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Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO – Ablehnung

Ein Lörracher Gericht sorgt für Aufruhr in der Welt der privaten Krankenversicherungen: Ein Versicherter fordert Einblick in die undurchsichtigen Mechanismen der Beitragsanpassungen – und bekommt teilweise Recht. Was bedeutet das für tausende andere Versicherte, die sich im Prämiendschungel verirrt fühlen?

Übersicht:

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Lörrach
  • Datum: 20.12.2024
  • Aktenzeichen: 3 C 29/23
  • Verfahrensart: Urteil
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Privates Krankenversicherungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Begehrt Auskunft über den Beitragsverlauf seiner privaten Krankenversicherung.
    • Beklagter: Private Krankenversicherung, die dem Kläger die begehrten Informationen nicht vollständig zur Verfügung stellen will.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Kläger war seit 1990 bei der Beklagten privat krankenversichert. Die Beiträge wurden mehrfach angepasst, und der Kläger begehrt detaillierte Informationen zum Beitragsverlauf.
    • Kern des Rechtsstreits: Es geht um den Anspruch des Klägers auf Herausgabe detaillierter Informationen zum Beitragsverlauf seiner privaten Krankenversicherung, insbesondere um die Wirksamkeit von Beitragsanpassungen.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Kopie der personenbezogenen Daten zum Beitragsverlauf des Versicherungsvertrages mit der Versicherungsnummer XXX – mit Ausnahme des Pflegepflichtversicherungstarifs – in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 zur Verfügung zu stellen, aus der bestimmte Informationen zu entnehmen sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  • Folgen: Der Kläger erhält teilweise die begehrten Informationen, trägt aber die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Gericht Lörrach stärkt Rechte von Privatversicherten auf Auskunft über Beitragsanpassungen

Versicherte Person erhält Ablehnungsschreiben einer Versicherung in modernem Büro.Versicherte Person erhält Ablehnungsschreiben einer Versicherung in modernem Büro.
Auskunftsrecht bei Prämienanpassungen PKV | Symbolbild: KI-generiertes BildAuskunftsrecht bei Prämienanpassungen PKV | Symbolbild: KI-generiertes Bild

In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Lörrach (Az.: 3 C 29/23) vom 20. Dezember 2024 wurde ein Krankenversicherungsunternehmen teilweise zur Auskunft über die Beitragsentwicklung eines Kunden verpflichtet. Der Kläger hatte auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) detaillierte Informationen zu Prämienanpassungen seines privaten Krankenversicherungsvertrages gefordert. Das Gericht gab dem Auskunftsanspruch teilweise statt und verurteilte die Versicherung zur Herausgabe spezifischer Daten zum Beitragsverlauf.

Hintergrund des Rechtsstreits: Verärgerung über Prämienerhöhungen und Forderung nach Transparenz

Dem Rechtsstreit zugrunde liegt die Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung. Der Kläger, seit 1990 privat bei dem beklagten Versicherungsunternehmen versichert, beanstandete eine Prämienerhöhung zum 01. Januar 2021. Er argumentierte, dass die Begründung der Versicherung für die Erhöhung formell unwirksam sei und forderte umfassende Auskunft über die Berechnungsgrundlagen der Prämienanpassungen.

Kläger beruft sich auf DSGVO und weitere Rechtsgrundlagen für Auskunftsanspruch

Der Kläger stützte seinen Auskunftsanspruch primär auf Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Er argumentierte, dass die Versicherung als datenverarbeitende Stelle verpflichtet sei, ihm Auskunft über seine personenbezogenen Daten zu erteilen, die im Zusammenhang mit seinem Versicherungsvertrag verarbeitet werden. Ergänzend führte er § 3 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), § 810 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und § 242 BGB (Grundsatz von Treu und Glauben) als weitere Rechtsgrundlagen für seinen Auskunftsanspruch an.

Argumentation des Klägers: Formfehler bei Prämienanpassung und umfassendes Informationsbedürfnis

Der Kläger bemängelte insbesondere, dass die Begründung der Prämienerhöhung den Hinweis auf eine „nicht nur vorübergehende“ Veränderung der relevanten Faktoren vermissen lasse. Dieser Hinweis sei jedoch nach Ansicht des Klägers für die formelle Wirksamkeit der Prämienanpassung erforderlich. Um die Rechtmäßigkeit der Erhöhungen prüfen zu können, forderte der Kläger detaillierte Informationen zum Beitragsverlauf seines Vertrages. Er argumentierte, dass er seine Versicherungsunterlagen verloren habe und daher auf die Auskunft der Versicherung angewiesen sei.

