Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Gerichtsurteil zu Auffahrunfall: Haftung, Beweisführung und Kfz-Versicherung im Fokus
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Beweise sind bei einem Rückwärtsfahrunfall besonders wichtig?
- Wie wird die Haftung bei einem Rückwärtsfahrunfall verteilt?
- Was sind die häufigsten Einwände der Unfallgegner bei Rückwärtsfahrunfällen?
- Welche Sorgfaltspflichten gelten beim Rückwärtsfahren?
- Wie sollte man sich direkt nach einem Rückwärtsfahrunfall verhalten?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kläger forderte weiteren Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, bei dem er einen Gesamtschaden geltend machte.
- Das Landgericht hatte dem Kläger nur teilweise Schadensersatz zugesprochen, weil beide Parteien den Unfallhergang nicht ausreichend beweisen konnten.
- Der Kläger war mit der Beweiswürdigung des Landgerichts unzufrieden und ging in Berufung.
- Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Landgerichts auf und sprach dem Kläger den vollen Schadenersatz zu.
- Die Entscheidung basierte darauf, dass die Zeugenaussage der Ehefrau des Klägers als glaubhaft anerkannt wurde.
- Das Gericht erkannte, dass der Beklagte beim Rückwärtsfahren die erforderliche Sorgfalt missachtet hatte.
- Technische Gutachten konnten den Unfallhergang nicht zweifelsfrei klären, weshalb die Zeugenaussage entscheidend war.
- Der Beklagte konnte nicht weiter vernommen werden, was die Glaubhaftigkeit seiner Version schwächte.
- Die Beklagten wurden verurteilt, die gesamten Schadenskosten zu tragen, da ihre Verantwortung für den Unfall überwog.
- Zinsforderungen des Klägers wurden teilweise zurückgewiesen, da der Verzug nicht ausreichend nachgewiesen war.
Gerichtsurteil zu Auffahrunfall: Haftung, Beweisführung und Kfz-Versicherung im Fokus
Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Verkehrsunfällen und werfen oft komplexe Haftungsfragen auf. Bei der Beweisführung ist es entscheidend, die Unfallursache genau zu analysieren. Eine sorgfältige Unfallbewertung erfordert eine umfassende Unfalldokumentation, die von Unfallprotokollen, Polizei Berichten bis hin zu ersten Aussagen von Zeugen reicht. Diese Informationen sind von zentraler Bedeutung, um den Schadensersatzanspruch der geschädigten Partei zu bestimmen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
In der folgenden Analyse wird ein konkreter Fall untersucht, der zeigt, wie Gerichtsgutachten und die Fahrerhaftung in der Praxis gehandhabt werden und welche Rolle die Kfz-Versicherung dabei spielt.
Der Fall vor Gericht
Rückwärtsfahrender Sprinter verursacht Unfall – OLG spricht Geschädigtem vollen Schadensersatz zu
Ein Verkehrsunfall zwischen einem Mercedes-Benz Sprinter und einem PKW beschäftigte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.

Der Kläger, ein pensionierter Hamburger Berufsrichter, forderte von den Beklagten restlichen Schadensersatz in Höhe von 7.051,16 Euro für einen Unfall vom 27. April 2022. Der Gesamtschaden belief sich auf 14.273,34 Euro, wovon die Versicherung zunächst nur die Hälfte reguliert hatte.
Streit um den Unfallhergang vor Gericht
Während der Kläger vortrug, mindestens eine Minute lang hinter dem Sprinter gestanden zu haben, als dieser plötzlich und unerwartet rückwärts in sein Fahrzeug fuhr, behauptete der Beklagte, wegen einer Katze unerwartet gebremst zu haben. Das klägerische Fahrzeug sei dann entweder aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Unachtsamkeit aufgefahren.
Das Landgericht Kiel sah nach Beweisaufnahme durch Zeugenbefragung und technisches Gutachten zunächst nur eine 50-prozentige Haftung der Beklagten als gerechtfertigt an. Die Aussage der Ehefrau des Klägers als Zeugin wurde als nicht ausreichend glaubhaft eingestuft, zudem schien das technische Gutachten ihre Version zu erschüttern.
Technisches Gutachten mit begrenzter Aussagekraft
Der Sachverständige stellte fest, dass beide Unfallversionen technisch möglich waren. Zwar wies er auf einen Höhenabstand von etwa 4 cm zwischen den Fahrzeugen im statischen Zustand hin, räumte aber ein, dass die tatsächlichen Höhenlagen zum Unfallzeitpunkt durch Faktoren wie Beladung, Luftdruck und Reifenzustand abweichend gewesen sein könnten. Bei einer Höhendifferenz von nur 1,5 cm wäre die Version des Klägers durchaus möglich gewesen.
OLG überzeugt von Zeugenaussage der Ehefrau
Das Oberlandesgericht bewertete die Aussage der 82-jährigen Ehefrau des Klägers nach erneuter Vernehmung als vollständig glaubhaft. Die Zeugin hatte sowohl bei ihrer polizeilichen Anhörung unmittelbar nach dem Unfall als auch vor beiden Gerichten übereinstimmend ausgesagt, dass der Beklagte plötzlich und ohne Vorankündigung rückwärts gefahren sei. Die Bekundungen der Zeugin waren nach Ansicht des Senats frei von einseitigen Belastungstendenzen.
Die Version des Beklagten, dem angeblich eine Katze vors Auto gelaufen sei, wertete das Gericht als Schutzbehauptung. Seine Angabe, es habe bereits nach 5-10 Sekunden gekracht, wurde durch die übereinstimmenden Aussagen von Kläger und Zeugin widerlegt, wonach beide Fahrzeuge mindestens eine Minute lang hintereinander gestanden hatten.
Das OLG verurteilte die Beklagten zur Zahlung der vollen Schadenssumme. Nach §§ 7, 17, 18 StVG und § 9 Abs. 5 StVO hatte der Beklagte beim Rückwärtsfahren die erforderliche Sorgfalt missachtet. Die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs trat hinter diesen groben Sorgfaltspflichtverstoß zurück.
Die Schlüsselerkenntnisse
Bei einem Verkehrsunfall muss die Versicherung den vollen Schaden ersetzen, wenn der Unfallhergang durch glaubwürdige Zeugenaussagen belegt werden kann – auch wenn diese von Familienangehörigen stammen. Ein technisches Gutachten, das beide Unfallversionen für möglich hält, reicht nicht aus, um eine glaubhafte Zeugenaussage zu erschüttern. Besonders bei Rückwärtsfahrunfällen trifft den Rückwärtsfahrenden eine besondere Sorgfaltspflicht.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Unfallgeschädigter können Sie Ihre Ansprüche auch dann durchsetzen, wenn nur Familienangehörige den Unfall bezeugen können. Die Aussage eines Verwandten wird nicht automatisch als unglaubwürdig eingestuft, solange sie in sich schlüssig und detailliert ist. Wenn ein technisches Gutachten Ihre Version des Unfallhergangs zumindest für möglich hält, stärkt das zusätzlich Ihre Position. Bei Unfällen mit rückwärtsfahrenden Fahrzeugen stehen Ihre Chancen besonders gut, da diese besonders vorsichtig fahren müssen.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen – auch wenn nur Familienangehörige den Vorfall bezeugen können. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihre individuellen Erfolgsaussichten und entwickeln mit Ihnen eine passende Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Beweise sind bei einem Rückwärtsfahrunfall besonders wichtig?
Bei einem Rückwärtsfahrunfall kommt dem Anscheinsbeweis eine zentrale Bedeutung zu. Dieser spricht zunächst für ein Verschulden des rückwärtsfahrenden Fahrzeugs. Um diesen Anscheinsbeweis zu entkräften oder zu untermauern, sind folgende Beweismittel besonders relevant:
Unmittelbare Beweissicherung am Unfallort
Eine sofortige und umfassende Dokumentation der Unfallsituation ist entscheidend. Digitale Fotos allein reichen für eine spätere Begutachtung meist nicht aus. Erfassen Sie die exakte Position beider Fahrzeuge sowie alle sichtbaren Beschädigungen aus verschiedenen Perspektiven.
Zeugenaussagen und Dokumentation
Unabhängige Zeugen spielen eine Schlüsselrolle bei der Beweisführung. Ihre Aussagen können den typischen Geschehensablauf bestätigen oder widerlegen. Notieren Sie sich die Kontaktdaten aller Unfallzeugen direkt vor Ort.
Technische Beweise und Gutachten
Ein unfallanalytisches Gutachten sollte zeitnah erstellt werden. Der Sachverständige muss die Fahrzeuge persönlich in Augenschein nehmen, da Fotogutachten vor Gericht oft nicht ausreichen. Bei der Begutachtung werden folgende Aspekte untersucht:
- Beschädigungsbild und Anstoßkonstellation
- Übereinstimmung der Schäden mit dem geschilderten Unfallhergang
- Technische Spuren wie Kratzspuren oder Lackabrieb
Polizeiliche Unfallaufnahme
Die polizeiliche Dokumentation des Unfallgeschehens hat vor Gericht besonderes Gewicht. Der Polizeibericht enthält wichtige Feststellungen zu:
- Fahrzeugpositionen
- Spuren am Unfallort
- Erste Aussagen der Beteiligten
- Witterungsverhältnisse und Sichtverhältnisse
Wie wird die Haftung bei einem Rückwärtsfahrunfall verteilt?
