Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Rechtsstreit um Baumfällung: Eigentümer scheitern vor Gericht
- Der Kern des Streits: Eine Buche im Konflikt mit den Eigentümern
- Antrag auf Fällung: Gesundheitliche Gründe und Sachschäden
- Behördliche Ablehnung: Schutzwürdigkeit des Baumes im Vordergrund
- Die Klage vor Gericht: Erweiterte Argumentation der Eigentümer
- Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: Klage abgewiesen
- Bedeutung für Betroffene: Hohe Hürden für Baumfällungen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet eine Baumschutzsatzung für mich als Grundstückseigentümer?
- Welche Gründe muss ich vorbringen, damit ein Baum auf meinem Grundstück gefällt werden darf?
- Was kann ich tun, wenn die Wurzeln eines Baumes meinen Weg oder meine Terrasse beschädigen und ich sturzgefährdet bin?
- Was passiert, wenn ich einen Baum ohne Genehmigung fälle?
- An wen kann ich mich wenden, um mich über meine Rechte und Pflichten bezüglich Bäumen auf meinem Grundstück zu informieren?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Hinweise und Tipps
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 9 K 6522/20 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Düsseldorf
- Datum: 29.12.2021
- Aktenzeichen: 9 K 6522/20
- Verfahrensart: Klageverfahren
- Rechtsbereiche: Öffentliches Baurecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eigentümer eines Wohngrundstücks in N.
- Beklagte: Behörde, bei der die Kläger einen Antrag stellten.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Kläger sind Eigentümer eines Wohngrundstücks mit einem Einfamilienhaus, einer Garage und einem nachträglich geschlossenen Wintergarten. Auf dem Grundstück steht eine große Blut-Buche nahe dem Wintergarten und der Garage. Die Kläger stellten am 21. August 2020 einen Antrag bei der Beklagten.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
- Folgen: Die Kläger müssen die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Das Urteil ist bezüglich dieser Kosten vorläufig vollstreckbar, die Kläger können die Vollstreckung aber durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn die Beklagte nicht ihrerseits Sicherheit leistet.
Der Fall vor Gericht
Rechtsstreit um Baumfällung: Eigentümer scheitern vor Gericht
In einem Rechtsstreit um die Fällung einer stattlichen Blut-Buche hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage von Grundstückseigentümern abgewiesen.

Die Kläger sahen sich durch den Baum in ihrer Nutzung des Grundstücks erheblich beeinträchtigt und fürchteten um ihre Sicherheit, konnten die Behörde und letztlich das Gericht jedoch nicht von der Notwendigkeit einer Fällung überzeugen. Das Urteil (Az.: 9 K 6522/20) unterstreicht die hohen Hürden für Ausnahmen von Baumschutzsatzungen.
Der Kern des Streits: Eine Buche im Konflikt mit den Eigentümern
Die Kläger, ein Ehepaar Mitte 70, sind Eigentümer eines Einfamilienhauses in N. Auf ihrem Grundstück steht eine etwa 19 Meter hohe Blut-Buche mit einem Stammumfang von über 2,60 Metern. Der Baum befindet sich in einer Ecke, die durch eine Garage und einen nachträglich geschlossenen Wintergarten gebildet wird. Dieser Standort rückte ins Zentrum der Auseinandersetzung.
Antrag auf Fällung: Gesundheitliche Gründe und Sachschäden
Im August 2020 beantragten die Kläger bei der zuständigen Behörde (der Beklagten) eine Ausnahmegenehmigung, um die Buche fällen zu dürfen. Sie begründeten dies vorrangig mit den Wurzeln des Baumes. Diese hätten Pflastersteine auf dem Weg zur Garage so stark angehoben, dass gefährliche Stolperkanten entstanden seien.
Die Kläger führten an, dass sie aufgrund ihres Alters, von Gleichgewichtsstörungen und anderen Erkrankungen besonders sturzgefährdet seien. Es sei bereits zu Stürzen gekommen. Zudem benötige der Kläger zu 1. voraussichtlich bald einen Rollator, dessen Nutzung auf dem unebenen Weg unmöglich sei.
Behördliche Ablehnung: Schutzwürdigkeit des Baumes im Vordergrund
Die Behörde lehnte den Antrag nach einer Ortsbesichtigung im Oktober 2020 ab. Sie betonte die Vitalität und Gesundheit der Buche. Der Baum sei ortsbildprägend und schützenswert. Die durch die Wurzeln verursachten Probleme seien lösbar.