Anträge des Klägers: Feststellung der Unwirksamkeit, Rückzahlung und Auskunft

Der Kläger stellte vor Gericht mehrere Anträge. Zum einen beantragte er die Feststellung der Unwirksamkeit der Prämienerhöhung zum 01.01.2021. Zum anderen forderte er die Rückzahlung der seiner Ansicht nach zu viel gezahlten Beiträge in Höhe von 699,75 € nebst Zinsen. Zusätzlich beantragte er die Feststellung der Herausgabepflicht der Versicherung bezüglich der Nutzungen aus den zu viel gezahlten Prämien. Im Kern seines Begehrens stand jedoch der Auskunftsanspruch, um die Berechtigung der Prämienanpassungen nachvollziehen zu können.

Urteil des Amtsgerichts Lörrach: Teilweise Auskunftspflicht der Versicherung bestätigt

Das Amtsgericht Lörrach gab dem Auskunftsanspruch des Klägers teilweise Recht. Die Versicherung wurde verurteilt, dem Kläger eine Kopie der personenbezogenen Daten zum Beitragsverlauf seines Versicherungsvertrages für die Jahre 2013 bis 2018 zur Verfügung zu stellen. Diese Auskunft muss folgende Informationen enthalten:

  • Zeitpunkt und Höhe der Beitragsanpassungen (Alt- und Neubetrag) gemäß § 203 Abs. 2 VVG.
  • Zeitpunkt erfolgter Tarifwechsel mit Angabe des Herkunfts- und Zieltarifs.
  • Zeitpunkt erfolgter Tarifbeendigungen.

Einschränkung des Auskunftsanspruchs: Pflegepflichtversicherung und weitergehende Forderungen abgewiesen

Das Gericht beschränkte den Auskunftsanspruch jedoch auf den genannten Umfang. Die Auskunftspflicht erstreckt sich nicht auf den Pflegepflichtversicherungstarif. Darüber hinaus wies das Gericht die weitergehenden Anträge des Klägers ab. Dies betrifft insbesondere den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Prämienerhöhung, den Rückzahlungsanspruch und den Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen. Das Gericht sah die Auskunftspflicht im Rahmen des Art. 15 DSGVO als erfüllt an, beschränkte sie aber auf die konkreten Daten zum Beitragsverlauf.

Begründung des Gerichts: DSGVO als Grundlage für begrenzten Auskunftsanspruch

In der Urteilsbegründung, deren vollständiger Text nicht vorliegt, dürfte das Gericht den Auskunftsanspruch primär auf Artikel 15 DSGVO gestützt haben. Die DSGVO gewährt Bürgern ein umfassendes Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Das Gericht scheint jedoch eine Abwägung zwischen dem Auskunftsinteresse des Klägers und den Interessen der Versicherung vorgenommen zu haben. Die Beschränkung des Auskunftsanspruchs auf den Beitragsverlauf für einen begrenzten Zeitraum deutet darauf hin, dass das Gericht einen verhältnismäßigen Umfang der Auskunftspflicht gewährleisten wollte.

Kosten des Rechtsstreits: Kläger trägt die Hauptlast

Das Gericht entschied, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Diese Entscheidung resultiert aus dem teilweisen Unterliegen des Klägers. Obwohl er einen Teilerfolg hinsichtlich des Auskunftsanspruchs erzielte, wurden seine weitergehenden Anträge abgewiesen. Die Kostenentscheidung verdeutlicht, dass das Gericht den Streitwert primär durch die abgewiesenen Anträge und nicht durch den Teilerfolg beim Auskunftsanspruch bestimmt hat.

Bedeutung des Urteils für Betroffene: Stärkung des Auskunftsrechts in der PKV

Das Urteil des Amtsgerichts Lörrach ist von Bedeutung für Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung. Es bestätigt und konkretisiert den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Kontext von Prämienanpassungen. Versicherte haben demnach das Recht, von ihrem Versicherungsunternehmen Auskunft über ihren Beitragsverlauf zu verlangen, um die Entwicklung ihrer Prämien nachvollziehen zu können.