Bei Rückwärtsfahrunfällen gilt grundsätzlich ein Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden. Dies bedeutet, dass der rückwärts fahrende Verkehrsteilnehmer in der Regel die Hauptschuld am Unfall trägt.
Grundsätzliche Haftungsverteilung
Nach § 9 Abs. 5 StVO darf ein Fahrzeugführer nur dann rückwärts fahren, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Bei Verletzung dieser Pflicht haftet der Rückwärtsfahrende in der Regel zu 100 Prozent für den entstandenen Schaden.
Besondere Szenarien
Wenn beide Fahrzeuge rückwärts fahren, etwa auf einem Parkplatz, erfolgt meist eine Haftungsverteilung von 50/50. Diese Quote kann sich verschieben, wenn ein Fahrzeug bereits zum Stillstand gekommen war. Der noch fahrende Unfallbeteiligte trägt dann die überwiegende Haftung.
Ausnahmen von der Regelverteilung
Der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden kann widerlegt werden, wenn:
- Das rückwärtsfahrende Fahrzeug bereits zum Stillstand gekommen war und ausreichend Zeit für andere Verkehrsteilnehmer bestand, sich darauf einzustellen
- Der Vorwärtsfahrende gegen grundlegende Verkehrsregeln verstoßen hat
- Besondere örtliche Verhältnisse vorlagen, die eine andere Bewertung rechtfertigen
Bei Unfällen auf öffentlichen Straßen haftet der rückwärts Ausparkende grundsätzlich vollständig, wenn er mit einem im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeug kollidiert. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Ausparkende bereits deutlich sichtbar auf der Fahrbahn stand.
Was sind die häufigsten Einwände der Unfallgegner bei Rückwärtsfahrunfällen?
Bei Rückwärtsfahrunfällen versuchen Unfallgegner häufig, ihre Haftung zu reduzieren oder ganz abzuwenden. Zu den typischen Einwänden gehören:
Behauptung des Stillstands
Oft argumentieren Unfallgegner, ihr Fahrzeug habe zum Unfallzeitpunkt bereits gestanden. Damit wollen sie die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren umgehen. Achten Sie daher auf genaue Dokumentation der Fahrzeugpositionen unmittelbar nach dem Unfall.
Vorwurf mangelnder Aufmerksamkeit
Ein häufiger Einwand lautet, Sie als Rückwärtsfahrender hätten nicht ausreichend auf den Verkehr geachtet. Unfallgegner behaupten oft, sie seien deutlich sichtbar gewesen. Notieren Sie sich daher genau, wie Sie den rückwärtigen Verkehrsraum beobachtet haben.
Bestreiten der Vorfahrtsregelung
Gerade auf Parkplätzen oder in verkehrsberuhigten Bereichen wird oft die geltende Vorfahrtsregelung angezweifelt. Unfallgegner argumentieren, sie hätten Vorfahrt gehabt. Machen Sie sich mit den örtlichen Verkehrsregeln vertraut und dokumentieren Sie relevante Beschilderungen.
Technisches Versagen
Manchmal behaupten Unfallgegner ein technisches Versagen ihres Fahrzeugs, um ihre Verantwortung zu mindern. Sie könnten etwa vorbringen, ihre Bremsen hätten plötzlich versagt. Achten Sie auf Anzeichen für den technischen Zustand des gegnerischen Fahrzeugs.
Wenn Sie in einen Rückwärtsfahrunfall verwickelt werden, ist eine gründliche Dokumentation der Unfallsituation entscheidend. Notieren Sie sich Zeugenaussagen, machen Sie Fotos und zeichnen Sie die Positionen der Fahrzeuge auf. Diese Informationen können Ihnen helfen, ungerechtfertigten Einwänden des Unfallgegners zu begegnen.
Welche Sorgfaltspflichten gelten beim Rückwärtsfahren?
Beim Rückwärtsfahren gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht nach § 9 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung. Sie müssen sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Grundlegende Pflichten
Vor Beginn der Rückwärtsfahrt müssen Sie sich vergewissern, dass der Raum hinter dem Fahrzeug frei ist. Dies gilt besonders für Bereiche, die im Rückspiegel nicht einsehbar sind. Während der gesamten Rückwärtsfahrt müssen Sie darauf achten, dass niemand von der Seite oder von hinten in den Gefahrenraum gelangt.