Als zumutbare Alternative schlug die Behörde vor, die Steine direkt um den Stamm zu entfernen. Weiter entfernte Pflastersteine könnten mit vertretbarem Aufwand aufgenommen und neu verlegt werden, um die Unebenheiten zu beseitigen. Eine Fällung sei daher nicht gerechtfertigt.
Die Klage vor Gericht: Erweiterte Argumentation der Eigentümer
Gegen diese Ablehnung reichten die Eigentümer Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Sie bekräftigten ihre ursprünglichen Argumente und führten weitere Gründe an. Die Buche sei inzwischen zu groß für ihren Standort geworden.
Zusätzlich zu den Stolperfallen auf dem Weg zur Garage seien nun auch Schäden an anderen Gebäudeteilen aufgetreten. Die Wurzeln würden die Terrasse hinter dem Wintergarten anheben. Auch der Wintergarten selbst sowie die Überdachung des Carports seien bereits beschädigt.
Jüngst seien zudem Schäden an einem Abwasserrohr des Wohnhauses entdeckt worden, die ebenfalls auf den Wurzelwuchs zurückzuführen seien. Ein weiteres Ärgernis sei die massive Beschattung durch die große Krone des Baumes.
Diese Beschattung beeinträchtige nicht nur ihren eigenen Wintergarten, das Wohnhaus, die Terrasse und große Teile des Gartens von Frühjahr bis Herbst. Auch die Terrasse des Nachbargrundstücks sei davon betroffen, was das nachbarschaftliche Verhältnis belasten könne.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: Klage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf folgte der Argumentation der Kläger nicht und wies die Klage ab (Urteil vom 29.12.2021). Die genauen Entscheidungsgründe, also die detaillierte juristische Begründung des Gerichts, warum die Argumente der Kläger nicht ausreichten, um eine Ausnahme vom Fällverbot zu rechtfertigen, sind dem hier vorliegenden Auszug des Urteils leider nicht zu entnehmen.
Fest steht jedoch das Ergebnis: Die Behörde handelte rechtmäßig, als sie die Genehmigung zur Fällung der Buche verweigerte. Die Kläger müssen die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Der Baum darf somit nicht gefällt werden. Die von der Behörde vorgeschlagene Sanierung des Pflasters bleibt als Option.
Bedeutung für Betroffene: Hohe Hürden für Baumfällungen
Dieses Urteil verdeutlicht, dass der Schutz von Bäumen, insbesondere wenn sie durch eine Baumschutzsatzung erfasst sind, einen hohen Stellenwert genießt. Eigentümer, die einen geschützten Baum fällen möchten, müssen schwerwiegende Gründe nachweisen.
Alleinige Beeinträchtigungen wie Verschattung oder die Anhebung von Gehwegen durch Wurzeln reichen oft nicht aus. Es muss in der Regel eine unzumutbare Härte oder eine konkrete, nicht anders abwendbare Gefahr vorliegen. Die Behörden und Gerichte prüfen sehr genau, ob alternative, weniger einschneidende Maßnahmen möglich sind.
Für Betroffene bedeutet dies: Sie sollten vor einem Antrag auf Fällgenehmigung prüfen, ob die Probleme (z.B. Stolpergefahr, Schäden) nicht durch andere Mittel behoben werden können (Wurzelsperren, Sanierung von Wegen, Baumschnitt). Eine gute Dokumentation der Schäden und der eigenen Bemühungen ist essenziell.
Das Urteil zeigt die typische Abwägung zwischen den Interessen des Eigentümers (Nutzung, Sicherheit) und dem öffentlichen Interesse am Erhalt von stadtbildprägenden und ökologisch wertvollen Bäumen. Der Baumschutz wiegt hier oft schwerer, solange keine gravierenden, unabweisbaren Gründe für eine Fällung vorliegen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass ein geschützter Baum nicht allein wegen Wurzelhebungen, Beschattung oder subjektiver Sturzängste gefällt werden darf, wenn keine konkrete Gefahr nachgewiesen ist. Selbst bei Beeinträchtigungen wie angehobenen Pflastersteinen sind zunächst mildere Maßnahmen (wie Neuverlegung der Steine) vorzuziehen. Die Eigentumseinschränkungen durch Baumschutzsatzungen sind grundsätzlich hinzunehmen, solange keine unzumutbare Belastung oder Gesundheitsgefährdung konkret nachgewiesen wird. Bei Konflikten zwischen Eigentumsinteressen und Umweltschutz haben Gerichte einen Ermessensspielraum, wobei Baumschutzbelange oft schwerer wiegen als individuelle Nutzungseinschränkungen.