Handlungsempfehlungen für Versicherungsnehmer nach Prämienerhöhungen

Betroffene Versicherungsnehmer, die eine Prämienerhöhung ihrer privaten Krankenversicherung erhalten und diese nachvollziehen möchten, können sich auf dieses Urteil berufen. Sie können schriftlich bei ihrem Versicherungsunternehmen einen Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO geltend machen und die Herausgabe von Informationen zum Beitragsverlauf, zu Tarifwechseln und Tarifbeendigungen fordern. Es ist ratsam, den Auskunftsanspruch konkret und präzise zu formulieren und sich dabei am Umfang des vom Gericht in Lörrach zugesprochenen Auskunftsanspruchs zu orientieren. Das Urteil stärkt die Position von Versicherten im Kampf für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass Versicherte einen Anspruch auf Zugang zu ihren personenbezogenen Versicherungsdaten haben, insbesondere zum Beitragsverlauf und zu Tarifänderungen. Versicherungsunternehmen müssen Informationen zu Beitragsanpassungen, Tarifwechseln und Tarifbeendigungen auf Anfrage bereitstellen. Für die Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen sind jedoch strenge formale und materielle Voraussetzungen zu erfüllen, wobei bloße Formfehler in der Mitteilung nicht automatisch zur Unwirksamkeit führen. Ansprüche auf Rückzahlung von Beiträgen unterliegen zudem der regelmäßigen Verjährungsfrist.

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Rechtliche Klarheit bei Prämienanpassungen in der PKV?

Unklare Auskunftspflichten bei Prämienanpassungen können zu Unsicherheiten führen, wenn nicht alle relevanten Informationen klar ersichtlich sind. Versicherungsnehmer stehen oft vor der Frage, ob und in welchem Umfang sie einen Anspruch auf detaillierte Angaben haben, um die Entwicklung ihrer Beitragszahlungen nachvollziehen zu können.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation sachlich und präzise zu analysieren. Dabei überprüfen wir, ob die von Ihrem Versicherungsunternehmen bereitgestellten Informationen Ihren vertraglichen Rechten genügen und beraten Sie über weitere sinnvolle Schritte. Vertrauen Sie auf unsere fundierte Erfahrung, um in komplexen Fällen die richtige Entscheidung zu treffen.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum ist es für mich als Versicherter wichtig, mein Auskunftsrecht bei Prämienanpassungen in der PKV zu kennen?

Das Wissen um das Auskunftsrecht bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist für Sie als Versicherter wichtig, weil es Ihnen ermöglicht, die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen zu überprüfen. Versicherer müssen bei einer Prämienanpassung bestimmte Informationen mitteilen, wie die maßgeblichen Gründe für die Erhöhung, die Höhe der Veränderung der betroffenen Rechnungsgrundlage und die Auswirkung auf Ihren Beitrag.

Wenn Sie diese Informationen kennen, können Sie prüfen, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist oder ob Sie Rückzahlungsansprüche haben könnten, falls die Anpassung unwirksam war. Zudem kann das Auskunftsrecht aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) in bestimmten Fällen geltend gemacht werden, um Informationen über frühere Prämienanpassungen zu erhalten, wenn Sie diese nicht mehr besitzen und sich nicht selbst auf zumutbare Weise beschaffen können.

Das Wissen um diese Rechte schützt Sie vor ungerechtfertigten Beitragserhöhungen und fördert Transparenz in Ihrem Versicherungsverhältnis.


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Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert mein Auskunftsrecht gegenüber meiner privaten Krankenversicherung bezüglich Prämienanpassungen?

Ihr Auskunftsrecht gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung bezüglich Prämienanpassungen basiert hauptsächlich auf dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere auf dem Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser Grundsatz ist in § 242 BGB verankert und erfordert, dass Vertragsparteien ihre Pflichten so erfüllen, wie es die Verkehrssitte und die Redlichkeit gebieten.

Ein Auskunftsanspruch kann bestehen, wenn Sie in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang Ihres Rechts im Ungewissen sind. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Ihnen möglicherweise Rückzahlungsansprüche zustehen, falls frühere Prämienerhöhungen unwirksam waren. Zudem müssen Sie nicht mehr über die relevanten Unterlagen verfügen und sich die Informationen nicht selbst auf zumutbare Weise beschaffen können.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 15, gewährt Ihnen das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten. Allerdings gibt es keinen Anspruch darauf, Abschriften von Begründungsschreiben zu Prämienanpassungen samt Anlagen zu erhalten, wenn diese nicht ausschließlich personenbezogene Daten enthalten.

Für Sie bedeutet das, dass Sie sich auf die Grundsätze von Treu und Glauben stützen können, um Auskunft über Prämienanpassungen zu verlangen, wenn Sie in einer Situation sind, in der Sie nicht wissen, ob Ihnen Rückzahlungsansprüche zustehen könnten.


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Welche konkreten Informationen kann ich von meiner PKV im Rahmen meines Auskunftsrechts bezüglich Prämienanpassungen verlangen?

Wenn Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) Auskunft über Prämienanpassungen verlangen, können Sie verschiedene Arten von Informationen anfordern. Diese Informationen sind wichtig, um die Rechtmäßigkeit der Prämienanpassungen zu überprüfen und mögliche Rückzahlungsansprüche zu prüfen.

Beispiele für anforderbare Informationen:

  • Detaillierte Beitragsverläufe: Hierbei geht es um die genaue Aufschlüsselung der Prämienhöhe über einen bestimmten Zeitraum.
  • Berechnungsgrundlagen für Prämienanpassungen: Dazu gehören Informationen über die Faktoren, die zur Anpassung der Prämien geführt haben, wie z.B. Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten.
  • Anschreiben mit Begründungen: Diese Dokumente enthalten die Gründe für die Prämienanpassungen und sind wichtig, um die Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
  • Nachträge zum Versicherungsschein und Beiblätter: Diese Unterlagen enthalten wichtige Details zu den Vertragsänderungen.
  • Interne Richtlinien zur Prämienberechnung: Obwohl diese nicht immer direkt anfordert werden können, sind sie wichtig, um die Berechnungsmethoden zu verstehen.

Der Auskunftsanspruch setzt voraus, dass Sie in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang Ihres Rechts im Ungewissen sind und dass Sie die notwendigen Informationen nicht selbst auf zumutbare Weise beschaffen können. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährt grundsätzlich keinen Anspruch auf Abschriften der gesamten Begründungsschreiben samt Anlagen.

Wenn Sie also Informationen über Prämienanpassungen anfordern, sollten Sie sicherstellen, dass Sie ein berechtigtes Interesse haben, beispielsweise um die Wirksamkeit der Anpassungen zu prüfen und mögliche Rückzahlungsansprüche zu klären.


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Was kann ich tun, wenn meine private Krankenversicherung meinen Auskunftsanspruch bezüglich Prämienanpassungen ablehnt oder nur unvollständig erfüllt?

Wenn Ihre private Krankenversicherung Ihren Auskunftsanspruch bezüglich Prämienanpassungen ablehnt oder nur unvollständig erfüllt, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung: Senden Sie der Versicherung eine schriftliche Erinnerung, in der Sie die gewünschten Informationen anfordern und eine angemessene Frist für die Beantwortung setzen. Dies kann helfen, Missverständnisse zu klären und die Versicherung zu einer vollständigen Auskunft zu bewegen.
  2. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Wenn die Versicherung weiterhin nicht reagiert oder die Informationen nicht bereitstellt, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. In Deutschland ist dies oft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie kann Druck auf die Versicherung ausüben, um sicherzustellen, dass sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt.
  3. Beschwerde bei der Datenschutzbehörde: Wenn der Auskunftsanspruch datenschutzrechtlich begründet ist, können Sie sich auch an die zuständige Datenschutzbehörde wenden. Die DSGVO gewährt Versicherten das Recht, Auskunft über personenbezogene Daten zu verlangen, die die Versicherung über sie speichert. Ein Urteil des Amtsgerichts Chemnitz hat bestätigt, dass dies auch auf Informationen über Beitragserhöhungen zutrifft.
  4. Gerichtliche Durchsetzung: Wenn alle anderen Schritte fehlschlagen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Auskunftsanspruch gerichtlich durchzusetzen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben bestehen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. das Fehlen der notwendigen Unterlagen und ein berechtigtes Interesse an der Auskunft.
  5. Anwalt oder Verbraucherberatung: Es kann hilfreich sein, sich an einen Anwalt oder eine Verbraucherberatung zu wenden, um Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Auskunftsanspruchs zu erhalten. Diese können Ihnen helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

