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Arbeitsrecht – Aufhebungsvertrag und Co.

Als Aufhebungsvertrag bezeichnet man die einvernehmliche Vereinbarung zwischen beide Parteien das Arbeitsverhältnis zu einem frei wählbaren Zeitpunkt zu beenden. Der Aufhebungsvertrag kann für einen Betrieb eine günstige und rechtssichere Alternative zur betriebsbedingten Kündigung sein, entsprechende Angebote sollten Arbeitnehmer deshalb sehr kritisch prüfen. Mitunter kommt der Aufhebungsvertrag aber auch auf Wunsch des Arbeitnehmers zustande, wenn er beispielsweise eine neue Arbeitsstelle sofort und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen antreten möchte.

Häufig münden Streitigkeiten über angebliche oder tatsächlichen Verfehlungen des Arbeitnehmers in der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Beide Seiten können so das Risiko eines langwierigen Gerichtsverfahrens umgehen und den Konflikt diskret beilegen. Insbesondere nach Arbeitsgerichtsverfahren ist das Verhältnis zwischen allen Beteiligten oft so zerrüttet, dass beide Seiten das Arbeitsverhältnis beenden möchten, je nach Ausgang des Verfahrens hat die Arbeitnehmerseite dann gute Chancen eine Abfindung herauszuhandeln.

Ein Arbeitsverhältnis kann auch ohne weiteres Zutun beider Vertragsparteien enden. Namentlich ist dies mit Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses der Fall.

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