Benötigen Sie Hilfe?
Konflikte um Baumfällungen auf Ihrem Grundstück?
Beeinträchtigen Wurzeln Ihr Eigentum, gefährden Passanten oder sorgt übermäßiger Schattenwurf für Unmut? Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Baumfällungen sind oft komplex, und die Hürden für eine Genehmigung sind hoch. Es gilt, die eigenen Interessen gegenüber dem öffentlichen Schutzbedürfnis an Bäumen überzeugend darzulegen.
Wir prüfen Ihren individuellen Fall sorgfältig und entwickeln eine fundierte Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Unsere Expertise hilft Ihnen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und Ihre Argumentation gegenüber Behörden und gegebenenfalls vor Gericht zu stärken.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet eine Baumschutzsatzung für mich als Grundstückseigentümer?
Eine Baumschutzsatzung ist eine lokale Vorschrift Ihrer Gemeinde oder Stadt, die festlegt, dass bestimmte Bäume auf privaten und öffentlichen Grundstücken unter einem besonderen Schutz stehen. Für Sie als Grundstückseigentümer bedeutet das vor allem, dass Sie über geschützte Bäume auf Ihrem Grundstück nicht frei verfügen können.
Welche Bäume sind geschützt?
Die Satzung legt genau fest, welche Bäume geschützt sind. Dies hängt oft von Kriterien wie Baumart, Stammumfang (in einer bestimmten Höhe gemessen) oder Alter ab. Nicht jeder Baum auf Ihrem Grundstück fällt automatisch unter den Schutz. Der Zweck solcher Satzungen ist es, wertvolle Bäume für das Ortsbild, das Klima und die Natur zu erhalten.
Genehmigungspflicht für Fällung und Schnitt
Wenn ein Baum auf Ihrem Grundstück unter die lokale Baumschutzsatzung fällt, sind Maßnahmen wie:
- Fällung
- Entfernung
- Zerstörung
- Starker Rückschnitt, der den Charakter des Baumes wesentlich verändert
- Andere schädigende Eingriffe (z.B. an Wurzeln oder Krone)
in der Regel verboten oder bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung durch die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde (oft das Umwelt- oder Grünflächenamt). Ohne diese Genehmigung dürfen Sie an geschützten Bäumen keine solchen Maßnahmen durchführen. Es können jedoch Ausnahmen bestehen, beispielsweise wenn von einem Baum eine unmittelbare Gefahr ausgeht. Auch diese Ausnahmen sind oft in der Satzung geregelt.
Wichtige Unterschiede je nach Ort
Ganz wichtig: Die Regelungen einer Baumschutzsatzung können sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich unterscheiden. Was in einem Ort gilt, muss im Nachbarort nicht zutreffen. Manche Gemeinden haben auch gar keine Baumschutzsatzung.
Es ist daher unerlässlich, sich über die spezifischen Vorschriften an Ihrem Wohnort genau zu informieren. Die aktuelle Baumschutzsatzung finden Sie üblicherweise:
- Auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde (suchen Sie nach „Satzungen“, „Ortsrecht“ oder im Bereich Umwelt/Grünflächen).
- Direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, oft beim zuständigen Umwelt-, Grünflächen- oder Bauamt.
Welche Gründe muss ich vorbringen, damit ein Baum auf meinem Grundstück gefällt werden darf?
Ob Sie einen Baum auf Ihrem Grundstück fällen dürfen, hängt oft davon ab, ob er durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt ist. Ist dies der Fall, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde (meist das Umwelt- oder Grünflächenamt Ihrer Gemeinde oder Stadt). Eine solche Genehmigung wird nur erteilt, wenn Sie gewichtige Gründe dafür vorbringen und nachweisen können.
Wann eine Genehmigung erteilt werden kann
Die genauen Voraussetzungen sind in der jeweiligen Baumschutzsatzung Ihrer Kommune festgelegt. Häufig werden Genehmigungen aber nur unter strengen Bedingungen erteilt. Typische Gründe, die eine Fällung rechtfertigen können, sind:
- Gefahr für Personen oder Sachen: Der wichtigste Grund ist oft eine konkrete Gefahr, die vom Baum ausgeht. Das kann der Fall sein, wenn der Baum nicht mehr standsicher ist, etwa durch Krankheit, Schädlingsbefall, fortgeschrittenes Alter oder nach einem Sturm, und umzustürzen oder große Äste zu verlieren droht. Eine bloße Vermutung reicht hier nicht aus.