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Welche Rolle spielt die DSGVO bei meinem Auskunftsrecht in Bezug auf Prämienanpassungen in der PKV?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt Ihnen ein umfassendes Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Dieses Recht ist in Artikel 15 DSGVO festgelegt und ermöglicht es Ihnen, Informationen darüber zu erhalten, welche Daten über Sie gespeichert und verarbeitet werden. Allerdings bezieht sich dieses Recht primär auf personenbezogene Daten, die direkt mit Ihnen in Verbindung stehen.

In Bezug auf Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die DSGVO jedoch nicht direkt anwendbar, um Abschriften von Begründungsschreiben oder Anlagen zu erhalten. Gerichtsurteile haben festgestellt, dass die DSGVO keinen Anspruch auf solche Dokumente gewährt, da es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt, die speziell auf Sie als Versicherungsnehmer bezogen sind.

Wenn Sie Informationen über Prämienanpassungen benötigen, kann ein Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben nach § 242 BGB relevant sein, insbesondere wenn Sie in entschuldbarer Weise über Ihre Rechte im Ungewissen sind und keine Möglichkeit haben, die Informationen selbst zu beschaffen. Die DSGVO dient jedoch in erster Linie dem Datenschutz und nicht der Klärung von Prämienanpassungen.

Für Sie bedeutet das, dass Sie sich auf andere rechtliche Grundlagen stützen müssen, um Informationen über Prämienanpassungen zu erhalten. Die DSGVO kann jedoch hilfreich sein, wenn es um die Überprüfung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geht.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist eine Versicherungsform für Gesundheitsleistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie steht bestimmten Personengruppen wie Beamten, Selbstständigen und Arbeitnehmern mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze offen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung basieren die Beiträge auf individuellen Faktoren wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Die PKV unterliegt besonderen rechtlichen Regelungen, insbesondere durch das Versicherungsvertragsgesetz (§§ 192 ff. VVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Beispiel: Ein freiberuflicher Architekt entscheidet sich für eine private Krankenversicherung und zahlt einen Monatsbeitrag, der sich nach seinem Alter (45 Jahre), seinen gewählten Leistungen und seinem Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss richtet.


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Beitragsanpassung

Eine Beitragsanpassung bezeichnet die Änderung der Versicherungsprämie in der privaten Krankenversicherung. Diese ist nach § 203 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa wenn sich die Kosten für Gesundheitsleistungen oder die Lebenserwartung nachweislich verändert haben. Hierfür ist ein mathematisches Prüfverfahren durch einen unabhängigen Treuhänder vorgeschrieben. Der Versicherer muss die Anpassung transparent kommunizieren und begründen. Beitragsanpassungen sind häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen, da sie für Versicherte erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können.

Beispiel: Ein Versicherungsunternehmen erhöht die monatliche Prämie um 15%, nachdem der Treuhänder festgestellt hat, dass die Behandlungskosten in dem betreffenden Tarif um 18% gestiegen sind.


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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO ist eine EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten, die seit 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Sie gewährt betroffenen Personen umfassende Rechte im Umgang mit ihren Daten, darunter das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO). Dieses ermöglicht es Versicherten, Informationen darüber zu erhalten, welche ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Verordnung ist im Versicherungskontext besonders relevant, da Versicherungen umfangreiche persönliche und teils sensible Daten verarbeiten und speichern.

Beispiel: Ein Versicherungsnehmer fordert unter Berufung auf Art. 15 DSGVO Auskunft über alle bei seinem Versicherer gespeicherten Daten, einschließlich Informationen zu Beitragsberechnungen und deren Grundlagen.


