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Automatisierte Score-Ermittlung nach der DSGVO: Welche Rechte haben Betroffene?

Traumwohnung gefunden, doch der Score-Wert sagt einfach Nein: Ein abgelehnter Mietinteressent macht die intransparente Berechnung seiner Bonität für das jähe Ende seiner Suche verantwortlich. Nun muss geklärt werden, ob die Erstellung solcher Algorithmen bereits gegen die DSGVO verstößt, falls der Vermieter das Ergebnis ohne jede menschliche Kontrolle übernimmt.
Vermieter zeigt Mietinteressent eine rote Score-Grafik auf einem Tablet neben einem nicht unterschriebenen Mietvertrag.
Gerichte fordern konkrete Beweise, dass ein Score-Wert die alleinige Ursache für die Ablehnung eines Mietvertrags war. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 21 O 999/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
  • Datum: 21.01.2026
  • Aktenzeichen: 21 O 999/24
  • Verfahren: Berufung (beabsichtigte Zurückweisung)
  • Rechtsbereiche: Datenschutzrecht
  • Streitwert: bis 8.000 €
  • Relevant für: Kreditauskunfteien, Bankkunden und Verbraucher

Kreditauskunfteien dürfen Score-Werte automatisiert erstellen, sofern keine direkten Nachteile für Betroffene daraus folgen.
  • Die bloße Berechnung eines Wertes allein verletzt noch keine Datenschutzrechte der Nutzer.
  • Kläger müssen konkrete Nachteile durch die automatisierte Entscheidung Dritter exakt nachweisen.
  • Betroffene dürfen die geheimen Berechnungs-Algorithmen der Unternehmen nicht einsehen.
  • Unternehmen müssen künftige Handlungen ohne einen vorherigen Vorfall nicht unterlassen.
  • Das Gericht weist die Berufung mangels Aussicht auf Erfolg ohne mündliche Verhandlung zurück.

Warum das OLG Bamberg keinen verbotenen Automatismus sah

Die Datenschutz-Grundverordnung verbietet in Artikel 22 Absatz 1 Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen und für die betroffene Person eine rechtliche Wirkung entfalten. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in dem Verfahren C-634/21 erfordert die Anwendbarkeit dieser Norm eine genaue Einzelfallprüfung, inwiefern ein Dritter von dem erstellten Wert abhängig ist. Betroffene müssen in einem Gerichtsverfahren darlegen, dass allein die Generierung des Wertes unmittelbar und ohne ein eigenverantwortliches Dazwischentreten Dritter eine nachteilige Entscheidung auslöst. Das bedeutet konkret: Wenn ein Mensch die Entscheidung noch einmal individuell prüft und abändern kann, liegt kein rein verbotener Automatismus mehr vor.

Wie streng diese Vorgaben in der richterlichen Praxis sind, zeigt ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Bamberg (Az. 21 O 999/24 vom 21.01.2026). Eine betroffene Person forderte von einem datenverarbeitenden Unternehmen unter anderem, die automatisierte Ermittlung von Score-Werten zu unterlassen und klagte auf Entschädigung. Die Klage blieb in beiden Instanzen erfolglos. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das abweisende Urteil des Landgerichts Würzburg (Az. 21 O 999/24 vom 16.07.2025) durch einen Beschluss zurückzuweisen. Ein Senat ist dabei das zuständige Gremium aus mehreren Richtern, das an einem Oberlandesgericht über den Fall entscheidet. Die klagende Partei konnte nicht konkret beweisen, dass allein der berechnete Basis-Score unmittelbar zu einer Ablehnung bei einem Mietvertrag führte. Dem Gericht reichte eine bloß vage Vermutung, die während einer informatorischen Anhörung geäußert wurde, als Beweis für eine direkte Benachteiligung durch das Unternehmen nicht aus.

Es fehlt unverändert schon an der individualisierten und konkreten Darlegung, dass allein durch die Generierung des Basis- oder sonstigen Score-Wertes durch die Beklagte unmittelbar und namentlich ohne eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten eine die Klagepartei nachteilig betreffende Entscheidung eintreten könnte. – so das Oberlandesgericht Bamberg

Sichern Sie Beweise für einen Automatismus: Fordern Sie von dem Dritten (z. B. Vermieter oder Bank) eine schriftliche Bestätigung an, dass der Score-Wert der alleinige Grund für die Ablehnung war. Ohne den Nachweis, dass kein Mensch die Entscheidung individuell geprüft hat, wird Ihre Klage wegen fehlender Kausalität scheitern. Kausalität beschreibt hier den Ursachenzusammenhang: Der Score-Wert muss die nachweislich entscheidende Ursache für die Ablehnung gewesen sein.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Ein Verstoß gegen das Verbot automatisierter Einzelentscheidungen liegt bei der Ermittlung von Score-Werten nur vor, wenn der generierte Wert unmittelbar und ohne eigenverantwortliche Prüfung durch einen Dritten eine benachteiligende Entscheidung auslöst.
  2. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch über die involvierte Logik einer automatisierten Entscheidungsfindung berechtigt nicht zur Einsicht in sämtliche Verarbeitungsschritte und die zugrundeliegenden mathematischen Algorithmen.
  3. Ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die künftige Verwendung bestimmter Merkmale bei der Datenverarbeitung setzt zwingend eine bereits erfolgte, rechtlich feststellbare Erstverletzung voraus.

Praxis-Hinweis:

Der entscheidende Hebel für den Erfolg einer solchen Klage ist der Nachweis eines Automatismus. Prüfen Sie, ob der Score-Empfänger den Wert lediglich als eine Information unter vielen nutzt oder ob dieser die Entscheidung faktisch diktiert. Nur wenn der Dritte (etwa ein Vermieter oder eine Bank) kein eigenverantwortliches Urteil mehr fällt, sondern das System die Entscheidung ohne menschliche Prüfung vorgibt, liegt eine anfechtbare automatisierte Verarbeitung vor.

Warum Schadenersatz-Klagen ohne konkreten DSGVO-Verstoß scheitern

Ein Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung ergibt sich aus Artikel 82 der DSGVO. Zwingende Voraussetzung für eine solche zivilrechtliche Haftung ist eine feststellbare Verletzung der Datenschutzbestimmungen durch den Datenverarbeiter. Die rechtliche Beweislast für das tatsächliche Vorliegen einer solchen Pflichtverletzung liegt bei der Person, die den Schadenersatz vor Gericht fordert. Beweislast bedeutet in diesem Fall, dass Sie dem Gericht belegen müssen, dass das Unternehmen einen Fehler gemacht hat – nicht das Unternehmen beweisen muss, dass es alles richtig gemacht hat.

Infografik: Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage gegen Score-Werte, die den Nachweis einer unmittelbaren Entscheidung ohne menschliche Prüfung erfordern.
Das OLG Bamberg stellt hohe Anforderungen an die Beweislast: Betroffene müssen konkret nachweisen, dass Score-Werte ohne menschliches Dazwischentreten unmittelbar zu einer Benachteiligung geführt haben

Das Oberlandesgericht Bamberg wendete diese Prinzipien auf den vorliegenden Zahlungsantrag an. Die betroffene Person forderte eine finanzielle Entschädigung, weil sie von einem datenschutzrechtlichen Verstoß durch die Auskunftei ausging. Der Senat wies diese Forderung jedoch ab, da keine konkrete Verletzung der DSGVO durch das verarbeitende Unternehmen dargetan wurde. Mangels eines objektiv feststellbaren Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorgaben sah das Gericht keinen Raum für eine Ausgleichszahlung.

Der unverändert weiterverfolgte Anspruch auf angemessene Entschädigung für eine nicht näher konturierte datenschutzrechtliche Verletzung […] muss aus diesen Gründen ebenso unverändert ohne Erfolg bleiben, weil es einleitend bereits an einer feststellbaren Verletzung der DSGVO […] durch die Beklagte fehlt. – so das Oberlandesgericht Bamberg

Werden Sie konkret: Benennen Sie für einen Schadenersatzanspruch die exakte Pflichtverletzung des Unternehmens. Prüfen Sie Ihren Datensatz auf veraltete Einträge oder missachtete Löschfristen, da die bloße Unzufriedenheit mit der Score-Höhe keinen rechtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruch begründet.

Kein Anspruch auf Offenlegung mathematischer Scoring-Algorithmen

Der Auskunftsanspruch über verarbeitete persönliche Daten ist in Artikel 15 Absatz 1 der DSGVO geregelt. Speziell der Buchstabe h dieser Vorschrift sichert die Auskunft über die involvierte Logik bei einer automatisierten Entscheidungsfindung. Der Umfang dieses rechtlichen Anspruchs ist jedoch durch den Gesetzgeber begrenzt und dient primär der grundlegenden Transparenz bei der Verarbeitung, nicht der vollständigen technischen Offenlegung.