- Erhebliche Schäden an Gebäuden oder Leitungen: Wenn Wurzeln nachweislich ernsthafte Schäden an Gebäuden (z.B. Fundamenten, Mauern) oder unterirdischen Versorgungsleitungen verursachen oder dies konkret und unmittelbar bevorsteht. Auch hier muss der Schaden erheblich sein.
- Unzumutbare Beeinträchtigung der zulässigen Grundstücksnutzung: Wenn der geschützte Baum die genehmigte und zulässige Nutzung Ihres Grundstücks in unzumutbarer Weise verhindert. Das kann beispielsweise bei einem genehmigten Bauvorhaben der Fall sein, wenn es keine zumutbare Alternative zur Fällung gibt. Die Hürden hierfür sind oft sehr hoch.
- Krankheit oder Absterben des Baumes: Wenn der Baum so stark krank oder bereits abgestorben ist, dass er nicht mehr erhalten werden kann und seine ökologische Funktion verloren hat.
Was meist nicht ausreicht
Normale und natürliche Einwirkungen durch einen Baum sind in der Regel keine ausreichenden Gründe für eine Fällgenehmigung. Dazu gehören typischerweise:
- Laub-, Nadel-, Blüten- oder Fruchtfall: Dies sind natürliche Vorgänge und müssen meist hingenommen werden.
- Verschattung: Eine normale Verschattung von Teilen des Grundstücks, der Terrasse oder von Wohnräumen ist üblicherweise kein Fällgrund.
- Pollenflug, Samenflug, „Belästigung“ durch Tiere (Vögel, Insekten): Auch dies gehört zu den natürlichen Eigenschaften eines Baumes.
- Persönliche Wünsche: Eine Umgestaltung des Gartens nach eigenem Geschmack oder die bloße Tatsache, dass der Baum nicht gefällt, reicht nicht aus.
Nachweispflicht liegt bei Ihnen
Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie als Antragsteller die Gründe für die Notwendigkeit der Fällung darlegen und beweisen müssen. Die zuständige Behörde wird Ihren Antrag prüfen und kann entsprechende Nachweise verlangen.
- Oft sind aussagekräftige Fotos hilfreich.
- Insbesondere bei Fragen der Standsicherheit, einer Krankheit oder bei Schäden an Gebäuden kann die Behörde ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen fordern. Die Kosten hierfür tragen Sie in der Regel selbst.
- Steht der Baum einem Bauvorhaben im Weg, müssen die entsprechenden genehmigten Baupläne vorgelegt werden.
Ohne überzeugende Gründe und entsprechende Nachweise wird ein Antrag auf Fällung eines geschützten Baumes meist abgelehnt. Wird die Genehmigung erteilt, kann die Behörde zudem Auflagen machen, wie zum Beispiel die Pflanzung eines neuen Baumes (Ersatzpflanzung) an geeigneter Stelle.
Was kann ich tun, wenn die Wurzeln eines Baumes meinen Weg oder meine Terrasse beschädigen und ich sturzgefährdet bin?
Wenn Baumwurzeln Ihren Weg oder Ihre Terrasse beschädigen und dadurch eine Stolper- oder Sturzgefahr entsteht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können. Die Verantwortlichkeit für Schäden, die von einem Baum ausgehen, liegt grundsätzlich beim Eigentümer des Baumes. Gleichzeitig hat auch der Eigentümer des Weges oder der Terrasse Pflichten, für die Sicherheit auf seinem Grundstück zu sorgen (Verkehrssicherungspflicht).
Mögliche Maßnahmen neben einer Baumfällung
Bevor Sie eine Baumfällung in Erwägung ziehen, die oft genehmigungspflichtig, langwierig und kostspielig ist, gibt es alternative Lösungen. Diese sind häufig schneller umsetzbar und kostengünstiger:
- Gespräch suchen: Steht der Baum auf einem Nachbargrundstück, ist das Gespräch mit dem Nachbarn der erste Schritt, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
- Fachgerechter Wurzelschnitt: Experten können störende Wurzeln oft so entfernen, dass der Baum erhalten bleibt und der Weg/die Terrasse wieder sicher ist.
- Einbau einer Wurzelsperre: Eine unterirdische Barriere kann verhindern, dass die Wurzeln weiter in Richtung des Weges oder der Terrasse wachsen.
- Sanierung des Weges oder der Terrasse: Manchmal ist es sinnvoller, den Belag anzupassen oder zu erneuern und dabei gleichzeitig die störenden Wurzeln fachgerecht zu entfernen oder den Weg leicht zu verlegen.
Baumfällung als letzte Option
Eine Baumfällung sollte nur die letzte Möglichkeit sein. Beachten Sie, dass für das Fällen von Bäumen ab einer bestimmten Größe oft eine Genehmigung Ihrer Stadt oder Gemeinde erforderlich ist (Baumschutzsatzung). Ein Antrag auf Fällgenehmigung kann aufwendig sein und ist nicht immer erfolgreich. Die zuständige Behörde prüft genau, ob die Beeinträchtigung so erheblich ist, dass sie eine Fällung rechtfertigt oder ob alternative Maßnahmen zumutbar sind.
Kosten und mögliche Zuschüsse
Die Kosten für die Beseitigung der Schäden oder für vorbeugende Maßnahmen trägt in der Regel derjenige, der für die Störung verantwortlich ist – oft der Baumeigentümer. Dies kann jedoch von den genauen Umständen abhängen. Es lohnt sich, bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nachzufragen, ob es eventuell Zuschüsse für Maßnahmen gibt, die dem Baumerhalt dienen, wie zum Beispiel den Einbau von Wurzelsperren oder die fachgerechte Sanierung von Wegen unter Berücksichtigung des Wurzelwerks.
Was passiert, wenn ich einen Baum ohne Genehmigung fälle?
Wenn Sie einen Baum fällen, für den nach einer kommunalen Baumschutzsatzung oder anderen Vorschriften eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre, diese aber nicht eingeholt haben, müssen Sie mit verschiedenen Konsequenzen rechnen.
Folgen durch die Behörde
Das Fällen eines geschützten Baumes ohne die notwendige Genehmigung stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Das bedeutet, die zuständige Behörde (meist das Umwelt- oder Grünflächenamt Ihrer Gemeinde oder Stadt) kann ein Verfahren gegen Sie einleiten.
- Bußgeld: Als Folge der Ordnungswidrigkeit kann ein Bußgeld verhängt werden. Die Höhe dieses Bußgeldes kann je nach Gemeinde und Schwere des Verstoßes (z.B. Alter und Art des Baumes, ökologischer Wert) erheblich sein und sich im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich bewegen.
- Anordnung einer Ersatzpflanzung: Zusätzlich zum Bußgeld kann die Behörde anordnen, dass Sie auf Ihre Kosten einen neuen Baum als Ersatz pflanzen müssen. Oft gibt es dabei genaue Vorgaben zur Baumart, Größe und zum Pflanzort, um den ökologischen Verlust zumindest teilweise auszugleichen.
Mögliche Folgen im Verhältnis zu Nachbarn
Auch Ihre Nachbarn können von einer ungenehmigten Baumfällung betroffen sein.
- Zivilrechtliche Ansprüche: Hatte der gefällte Baum beispielsweise eine wichtige Funktion für das Nachbargrundstück (etwa als Sichtschutz, Schattenspender oder einfach als prägendes Element für den Wert des Grundstücks), könnten Nachbarn unter bestimmten Umständen zivilrechtliche Ansprüche gegen Sie geltend machen. Denkbar ist hier insbesondere ein Anspruch auf Schadensersatz. Ob solche Ansprüche bestehen und durchsetzbar sind, hängt stark vom Einzelfall ab.
Es ist daher wichtig, sich vor einer Baumfällung immer genau zu informieren, ob der Baum geschützt ist und eine Genehmigung benötigt wird. Die Regelungen dazu finden sich meist in der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt.
An wen kann ich mich wenden, um mich über meine Rechte und Pflichten bezüglich Bäumen auf meinem Grundstück zu informieren?
Um Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten rund um Bäume auf Ihrem Grundstück zu erhalten, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Die wichtigsten sind die zuständigen Behörden Ihrer Stadt oder Gemeinde sowie spezialisierte Baumsachverständige.
Zuständige Behörden Ihrer Gemeinde
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung ist oft die erste Anlaufstelle für Fragen zu Bäumen auf Privatgrundstücken. Je nach Organisation können hier unterschiedliche Ämter zuständig sein:
- Umweltamt
- Grünflächenamt
- Untere Naturschutzbehörde
- Manchmal auch das Bauamt oder Ordnungsamt
Diese Behörden informieren Sie über lokale Vorschriften, insbesondere über eine eventuell vorhandene Baumschutzsatzung. Eine solche Satzung regelt, welche Bäume aufgrund ihrer Art, Größe oder ihres Alters besonders geschützt sind und unter welchen Voraussetzungen sie gefällt oder stark zurückgeschnitten werden dürfen. Hier erfahren Sie auch, ob Sie für eine geplante Maßnahme (wie eine Fällung) eine Genehmigung benötigen und wie das entsprechende Antragsverfahren abläuft.
Baumsachverständige
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Baumsachverständiger oder ein zertifizierter Baumkontrolleur kann den Zustand eines Baumes fachkundig beurteilen.
- Die Expertise eines Sachverständigen ist besonders dann hilfreich, wenn Sie unsicher sind, ob ein Baum noch gesund und standsicher ist oder ob von ihm möglicherweise eine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht (z.B. durch morsche Äste oder Krankheiten).
- Sachverständige können detaillierte Gutachten erstellen. Diese dokumentieren beispielsweise den Pflegebedarf, die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen oder die Gründe, die für oder gegen eine Fällung sprechen. Eine solche fachliche Beurteilung kann eine wichtige Grundlage für Ihre Entscheidungen bezüglich des Baumes sein.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Baumschutzsatzung
Eine Baumschutzsatzung ist eine kommunale Vorschrift (ein Ortsgesetz), die von Städten oder Gemeinden erlassen wird, um bestimmte Bäume zu schützen. Sie legt fest, welche Bäume (z. B. ab einer bestimmten Größe oder Art) nicht ohne Weiteres gefällt, zurückgeschnitten oder beschädigt werden dürfen. Ziel ist der Erhalt von Bäumen aus ökologischen Gründen oder zur Pflege des Ortsbildes. Im vorliegenden Fall ist die Blut-Buche durch eine solche Satzung geschützt, weshalb die Eigentümer eine Genehmigung für die Fällung benötigten.
Ausnahmegenehmigung
Eine Ausnahmegenehmigung ist die offizielle Erlaubnis einer Behörde, von einer gesetzlichen Regel oder einem Verbot abzuweichen. Im Kontext der Baumschutzsatzung bedeutet dies die Erlaubnis, einen eigentlich geschützten Baum doch fällen zu dürfen. Solche Genehmigungen werden nur unter engen Voraussetzungen erteilt, zum Beispiel wenn der Baum eine konkrete Gefahr darstellt oder die Belastung für den Eigentümer unzumutbar ist. Die Kläger hatten genau eine solche Ausnahmegenehmigung für die Buche beantragt, die aber von der Beklagten (der Behörde) abgelehnt wurde.
rechtmäßig
„Rechtmäßig“ bedeutet, dass eine Handlung oder Entscheidung im Einklang mit dem geltenden Recht steht, also gesetzeskonform ist. Wenn das Gericht feststellt, dass die Ablehnung des Fällantrags durch die Behörde rechtmäßig war, heißt das: Die Behörde hat bei ihrer Entscheidung korrekt gehandelt und die Gesetze richtig angewendet. Die Klage der Eigentümer war daher erfolglos, weil die angegriffene Entscheidung der Behörde juristisch nicht zu beanstanden war.
Abwägung
Die Abwägung ist ein zentraler juristischer Entscheidungsprozess, bei dem verschiedene widerstreitende Interessen oder Belange gegeneinander gewichtet werden müssen. Behörden und Gerichte müssen alle relevanten Aspekte berücksichtigen und zu einem angemessenen Ausgleich kommen (dies ist ein Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips). Im Fall der Blut-Buche mussten das private Interesse der Eigentümer (Nutzung des Grundstücks, Sicherheit, Vermeidung von Schäden) gegen das öffentliche Interesse am Baumschutz (Erhalt des ortsbildprägenden Baumes) abgewogen werden. Das Gericht kam hier zu dem Ergebnis, dass der Baumschutz Vorrang hat.
unzumutbare Härte
Eine unzumutbare Härte liegt vor, wenn die Befolgung einer gesetzlichen Regelung für den Betroffenen objektiv nicht mehr tragbar ist und eine besondere, über das übliche Maß hinausgehende Belastung darstellt. Es reicht nicht, dass etwas nur lästig oder unbequem ist; die Belastung muss nach objektiven Kriterien unzumutbar sein. Im Kontext der Baumschutzsatzung wäre eine unzumutbare Härte ein Grund für eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung, z. B. bei einer ernsthaften, nicht anders abwendbaren Gefahr für Personen oder erhebliche Sachwerte. Das Gericht sah diese hohe Schwelle im Fall der Blut-Buche als nicht erreicht an.
zumutbare Alternative
Eine zumutbare Alternative ist eine andere, weniger einschneidende Möglichkeit, ein Problem zu lösen oder ein Ziel zu erreichen, die dem Betroffenen vernünftigerweise zugemutet werden kann. Bevor eine einschneidende Maßnahme (wie hier die Fällung eines geschützten Baumes) erlaubt wird, prüfen Behörden und Gerichte, ob nicht mildere Mittel ausreichen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Im konkreten Fall sah die Behörde die Sanierung des Pflasters als zumutbare Alternative zur Baumfällung an, um die Stolpergefahr zu beseitigen. Das Vorhandensein einer solchen Alternative spricht gegen die Notwendigkeit der Fällung.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Lokale Baumschutzsatzung: Diese Satzungen dienen dem Schutz des Baumbestandes einer Kommune. Sie definieren, welche Bäume geschützt sind und unter welchen Bedingungen eine Fällgenehmigung erteilt werden kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Ablehnung der Fällgenehmigung durch die Stadt Düsseldorf basiert maßgeblich auf der lokalen Baumschutzsatzung, da die Buche als ortsbildprägend und schützenswert eingestuft wurde und die Satzung strenge Kriterien für Ausnahmen vorsieht.
- § 29 Abs. 1 BauGB: Diese Vorschrift besagt, dass in unbeplanten Gebieten Vorhaben zulässig sind, die die Eigenart der näheren Umgebung nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl es primär um eine Baumfällung geht, berührt dies baurechtliche Aspekte des Grundstücks in einem unbeplanten Gebiet. Die Beurteilung, ob die Baumfällung die „Eigenart der näheren Umgebung“ beeinträchtigt, ist ein zentraler Punkt der Entscheidung.
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG: Diese Norm des Bundesnaturschutzgesetzes bestimmt, dass Naturschutz und Landschaftspflege auch im Siedlungsbereich zum Schutz von Natur und Landschaft beitragen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Auch wenn es sich um ein innerörtliches Grundstück handelt, findet das Naturschutzrecht Anwendung. Der Baum wird als Element der Natur und Landschaft betrachtet, dessen Schutz im öffentlichen Interesse liegt, selbst im Siedlungsbereich.
- Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG: Das Grundgesetz garantiert das Eigentum. Dieses Recht umfasst die Befugnis des Eigentümers, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren und andere davon auszuschließen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kläger berufen sich auf ihr Eigentumsrecht, um den Baum entfernen zu dürfen, da dieser die Nutzung ihres Grundstücks beeinträchtigt und Gefahren birgt. Das Gericht muss abwägen, inwiefern das öffentliche Interesse am Baumschutz das private Eigentumsrecht der Kläger beschränken darf.
- Verhältnismäßigkeitsprinzip (allgemeines Verwaltungsrecht): Hoheitliche Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den verfolgten legitimen Zweck zu erreichen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Ablehnung der Fällgenehmigung muss verhältnismäßig sein. Das Gericht prüft, ob die Schutzwürdigkeit des Baumes und das öffentliche Interesse am Baumschutz die Belastungen für die Kläger, insbesondere die Sturzgefahr und eingeschränkte Grundstücksnutzung, überwiegen.
- Gefahrenabwehr (Ordnungsrecht): Die allgemeine Gefahrenabwehr beinhaltet die Pflicht der Behörden, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kläger argumentieren mit einer Sturzgefahr, was grundsätzlich einen Bezug zur Gefahrenabwehr herstellen könnte. Jedoch wird hier geprüft, ob die von den Klägern angeführte Gefahr ein solches Ausmaß erreicht, dass sie die Fällung des Baumes aus Gründen der Gefahrenabwehr rechtfertigt oder das öffentliche Interesse am Baumschutz überwiegt.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Grundstückseigentümer zum Thema Fällung geschützter Bäume
Ein großer Baum auf dem eigenen Grundstück kann schön sein, aber auch Probleme verursachen – durch Schatten, herabfallendes Laub oder Wurzeln, die Wege beschädigen. Wenn Sie überlegen, einen solchen Baum zu fällen, gibt es wichtige rechtliche Hürden zu beachten. Nicht jeder Baum darf ohne Weiteres entfernt werden, insbesondere wenn er unter Schutz steht.
Hinweis: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Kanzlei. Jeder Einzelfall kann Besonderheiten aufweisen, die eine abweichende Einschätzung erfordern.
Tipp 1: Baumschutzsatzung prüfen
Bevor Sie überhaupt an eine Fällung denken, klären Sie unbedingt, ob in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung existiert und ob Ihr Baum darunterfällt. Diese Satzungen schützen bestimmte Bäume (oft ab einem gewissen Stammumfang oder einer bestimmten Art) vor Fällung. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (meist Grünflächenamt oder untere Naturschutzbehörde).
⚠️ ACHTUNG: Das unerlaubte Fällen eines geschützten Baumes kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Tipp 2: Notwendigkeit der Fällung nachweisen
Wenn Ihr Baum geschützt ist, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung für die Fällung. Dafür müssen Sie triftige Gründe nachweisen. Allgemeine Beeinträchtigungen wie Schattenwurf, Laubfall oder geringfügige Schäden an Gehwegen reichen oft nicht aus. Die Behörden und Gerichte legen die Messlatte hoch an.
Beispiel: Argumente wie „der Baum ist zu groß“ oder „er nimmt Licht weg“ sind meist nicht ausreichend. Stärkere Argumente können sein: Der Baum ist nachweislich schwer krank und droht umzustürzen, oder seine Wurzeln verursachen massive Schäden an Gebäuden (z. B. Risse im Mauerwerk der Garage oder des Hauses).
⚠️ ACHTUNG: Die bloße Tatsache, dass ein Baum Unannehmlichkeiten verursacht oder Sie ihn als störend empfinden, begründet in der Regel keine Genehmigung zur Fällung eines geschützten Baumes.
Tipp 3: Alternativen zur Fällung erwägen und dokumentieren
Bevor eine Fällgenehmigung erteilt wird, prüfen die Behörden oft, ob mildere Mittel ausreichen, um die Probleme zu beheben. Könnte ein fachgerechter Rückschnitt die Probleme (z. B. Schattenwurf, Totholz) lösen? Können Wurzeln durch bauliche Maßnahmen (z. B. Wurzelsperren) in Schach gehalten werden? Zeigen Sie auf, dass Sie solche Alternativen geprüft haben und warum sie nicht ausreichen.
Beispiel: Wenn Wurzeln Pflaster anheben, könnte eine Reparatur des Pflasters mit einer anderen Verlegeart oder das Einziehen einer Wurzelsperre eine Alternative zur Fällung sein.
Tipp 4: Fachgutachten einholen
Um die Notwendigkeit einer Fällung zu untermauern (z. B. wegen Krankheit, mangelnder Standsicherheit oder schwerer Schäden an Bauwerken), ist ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen oft unerlässlich. Dies kann ein zertifizierter Baumkontrolleur, ein Baumsachverständiger oder bei Gebäudeschäden auch ein Bausachverständiger sein. Ein solches Gutachten liefert objektive Beweise für Ihren Antrag.
⚠️ ACHTUNG: Private Einschätzungen oder Meinungen von Gärtnern ohne spezielle Qualifikation als Sachverständiger haben oft nicht das gleiche Gewicht wie ein offizielles Gutachten.
Tipp 5: Antrag korrekt und vollständig stellen
Reichen Sie den Antrag auf Fällgenehmigung schriftlich bei der zuständigen Behörde ein. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei: Genaue Bezeichnung des Baumes (Art, Standort, Stammumfang), Fotos der Situation und der Schäden, eventuell vorhandene Gutachten und eine detaillierte Begründung, warum die Fällung aus Ihrer Sicht unumgänglich ist und Alternativen nicht greifen.
Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Das Urteil des VG Düsseldorf zeigt, dass Gerichte dem Baumschutz oft einen hohen Stellenwert beimessen. Die Hürden für eine Fällgenehmigung sind bewusst hoch. Selbst wenn Sie Beeinträchtigungen oder Schäden nachweisen können, erfolgt immer eine Abwägung zwischen Ihren Interessen als Eigentümer und dem öffentlichen Interesse am Erhalt des Baumes. Ein nicht ausreichend begründeter Antrag oder das Fehlen von Beweisen führt fast immer zur Ablehnung. Auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens bei Ablehnung des Antrags tragen Sie im Falle des Unterliegens selbst.
✅ Checkliste: Fällung eines problematischen Baumes
- [ ] Existiert eine Baumschutzsatzung in meiner Gemeinde?
- [ ] Fällt mein Baum unter diese Satzung (Art, Größe prüfen)?
- [ ] Habe ich konkrete, schwerwiegende Gründe für die Fällung (Gefahr, erhebliche Schäden)?
- [ ] Sind Alternativen zur Fällung (z.B. Rückschnitt, Wurzelsperre) geprüft und warum scheiden sie aus?
- [ ] Habe ich Beweise (Fotos, ggf. unabhängiges Gutachten) für meine Gründe?
Das vorliegende Urteil
VG Düsseldorf – Az.: 9 K 6522/20 – Urteil vom 29.12.2021
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz