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BossingArbeitsrecht – Mobbing, Beschäftigungsverbote und Co.

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein Massenphänomen, circa 1,5 Mio. Erwerbstätige leiden unter wiederholten Beleidigungen, Schikanen und Quälereien durch den Chef oder die „lieben Kollegen“. Die Folgen sind gravierend und reichen von einer Verminderung der Arbeitsleistung bis hin zu völligen Arbeitsunfähigkeit der Betroffenen. Was viele nicht wissen: Mobbingopfer haben unter Umständen einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber. Der ist nämlich gesetzlich verpflichtet, für die physische und psychische Unversehrtheit seiner Mitarbeiter zu sorgen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, weil er selbst mobbt oder entsprechendes Verhalten durch Kollegen zulässt, muss er für die Folgen haften.

Das Mobbingopfer steht grundsätzlich in der Beweislast, es muss die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte nachweisen, das kann in der Praxis durch Zeugenaussagen von anderen Kollegen oder das Führen eines detaillierten Mobbingtagebuchs gelingen. Ein Schadensersatz oder Schmerzensgeldanspruch setzt immer ein systematisches, fortgesetztes und aufeinander aufbauendes Verhalten des Täters voraus. Davon ist typischerweise bei wöchentlichen Mobbingattacken über einen Zeitraum von einem halben Jahr auszugehen.

Dem Thema Beschäftigungsverbote widmen wir uns in diesem Artikel.

Von großer praktischer Bedeutung kann auch die Haftung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis sein. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit das Eigentum des Arbeitgeber beschädigt? Näheres dazu lesen Sie hier!

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