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Aufhebung Bestellung Bezirksschornsteinfeger: Wie Druck und Lügen das Amt kosten

Wenn der Schornsteinfeger bei Ihnen klingelt, bringt er nicht nur sein Handwerkzeug mit, sondern auch die Autorität des Staates. Genau diese einzigartige Machtposition soll ein Berliner Bezirksschornsteinfeger perfide genutzt haben, um Hausbesitzer zu privaten Aufträgen zu drängen. Sein Fall offenbart, wie dünn die Linie zwischen amtlicher Pflicht und persönlichem Profit sein kann, wenn das Vertrauen des Bürgers auf dem Spiel steht.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 K 233/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
  • Datum: 27. Februar 2025
  • Aktenzeichen: 8 K 233/24
  • Verfahren: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Schornsteinfegerrecht, Verwaltungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger. Er klagte gegen die Aufhebung seiner Bestellung.
  • Beklagte: Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Sie hatte die Bestellung des Schornsteinfegers aufgehoben.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Die Senatsverwaltung hatte die Bestellung des Klägers als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgehoben, da ihm vorgeworfen wurde, seine amtliche Stellung missbraucht und wiederholt Pflichten verletzt zu haben.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: War die Aufhebung der Bestellung des Schornsteinfegers rechtmäßig, weil er persönlich und fachlich unzuverlässig war, insbesondere aufgrund der Vorwürfe, amtliche und private Tätigkeiten vermischt zu haben?

Wie hat das Gericht entschieden?

  • Klage abgewiesen: Das Gericht bestätigte die Aufhebung der Bestellung des Schornsteinfegers.
  • Kernaussagen der Begründung:
    • Missbrauch der amtlichen Stellung: Der Schornsteinfeger nutzte seine Autorität als amtlich bestellter Bezirksschornsteinfeger aus, indem er während oder unmittelbar nach hoheitlichen Prüfungen private Dienstleistungen anbot oder Grundstückseigentümer unter Druck setzte, ihn zu beauftragen.
    • Vorlage von Vertragsformularen und Kündigungsvollmachten: Er legte bei amtlichen Besuchen Blankoaufträge und Vollmachten zur Kündigung anderer Schornsteinfeger vor und drängte auf sofortige Unterschrift, was eine Drucksituation erzeugte und das Vertrauen in seine Unparteilichkeit erschütterte.
    • Mangelnde Aufklärung und fehlende Neutralität: Der Schornsteinfeger klärte Eigentümer nicht ausreichend über ihre freie Wahl des Schornsteinfegers auf und erweckte den Eindruck, amtliche Abnahmen könnten von einer privaten Beauftragung abhängen.
    • Verzögerungen bei amtlichen Bescheiden: Er verstieß wiederholt gegen seine Pflicht, Feuerstättenbescheide unverzüglich nach einer Feuerstättenschau zu erlassen, teilweise mit mehrmonatiger Verspätung.
    • Negative Zukunftsprognose: Da der Schornsteinfeger trotz früherer behördlicher Kritik und Überprüfungen sein fehlerhaftes Verhalten fortsetzte, ging das Gericht davon aus, dass er auch zukünftig seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen würde.
    • Formelle Einwände unerheblich: Die vom Schornsteinfeger vorgebrachten Argumente, wie die angebliche Befangenheit des Prüfungsausschusses oder das Fehlen eines vorherigen Verwarnungsgeldes, waren für die Entscheidung über seine fehlende Zuverlässigkeit nicht entscheidend, da die Aufhebung der Bestellung in solchen Fällen zwingend ist.
    • Besondere Rolle des Amtsträgers: Die Rechtsprechung zur Kundenwerbung für normale Unternehmen gilt nicht für Schornsteinfeger, die auch amtliche Aufgaben wahrnehmen und das Vertrauen der Bürger nicht missbrauchen dürfen, um private Aufträge zu erhalten.
  • Folgen für die Beklagte:
    • Ihre Entscheidung, die Bestellung des Schornsteinfegers aufzuheben, wurde vom Gericht bestätigt.
    • Die Klage des Schornsteinfegers gegen diesen Bescheid wurde abgewiesen.

Der Fall vor Gericht


Warum stand ein Schornsteinfeger vor Gericht, um seine Lizenz zu retten?

Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist mehr als nur ein Handwerker. Er ist eine Person des öffentlichen Vertrauens, die nicht nur private Kehrarbeiten ausführt, sondern auch Hoheitliche Aufgaben im Auftrag des Staates übernimmt. Er ist ein sogenannter „Beliehener“ – eine Privatperson, der staatliche Macht verliehen wurde, um etwa die Feuersicherheit in Gebäuden zu kontrollieren. Diese Doppelrolle verlangt ein Höchstmaß an Neutralität und Zuverlässigkeit. Genau diese Zuverlässigkeit wurde einem Schornsteinfeger aus Berlin von der zuständigen Senatsverwaltung abgesprochen. Mit einem Bescheid vom 2. Oktober 2024 wurde ihm mit sofortiger Wirkung seine Bestellung, also seine offizielle Lizenz, entzogen. Für ihn stand damit seine berufliche Existenz auf dem Spiel. Er zog vor das Verwaltungsgericht Berlin, um diese Entscheidung rückgängig zu machen.

Was war der Kernvorwurf der Behörde?

Eine Person in schornsteinfeger-typischer Uniform illustriert die Diskussion über die Aufhebung der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegers.
Schornsteinfeger zwischen Vorschrift und Kundenwunsch: Wo liegen die Grenzen der Amtsausübung bei handwerklichen Dienstleistungen? | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Der Fall begann nicht erst mit dem Lizenzentzug. Schon seit Monaten hatten sich bei den Behörden Beschwerden von Bürgern gehäuft. Es folgten Kritikgespräche und schließlich eine umfassende Überprüfung des gesamten Kehrbezirks durch einen Prüfungsausschuss. Das Ergebnis war für die Senatsverwaltung eindeutig: Der Schornsteinfeger habe seine besondere Machtposition systematisch missbraucht.

Der zentrale Vorwurf lautete, er habe seine hoheitlichen und seine privatwirtschaftlichen Tätigkeiten auf unzulässige Weise vermengt. Konkret warf ihm die Behörde vor, seine offiziellen Besuche – etwa für die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau – gezielt dafür zu nutzen, den Hausbesitzern private Aufträge für Kehrarbeiten aufzudrängen. Er soll den Eindruck erweckt haben, eine Beauftragung seiner Firma sei für einen reibungslosen Ablauf der behördlichen Verfahren vorteilhaft. Hinzu kam eine lange Liste weiterer Mängel: fehlerhafte Gebührenrechnungen in fast 100 Fällen, willkürlich geänderte Fristen für Arbeiten, unbegründete Mängelmeldungen und eine lückenhafte Buchführung. Das Gesamtbild, so die Behörde, sei das eines Mannes, der die für sein Amt erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitze.

Wie verteidigte sich der Schornsteinfeger gegen die schweren Vorwürfe?

Der Kläger wies die Anschuldigungen entschieden zurück. Er argumentierte, sein Vorgänger habe den Kehrbezirk jahrelang vernachlässigt. Seine eigene, korrekte und strenge Arbeitsweise habe erst dazu geführt, dass sich einige Eigentümer beschwerten, die an die frühere Lässigkeit gewöhnt waren. Er habe keinesfalls Druck ausgeübt. Vielmehr habe er auf Nachfragen von Kunden lediglich unverbindliche Angebote erstellt und über die gesetzlichen Pflichten sowie die freie Schornsteinfegerwahl informiert.

Auch die neu gesetzten Fristen seien kein Ausdruck von Willkür, sondern eine pflichtgemäße Maßnahme gewesen, um die anstehenden Arbeiten besser zu organisieren und dringenden Fällen Priorität einzuräumen. Darüber hinaus machte er formale Fehler im Verfahren geltend. Der Prüfungsausschuss, der seinen Bezirk kontrollierte, sei befangen gewesen. Außerdem sei ihm das rechtliche Gehör verweigert worden, da er zum zweiten Tag der Überprüfung nicht geladen wurde. Schließlich sei der sofortige Lizenzentzug unverhältnismäßig. Die Behörde hätte, so seine Ansicht, zunächst ein Warnungsgeld verhängen müssen, anstatt ihm direkt die Existenzgrundlage zu entziehen.