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Beitragsverlauf

Der Beitragsverlauf dokumentiert die chronologische Entwicklung der Versicherungsprämien eines Vertrags über einen bestimmten Zeitraum. Er umfasst alle Beitragsanpassungen, deren Gründe und Zeitpunkte sowie die jeweiligen Beitragshöhen. Nach § 203 Abs. 5 VVG und unter Berücksichtigung der DSGVO haben Versicherte ein Recht auf transparente Information über ihren Beitragsverlauf. Diese Information ist für Versicherte wichtig, um die Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen überprüfen und gegebenenfalls anfechten zu können.

Beispiel: Ein seit 20 Jahren privat Versicherter verlangt eine Aufstellung, die zeigt, wie sich sein monatlicher Beitrag von anfänglich 250 Euro auf aktuell 650 Euro entwickelt hat, inklusive aller Anpassungszeitpunkte und -gründe.


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Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen

Die Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen bezeichnet einen rechtlichen Mangel, der dazu führt, dass eine vom Versicherer vorgenommene Beitragsanpassung keine Gültigkeit erlangt. Dies kann eintreten, wenn die Anpassung nicht den gesetzlichen Anforderungen nach § 203 VVG entspricht oder Formfehler aufweist. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen formellen und materiellen Mängeln. Bei Unwirksamkeit können Versicherte überzahlte Beiträge zurückfordern, wobei Verjährungsfristen zu beachten sind. Der BGH hat in mehreren Grundsatzentscheidungen die Anforderungen an wirksame Beitragsanpassungen konkretisiert.

Beispiel: Eine Beitragserhöhung wird für unwirksam erklärt, weil der Versicherer keine nachvollziehbare Begründung für die Anpassung geliefert hat und die Berechnung nicht durch einen unabhängigen Treuhänder bestätigt wurde.


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Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist bestimmt den Zeitraum, innerhalb dessen ein Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden muss. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Sie beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat. Bei unwirksamen Beitragserhöhungen in der PKV beginnt die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche, wenn der Versicherte von der Unwirksamkeit Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Beispiel: Ein Versicherungsnehmer erfährt im März 2023, dass eine Beitragserhöhung aus 2018 unwirksam war. Er muss seinen Rückforderungsanspruch bis zum 31.12.2026 geltend machen, sonst verjährt dieser.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 203 Abs. 2 VVG (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der privaten Krankenversicherung): Diese Vorschrift regelt die Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung. Eine Prämienerhöhung ist zulässig, wenn ein Vergleich der kalkulierten und tatsächlichen Versicherungsleistungen eine nicht nur vorübergehende und erhebliche Abweichung ergibt und bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger rügte die formelle Unwirksamkeit der Prämienanpassung. Das Gericht musste prüfen, ob die Begründung der Beitragserhöhung den Anforderungen des § 203 Abs. 2 VVG genügt, insbesondere ob der Hinweis auf die „nicht nur vorübergehende“ Abweichung erforderlich ist.
  • Art. 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Dieser Artikel gewährt jeder Person das Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, die von einem Unternehmen verarbeitet werden. Dies umfasst das Recht, eine Kopie der Daten zu erhalten und Informationen über die Verarbeitung, wie z.B. die Zwecke und Kategorien der Daten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht sprach dem Kläger auf Basis von Art. 15 DSGVO einen Anspruch auf Auskunft über seine Beitragsdaten zu. Die geforderte Auskunft über Beitragsverlauf, Tarifwechsel und -beendigungen wurde als personenbezogene Daten eingestuft, auf die der Kläger einen Auskunftsanspruch hat.
  • § 3 Abs. 2 VVG (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der privaten Krankenversicherung): Diese Norm verpflichtet den Versicherer, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die Versicherungsbedingungen und weitere wesentliche Informationen auszuhändigen. Dies dient der Transparenz und soll dem Versicherungsnehmer ermöglichen, seine Rechte und Pflichten zu verstehen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Auch wenn § 3 Abs. 2 VVG primär die vorvertragliche Information betrifft, unterstreicht er die generelle Informationspflicht des Versicherers. Der im Urteil thematisierte Auskunftsanspruch des Klägers steht im Kontext dieser grundlegenden Transparenzpflicht im Versicherungsverhältnis.

Das vorliegende Urteil


AG Lörrach – Az.: 3 C 29/23 – Urteil vom 20.12.2024


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