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Auffahrunfall auf Autobahn

Ein Auffahrunfall auf der A9 bei Nürnberg endete vor Gericht: Eine Toyota-Fahrerin muss einem VW ID.4-Fahrer nach einem Auffahrunfall über 25.000 Euro Schadensersatz zahlen. Besonders pikant: Das Gericht berücksichtigte bei der Schadensberechnung die „Elektro-Skepsis“ von Autokäufern und erhöhte die Wertminderung des Fahrzeugs entsprechend.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht befasste sich mit Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn.
  • Der Kläger wurde von der Beklagten, die den Auffahrunfall verursachte, als Gesamtschuldner entschädigt.
  • Der Prozess ergab Streitigkeiten über die Haftung und die Höhe des Schadens.
  • Das Gericht entschied zugunsten des Klägers, indem es die Beklagten zur Zahlung eines umfassenden Betrags verurteilte.
  • Die Entscheidung basierte auf der Feststellung, dass die Beklagte für den Unfall verantwortlich war.
  • Das Urteil betrifft die Erstattung von Reparaturkosten sowie die Übernahme von Anwaltskosten.
  • Die Beklagten müssen dem Kläger die Kosten für die Anwaltsvertretung erstatten.
  • Der Kläger und die Beklagten teilen sich die Prozesskosten, wobei der Kläger 19 % und die Beklagten 81 % zu tragen haben.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Kläger auch vor endgültiger Rechtskraft der Entscheidung seine Ansprüche durchsetzen kann.
  • Die Festsetzung des Streitwerts gibt Aufschluss über die finanzielle Relevanz des Falls und die Ansprüche auf Schadensersatz.

Auffahrunfall auf der Autobahn: Rechtliche Aspekte und Unfallfolgen analysiert

Auffahrunfälle auf Autobahnen gehören zu den häufigsten Formen von Verkehrsunfällen und stehen oft im Zusammenhang mit unaufmerksamen Fahrverhalten oder überhöhter Geschwindigkeit. Durch die hohe Geschwindigkeit der Fahrzeuge sowie die häufigen Spurwechsel kann sich die Unfallursache rasch ändern, was die Verletzungsgefahr für alle Beteiligten erheblich erhöht. In Deutschland sind Auffahrunfälle ein bedeutendes Thema innerhalb der Verkehrssicherheit, da sie nicht nur häufig zu schweren Verletzungen der Unfallopfer führen, sondern auch erhebliche Schäden an den Fahrzeugen verursachen können.

Die rechtlichen Aspekte eines Auffahrunfalls sind vielschichtig. Fragen zur Schuldverteilung, zum Schadensersatz und zur Versicherungsschadenregulierung spielen eine zentrale Rolle in der Unfallberichterstattung. Bei der Analyse solcher Vorfälle ist es wichtig, die Straßenverkehrsordnung sowie die Möglichkeit einer Fahrerflucht zu berücksichtigen. Erste Hilfe bei Unfällen ist ebenso entscheidend, wie das Verständnis für die Notrufnummer, um schnellstmöglich Unterstützung zu erhalten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall eines Auffahrunfalls auf der Autobahn vorgestellt, der verdeutlicht, wie diese Aspekte in der Praxis zusammenwirken.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall auf A9: Gericht spricht Kläger Schadensersatz zu

Auffahrunfall auf Autobahn mit Schadensersatzanspruch
Ein Auffahrunfall auf der A9 führte zu einem Gerichtsverfahren, in dem die Beklagten zur Zahlung von über 25.500 Euro Schadensersatz an den Kläger verurteilt wurden, da ihnen das Verschulden nachgewiesen werden konnte. (Symbolfoto: Flux gen.)

Ein Verkehrsunfall auf der A9 bei Nürnberg führte zu einem Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche, den das Landgericht Nürnberg-Fürth am 18. September 2024 entschied. Der Kläger, Fahrer eines VW ID 4, wurde von einem Toyota Corolla der Beklagten von hinten gerammt. Das Gericht verurteilte die Beklagten zur Zahlung von insgesamt 25.572,44 Euro an den Kläger und dessen Vollkaskoversicherung.

Unfallhergang und Schuldfrage

Der Unfall ereignete sich am 9. Juli 2023 auf der A9 zwischen der Anschlussstelle Nürnberg-Fischbach und dem Autobahnkreuz Nürnberg. Die Beklagte fuhr dem Kläger hinten auf und verursachte einen erheblichen Schaden am Heck des VW ID 4. Das Gericht sah das vermutete Verschulden der Beklagten als nicht entkräftet an. Die Behauptung der Beklagten, der Kläger habe kurz zuvor die Fahrspur gewechselt, konnte durch die Beweisaufnahme nicht bestätigt werden. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellte fest, dass die Fahrzeuge zum Kollisionszeitpunkt parallel zueinander ausgerichtet waren, was gegen einen Fahrstreifenwechsel sprach.

Schadensumfang und Entschädigung

Die Reparaturkosten für den VW ID 4 beliefen sich auf 19.174,41 Euro, die von der Vollkaskoversicherung des Klägers übernommen wurden. Das Gericht sprach dem Kläger zusätzlich eine merkantile Wertminderung von 3.750 Euro zu. Bei der Bemessung der Wertminderung berücksichtigte das Gericht, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelte. Das Gericht schätzte die Wertminderung bei E-Autos um etwa 50% höher ein als bei vergleichbaren Verbrennern, da potenzielle Käufer skeptischer gegenüber der Reparatur von Unfallschäden an Elektrofahrzeugen seien.

Weitere Schadensersatzpositionen

Neben den Hauptpositionen sprach das Gericht dem Kläger folgende weitere Beträge zu:

  • Gutachterkosten: 2.157,43 Euro
  • Mietwagenkosten: 465,60 Euro
  • Unfallkostenpauschale: 25,00 Euro

Das Gericht hielt die Mietwagenkosten für angemessen, da sich der Kläger mit seiner Frau auf der Urlaubsrückreise befand und auf ein sofortiges Ersatzfahrzeug angewiesen war.

Rechtliche Grundlagen und Urteilsbegründung

Die Schadensersatzansprüche des Klägers stützen sich auf §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG gegen die Beklagte als Fahrerin und auf § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG gegen deren Haftpflichtversicherung. Das Gericht sah diese Ansprüche als weitestgehend begründet an.

Bei der Bemessung der merkantilen Wertminderung wich das Gericht von der Einschätzung des Sachverständigen ab, der gängige Berechnungsmodelle für konventionelle Fahrzeuge angewandt hatte. Das Gericht betonte die Besonderheiten von Elektrofahrzeugen im Hinblick auf die Wertminderung nach Unfallschäden.

Die Beklagten wurden zudem verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.214,99 Euro freizustellen. Die Kostenentscheidung erfolgte nach § 92 Abs. 1 ZPO, wobei der Kläger 19% und die Beklagten als Gesamtschuldner 81% der Kosten zu tragen haben.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil erweitert die Schadensersatzpraxis bei Verkehrsunfällen mit Elektrofahrzeugen. Es erkennt an, dass E-Autos nach Unfällen eine höhere merkantile Wertminderung erleiden als vergleichbare Verbrenner, da potenzielle Käufer skeptischer gegenüber Reparaturen sind. Dies führt zu einer Neubewertung gängiger Berechnungsmodelle für Wertminderungen und könnte weitreichende Folgen für die Schadensregulierung bei Unfällen mit Elektrofahrzeugen haben.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Besitzer eines Elektroautos in einen Auffahrunfall verwickelt werden, können Sie mit einer höheren Entschädigung für den Wertverlust Ihres Fahrzeugs rechnen. Das Gericht hat anerkannt, dass E-Autos nach Unfällen stärker an Wert verlieren als herkömmliche Fahrzeuge, da potenzielle Käufer skeptischer gegenüber reparierten E-Autos sind. Neben den üblichen Schadenersatzpositionen wie Reparaturkosten, Gutachterkosten und Mietwagenkosten können Sie also einen um etwa 50% höheren Ausgleich für den merkantilen Minderwert geltend machen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Ihr E-Auto in naher Zukunft verkaufen möchten. Beachten Sie jedoch, dass Sie für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglicherweise rechtliche Unterstützung benötigen.


Weiterführende Informationen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Auffahrunfall auf Autobahn mit Schadensersatzanspruch. Ob Sie direkt betroffen sind oder sich einfach informieren möchten, wir bieten Ihnen fundierte Informationen und hilfreiche Tipps, um alle relevanten Aspekte zu verstehen und rechtzeitig die richtigen Schritte zu unternehmen. Nutzen Sie unser Wissen, um sich optimal auf alle Eventualitäten vorzubereiten.

Wichtige Fragen, kurz erläutert:

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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Wer haftet bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn?

Bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn haftet in der Regel der Auffahrende. Dies basiert auf dem Grundsatz, dass jeder Verkehrsteilnehmer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten muss. Dieser Abstand sollte so bemessen sein, dass auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns ein rechtzeitiges Anhalten möglich ist.

Anscheinsbeweis und Beweislast

Der sogenannte Anscheinsbeweis spricht zunächst für ein Verschulden des auffahrenden Fahrers. Das bedeutet, dass man davon ausgeht, dass der Hintermann entweder zu dicht aufgefahren ist, seine Geschwindigkeit nicht angepasst hat oder unaufmerksam war. Die Beweislast liegt beim Auffahrenden, wenn er diese Vermutung widerlegen möchte.

Mögliche Ausnahmen

Es gibt jedoch Situationen, in denen der Vorausfahrende eine Mitschuld oder sogar die volle Schuld tragen kann:

  • Wenn der Vordermann grundlos und abrupt bremst
  • Bei einem plötzlichen Spurwechsel ohne erkennbaren Grund
  • Wenn die Bremslichter des vorausfahrenden Fahrzeugs defekt sind

In solchen Fällen müssen Sie als Auffahrender den atypischen Geschehensablauf beweisen, um eine Haftung ganz oder teilweise abzuwenden.

Besonderheiten auf der Autobahn

Auf der Autobahn gelten aufgrund der höheren Geschwindigkeiten besondere Sorgfaltspflichten. Der Sicherheitsabstand sollte hier mindestens dem halben Tachowert in Metern entsprechen. Bei dichtem Verkehr oder schlechten Witterungsbedingungen ist ein noch größerer Abstand ratsam.

Haftungsverteilung

Wenn Sie in einen Auffahrunfall auf der Autobahn verwickelt sind, kann es zu einer Mithaftung des Vorausfahrenden kommen, wenn diesem ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Die Haftungsquoten werden dann je nach Verschuldensanteil festgelegt.

Bedenken Sie: Jeder Fall wird individuell betrachtet. Die genauen Umstände des Unfalls, wie Verkehrsdichte, Wetterbedingungen und das Verhalten beider Fahrer, spielen eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Schuldfrage.


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Was bedeutet „merkantile Wertminderung“ und wie wird sie berechnet?

Die merkantile Wertminderung bezeichnet den Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, der trotz fachgerechter Reparatur bestehen bleibt. Wenn Sie Ihr Auto nach einem Unfall verkaufen möchten, werden Sie in der Regel einen geringeren Preis erzielen als für ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug. Dieser Unterschied entspricht der merkantilen Wertminderung.

Entstehung der merkantilen Wertminderung

Die Wertminderung entsteht, weil potenzielle Käufer bei Unfallfahrzeugen vorsichtiger sind. Sie befürchten möglicherweise verborgene Mängel oder Folgeschäden. Stellen Sie sich vor, Sie hätten die Wahl zwischen zwei identischen Gebrauchtwagen zum gleichen Preis – einer davon mit Unfallschaden. Die meisten Käufer würden sich für das unfallfreie Fahrzeug entscheiden.

Berechnung der merkantilen Wertminderung

Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung der merkantilen Wertminderung. Die gängigsten sind:

  1. Ruhkopf/Sahm-Methode: Diese berücksichtigt den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturkosten und das Fahrzeugalter.
  2. Bremer Tabelle: Sie orientiert sich am Fahrzeugalter und den Reparaturkosten.
  3. BVSK-Methode: Diese neuere Methode bezieht zusätzlich Faktoren wie Vorschäden und Fahrzeugmarke ein.

Für die konkrete Berechnung sind verschiedene Faktoren relevant:

  • Fahrzeugalter und Laufleistung
  • Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall
  • Höhe der Reparaturkosten
  • Art und Umfang des Schadens
  • Fahrzeugmarke und -modell

Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen

Bei Elektrofahrzeugen kann die merkantile Wertminderung höher ausfallen. Grund dafür ist die komplexe Technologie, insbesondere im Bereich der Batterien. Ein Unfall könnte sich auf die Lebensdauer oder Leistung der Batterie auswirken, was potenzielle Käufer zusätzlich verunsichert.

Die Berechnung der merkantilen Wertminderung sollte stets von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden. Dieser kann alle relevanten Faktoren berücksichtigen und eine fundierte Einschätzung vornehmen. Wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wurden, haben Sie Anspruch auf Ersatz der merkantilen Wertminderung durch die gegnerische Versicherung.


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Welche Schadensersatzansprüche stehen mir nach einem Auffahrunfall zu?

Nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn stehen Ihnen als Geschädigtem verschiedene Schadensersatzansprüche zu. Diese Ansprüche basieren auf § 249 BGB, der die Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall vorsieht.

Reparaturkosten

Der zentrale Anspruch betrifft die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug. Sie können die vollständige Übernahme der Reparaturkosten durch eine Fachwerkstatt verlangen. Alternativ haben Sie das Recht auf eine fiktive Abrechnung, bei der Sie den Schadensersatz auf Grundlage eines Gutachtens erhalten, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.

Gutachterkosten

Die Kosten für ein unabhängiges Sachverständigengutachten sind ebenfalls erstattungsfähig. Dieses Gutachten dient zur genauen Feststellung des Schadens und der Reparaturkosten. Bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn ist aufgrund der potenziell hohen Geschwindigkeiten ein Gutachten in der Regel angemessen.

Wertminderung

Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall an Wert verloren hat, können Sie eine Entschädigung für die merkantile Wertminderung beanspruchen. Dies betrifft besonders neuere oder hochwertige Fahrzeuge.

Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

Für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, steht Ihnen entweder eine Nutzungsausfallentschädigung zu oder Sie können die Kosten für einen Mietwagen geltend machen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Reparaturdauer.

Weitere Ansprüche

Zusätzlich können Sie folgende Positionen geltend machen:

  • Abschleppkosten
  • Kosten für die Bergung des Fahrzeugs
  • Eine Unkostenpauschale für Telefonate, Fahrten etc.
  • Bei Verletzungen: Schmerzensgeld und Behandlungskosten
  • Verdienstausfall, falls Sie arbeitsunfähig waren

Wenn Sie in einen Auffahrunfall auf der Autobahn verwickelt wurden, ist es wichtig, alle Ihre Ansprüche sorgfältig zu dokumentieren und geltend zu machen. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, diese Ansprüche zu regulieren, sofern der Unfall nicht von Ihnen verschuldet wurde.


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Welche Beweise sind nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn wichtig?

Nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn sind Fotos der Unfallstelle und der Fahrzeugschäden die wichtigsten Beweise. Machen Sie Übersichtsaufnahmen der Unfallposition sowie Detailaufnahmen aller sichtbaren Schäden an beiden Fahrzeugen. Achten Sie besonders auf Spuren wie Bremsabdrücke oder Glassplitter auf der Fahrbahn.

Dokumentation des Unfallhergangs

Erstellen Sie eine detaillierte schriftliche Schilderung des Unfallablaufs. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und Wetterbedingungen. Skizzieren Sie die Positionen der Fahrzeuge vor und nach dem Zusammenstoß. Diese Informationen helfen bei der späteren Rekonstruktion des Geschehens.

Zeugenaussagen und Kontaktdaten

Sammeln Sie die Kontaktdaten unbeteiligter Zeugen. Bitten Sie diese, ihre Beobachtungen kurz schriftlich festzuhalten. Neutrale Zeugenaussagen können den Unfallhergang bestätigen und sind für Gerichte besonders glaubwürdig.

Polizeibericht und medizinische Unterlagen

Der Polizeibericht enthält wichtige Fakten zum Unfall und dient als offizielles Dokument. Wenn Sie verletzt wurden, bewahren Sie alle medizinischen Unterlagen sorgfältig auf. Diese belegen die Unfallfolgen und sind für eventuelle Schadensersatzansprüche unerlässlich.

Technische Beweise und Gutachten

Bei schwerwiegenden Schäden oder Verletzungen kann ein Kfz-Sachverständigengutachten erforderlich sein. Der Gutachter analysiert die Unfallspuren und kann so den genauen Hergang rekonstruieren. Auch Daten aus Fahrzeugen mit Unfalldatenspeicher können als Beweismittel dienen.

Wenn Sie diese Beweise sichern, schaffen Sie eine solide Grundlage für die Klärung der Schuldfrage und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn.


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Glossar - Fachbegriffe kurz erklärt

Schadensersatz | Merkantalwertminderung | Versicherungsschadenregulierung | Straßenverkehrsordnung | Fahrerflucht | Gutachterkosten


 

Schadensersatz

Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung, die eine Person einer anderen Person leisten muss, wenn durch ihr Handeln (z.B. durch einen Unfall) ein Schaden entstanden ist. Relevant sind hier spezifische Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Beispiel: Wenn jemand einen Unfall verursacht und das Auto des Opfers beschädigt, muss der Verursacher die Reparaturkosten bezahlen. Im vorliegenden Fall musste die Toyota-Fahrerin dem VW-Fahrer Schadensersatz zahlen, da sie ihn aufgefahren hatte.


 

Merkantalwertminderung

Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, unabhängig von den Reparaturkosten. Sie bemisst sich oft danach, wie viel weniger das Fahrzeug auf dem Markt wert ist, nachdem es einen Unfallschaden gehabt hat. Gesetze zu diesem Thema sind im BGB und in der Rechtsprechung verankert. Beispiel: Ein Auto, das nach einem Unfall verkauft werden soll, könnte 3.750 Euro weniger wert sein, weil Käufer skeptisch gegenüber einem reparierten Fahrzeug sind. Dies war im aktuellen Urteil für das Elektrofahrzeug maßgeblich.


 

Versicherungsschadenregulierung

Versicherungsschadenregulierung bezeichnet den Prozess, durch den Schäden an einem Fahrzeug oder einer Person nach einem Unfall von der Versicherung übernommen werden. Hierbei sind häufig gesetzliche Vorgaben im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) relevant. Beispiel: Nach dem Auffahrunfall beantragte der VW-Fahrer bei seiner Vollkaskoversicherung die Übernahme der Reparaturkosten. Die Versicherung prüft den Schaden, um festzustellen, ob und in welcher Höhe sie leisten muss.


 

Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein Regelwerk, das die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen regelt und die Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmer festlegt. Zu den wichtigsten Paragraphen zählen Regelungen zu Verkehrszeichen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und dem Verhalten bei Unfällen. Beispiel: Die Beklagte in diesem Fall fuhr dem Kläger auf, was gegen die Regelungen der StVO verstößt, da sie nicht ausreichend Abstand hielt.


 

Fahrerflucht

Fahrerflucht ist der Straftatbestand, bei dem ein Unfallverursacher den Unfallort verlässt, ohne sich um die entstandenen Schäden oder die Verletzten zu kümmern. Die relevanten Rechtsvorschriften finden sich im Strafgesetzbuch (StGB). Beispiel: Wenn die Toyota-Fahrerin nach dem Auffahrunfall die Unfallstelle verlässt, ohne ihre Daten zu hinterlassen, begeht sie Fahrerflucht, was strafbar ist.


 

Gutachterkosten

Gutachterkosten sind die Gebühren, die für die Beauftragung eines Sachverständigen entstehen, der Schäden begutachtet und eine Einschätzung über den Wert des Schadens abgibt. Diese Kosten können im Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Beispielsweise: Im aktuellen Fall betrugen die Gutachterkosten 2.157,43 Euro, die der Kläger von der Beklagten verlangen kann, um die Schäden an seinem Fahrzeug zu bewerten.


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadensersatzpflicht): Diese Vorschrift regelt die Haftung für Schäden, die durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Der Geschädigte kann von dem Verursacher Schadensersatz verlangen, wenn dieser eine Pflichtverletzung begangen hat. Im vorliegenden Fall wird behauptet, dass die Beklagte zu 1) durch das Auffahren auf das Fahrzeug des Klägers eine Pflichtverletzung begangen hat, die zu den geltend gemachten Schadensersatzansprüchen führt.
  • § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes): Nach dieser Norm ist der Geschädigte so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis gestanden hätte. Dies umfasst die Erstattung von Reparaturkosten, Mietwagenkosten und weiteren Schäden, die aus dem Unfall resultieren. Im Fall wird die Erstattung sowohl der Reparaturkosten als auch der Mietwagenkosten gefordert, was im Einklang mit § 249 BGB steht.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Diese Bestimmung befasst sich mit der Frage des Mitverschuldens, wenn beide Parteien zur Entstehung des Schadens beigetragen haben. Im vorliegenden Fall ist die Unfallursache streitig, was bedeuten kann, dass eine Haftungsteilung erwogen werden könnte. Sollte sich herausstellen, dass der Kläger ebenfalls zur Schadensentstehung beigetragen hat, könnte dies seine Ansprüche mindern.
  • § 7 StVG (Haftung für Schäden): Diese Vorschrift legt fest, dass der Halter eines Fahrzeugs für Schäden haftet, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Im vorliegenden Fall ist die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer für den bei ihr versicherten PKW der Beklagten zu 1) verantwortlich, was die Grundlage für die Schadensersatzansprüche des Klägers bildet.
  • § 398 BGB (Abtretung): Dieser Paragraph regelt die Abtretung von Forderungen. Im Fall hat der Halter des klägerischen Fahrzeugs seine Schadensersatzansprüche durch eine Abtretungserklärung an den Kläger übertragen. Dies ist wichtig, da der Kläger nur dann Ansprüche geltend machen kann, wenn diese ihm wirksam abgetreten wurden, was hier durch die Dokumentation des Falles belegt ist.

Das vorliegende Urteil

LG Nürnberg-Fürth – Az.: 8 O 4990/23 – Urteil vom 18.09.2024


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