Nach welchen Maßstäben musste das Gericht den Fall beurteilen?

Das Gericht stellte klar, dass der Fall nach strengen Kriterien zu bewerten war. Die entscheidende Rechtsgrundlage ist das Schornsteinfegerhandwerksgesetz. Dort steht, dass die Bestellung aufzuheben ist, wenn Tatsachen beweisen, dass die persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit fehlt. „Zuverlässigkeit“ ist hierbei kein vager Begriff. Es geht um eine Prognose: Bietet das gesamte Verhalten des Schornsteinfegers die Gewähr dafür, dass er seine Pflichten auch in Zukunft ordnungsgemäß erfüllen wird?

Das Gericht verglich die Rolle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers mit der eines Schiedsrichters, der gleichzeitig auch Trainer einer der spielenden Mannschaften ist. Eine solche Doppelrolle erfordert absolute Neutralität. Er muss strikt zwischen seinen hoheitlichen Aufgaben, die er im Namen des Staates ausführt, und seinen privatwirtschaftlichen Interessen als Unternehmer trennen. Das Vertrauen der Bürger in seine Unparteilichkeit ist ein hohes Gut. Stellt das Gericht fest, dass diese Zuverlässigkeit fehlt, hat es keinen Ermessensspielraum. Das Gesetz schreibt dann zwingend die Aufhebung der Bestellung vor. Maßgeblich für diese Beurteilung war der Zeitpunkt, an dem die Behörde ihre Entscheidung traf.

Wie kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Schornsteinfeger seine Machtposition missbraucht hatte?

Die Richter hörten in der mündlichen Verhandlung mehrere Zeugen – allesamt Hausbesitzer aus dem Kehrbezirk des Klägers. Ihre Aussagen zeichneten ein klares und für das Gericht überzeugendes Bild.

Mehrere Zeugen berichteten übereinstimmend, dass der Schornsteinfeger ihnen unmittelbar während der hoheitlichen Feuerstättenschau anbot, die Kehrarbeiten gleich mit zu erledigen oder einen Dauerauftrag zu unterschreiben. Dieses Vorgehen, so das Gericht, erwecke bei den Bürgern zwangsläufig den Eindruck, der Schornsteinfeger handle nicht neutral, sondern verfolge vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen.

Besonders schwer wog die Aussage einer Zeugin, die der Kläger nach Abschluss von Kaminarbeiten, aber noch vor der offiziellen Abnahme anrief und ihr vorschlug, alle Schornsteinfegerarbeiten an ihn zu übertragen. Das Gericht sah hierin den Versuch, den Anschein zu erwecken, die amtliche Abnahme hinge von der Erteilung eines privaten Auftrags ab.

Den Höhepunkt der unzulässigen Vermengung sah das Gericht in der Vorgehensweise, die zwei weitere Zeuginnen schilderten. Der Kläger legte ihnen während seines offiziellen Besuchs Blanko-Auftragsformulare und sogar Vollmachten zur Kündigung der Verträge mit ihren bisherigen Schornsteinfegern vor und bat um sofortige Unterschrift. Eine Zeugin beschrieb die Situation als unangenehmes Druckgefühl, wie bei einem Haustürgeschäft. Nach Auffassung des Gerichts nutzt ein solches Verhalten die Autorität des Amtes aus und schafft eine psychische Zwangslage, die das Vertrauen in die staatliche Verwaltung nachhaltig erschüttert.

Zusätzlich zu diesen Verstößen gegen die Neutralitätspflicht stellte das Gericht fest, dass der Kläger auch eine weitere zentrale Amtspflicht wiederholt verletzt hatte. Er hätte nach jeder Feuerstättenschau unverzüglich einen sogenannten Feuerstättenbescheid erlassen müssen. Das ist das offizielle Dokument, das die festgestellten Mängel und die Fristen für deren Beseitigung auflistet. In zahlreichen dokumentierten Fällen ließ er sich damit jedoch Monate Zeit, was rechtswidrig war.