Konkrete Verhaltensanforderungen
Mit Schrittgeschwindigkeit und unter ständiger Bremsbereitschaft müssen Sie rückwärts fahren. Wenn Sie den Bereich hinter Ihrem Fahrzeug nicht sicher überblicken können, müssen Sie:
- Das Fahrzeug verlassen und nach Hindernissen schauen
- Sich von einer anderen Person einweisen lassen
Besondere Situationen
Auf Parkplätzen gelten die Sorgfaltspflichten auch dann, wenn Sie aus einer Parklücke ausparken. Auf der Autobahn sowie an unübersichtlichen Stellen ist das Rückwärtsfahren grundsätzlich verboten. In Einbahnstraßen ist das Rückwärtsfahren nur beim unmittelbaren Ein- und Ausparken erlaubt.
Rechtliche Konsequenzen
Bei Verletzung der Sorgfaltspflichten droht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg – auch ohne Unfall. Bei einem Zusammenstoß tragen Sie als Rückwärtsfahrender meist die alleinige Schuld, da ein Anscheinsbeweis gegen Sie spricht. Dieser Anscheinsbeweis kann nur widerlegt werden, wenn Sie nachweisen können, dass der Unfall auch bei Einhaltung aller Sorgfaltspflichten unvermeidbar gewesen wäre.
Wie sollte man sich direkt nach einem Rückwärtsfahrunfall verhalten?
Nach einem Unfall beim Rückwärtsfahren ist es wichtig, die Unfallstelle umgehend abzusichern und den Motor auszuschalten.
Sofortmaßnahmen an der Unfallstelle
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf. Bei der Unfallaufnahme sollten Sie den Vorfall als „Rangierunfall“ bezeichnen, da dies zu einem geringeren Bußgeld von 35 Euro führt, während die Bezeichnung „Rückwärtsfahrunfall“ mit 80 Euro und einem Punkt geahndet werden kann.
Beweissicherung durchführen
Machen Sie umfangreiche Fotos von der Unfallsituation und den Schäden an beiden Fahrzeugen. Dokumentieren Sie besonders die genaue Position der Fahrzeuge zueinander und eventuelle Spuren auf der Fahrbahn.
Umgang mit dem Unfallgegner
Tauschen Sie mit dem Unfallgegner die vollständigen Kontakt- und Versicherungsdaten aus. Achten Sie darauf, dass Sie die genaue Position beider Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt festhalten – insbesondere ob das andere Fahrzeug bereits stand oder noch in Bewegung war. Dies ist entscheidend für die spätere Haftungsverteilung.
Dokumentation des Unfallhergangs
Notieren Sie sich wichtige Details zum Unfallhergang:
- Die genaue Uhrzeit des Unfalls
- Die Wetterbedingungen und Sichtverhältnisse
- Ob Einweiser oder technische Hilfsmittel wie Rückfahrkamera genutzt wurden
- Die ungefähre Geschwindigkeit beider Fahrzeuge
Vermeiden Sie vorschnelle Schuldeingeständnisse oder Aussagen zur Unfallursache. Bei Unfällen auf Parkplätzen mit zwei sich bewegenden Fahrzeugen wird die Haftung meist zu gleichen Teilen aufgeteilt.
**Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Schadensersatz
Schadensersatz ist die Verpflichtung, einen Schaden auszugleichen, der jemand anderem durch ein bestimmtes Verhalten entstanden ist. Im deutschen Recht ergibt sich der Schadensersatzanspruch aus §§ 249 ff. BGB. Wenn beispielsweise durch einen Verkehrsunfall ein Auto beschädigt wird, muss der Unfallverursacher oder dessen Versicherung den finanziellen Verlust kompensieren. In diesem Fall wurde dem Kläger der volle Schadensersatz zugesprochen, da das Gericht die Verantwortung des Unfallverursachers klar festgestellt hat.
Beweisaufnahme
Die Beweisaufnahme ist ein gerichtliches Verfahren, in dem alle relevanten Beweise gesammelt und geprüft werden, um den Sachverhalt eines Falles aufzuklären. Dazu gehören Zeugenaussagen, Gutachten und andere Beweismittel. Die Beweisaufnahme stellt sicher, dass das Gericht eine fundierte Entscheidung treffen kann. In dem besprochenen Fall wurden sowohl technische Gutachten als auch Zeugenaussagen herangezogen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren.
Technisches Gutachten
Ein technisches Gutachten ist eine detaillierte Untersuchung und Bewertung durch einen Sachverständigen, oft zu technischen oder naturwissenschaftlichen Fragestellungen. Es wird erstellt, um komplexe Sachverhalte für das Gericht oder andere Entscheidungsinstanzen verständlich darzulegen, wie in Fällen von Verkehrsunfällen, bei denen die Unfallmechanik analysiert wird. Hier half das Gutachten, die Plausibilität der Unfallversionen der beteiligten Parteien zu bewerten, obwohl es keine eindeutige Klärung brachte.
Haftung
Haftung bedeutet die rechtliche Verantwortung für einen Schaden oder Verlust, den man verursacht hat. Im Straßenverkehr regeln insbesondere die §§ 7, 17, 18 StVG die Haftung bei Verkehrsunfällen. In dem Fall musste das Gericht entscheiden, ob der Beklagte für den Unfall haftbar gemacht werden kann. Die Haftungsfrage klärt, ob jemand für den entstandenen Schaden aufkommen muss und in welchem Umfang.
Betriebsgefahr
Betriebsgefahr bezieht sich auf die allgemeine Gefahr, die von einem Fahrzeug im Straßenverkehr ausgeht. Sie spielt eine Rolle bei der Beurteilung der Haftung nach einem Verkehrsunfall, gemäß § 7 StVG. Die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs kann dazu führen, dass man trotz eines fremdverschuldeten Unfalls teilweise haften muss. In diesem Fall trat die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs hinter den Sorgfaltspflichtverstoß des Beklagten zurück, sodass keine Mitschuld des Klägers festgestellt wurde.
Sorgfaltspflicht
Sorgfaltspflicht ist die Verpflichtung, im Verkehr oder in bestimmten Situationen die erforderliche Vorsicht und Aufmerksamkeit zu wahren, um Schäden zu vermeiden. Verstöße gegen diese Pflicht können Haftung oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im besprochenen Fall missachtete der Unfallverursacher die Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren (§ 9 Abs. 5 StVO), was zur Verurteilung und vollständigen Haftung führte.
Schutzbehauptung
Eine Schutzbehauptung ist eine Behauptung, die jemand aufstellt, um sich in einer rechtlichen Auseinandersetzung zu entlasten oder Fehler zu verschleiern, aber oft nicht durch Beweise gestützt wird. Das Gericht in diesem Fall wertete die Aussage des Beklagten, wegen einer Katze gebremst zu haben, als unglaubwürdige Schutzbehauptung, da sie nicht mit den objektiven Beweisen und Zeugenaussagen übereinstimmte.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 823 BGB (Schadenersatzpflicht): Diese Vorschrift regelt die Pflicht zur Schadensersatzleistung bei unerlaubten Handlungen. Sie legt fest, dass jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen verletzt, dem Geschädigten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Im vorliegenden Fall beansprucht der Kläger Schadensersatz für die durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten, was die Anwendung von § 823 BGB nahelegt.
- § 254 BGB (Mitverschulden): § 254 BGB behandelt die Frage des Mitverschuldens und regelt, wie der Schadensersatzanspruch gemindert wird, wenn der Geschädigte selbst zu dem Schaden beigetragen hat. Im Urteil wurde eine 50 %-Haftungsquote aufgrund beiderseitiger Betriebsgefahren festgestellt. Dies ergibt sich direkt aus der Prüfung des Mitverschuldens des Klägers.
- § 249 BGB (Ersatz des zur Herstellung notwendigen Aufwands): Diese Bestimmung besagt, dass der Geschädigte Anspruch auf den Ersatz des Aufwands hat, der nötig ist, um den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Der Kläger fordert hier in Höhe von 7.051,16 € Schadensersatz, was auf den entstandenen Gesamtschaden von 14.273,34 € zurückzuführen ist und direkt mit dieser Vorschrift in Verbindung steht.
- § 288 BGB (Verzugszins): § 288 BGB regelt die Verzugszinsen, die geschuldet werden, wenn der Schuldner in Verzug gerät. Im Urteil sind der Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen worden. Dies ist relevant, da es die Höhe der zu zahlenden Beträge beeinflusst und zusätzliche finanzielle Belastungen für die Beklagten bedeutet.
- § 283 ZPO (Beweislast): Diese Vorschrift definiert die Beweislast und legt fest, wer in einem Rechtsstreit die Beweisführung trägt. Das Gericht hat die Aussage des Klägers als nicht ausreichend bewiesen angesehen, was zur Anwendung von § 283 ZPO führt. Der Kläger trägt die Beweislast für seine Version des Unfallhergangs, wodurch ihm die Rückweisung eines größeren Anspruchs zu Lasten der Fehlwürdigung der Beweisaufnahme begegnete.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 7 U 30/24 – Urteil vom 08.10.2024
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz





