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Auskunftsansprüche zur Geltendmachung eines Anspruchs aus § 285 BGB

Ein Käufer eines Luxus-Wohnwagens im Wert von 63.500 Euro zieht gegen den Verkäufer vor Gericht, nachdem er zahlreiche Mängel an seinem neuen Zuhause auf Rädern entdeckt. Der Streitpunkt: Muss der Verkäufer den Erlös aus dem Verkauf des in Zahlung genommenen Wohnmobils offenlegen, obwohl der Käufer den Kaufvertrag bereits rückgängig gemacht hat? Das Oberlandesgericht Bremen schickt den Fall zurück ans Landgericht – und sorgt für Klarheit in einem komplexen Rechtsstreit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Bremen
  • Datum: 16.10.2024
  • Aktenzeichen: 1 U 18/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Käufer eines Wohnwagens; beantragt die Rückabwicklung des Kaufvertrags aufgrund von Mängeln und arglistiger Täuschung und fordert Auskunft über den Verkaufserlös seines in Zahlung gegebenen Wohnmobils.
  • Beklagte: Verkäuferin des Wohnwagens; bestreitet die Voraussetzungen für Rückabwicklung und Anfechtung und beantragt die Abweisung der Klage.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger kaufte einen Wohnwagen von der Beklagten. Nach der Übergabe trat er wegen behaupteter Mängel vom Kaufvertrag zurück und focht diesen wegen arglistiger Täuschung an. Die Beklagte verkaufte zwischenzeitlich das vom Kläger in Zahlung gegebene Wohnmobil, ohne die Erlöse mitzuteilen. Der Kläger verlangt Auskunft über den Verkaufserlös, um seinen Rückabwicklungsanspruch zu berechnen.
  • Kern des Rechtsstreits: Muss die Beklagte dem Kläger Auskunft über den Erlös des verkauften Wohnmobils geben, obwohl die Bedingungen für Rücktritt und Anfechtung noch nicht geklärt sind?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts wurde aufgehoben; die Sache wird zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • Begründung: Das Landgericht hätte zunächst den Nachweis über die Voraussetzungen des Rücktritts und der Anfechtung prüfen müssen, bevor dem Kläger ein Auskunftsanspruch zusteht. Ein Auskunftsanspruch setzt voraus, dass die anderen Bedingungen für den Hauptanspruch wahrscheinlich gegeben sind.
  • Folgen: Die Entscheidung klärt, dass für einen Auskunftsanspruch erst die Berechtigung des Hauptanspruchs festgestellt werden muss. Die Kostenentscheidung bleibt offen und wird erst im Schlussurteil getroffen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Auskunftsanspruch im Vertragsrecht: Schlüssel zur Durchsetzung von Gläubigerrechten

Der Auskunftsanspruch ist ein wesentliches Instrument im deutschen Vertragsrecht, das es einem Gläubiger ermöglicht, Informationen zu erlangen, um seine Rechte durchzusetzen. Gemäß § 285 BGB kann der Gläubiger eine schriftliche Auskunft verlangen, wenn dies notwendig ist, um einen Leistungsanspruch geltend zu machen. Diese Anspruchsgrundlage sichert die Rechte des Gläubigers und trägt dazu bei, die Beweislast im Rahmen von Forderungsmanagement und Schadensersatzforderungen zu klären.

In rechtlichen Auseinandersetzungen kann es entscheidend sein, ob und wie Auskunftsansprüche durchgesetzt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Nachweispflicht spielen hierbei eine wichtige Rolle. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Anwendung und Interpretation des Auskunftsanspruchs nach § 285 BGB beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Rückabwicklung eines Wohnwagenkaufs: OLG Bremen prüft Auskunftspflicht zum Verkaufserlös

Kunde untersucht mit Taschenlampe Mängel an neuem Luxuswohnwagen
Auskunftsanspruch über Verkaufserlös beim Rücktritt (Symbolfoto: Flux gen.)

Ein Käufer eines KABE-Wohnwagens im Wert von 63.500 Euro streitet mit dem Verkäufer über die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Käufer hatte bei Vertragsschluss am 11. November 2022 sein Wohnmobil für 75.000 Euro in Zahlung gegeben und zusätzliche Umbauten für 1.287 Euro beauftragt. Die Differenz von 10.213 Euro wurde ihm ausgezahlt.

Mängelrügen führen zu Rücktritt und Anfechtung

Kurz nach der Übergabe am 2. Februar 2023 machte der Käufer diverse Mängel am Wohnwagen geltend. Er erklärte daraufhin am 22. Februar 2023 den Rücktritt vom Kaufvertrag. Mit Schreiben vom 12. Mai 2023 folgte zusätzlich die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Der Verkäufer veräußerte im Laufe des Jahres 2023 das in Zahlung genommene Wohnmobil, ohne den erzielten Verkaufserlös mitzuteilen.

Streit um Auskunftspflicht zum Verkaufserlös

Das Landgericht Bremen hatte den Verkäufer zunächst zur Auskunft über den Verkaufspreis des Wohnmobils verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts stand dem Käufer ein Auskunftsanspruch gemäß §§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2 i.V.m. § 242 BGB zu – unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Anfechtung oder Rücktritt tatsächlich vorlagen.

OLG Bremen hebt Urteil auf und verweist zurück

Das OLG Bremen hob das Urteil nun auf und verwies den Fall zurück ans Landgericht. Die Richter begründeten: Ein Auskunftsanspruch zum erlangten Ersatz setze voraus, dass der Anspruchsteller die weiteren Voraussetzungen für einen Herausgabeanspruch nach § 285 BGB darlegen und beweisen könne. Das Landgericht hätte daher zunächst prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die erklärte Anfechtung oder den Rücktritt tatsächlich vorlagen.

Grundsätzliche Anwendbarkeit von § 285 BGB bestätigt

Das OLG stellte klar, dass § 285 BGB auch nach der Schuldrechtsreform auf Rückgewähransprüche nach § 346 Abs. 1 BGB anwendbar ist. Dies entspreche der überwiegenden Literaturmeinung und dem erklärten Willen des Gesetzgebers. Die Regelungen in §§ 346 f. BGB zum Wertersatz bei Unmöglichkeit der Herausgabe seien keine abschließende Sonderregelung. Der Anspruch auf Herausgabe des stellvertretenden commodums bestehe auch im Rückabwicklungsverhältnis nach erklärtem Rücktritt.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das OLG Bremen stellt klar, dass ein Auskunftsanspruch über den Verkaufserlös einer in Zahlung gegebenen Sache erst dann besteht, wenn die Berechtigung zur Rückabwicklung des Kaufvertrags nachgewiesen wurde. Die bloße Erklärung eines Rücktritts oder einer Anfechtung reicht dafür nicht aus. Zugleich bestätigt das Gericht, dass bei einer Rückabwicklung der tatsächlich erzielte Verkaufserlös für die in Zahlung gegebene Sache herauszugeben ist und nicht nur der ursprünglich vereinbarte Wert.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen mangelhaften Gegenstand gekauft und dafür eine andere Sache in Zahlung gegeben haben, müssen Sie zunächst beweisen können, dass die Mängel tatsächlich einen Rücktritt rechtfertigen. Erst dann kann der Händler verpflichtet werden offenzulegen, zu welchem Preis er Ihre in Zahlung gegebene Sache weiterverkauft hat. Der Vorteil für Sie: Im Falle eines berechtigten Rücktritts muss der Händler Ihnen den tatsächlichen Verkaufserlös erstatten – auch wenn dieser höher ist als der ursprünglich vereinbarte Wert. Das schützt Sie vor finanziellen Nachteilen, wenn der Händler Ihre Sache gewinnbringend weiterverkauft hat.


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Bei Streitigkeiten um Inzahlungnahmen und Kaufverträge steht oft mehr auf dem Spiel als zunächst ersichtlich. Unsere langjährige Expertise im Kaufrecht ermöglicht eine fundierte Prüfung Ihrer Ansprüche – insbesondere wenn es um die Rückabwicklung und Erstattung des tatsächlichen Verkaufserlöses geht. Lassen Sie uns gemeinsam die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall ausloten. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für einen Auskunftsanspruch über den Verkaufserlös erfüllt sein?

Ein Auskunftsanspruch über den Verkaufserlös setzt zunächst ein bestehendes Schuldverhältnis zwischen den Parteien voraus. Der Schuldner muss nach § 275 BGB von seiner ursprünglichen Leistungspflicht befreit sein.

Grundvoraussetzungen des Auskunftsanspruchs

Der Auskunftsanspruch besteht, wenn der Schuldner einen Ersatz oder Ersatzanspruch erlangt hat. Zwischen der Unmöglichkeit der ursprünglichen Leistung und dem erlangten Ersatz muss ein kausaler Zusammenhang bestehen.

Identität zwischen ursprünglicher Leistung und Ersatz

Eine zentrale Voraussetzung ist die Kongruenz zwischen der ursprünglich geschuldeten Leistung und dem erlangten Ersatz. Wenn Sie beispielsweise als Käufer eines Gebrauchtwagens Auskunft über Versicherungsleistungen verlangen, muss sich die Versicherungszahlung auf genau das Fahrzeug beziehen, das Ihnen geschuldet wurde.

Besonderheiten bei der Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf Geschäfte, die über Tochtergesellschaften oder andere verbundene Unternehmen abgewickelt wurden. Der Schuldner muss dabei nicht nur über einzeln verkaufte Gegenstände Auskunft erteilen, sondern auch über solche, die als Teil eines Gesamtpakets veräußert wurden.

Bei der Auskunftserteilung muss der Schuldner:

  • Die verkauften Gegenstände genau bezeichnen
  • Den erzielten Erlös angeben
  • Informationen über Verkäufe durch verbundene Unternehmen offenlegen
  • Bei Paketverkäufen die einzelnen Komponenten aufschlüsseln

Die Auskunftspflicht besteht unabhängig davon, ob der Schuldner die Unmöglichkeit der ursprünglichen Leistung zu vertreten hat. Der Anspruch ist verschuldensunabhängig.


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Was kann ich tun, wenn der Verkäufer die Auskunft über den Verkaufserlös verweigert?

Wenn der Verkäufer die Auskunft über den Verkaufserlös verweigert, steht Ihnen ein gesetzlicher Auskunftsanspruch nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu. Dieser Anspruch gilt, wenn Sie in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang Ihres Rechts im Ungewissen sind und der Verkäufer die Auskunft ohne große Belastung erteilen kann.

Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Sie können Ihren Anspruch auf Auskunft durch eine Stufenklage geltend machen. Diese besteht aus zwei Stufen:

Auf der ersten Stufe verlangen Sie die Auskunft über den Verkaufserlös. Hierzu müssen Sie Umstände darlegen, die einen Anspruch wahrscheinlich erscheinen lassen.

Auf der zweiten Stufe können Sie, nachdem die Auskunft erteilt wurde, Ihre konkreten Ansprüche beziffern und geltend machen.

Erweiterter Auskunftsanspruch

In bestimmten Fällen können Sie sogar die Vorlage des Kaufvertrags verlangen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die bloße Auskunft nicht ausreicht, um hinreichende Klarheit zu schaffen.

Beweislastumkehr

Bei der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs gilt eine besondere Regelung: Zeigen sich Unstimmigkeiten innerhalb eines Jahres, wird vermutet, dass diese bereits bei Vertragsschluss vorlagen. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass seine Angaben korrekt sind.


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Welche Rolle spielt der Zeitpunkt des Weiterverkaufs für den Auskunftsanspruch?

Der Zeitpunkt des Weiterverkaufs ist für den Auskunftsanspruch von entscheidender rechtlicher Bedeutung. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Kaufvertrag abgeschlossen und der Verkäufer veräußert die Sache an einen Dritten.

Weiterverkauf vor Rücktritt oder Anfechtung

Bei einem Weiterverkauf vor Rücktritt wandelt sich das ursprüngliche Schuldverhältnis in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis um. Der vom Verkäufer erlangte zweite Kaufpreis stellt dabei ein stellvertretendes Commodum nach § 285 BGB dar. Dies gilt auch dann, wenn der zweite Käufer den Kaufpreis sofort bar bezahlt hat.

Kausalzusammenhang als entscheidendes Kriterium

Maßgeblich ist der unmittelbare Zusammenhang zwischen der Übereignung an den Dritten und dem dadurch erlangten Kaufpreis. Wenn beispielsweise ein Autohändler einen Wagen zweimal verkauft und dem zweiten Käufer übereignet, kann der erste Käufer den erlangten zweiten Kaufpreis als Surrogat beanspruchen.

Wertdifferenz und rechtliche Konsequenzen

Die Höhe des beim Weiterverkauf erzielten Preises ist dabei rechtlich unerheblich. Der ursprüngliche Käufer hat Anspruch auf das gesamte Surrogat, selbst wenn der Weiterverkaufspreis den Wert der ursprünglich geschuldeten Leistung übersteigt. Dies gilt sogar dann, wenn das Veräußerungsgeschäft gesetzlich nicht erlaubt war.


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In welcher Form muss die Auskunft über den Verkaufserlös erteilt werden?

Die Auskunft über den Verkaufserlös muss schriftlich erfolgen und folgende wesentliche Angaben enthalten:

Inhaltliche Anforderungen

Der Schuldner muss eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellung über den erhaltenen Ersatz oder Ersatzanspruch vorlegen. Diese muss den genauen Betrag des erlangten Ersatzes sowie das Datum des Erhalts ausweisen.

Formelle Anforderungen

Die Auskunft muss unterschrieben sein und in nachprüfbarer Form erteilt werden. Dies bedeutet, dass alle relevanten Belege wie Kaufverträge, Quittungen oder Zahlungsnachweise beigefügt werden müssen.

Zeitliche Vorgaben

Die Auskunft ist unverzüglich nach Aufforderung durch den Gläubiger zu erteilen. Wenn Sie als Gläubiger eine solche Auskunft verlangen, muss der Schuldner diese ohne schuldhaftes Zögern bereitstellen.

Umfang der Auskunft

Die Auskunft muss sämtliche Ersatzleistungen umfassen, die der Schuldner anstelle der ursprünglich geschuldeten Leistung erhalten hat. Bei einem Weiterverkauf bedeutet dies die Angabe des konkreten Verkaufspreises sowie etwaiger Nebenabreden oder zusätzlicher Leistungen.


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Welche weiteren Ansprüche entstehen nach Erhalt der Auskunft über den Verkaufserlös?

Nach Erhalt der Auskunft über den Verkaufserlös können Sie einen Anspruch auf Herausgabe des stellvertretenden commodums nach § 285 BGB geltend machen. Dieser Anspruch setzt voraus, dass der ursprüngliche Schuldner von seiner Leistungspflicht nach § 275 BGB befreit ist und einen Ersatz oder Ersatzanspruch erlangt hat.

Voraussetzungen des Herausgabeanspruchs

Ein wirksames Schuldverhältnis muss bestehen, und der Schuldner muss aufgrund eines Umstands von seiner ursprünglichen Leistungspflicht befreit sein. Der erlangte Ersatz muss in einem kausalen Zusammenhang mit der Unmöglichkeit der ursprünglichen Leistung stehen.

Umfang des Anspruchs

Der Anspruch richtet sich auf die Herausgabe des tatsächlich Erlangten. Wenn der Schuldner beispielsweise durch einen Weiterverkauf einen höheren Erlös erzielt hat (commodum ex negotiatione), können Sie auch diesen Mehrerlös verlangen.

Durchsetzung des Anspruchs

Wenn Sie einen Schadensersatzanspruch haben, wird dieser um den Wert des erlangten Ersatzes gemindert. Der Anspruch ist verschuldensunabhängig und kann auch dann geltend gemacht werden, wenn der Schuldner die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat.

Besonderheiten bei verschiedenen Vertragstypen

Bei Mietverträgen ist zu beachten, dass Versicherungsleistungen für Eigentumsschäden nicht herausverlangt werden können, wenn nur der Besitz geschuldet war. Die Identität zwischen dem ursprünglich geschuldeten Gegenstand und dem Ersatz muss gewahrt sein.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Auskunftsanspruch

Ein rechtliches Instrument, das es einer Person ermöglicht, von einer anderen Person bestimmte Informationen zu verlangen, die sie zur Durchsetzung ihrer Rechte benötigt. Dieser Anspruch ist besonders wichtig, wenn eine Partei ohne die entsprechenden Informationen ihre Ansprüche nicht beziffern oder beweisen kann. Die rechtliche Grundlage findet sich in verschiedenen Vorschriften des BGB, insbesondere in § 242 (Treu und Glauben) und § 285 BGB. Ein typisches Beispiel ist die Auskunft über den Verkaufserlös einer Sache, die zurückgegeben werden sollte, aber bereits weiterverkauft wurde.


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Rücktritt

Die einseitige Erklärung, sich von einem Vertrag zu lösen, wodurch das Vertragsverhältnis in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt wird. Geregelt in §§ 346 ff. BGB. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn dafür ein gesetzlicher oder vertraglicher Grund vorliegt, beispielsweise bei erheblichen Mängeln einer gekauften Sache. Nach dem Rücktritt müssen beide Parteien ihre erhaltenen Leistungen zurückgeben und gegebenenfalls Wertersatz leisten. Im Kaufrecht ist der Rücktritt ein wichtiges Gewährleistungsrecht des Käufers.


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Anfechtung

Eine rechtliche Erklärung, mit der ein Vertrag von Anfang an für nichtig erklärt werden kann. Geregelt in §§ 119 ff. BGB. Anfechtungsgründe können Irrtümer oder – wie im vorliegenden Fall – eine arglistige Täuschung sein. Bei erfolgreicher Anfechtung gilt der Vertrag als von Anfang an nichtig und die Parteien müssen sich gegenseitig das Erhaltene zurückgeben. Ein Beispiel für arglistige Täuschung wäre das bewusste Verschweigen von Mängeln beim Verkauf.