Konnten die Gegenargumente des Schornsteinfegers das Gericht überzeugen?

Das Gericht setzte sich detailliert mit den Einwänden des Klägers auseinander, wies diese aber Punkt für Punkt zurück.

Sein Vorwurf der Befangenheit des Prüfungsausschusses und der Verletzung des rechtlichen Gehörs wurde als nicht entscheidend bewertet. Selbst wenn es solche Verfahrensfehler gegeben hätte, würden sie nichts an den bewiesenen Tatsachen seiner Pflichtverletzungen ändern, die seine Unzuverlässigkeit belegten.

Auch das Argument, die Maßnahme sei unverhältnismäßig, verfing nicht. Das Gericht erklärte, dass das Gesetz bei festgestellter Unzuverlässigkeit keine mildere Alternative wie ein Warnungsgeld vorsieht. Die Aufhebung der Lizenz ist in einem solchen Fall eine zwingende Rechtsfolge.

Besonders interessant war die Auseinandersetzung mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs, auf das sich der Kläger berufen hatte. Dieses Urteil besagt, dass es im normalen Wettbewerb grundsätzlich erlaubt ist, einem potenziellen Kunden bei der Kündigung seines alten Vertrages zu helfen. Das Verwaltungsgericht Berlin stellte jedoch klar, dass dieser Fall grundlegend anders gelagert ist. Ein normaler Unternehmer tritt seinen Kunden auf Augenhöhe gegenüber. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger aber tritt mit staatlicher Autorität auf. Sein Fall ist nicht mit dem eines gewöhnlichen Wettbewerbers vergleichbar. Die Pflicht zur strikten Trennung beider Rollen verbietet es ihm, seine hoheitliche Stellung zur Kundengewinnung auszunutzen.

Warum war die Aufhebung der Bestellung am Ende unausweichlich?

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Gesamtschau des Verhaltens des Klägers eine negative Zuverlässigkeitsprognose rechtfertigte. Es handelte sich nicht um einmalige Ausrutscher, sondern um ein systematisches und über einen längeren Zeitraum fortgesetztes Fehlverhalten.

Entscheidend war für das Gericht auch die Tatsache, dass der Kläger uneinsichtig blieb. Obwohl er bereits seit März 2023 wiederholt von den Behörden auf sein problematisches Vorgehen hingewiesen worden war und sogar eine umfassende Prüfung seines Bezirks stattgefunden hatte, änderte er sein Verhalten nicht. Noch im Juli 2024, kurz vor dem endgültigen Lizenzentzug, wandte er bei einer Zeugin die gleiche Druckmethode mit Blanko-Verträgen an. Dies zeigte dem Gericht, dass keine Aussicht auf eine grundlegende Verhaltensänderung bestand.

Die festgestellten Pflichtverletzungen – die Vermischung von Amt und Geschäft sowie die verzögerten Bescheide – wogen so schwer, dass sie für sich allein bereits ausreichten, um die persönliche Unzuverlässigkeit des Klägers zu belegen. Ob die weiteren Vorwürfe bezüglich der Gebührenrechnungen oder der Kehrbuchführung ebenfalls zutrafen, musste das Gericht daher gar nicht mehr prüfen. Die Klage wurde abgewiesen. Der Mann verlor seine Lizenz endgültig.



Die Schlüsselerkenntnisse

Wer staatliche Macht ausübt und gleichzeitig privatwirtschaftlich tätig ist, muss diese Rollen strikt voneinander trennen – andernfalls verliert er seine Berechtigung.

  • Neutralitätspflicht bei Doppelrollen: Beliehene, die sowohl hoheitliche als auch private Aufgaben wahrnehmen, dürfen ihre staatliche Autorität niemals zur Kundenakquise nutzen. Sie müssen wie ein unparteiischer Schiedsrichter agieren, der nicht gleichzeitig für eine Mannschaft spielt.
  • Zuverlässigkeitsprognose entscheidet über Lizenzentzug: Bei festgestellter Unzuverlässigkeit haben Behörden keinen Ermessensspielraum – das Gesetz schreibt den sofortigen Entzug der Berechtigung vor. Entscheidend ist nicht die tatsächliche Gesinnung, sondern ob das Verhalten künftig ordnungsgemäße Amtsführung erwarten lässt.
  • Uneinsichtigkeit verschärft die Bewertung: Wer trotz behördlicher Hinweise und Prüfungen sein problematisches Verhalten fortsetzt, beweist damit seine mangelnde Eignung für verantwortungsvolle Positionen. Systematische Pflichtverletzungen wiegen schwerer als einmalige Fehler.

Das Vertrauen der Bürger in die Integrität staatlicher Aufgabenträger wiegt schwerer als individuelle Existenznöte – wer dieses Vertrauen missbraucht, verwirkt seine Berechtigung unwiderruflich.


Stehen auch Sie als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger unter dem Vorwurf, Pflichten verletzt zu haben? Lassen Sie die Vorwürfe in einer ersten unverbindlichen Ersteinschätzung prüfen.)


Unsere Einordnung aus der Praxis

Aus unserer Sicht sendet dieses Urteil ein unmissverständliches Signal weit über den spezifischen Fall hinaus. Es ist ein deutlicher Weckruf an alle „Beliehenen“ und Personen des öffentlichen Vertrauens, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Das Gericht bekräftigt hier mit aller Härte die absolute Notwendigkeit der strikten Trennung zwischen amtlicher Autorität und privaten Geschäftsinteressen. Wer diese Grenze systematisch überschreitet, verliert das staatliche Vertrauen unwiederbringlich – eine konsequente Stärkung der Integrität öffentlicher Dienstleistungen.

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche besonderen Pflichten haben Personen, die im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, aber gleichzeitig privatwirtschaftlich tätig sind?

Personen, die im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, obwohl sie private Unternehmer sind – sogenannte „Beliehene“ – müssen ihre staatlichen und privaten Rollen strikt voneinander trennen. Diese einzigartige Doppelrolle verlangt von ihnen höchste Neutralität und Zuverlässigkeit, denn sie sind eine Person des öffentlichen Vertrauens.

Stell dir vor, ein Schiedsrichter beim Fußball ist gleichzeitig der Trainer einer der spielenden Mannschaften. Er muss absolut unparteiisch bleiben, egal ob er pfeift oder Anweisungen an sein Team gibt. Ähnlich verhält es sich mit den Beliehenen.

Ihre oberste Pflicht ist es, ihre staatlichen Aufgaben, wie Kontrollen oder Abnahmen, klar von ihren handwerklichen oder geschäftlichen Tätigkeiten zu trennen. Sie dürfen ihre behördliche Stellung nicht nutzen, um private Aufträge zu gewinnen oder Druck auf Bürger auszuüben. Wenn sie ihre Rollen vermischen, erweckt das den Eindruck, dass sie nicht neutral sind und ihre Amtsautorität für persönliche Vorteile ausnutzen. Das erschüttert das Vertrauen der Menschen in die unparteiische Arbeit des Staates. Im Gegensatz zu normalen Unternehmern dürfen sie ihre Amtsstellung nicht aktiv zur Kundenwerbung nutzen.

Diese strikte Trennung schützt das Vertrauen der Bürger in eine faire und unvoreingenommene Ausübung staatlicher Aufgaben.


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Nach welchen Kriterien wird die persönliche und fachliche Zuverlässigkeit von Amtsträgern oder Personen mit hoheitlichen Befugnissen beurteilt?

Die persönliche und fachliche Zuverlässigkeit von Amtsträgern oder Personen mit hoheitlichen Befugnissen beurteilen Behörden und Gerichte als eine Zukunftsprognose. Es geht darum, ob das gesamte Verhalten einer Person die Gewähr bietet, dass sie ihre wichtigen Pflichten auch künftig ordnungsgemäß und gesetzeskonform erfüllen wird.

Stellen Sie sich das wie bei einem Fußball-Schiedsrichter vor: Er darf nicht gleichzeitig Trainer einer der spielenden Mannschaften sein. Genauso müssen Amtsträger absolut neutral und unparteiisch handeln, da sie staatliche Autorität verkörpern.

Bei der Beurteilung blicken die Behörden und Gerichte nicht nur auf die fachliche Eignung, sondern insbesondere auf die persönliche Integrität. Sie prüfen genau, ob die Person Vorschriften einhält und ob Bürger weiterhin Vertrauen in ihre Amtsausübung haben können. Systematische oder schwerwiegende Pflichtverletzungen, selbst wenn sie nicht strafrechtlich relevant sind, können die Zuverlässigkeit ernsthaft infrage stellen. Auch wenn jemand Fehlverhalten nicht einsieht oder nicht bereit ist, es zu korrigieren, deutet das stark auf mangelnde Zuverlässigkeit hin.

Diese strenge Prüfung schützt das Vertrauen der Allgemeinheit in die unparteiische und korrekte Ausübung hoheitlicher Aufgaben.


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Welche schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn staatliche Autorität systematisch zur privaten Geschäftsakquise missbraucht wird?

Wenn jemand staatliche Autorität systematisch für private Geschäfte missbraucht, ist der sofortige Entzug seiner staatlichen Befugnis oder Lizenz die zwingende und schwerwiegendste Konsequenz. Diese Maßnahme ist oft nicht verhandelbar, sobald die nötige persönliche Zuverlässigkeit fehlt.

Stellen Sie sich vor, ein Fußball-Schiedsrichter pfeift ein Spiel, ist aber gleichzeitig der Trainer einer der spielenden Mannschaften. Wenn er seine Pfeife und seine Autorität nutzt, um seiner eigenen Mannschaft Vorteile zu verschaffen und nicht mehr neutral handelt, verliert er sofort das Vertrauen aller Beteiligten und wird vom Platz gestellt.

Der Staat verleiht bestimmten Privatpersonen hoheitliche Befugnisse, weil sie eine besondere Vertrauensstellung haben und absolut neutral handeln müssen. Mischen sie ihre amtlichen Aufgaben unzulässig mit privaten Geschäftsinteressen – zum Beispiel, indem sie offizielle Besuche nutzen, um Kunden zu werben oder den Eindruck erwecken, behördliche Verfahren hängen von privaten Aufträgen ab – dann zerstören sie dieses Vertrauen. Es geht hier meist nicht um einmalige Ausrutscher, sondern um ein wiederholtes, systematisches Fehlverhalten, das die nötige Zuverlässigkeit komplett infrage stellt und oft den Verlust der beruflichen Existenzgrundlage bedeutet.

Diese strenge Maßnahme schützt das Vertrauen der Bürger in die unparteiische Ausübung staatlicher Aufgaben und die Integrität der Verwaltung.


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Wie können sich Bürger vor unzulässigem Druck oder der Vermischung von hoheitlichen und privaten Interessen durch Amtsträger schützen?

Bürger schützen sich vor unzulässigem Druck durch Amtsträger, indem sie erkennen, dass diese strikt neutral handeln und ihre hoheitlichen von privaten Interessen klar trennen müssen. Wenn Amtsträger diese Grenzen missachten, können Beschwerden an die zuständigen Stellen, wie Behörden, dazu führen, dass das Verhalten geprüft wird.

Stellen Sie sich einen Fußball-Schiedsrichter vor, der gleichzeitig auch Trainer einer der spielenden Mannschaften ist. Genauso müssen Personen, denen der Staat Aufgaben und Macht verliehen hat – sogenannte „Beliehene“ –, absolut unparteiisch und neutral agieren.

Ein Amtsträger darf seine offizielle Position nicht nutzen, um Ihnen private Aufträge aufzudrängen. Es ist auch nicht erlaubt, den Eindruck zu erwecken, der reibungslose Ablauf eines amtlichen Verfahrens hinge von der Annahme eines privaten Angebots ab. Solches Verhalten, wie das Vorlegen von Blanko-Auftragsformularen zur sofortigen Unterschrift während eines offiziellen Besuchs, nutzt die Autorität des Amtes aus und kann eine psychische Zwangslage erzeugen.

Diese Regeln schützen das Vertrauen der Bürger in eine faire und unparteiische staatliche Verwaltung.


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Warum ist die strikte Trennung von amtlichen Aufgaben und privaten Geschäftsinteressen für Personen mit staatlichen Befugnissen essenziell?

Die strikte Trennung von amtlichen Aufgaben und privaten Geschäftsinteressen ist für Personen mit staatlichen Befugnissen unerlässlich, weil sie das Vertrauen der Bürger in eine neutrale und unparteiische Amtsausübung sichert. Solche Personen sind wie Schornsteinfeger sogenannte „Beliehene“, denen der Staat hoheitliche Befugnisse überträgt.

Man kann es sich vorstellen wie einen Schiedsrichter beim Fußball, der gleichzeitig auch Trainer einer der spielenden Mannschaften ist. Eine solche Doppelrolle erfordert absolute Neutralität. Die Person muss strikt zwischen ihren staatlichen Pflichten und ihren privatwirtschaftlichen Interessen trennen.

Vermischen Amtsträger ihre Rollen, erwecken sie bei den Bürgern den Eindruck, nicht neutral zu handeln und vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Sie könnten ihre staatliche Autorität nutzen, um private Aufträge anzubahnen oder durchzusetzen, wie etwa den Anschein zu erwecken, offizielle Abnahmen hingen von der Erteilung privater Aufträge ab. Dies schafft eine psychische Zwangslage, die das Vertrauen in die staatliche Verwaltung nachhaltig erschüttert und andere private Anbieter im Wettbewerb benachteiligt.

Diese klare Trennung schützt das Vertrauen der Bürger in eine unparteiische und integre Verwaltung, indem sie den Missbrauch staatlicher Autorität zur privaten Gewinnung verhindert.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Beliehener

Ein Beliehener ist eine Privatperson, der der Staat hoheitliche Befugnisse übertragen hat, um bestimmte staatliche Aufgaben wahrzunehmen. Diese Person bleibt rechtlich gesehen ein privater Unternehmer, handelt aber in bestimmten Bereichen mit staatlicher Autorität. Der Begriff kommt daher, dass dem Privaten staatliche Macht „verliehen“ wird.

Beispiel: Der Schornsteinfeger im Fall war ein Beliehener, da er als Privatperson sowohl private Kehrarbeiten ausführte als auch hoheitliche Aufgaben wie die Feuersicherheitskontrolle in Gebäuden im Auftrag des Staates übernahm.

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Bestellung

Die Bestellung ist die offizielle staatliche Lizenz oder Ermächtigung, die einer Person das Recht gibt, bestimmte hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Sie ist vergleichbar mit einer besonderen Betriebserlaubnis, die über eine normale Gewerbeanmeldung hinausgeht. Ohne diese Bestellung darf die Person die staatlichen Aufgaben nicht ausüben.

Beispiel: Dem Berliner Schornsteinfeger wurde am 2. Oktober 2024 seine Bestellung entzogen, was bedeutete, dass er seine Lizenz als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger verlor und damit seine berufliche Existenzgrundlage.

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Feuerstättenbescheid

Ein Feuerstättenbescheid ist das offizielle Dokument, das ein Schornsteinfeger nach jeder behördlichen Kontrolle erstellen muss. Es listet alle festgestellten Mängel auf und gibt verbindliche Fristen vor, bis wann diese behoben werden müssen. Dieses Dokument hat behördlichen Charakter und muss unverzüglich nach der Kontrolle ausgestellt werden.

Beispiel: Der Schornsteinfeger im Fall verletzte seine Amtspflicht, weil er in zahlreichen dokumentierten Fällen diese Feuerstättenbescheide erst Monate nach der Kontrolle erstellte, obwohl sie unverzüglich hätten erstellt werden müssen.

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Feuerstättenschau

Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige behördliche Kontrolle von Heizungsanlagen und Schornsteinen zur Gewährleistung der Feuersicherheit. Der Schornsteinfeger führt diese Kontrolle nicht als Privatunternehmer, sondern im Auftrag des Staates durch und prüft dabei, ob alle Anlagen ordnungsgemäß und sicher funktionieren.

Beispiel: Der Schornsteinfeger nutzte seine offiziellen Feuerstättenschau-Termine unzulässig dafür, den Hausbesitzern während der staatlichen Kontrolle private Aufträge für Kehrarbeiten anzubieten und Verträge abzuschließen.

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Hoheitliche Aufgaben

Hoheitliche Aufgaben sind Tätigkeiten, die normalerweise nur der Staat ausüben darf, weil sie mit staatlicher Autorität und Macht verbunden sind. Dazu gehören Kontrollen, Genehmigungen oder das Erlassen von bindenden Bescheiden. Der Staat kann diese Aufgaben an private Personen übertragen, die dann in seinem Namen und mit seiner Autorität handeln.

Beispiel: Die Feuersicherheitskontrolle in Gebäuden war eine hoheitliche Aufgabe des Schornsteinfegers, die er im Namen des Staates ausübte – im Gegensatz zu seinen privaten Kehrarbeiten, die er als normaler Unternehmer anbot.

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Rechtliches Gehör

Das rechtliche Gehör ist das Grundrecht jeder betroffenen Person, in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren angehört zu werden und zu den Vorwürfen Stellung nehmen zu können. Es bedeutet, dass niemand überraschend verurteilt oder bestraft werden darf, ohne vorher die Chance erhalten zu haben, sich zu verteidigen.

Beispiel: Der Schornsteinfeger behauptete, sein rechtliches Gehör sei verletzt worden, weil er zum zweiten Tag der behördlichen Überprüfung seines Kehrbezirks nicht geladen wurde und somit nicht alle Vorwürfe kommentieren konnte.

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Zuverlässigkeitsprognose

Die Zuverlässigkeitsprognose ist eine behördliche Einschätzung darüber, ob eine Person auch in Zukunft ihre beruflichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen wird. Sie basiert auf dem bisherigen Verhalten der Person und beantwortet die Frage: Kann man darauf vertrauen, dass diese Person künftig keine schwerwiegenden Fehler mehr macht?

Beispiel: Das Gericht kam zu einer negativen Zuverlässigkeitsprognose für den Schornsteinfeger, weil er auch nach wiederholten Warnungen sein problematisches Verhalten nicht änderte und noch im Juli 2024 die gleichen Druckmethoden bei Kunden anwandtе.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Persönliche und fachliche Zuverlässigkeit (Schornsteinfegerhandwerksgesetz)
    • Eine Person ist zuverlässig, wenn ihr gesamtes Verhalten die Gewähr bietet, dass sie ihre Pflichten auch in Zukunft ordnungsgemäß erfüllen wird.
    • Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht musste beurteilen, ob der Schornsteinfeger aufgrund seines systematischen Fehlverhaltens noch das Vertrauen verdient, seine verantwortungsvollen Aufgaben zuverlässig wahrzunehmen; die Verneinung dieser Prognose war die zentrale Begründung für den Lizenzentzug.
  • Pflicht zur strikten Trennung von Amt und Geschäft (Prinzip der Neutralität und Unparteilichkeit Beliehener)
    • Eine private Person, der staatliche Aufgaben übertragen wurden, muss ihre amtlichen Befugnisse streng von ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen trennen.
    • Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Schornsteinfeger missachtete diese fundamentale Pflicht, indem er seine amtlichen Kontrollbesuche gezielt zur Kundengewinnung nutzte und so das Vertrauen in die staatliche Verwaltung untergrub. Dies war der schwerwiegendste Verstoß, der seine Unzuverlässigkeit belegte.
  • Zwingende Rechtsfolge bei fehlender Zuverlässigkeit (Schornsteinfegerhandwerksgesetz)
    • Stellt sich die Unzuverlässigkeit eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers heraus, muss das Gesetz zwingend die Aufhebung seiner Bestellung anordnen.
    • Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hatte keinen Ermessensspielraum, sondern musste die Lizenz entziehen, sobald die fehlende Zuverlässigkeit des Schornsteinfegers bewiesen war. Dieser zwingende Charakter der Vorschrift führte dazu, dass der Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme vom Gericht zurückgewiesen wurde.

Das vorliegende Urteil


VG Berlin – Az.: 8 K 233/24 – Urteil vom 27.02.2025


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