Diese gesetzliche Grenze zog das Gericht auch in dem Fall aus dem Jahr 2026 sehr deutlich. Die klagende Seite verlangte in einem eigenen Antrag die detaillierte Offenlegung sämtlicher Verarbeitungsschritte sowie der tiefgreifend hinterlegten Algorithmen, die zu dem Score-Wert führten. Das Gericht stellte unmissverständlich klar, dass der europäische Auskunftsanspruch keine Aufdeckung der vollständigen Algorithmen umfasst. Der Senat bestätigte mit dieser Begründung die erstinstanzliche Abweisung des weitreichenden Auskunftsantrags.

Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO schon seinem reinen Wortlaut nach selbst bei einer inkriminierten Entscheidungsfindung […] keinerlei Aufdeckung sämtlicher Verarbeitungsschritte und die dafür hinterlegten Algorithmen umfasst. – so das Oberlandesgericht Bamberg

Konzentrieren Sie Ihre Strategie auf die Richtigkeit der Basisdaten statt auf die mathematische Formel. Da Sie keinen Anspruch auf Offenlegung der Algorithmen haben, sollten Sie die Liste der gemeldeten Merkmale auf Fehler prüfen und unrichtige Einträge sofort löschen lassen, um Ihren Score-Wert indirekt zu verbessern.

Praxis-Hürde: Grenzen der Auskunft

Der Auskunftsanspruch nach der DSGVO dient der Transparenz über die verarbeiteten Daten, nicht der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen zwar die Logik und die einbezogenen Faktoren (wie z. B. bisherige Zahlungsausfälle) erläutern müssen, jedoch keine Einsicht in die genaue mathematische Gewichtung oder den Quellcode der Algorithmen gewähren müssen.

Warum Unterlassungsanträge gegen automatisierte Score-Ermittlung scheitern

Unterlassungsanträge im Zivilrecht richten sich gegen die künftige Verwendung oder die Einbeziehung bestimmter Merkmale bei einer Datenverarbeitung. Ein solcher juristischer Anspruch setzt nach den festen prozessualen Grundsätzen immer eine relevante Wiederholungsgefahr voraus. Das bedeutet konkret: Eine Klage ist nur zulässig, wenn aufgrund eines ersten Verstoßes die ernsthafte Sorge besteht, dass das Unternehmen die Tat künftig wiederholen wird.

In der strengen Prüfung der verschiedenen Anträge verdeutlichte der Senat diese rechtliche Hürde. Die Person stellte weitreichende Unterlassungsforderungen, um die künftige, ausschließlich automatisierte Score-Ermittlung sowie die Nutzung bestimmter persönlicher Eigenschaften zu stoppen. Da das Gericht jedoch keine erstmalige Rechtsverletzung feststellen konnte, fiel die rechtliche Basis für diese Anträge in sich zusammen. Aufgrund der offensichtlichen Aussichtslosigkeit der gesamten Berufung wird das Verfahren voraussichtlich gemäß § 522 Absatz 2 der Zivilprozessordnung ohne eine mündliche Verhandlung durch einen Beschluss beendet. Diese Vorschrift erlaubt es dem Gericht, eine Berufung ohne Verhandlung zu beenden, wenn sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.

Vermeiden Sie aussichtslose Unterlassungsklagen: Belegen Sie vorab eine bereits erfolgte, spezifische Rechtsverletzung durch den Datenverarbeiter. Ohne diesen Nachweis eines Erstverstoßes fehlt die prozessuale Basis für ein gerichtliches Verbot künftiger Score-Ermittlungen.

Warum Kläger die Kausalität beim Dritten belegen müssen

In gerichtlichen Verfahren trägt die anklagende Seite die Darlegungslast für alle Anspruchsvoraussetzungen einer rechtswidrigen Datenverarbeitung. Eine sekundäre Darlegungslast oder eine Umkehr der Beweislast zulasten des Datenverarbeiters kommt nur unter sehr engen rechtlichen Bedingungen in Betracht. Eine solche Last würde bedeuten, dass ausnahmsweise das Unternehmen Details zu seinen Abläufen offenlegen muss, wenn Sie als Kläger selbst keinen Einblick in diese internen Vorgänge haben können. Vorgänge, die sich in der Sphäre eines unabhängigen Dritten abspielen – wie etwa die autonome Entscheidung eines Vermieters –, unterliegen nicht der Verantwortung einer Auskunftei.

Während des Berufungsverfahrens versuchte die betroffene Person, das Blatt mit dem Vorwurf einer Gehörsverletzung nach Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie dem Verweis auf fehlende richterliche Hinweise zu wenden. Der Bamberger Senat ließ dieses Argument nicht gelten, weil die Person keinen individualisierten Vortrag zu den Kausalzusammenhängen lieferte, die sich bei dem entscheidenden Dritten abspielten. Allgemeine Hinweise auf den Erfolg bei anderen Instanzgerichten genügten den Richtern nicht, da in dieser Rechtsmaterie stets eine exakte Einzelfallbetrachtung notwendig ist. Das Oberlandesgericht beabsichtigt abschließend, den Streitwert für das Berufungsverfahren unter Bezugnahme auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 7/24) auf bis zu 8.000 Euro festzusetzen, wozu bis zum 20. Februar 2026 Stellung genommen werden kann. Der Streitwert bildet die finanzielle Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren und richtet sich nach der Bedeutung der Sache.

OLG Bamberg zu Score-Klagen: Warum Betroffene ohne Kausalitätsnachweis scheitern

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg untermauert die restriktive Linie des EuGH und hat Signalwirkung für ähnliche Verfahren bundesweit. Für Sie bedeutet das: Klagen auf Schadenersatz oder Unterlassung sind nur dann erfolgversprechend, wenn Sie den direkten Zusammenhang zwischen Score und einer Ablehnung (z. B. Kredit, Wohnung) schriftlich beweisen können. Da das Gericht den Streitwert auf bis zu 8.000 Euro festsetzt, riskieren Sie bei einer Klage ohne diese konkreten Belege hohe Prozesskosten.

Prüfen Sie in eigener Sache daher zuerst Ihr Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, um fehlerhafte Basisdaten zu identifizieren. Die Korrektur falscher Einträge ist in der aktuellen Rechtspraxis der deutlich effektivere Weg, um Ihre Bonität zu schützen, als die gerichtliche Anfechtung der komplexen Berechnungslogik.

Achtung Falle: Beweislast bei Dritten

Es reicht nicht aus, pauschal auf Urteils-Erfolge anderer Betroffener gegen Auskunfteien zu verweisen. Da jeder Fall individuell geprüft wird, müssen Sie detailliert darlegen, wie genau der Score-Wert die Entscheidung in Ihrer spezifischen Situation (z. B. bei einer Wohnungsabsage) beeinflusst hat. Ohne konkrete Anhaltspunkte für die Kausalität beim Dritten wird das Gericht eine Klage mangels feststellbarer Rechtsverletzung abweisen.


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Die Beweislast bei Scoring-Klagen ist hoch, doch fehlerhafte Daten müssen Sie nicht hinnehmen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, unrichtige Einträge zu identifizieren und die notwendigen Nachweise für eine rechtssichere Argumentation vorzubereiten. Gemeinsam klären wir, ob in Ihrem Fall ein Vorgehen gegen die Auskunftei rechtlich fundiert und wirtschaftlich sinnvoll ist.

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Experten Kommentar

Die Theorie im Gesetzbuch klingt simpel: Man fordert vom Vermieter einfach die schriftliche Bestätigung, dass ausschließlich der Score-Wert zur Ablehnung geführt hat. Was ich bei solchen Streitigkeiten regelmäßig auf dem Schreibtisch habe: Kein Bankmitarbeiter oder Makler unterschreibt das jemals freiwillig. Die Unternehmen ahnen längst, dass ein dokumentierter „blinder“ Automatismus juristischen Ärger bringt, weshalb fast immer nur unverfängliche Standardabsagen verschickt werden.

Wer ohne diesen wasserdichten Beweis direkt die Auskunftei verklagt, verbrennt meist nur unnötig Geld für teure Verfahren. Betroffene fahren in solchen Situationen deutlich besser, wenn sie ganz pragmatisch die zugrundeliegenden Basisdaten angreifen. Ein fehlerhafter Eintrag oder eine nicht gelöschte Altforderung lässt sich greifbar belegen und relativ schnell korrigieren – ganz ohne aussichtslosen Kampf gegen Algorithmen.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt das Verbot automatisierter Entscheidungen auch, wenn ich nur eine standardisierte Absage ohne Begründung erhalte?

ES KOMMT DARAUF AN. Das Verbot automatisierter Entscheidungen gemäß Artikel 22 Absatz 1 DSGVO greift nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Absage ohne jegliche individuelle Prüfung durch einen Menschen erfolgt ist. Eine rein standardisierte Nachricht ohne Begründung reicht für sich genommen nicht aus, um einen rechtlich unzulässigen Automatismus zweifelsfrei zu belegen.

Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg stellt eine unpersönliche Absage lediglich ein Indiz dar, aber keinen zwingenden Beweis für das Fehlen einer menschlichen Kontrolle. Solange die theoretische Möglichkeit besteht, dass ein Mitarbeiter das Ergebnis des Algorithmus geprüft oder hätte abändern können, liegt kein rein automatisierter Prozess im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung vor. Sie tragen als Betroffener die Beweislast dafür, dass kein eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten stattfand und die Maschine die Entscheidung faktisch allein diktiert hat. Ohne eine konkrete Bestätigung des Absenders, dass ausschließlich Systemwerte zur Ablehnung führten, wird eine darauf gestützte Klage auf Schadenersatz wegen fehlender Kausalität (Ursachenzusammenhang) in der Regel abgewiesen.

Um Ihre Rechtsposition zu stärken, sollten Sie den Absender der Nachricht explizit auffordern, über die involvierte Logik sowie die Tragweite der automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h DSGVO Auskunft zu erteilen. Erst wenn hieraus hervorgeht, dass menschliche Prüfschritte im Prozessablauf gar nicht vorgesehen sind, lässt sich ein Verstoß gegen das Verbot automatisierter Einzelentscheidungen gerichtlich fundiert begründen.


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Verliere ich meinen Schadenersatzanspruch, wenn ich vom Vermieter keine schriftliche Bestätigung des Ablehnungsgrundes erhalte?

JA, ohne eine Bestätigung des Ablehnungsgrundes riskieren Sie den Verlust Ihres Schadenersatzanspruchs, da Sie den ursächlichen Zusammenhang zwischen Score und Ablehnung nicht beweisen können. Ohne diesen expliziten Nachweis der Kausalität (Ursachenzusammenhang) fehlt die notwendige rechtliche Grundlage für eine erfolgreiche Verurteilung der verantwortlichen Auskunftei.

Ein Anspruch auf Schadenersatz gemäß Artikel 82 DSGVO setzt zwingend voraus, dass eine konkrete Verletzung der Datenschutzbestimmungen unmittelbar ursächlich für einen entstandenen wirtschaftlichen oder immateriellen Nachteil war. Das Oberlandesgericht Bamberg (Az. 21 O 999/24) hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass die klagende Partei die volle Beweislast für dieses sogenannte eigenverantwortliche Dazwischentreten Dritter trägt. Wenn ein Vermieter die Bonitätsauskunft lediglich als eine von vielen Informationsquellen nutzt, liegt kein verbotener Automatismus im Sinne des Artikels 22 DSGVO vor. Ohne eine schriftliche Dokumentation, dass der Score der alleinige Grund für die Absage war, scheitern Klagen daher regelmäßig an der fehlenden Darlegung der Kausalität.

Eine prozessuale Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie durch andere belastbare Beweismittel, wie etwa Zeugenaussagen oder interne Vermerke des Vermieters, den ausschließlichen Einfluss des Scores belegen können. Sie sollten daher vor einer Klageeinreichung unbedingt versuchen, eine schriftliche Bestätigung per E-Mail einzuholen, um das erhebliche Kostenrisiko bei einem gerichtlichen Streitwert von mehreren tausend Euro effektiv zu minimieren.


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Wie kann ich den Automatismus beweisen, wenn die Bank mir keine schriftliche Begründung geben möchte?

Können Sie keine schriftliche Begründung der Bank erhalten, müssen Sie im Prozess Indizien vortragen, die belegen, dass die Bank den Score-Wert ohne jede Abweichung als bindende Vorgabe übernommen hat. Hierzu dient in der gerichtlichen Praxis oft die Benennung von Zeugen.

Da die Entscheidung über einen Kredit in der Sphäre der Bank liegt, kann die Auskunftei für deren Schweigen nicht haftbar gemacht werden. Sie tragen gemäß den prozessualen Grundsätzen die volle Beweislast dafür, dass allein der Score-Wert ursächlich für die Ablehnung war und kein Mensch die Entscheidung geprüft hat. Wenn die Bank Informationen zurückhält, müssen Sie greifbare Anhaltspunkte für ein automatisiertes Verfahren liefern, um eine sekundäre Darlegungslast (die Antwortpflicht des Gegners) zu begründen. Als Beweismittel kommen hierbei insbesondere die Zeugenvernehmung des beteiligten Bankberaters oder detaillierte Gedächtnisprotokolle des Ablehnungsgesprächs in Betracht.

Beachten Sie unbedingt, dass allgemeine Verweise auf Urteile anderer Gerichte keinen individualisierten Vortrag ersetzen können, da Richter stets eine konkrete Einzelfallprüfung fordern. Ohne diese spezifischen Anhaltspunkte für einen Automatismus riskieren Sie regelmäßig eine Klageabweisung.


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Was kann ich tun, wenn die Bank eine menschliche Prüfung vorschiebt, obwohl mein Score entscheidend war?

Sie müssen nachweisen, dass die Bankentscheidung faktisch durch das Scoring-System diktiert wurde und der Sachbearbeiter beim Dazwischentreten keinen eigenverantwortlichen Beurteilungsspielraum besaß. Dieses Vorgehen ist notwendig, um einen rein vorgeschobenen Prüfungsprozess mithilfe der gesetzlichen Transparenzpflichten juristisch belastbar zu entlarven.

Eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Artikel 22 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung liegt auch dann vor, wenn ein Mensch den Vorgang lediglich formal bestätigt. Entscheidend für die Rechtslage ist hierbei, ob der Bankmitarbeiter die Empfehlung der Software tatsächlich abändern darf oder ob er an die Vorgaben des Algorithmus fest gebunden ist. Um diesen verborgenen Automatismus aufzudecken, sollten Sie von der Bank eine schriftliche Auskunft über die involvierte Logik gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h der DSGVO einfordern. Aus diesen Informationen muss hervorgehen, welche konkrete Gewichtung der Score-Wert innerhalb des gesamten Prüfungsverfahrens im Vergleich zu anderen Faktoren wie dem Einkommen tatsächlich hatte. Nur wenn der Score lediglich eine Information unter vielen darstellt, darf die Bank den Prozess rechtmäßig als Ergebnis einer menschlichen Prüfung bezeichnen.

Beachten Sie jedoch, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Offenlegung der exakten mathematischen Formel oder des Quellcodes haben. Der Transparenzanspruch endet dort, wo die schutzwürdigen Geschäftsgeheimnisse der Bank bezüglich der genauen Gewichtung beginnen.


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Sollte ich lieber falsche Basisdaten korrigieren, statt gegen die geheime Berechnungslogik der Auskunftei zu klagen?

JA, die Korrektur falscher Basisdaten ist rechtlich wesentlich effektiver, da Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf die Offenlegung der internen Scoring-Algorithmen einer Auskunftei haben. Ein Angriff auf die fehlerhaften Rohdaten ist prozessual deutlich einfacher durchzusetzen als eine riskante Klage gegen die geheime Berechnungslogik der Unternehmen.

Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) verpflichtet Unternehmen zwar zur Erläuterung der Logik, umfasst aber laut aktueller Rechtsprechung des OLG Bamberg keine vollständige Offenlegung mathematischer Formeln. Klagen gegen die interne Gewichtung von Merkmalen scheitern daher regelmäßig an den schutzwürdigen Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen, was für Kläger ein erhebliches Kostenrisiko bedeutet. Hingegen besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Berichtigung unrichtiger Daten, wodurch Sie die Grundlage der Score-Berechnung direkt und wirksam verbessern können. Eine Bereinigung des Datensatzes von veralteten oder falschen Einträgen führt meist unmittelbar zu einer spürbaren Aufwertung Ihrer Bonität ohne langwierige Beweisnotstände.

Eine gerichtliche Anfechtung der Logik ist nur sinnvoll, wenn Sie einen verbotenen Automatismus gemäß Art. 22 DSGVO ohne menschliche Prüfung nachweisen können. Da diese Beweislast für Verbraucher im Alltag extrem schwer zu erfüllen ist, bleibt die gezielte Datenbereinigung stets die sicherere juristische Strategie.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

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Das vorliegende Urteil


OLG Bamberg – Az.: 21 O 999/24 – Urteil vom 21.01.2026




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