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Commodum

Der stellvertretende Ersatz oder Surrogat, den jemand anstelle der eigentlich geschuldeten Leistung erhält. Geregelt in § 285 BGB. Wenn die ursprünglich geschuldete Leistung unmöglich geworden ist, kann der Gläubiger stattdessen den Ersatz verlangen, den der Schuldner dafür bekommen hat. Im konkreten Fall wäre dies der Verkaufserlös des weiterverkauften Wohnmobils. Der Commodum-Anspruch soll verhindern, dass der Schuldner aus der Unmöglichkeit einen Vorteil zieht.


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Rückabwicklung

Der rechtliche Vorgang, bei dem ein Vertragsverhältnis rückgängig gemacht wird und die Parteien sich gegenseitig zurückgeben müssen, was sie aus dem Vertrag erlangt haben. Die Rückabwicklung erfolgt nach §§ 346 ff. BGB und kann durch Rücktritt, Anfechtung oder Widerruf ausgelöst werden. Dabei müssen nicht nur die Hauptleistungen (z.B. Kaufgegenstand und Kaufpreis) zurückgewährt werden, sondern auch Nutzungen und gegebenenfalls Wertersatz geleistet werden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 346 BGB (Rücktrittsrecht): Dieser Paragraph regelt die rechtlichen Konsequenzen eines Rücktritts vom Kaufvertrag, insbesondere die Rückabwicklung der erbrachten Leistungen. Bei einem Rücktritt sind die Parteien verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugeben und etwaige Vorteile herauszugeben, die sie aus diesen Leistungen erlangt haben. Im vorliegenden Fall beantragt der Kläger Rückabwicklung, da er Mängel am erworbenen Wohnwagen festgestellt hat und daher vom Kaufvertrag zurücktreten möchte.
  • § 123 BGB (Anfechtung wegen Täuschung): Diese Bestimmung erlaubt es einer Partei, einen Vertrag anzufechten, wenn sie durch arglistige Täuschung zu einem Vertragsschluss verleitet wurde. Der Kläger hat die Anfechtung des Kaufvertrags erklärt, da er davon ausgeht, dass die Beklagte ihm wesentliche Informationen vorenthalten hat, die ihn zur Kaufentscheidung beeinflusst hätten. Die Anfechtung steht im direkten Zusammenhang mit dem Anspruch des Klägers auf Rückabwicklung des Kaufes.
  • § 242 BGB (Treu und Glauben): Dieser Paragraph fordert die Parteien auf, ihre Rechte und Pflichten nach Treu und Glauben auszuüben, was eine gewissenhafte und faire Handhabung der Rechtsverhältnisse impliziert. Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob die Beklagte dem Kläger korrekte Informationen über den Veräußern des in Zahlung gegebenen Wohnmobils bereitgestellt hat. Die Anwendung des § 242 BGB könnte dazu führen, dass der Beklagten eine rechtlich gebotene Auskunftspflicht obliegt.
  • § 488 BGB (Verbraucherdarlehen): Obwohl dieser Paragraph primär die Grundlagen für Darlehensverträge behandelt, spielt er hier eine Rolle, indem er auf die Kaufpreisfinanzierung und Rückabwicklung Bezug nimmt, da der Käufer einen hohen Kaufpreis in einer speziellen Form (Inzahlunggabe eines Wohnmobils) angegeben hat. Der Kläger fordert eine Rückzahlung eines Betrags nach Rückabwicklung des Kaufvertrags und hier könnte die Regulierungsform eine Rolle bei der Beurteilung der Neuauslegung des Kaufpreises und der Leistungspflichten der Beklagten spielen.
  • § 540 ZPO (Rechtsmittel): Gemäß diesem Paragrafen kann gegen ein Urteil Berufung eingelegt werden, was im vorliegenden Fall auch geschehen ist. Die Beklagte hat gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt, um ihre Gegenansprüche geltend zu machen. Diese rechtliche Grundlage ist fundamental für den Prozessverlauf und die weitere Rechtsverfolgung des Klägers und der Beklagten, da sie die Rahmenbedingungen für das Berufungsverfahren festlegt.

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Das vorliegende Urteil

OLG Bremen – Az.: 1 U 18/24 – Urteil vom 16.10.2024


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