systemen verschwendet, verbaut sich den Weg zum schnellen Rechtsschutz.

Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung müssen Betroffene einen sogenannten Verfügungsgrund darlegen, der die besondere Eilbedürftigkeit der Angelegenheit gegenüber dem Gericht glaubhaft macht. Diese Dringlichkeit wird von der Rechtsprechung regelmäßig nur bejaht, wenn der Antragsteller innerhalb eines Monats nach Entdeckung des Rechtsverstoßes juristische Schritte einleitet. Der Versuch einer außergerichtlichen Klärung über interne Melde-Funktionen der Plattform führt nach gängiger Praxis nicht zu einer Hemmung oder Unterbrechung dieser strengen zeitlichen Vorgabe. Wer diese kritische Frist durch bloßes Abwarten verstreichen lässt, verliert die Möglichkeit auf eine schnelle Sperrung des gefälschten Profils im effektiven Eilverfahren.

Die Ausschlussfrist beginnt rechtlich erst in dem Moment zu laufen, in dem Sie eine sichere Kenntnis von der Existenz des gefälschten Profils erlangen. Bei einer verspäteten Entdeckung bleibt die Dringlichkeit für das Gericht trotz der langen Online-Dauer gewahrt.


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Wie mache ich die verknüpfte Handynummer sichtbar, ohne das Passwort des Fake-Accounts zu besitzen?

Sie machen die verknüpfte Nummer sichtbar, indem Sie auf der Login-Seite des Netzwerks die Funktion zur Passwort-Wiederherstellung für das Fake-Profil aufrufen. Die Plattform zeigt daraufhin maskierte Fragmente der hinterlegten Mobilfunknummer an, die im Gerichtsverfahren als technischer Beweis für die Täterschaft dienen. Dieser Vorgang erfordert weder Hacker-Kenntnisse noch das Passwort des betroffenen Accounts.

Die technische Verknüpfung eines Accounts mit einer privaten Mobilfunknummer begründet juristisch den Beweis des ersten Anscheins für die Urheberschaft des Kontoinhabers. Geben Sie dazu einfach den Benutzernamen des gefälschten Profils in die Anmeldemaske ein und wählen Sie danach die Option zum Zurücksetzen des Passworts aus. Die Plattform generiert nun eine maskierte Anzeige wie beispielsweise +49 15* *** 78, welche Sie für die Beweissicherung umgehend per Screenshot dokumentieren müssen. Vor Gericht reicht diese Glaubhaftmachung (Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit) gemäß § 294 ZPO regelmäßig aus, um eine einstweilige Verfügung gegen den Täter zu erwirken. Ein vollständiger Zugriff auf das fremde Konto oder eine behördliche Datenabfrage ist für diese effektive Form der ersten Beweissicherung nicht erforderlich.

Der Beweiswert sinkt jedoch erheblich, wenn die angezeigten Fragmente auf eine öffentlich bekannte Geschäftsnummer oder eine allgemeine Support-Adresse hindeuten. In solchen Fällen kann die Gegenseite den Anscheinsbeweis leichter erschüttern, da der Kreis der potenziellen Nutzer rechtlich nicht eng genug eingegrenzt ist.


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Wie wehre ich mich gegen Identitätsdiebstahl, wenn der Täter seinen Wohnsitz im Ausland hat?

Sie können gerichtliche Schritte direkt in Deutschland einleiten, sofern das gefälschte Profil hierzulande durch Algorithmen verbreitet und Dritten gezielt zugänglich gemacht wird. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte richtet sich bei Identitätsdiebstahl im Internet nicht nach dem Wohnsitz des Täters, sondern nach dem inländischen Ort der Schadensauswirkung.

Gemäß der aktuellen Rechtsprechung liegt eine rechtlich relevante Veröffentlichung im Internet bereits vor, wenn die Inhalte durch automatische Vorschläge der Social-Media-Plattform auch deutschen Nutzern angezeigt werden. Die sachliche Zuständigkeit liegt hierbei unabhängig vom konkreten Streitwert beim Landgericht gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG, da es sich um eine klassische Veröffentlichungsstreitigkeit handelt. Um diesen notwendigen Inlandsbezug rechtssicher nachzuweisen, sollten Sie unbedingt per Screenshot dokumentieren, dass das gefälschte Profil in Deutschland ansässigen Personen als Kontaktvorschlag erscheint. Auf dieser fundierten Basis kann ein deutsches Gericht ein wirksames Unterlassungsurteil erlassen, selbst wenn der tatsächliche Urheber der Profile seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat.

Während die Erwirkung des Urteils in Deutschland meist erfolgreich verläuft, erfordert die anschließende Vollstreckung von Ordnungsgeldern im außereuropäischen Ausland oft zusätzliche bilaterale Abkommen oder die Unterstützung spezialisierter internationaler Rechtsbeistände.


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Darf ich das Landgericht anrufen, obwohl der Streitwert für mein Fake-Profil unter 5.000 Euro liegt?

JA, Sie müssen sich bei einem Fake-Profil im Internet zwingend an das Landgericht wenden, da hier eine gesetzliche Sonderzuständigkeit greift. Gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG ist das Landgericht für Veröffentlichungsstreitigkeiten im Internet immer sachlich zuständig, unabhängig vom konkreten Streitwert.

Normalerweise richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit im Zivilrecht nach dem finanziellen Wert des Falls, wobei die Amtsgerichte für Beträge bis einschließlich 5.000 Euro verantwortlich sind. Da ein gefälschtes Profil auf Plattformen wie Instagram jedoch rechtlich als Veröffentlichung in einem Massenmedium eingestuft wird, hat der Gesetzgeber diese Fälle ausdrücklich den spezialisierten Kammern der Landgerichte zugewiesen. Diese Regelung soll eine einheitliche Rechtsprechung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im digitalen Raum sicherstellen und den Opfern von Identitätsdiebstahl eine qualifizierte juristische Prüfung ermöglichen. Würden Sie Ihren Antrag stattdessen beim örtlichen Amtsgericht einreichen, müsste dieses die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit abweisen oder den Rechtsstreit unter Zeitverlust an das Landgericht verweisen. Die automatisierte Verbreitung der Profilinhalte durch die Algorithmen der sozialen Netzwerke unterstreicht dabei den Charakter einer öffentlichen Verbreitung, die über eine rein private Nachricht deutlich hinausgeht.

Diese Sonderzuständigkeit greift jedoch nur bei echten Veröffentlichungen und findet keine Anwendung auf rein private Individualkommunikation, wie etwa den Versand einer persönlichen E-Mail an einen einzelnen Empfänger ohne jede Breitenwirkung.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

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Das vorliegende Urteil


LG Berlin II – Az.: 27 O 31/26 – Urteil vom 17.02.2026




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