Skip to content

Bedienungsanleitung Geschwindigkeitsmessgerät – Akteneinsichtsrecht

Amtsgericht Rüsselsheim

Az: 24 OWi 43/11

Beschluss vom 21.12.2011


In hat das Amtsgericht Rüsselsheim durch die Richterin am 21.12.2011 beschlossen:

Unter Aufhebung der Maßnahme der Verwaltungsbehörde Regierungspräsidium Kassel in Form der Ablehnung der Versendung der Bedienungsanleitung des im hiesigen Verfahren zum Einsatz gekommenen Messgeräts wird dem Verteidiger Einsicht in die Bedienungsanleitung durch Versendung gewährt.

Gründe:

I.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, am 31.08.2011 in Raunheim eine Geschwindigkeitsübertretung begangen zu haben. Mit Schriftsatz vom 12.10.2011 wurde der Betroffene hierzu angehört. Unter dem 04.11.2011 beantragte der Verteidiger unter anderem die Übersendung der Bedienungsanleitung für das streitgegenständliche Messgerät. Das Regierungspräsidium Kassel entsprach diesem Ersuchen dergestalt, dass es sich bereit erklärte, die Anleitung zu einem noch zu vereinbarenden Termin zur Einsichtnahme in der Polizeistation Wiesbaden Medenbach zu hinterlegen. Hiergegen wandte sich der Verteidiger mit Schriftsatz vom 10. 11, 2011 unter Bezugnahme auf diverse Rechtsprechung, auf die hier ebenfalls vollumfänglich Bezug genommen wird.

Dem Verteidiger war Akteneinsicht in Form der Übersendung der Bedienungsanleitung zu gewähren, da ihm die Einsicht grundsätzlich nicht versagt werden kann, nachdem diesbezüglich keine gesetzlichen Einschränkungen existieren. Nachdem der Verteidiger in Berlin ansässig ist, muss dieser sich nicht auf die gewährte persönliche Einsichtnahme in Wiesbaden verweisen lassen, da ihm dies wegen der weiten Entfernung zwischen seinem Kanzleisitz und dem Ort der Aufbewahrung der Bedienungsanleitung nicht zuzumuten ist (so auch AG Karlsruhe, Beschluss vom 22.09.2011- 1 OWi 127111).

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar gemäß § 62 Abs. 2 8. 2 OWiG.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos