Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Umstrittene Anwaltskosten nach Geldwäscheverdachtsmeldung
- Der Hintergrund: Unerwartete Geldeingänge auf dem Girokonto
- Der Streit um die Freigabe der Gelder
- Die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden
- Berufung der Bank: Nur die Anwaltskosten im Fokus
- Das Urteil des OLG Frankfurt: Keine Haftung der Bank für Anwaltskosten
- Bedeutung für Betroffene
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Unter welchen Umständen kann eine Bank für meine Anwaltskosten aufkommen müssen?
- Was bedeutet eine Geldwäscheverdachtsmeldung für mein Konto und meine Rechte?
- Welche Pflichten hat eine Bank, wenn sie mein Konto aufgrund eines Geldwäscheverdachts sperrt?
- Wie kann ich mich gegen eine ungerechtfertigte Kontosperrung durch meine Bank wehren?
- Was muss ich beweisen, um von der Bank die Erstattung meiner Anwaltskosten zu erhalten?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Hinweise und Tipps
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 10 U 18/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Frankfurt
- Datum: 25.02.2025
- Aktenzeichen: 10 U 18/24
- Verfahrensart: Berufung
- Rechtsbereiche: Bankrecht, Kostenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Kontoinhaberin, die bei der beklagten Bank ein Girokonto führte und auf das hohe Geldbeträge eingingen. Sie forderte die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten.
- Beklagte: Eine Bank, die wegen ungewöhnlicher Geldeingänge auf dem Konto der Klägerin eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) machte und gegen die Verurteilung zur Zahlung von Anwaltskosten Berufung einlegte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Klägerin unterhielt seit 2008 ein Girokonto bei der beklagten Bank, wobei sie bei Kontoeröffnung auf eine mögliche Erbschaft mit hohen Geldeingängen hingewiesen hatte. Im Juli 2023 gingen auf dieses Konto tatsächlich ungewöhnlich hohe Beträge (insgesamt über 1 Million Euro) ein. Die Bank meldete dies als Verdachtsfall an die zuständige Behörde (Financial Intelligence Unit – FIU). Daraufhin erschien die Klägerin mit einem Anwalt bei der Bank.
- Kern des Rechtsstreits: Streitig war im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht, ob die Bank verpflichtet ist, der Klägerin die Kosten zu erstatten, die ihr durch die Einschaltung eines Anwalts vor dem Gerichtsverfahren entstanden waren. Das Landgericht hatte die Bank ursprünglich dazu verurteilt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht änderte das Urteil des Landgerichts teilweise ab. Die Klage der Kontoinhaberin auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 9.875,22 € (plus Zinsen) wurde abgewiesen.
- Folgen: Die Klägerin muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, einschließlich der Kosten der Streithelferin der Bank. Die Kostenentscheidung des Landgerichts aus dem ersten Verfahren bleibt ansonsten bestehen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof (Revision) ist nicht möglich, da sie nicht zugelassen wurde.
Der Fall vor Gericht
Umstrittene Anwaltskosten nach Geldwäscheverdachtsmeldung

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main sorgt für Aufsehen im Bankenrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Bank die Anwaltskosten eines Kunden tragen muss, wenn sie aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung dessen Konto sperrt. Das Gericht hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen, die weitreichende Bedeutung hat.
Der Hintergrund: Unerwartete Geldeingänge auf dem Girokonto
Die Klägerin führte seit 2008 ein Girokonto bei der beklagten Bank. Bereits bei der Kontoeröffnung hatte sie auf mögliche hohe Geldeingänge aus einer Erbschaft hingewiesen. Lange Zeit verlief die Kontonutzung unauffällig, mit monatlichen Einkünften von etwa 2.000 Euro. Dies änderte sich im Juli 2023 schlagartig.
Auffällige Transaktionen lösen Verdacht aus
Am 12. Juli 2023 wurde dem Konto der Klägerin ein Betrag von 327.923,50 Euro gutgeschrieben. Dieses Geld stammte von einem anderen Konto der Klägerin bei einer weiteren Bank (Streithelferin Bank1). Nur wenige Tage später, am 17. Juli 2023, folgte eine weitere Gutschrift über 683.569,29 Euro von einem Konto eines Dritten (Streithelfer A).
Bank reagiert mit Verdachtsmeldung und Kontosperre
Diese hohen und für das Konto untypischen Zahlungseingänge veranlassten die beklagte Bank am 21. Juli 2023 zu einer Geldwäscheverdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU). Noch am selben Tag sperrte die Bank den Zugriff der Klägerin auf das gesamte Guthaben. Die Klägerin erschien daraufhin persönlich mit einem Anwalt bei der Bank, um die Situation zu klären.
Der Streit um die Freigabe der Gelder
Der Anwalt der Klägerin erklärte, dass der zweite hohe Betrag eigentlich auf ein anderes Konto hätte überwiesen werden sollen. Trotzdem weigerte sich die Bank, das Konto freizugeben oder Auszahlungen zuzulassen. Sie verwies auf ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG).
Anwaltliche Aufforderung und Klageerhebung
Mit einem Schreiben vom 29. Juli 2023 forderte der Anwalt der Klägerin die Bank auf, das Guthaben bis zum 8. August 2023 freizugeben. Da die Bank dem nicht nachkam, erhob die Klägerin Klage auf Auszahlung des gesamten blockierten Betrags von über einer Million Euro. Sie forderte zudem die Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 9.875,22 Euro.
Teilweise Rückzahlung und Fortgang des Verfahrens
Die Bank meldete den Vorfall am 2. August 2023 erneut an die FIU. Am 29. August überwies sie einen Teil des Geldes (vermutlich die erste Gutschrift) an die Bank zurück, von der es gekommen war (Streithelferin Bank1). Während des laufenden Gerichtsverfahrens zahlte die Beklagte Anfang Oktober 2023 weitere 385.000,48 Euro an die Klägerin auf deren neues Konto bei einer anderen Bank.
Die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden
Das Landgericht Wiesbaden gab der Klage in erster Instanz weitgehend statt. Es verurteilte die Bank zur Zahlung des noch offenen Betrags von 683.569,29 Euro (die zweite große Gutschrift) nebst Zinsen. Crucially, das Landgericht sprach der Klägerin auch die Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten in voller Höhe zu.
Berufung der Bank: Nur die Anwaltskosten im Fokus
Gegen dieses Urteil legte die beklagte Bank Berufung beim OLG Frankfurt ein. Sie akzeptierte die Verurteilung zur Auszahlung des restlichen Guthabens, wandte sich aber ausschließlich gegen die Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten der Klägerin. Die Bank argumentierte, sie sei nicht verpflichtet, diese Kosten zu tragen.
Das Urteil des OLG Frankfurt: Keine Haftung der Bank für Anwaltskosten
Das OLG Frankfurt folgte der Argumentation der Bank und änderte das Urteil des Landgerichts in diesem entscheidenden Punkt ab. Die Klage auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 9.875,22 Euro wurde abgewiesen. Das OLG bestätigte damit implizit, dass die Bank durch die Verdachtsmeldung und die vorübergehende Kontosperrung keine Pflichtverletzung begangen hat, die einen solchen Schadensersatzanspruch rechtfertigen würde.
Begründung der Entscheidung (abgekürzt)
Das OLG Frankfurt begründete seine Entscheidung unter Verweis auf §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 ZPO nur abgekürzt, da gegen das Urteil keine Revision zugelassen wurde. Kernpunkt dürfte jedoch sein, dass Banken nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind, bei Verdacht auf Geldwäsche Meldung zu erstatten und gegebenenfalls Transaktionen anzuhalten. Handelt die Bank im Rahmen dieser gesetzlichen Pflichten, kann ihr daraus in der Regel kein Vorwurf gemacht werden, der eine Schadensersatzpflicht – wie die Übernahme von Anwaltskosten – begründet.
Kostenentscheidung im Berufungsverfahren
Konsequenterweise muss die Klägerin nun die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, da sie mit ihrem Antrag auf Zurückweisung der Berufung unterlegen ist. Die Kostenentscheidung der ersten Instanz blieb jedoch unberührt, was bedeutet, dass die Bank weiterhin den Großteil der dortigen Kosten tragen muss, da sie bezüglich der Hauptforderung unterlegen war.
Bedeutung für Betroffene
Für Bankkunden
Dieses Urteil verdeutlicht ein Dilemma für Bankkunden: Selbst wenn sich ein Geldwäscheverdacht später als unbegründet herausstellt oder die Gelder legitimen Ursprungs sind, können durch eine Kontosperrung erhebliche Unannehmlichkeiten und Kosten entstehen. Kunden müssen damit rechnen, die Kosten für einen Anwalt, der die Freigabe des Kontos betreibt, selbst tragen zu müssen, wenn die Bank aufgrund gesetzlicher Pflichten nach dem GwG gehandelt hat. Eine frühzeitige Kommunikation mit der Bank über erwartete hohe oder ungewöhnliche Zahlungseingänge kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden, bietet aber keine Garantie gegen eine Verdachtsmeldung.
Für Banken
Für Banken bestätigt das Urteil ihre Position im Spannungsfeld zwischen Kundenservice und Geldwäscheprävention. Wenn eine Bank aufgrund konkreter Anhaltspunkte einen Geldwäscheverdacht hegt und vorschriftsgemäß eine Meldung an die FIU macht sowie das Konto vorübergehend sperrt, handelt sie grundsätzlich nicht pflichtwidrig. Sie ist dann in der Regel nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die dem Kunden dadurch entstehen, wie z.B. Anwaltskosten zur Klärung der Situation. Dies stärkt die Rechtssicherheit für Kreditinstitute bei der Erfüllung ihrer Pflichten nach dem GwG.
Generelle Implikationen
Das Urteil unterstreicht die hohe Bedeutung und die einschneidenden Konsequenzen des Geldwäschegesetzes. Die Pflicht zur Meldung verdächtiger Transaktionen wiegt schwer und kann für den betroffenen Kunden auch dann zu Nachteilen führen, wenn er sich nichts hat zuschulden kommen lassen. Die Entscheidung des OLG Frankfurt setzt hier klare Grenzen für die Haftung der Banken, solange diese ihre gesetzlichen Prüf- und Meldepflichten sorgfältig erfüllen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Dieses Urteil zeigt, dass Banken bei ungewöhnlichen Kontobewegungen zur Meldung bei der Financial Intelligence Unit berechtigt sind und dabei den Zugriff auf das Konto verweigern dürfen, ohne dass dies automatisch einen Schadensersatzanspruch für Vorgerichtliche Anwaltskosten auslöst. Bei auffälligen Transaktionen müssen Bankkunden damit rechnen, dass die Bank ihre Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz wahrnimmt und den Zugriff auf das Konto vorübergehend einschränkt. Die Kosten für anwaltliche Beratung in dieser Phase müssen Kunden grundsätzlich selbst tragen, solange die Bank rechtmäßig handelt.
Benötigen Sie Hilfe?
Wenn die Bank das Konto sperrt: Rechtliche Unterstützung bei Geldwäscheverdacht
Wenn Ihre Bank aufgrund ungewöhnlicher Transaktionen Verdacht schöpft und Ihr Konto sperrt, kann dies zu erheblichen Unannehmlichkeiten und Kosten führen. Auch wenn die Bank im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz handelt, kann die Situation für Sie als Kunden belastend sein.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Klärung und Lösung solcher Konflikte. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten, wenn Ihre Bank Ihr Konto gesperrt hat, und helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen wirksam zu vertreten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Unter welchen Umständen kann eine Bank für meine Anwaltskosten aufkommen müssen?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, um Ihre Interessen gegenüber Ihrer Bank wahrzunehmen, müssen Sie die dadurch entstehenden Kosten zunächst selbst tragen. Eine automatische Pflicht der Bank zur Übernahme Ihrer Anwaltskosten besteht nicht.
Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen eine Bank rechtlich verpflichtet sein kann, Ihnen die Kosten für Ihren Anwalt zu erstatten. Dies ist nicht die Regel, sondern setzt ein konkretes Fehlverhalten der Bank voraus, das ursächlich für die Notwendigkeit der anwaltlichen Hilfe war.
Fehlverhalten der Bank als Voraussetzung
Die Bank muss Ihnen gegenüber eine Pflicht verletzt haben. Das bedeutet, sie hat etwas falsch gemacht, was sie rechtlich nicht hätte tun dürfen oder etwas unterlassen, wozu sie verpflichtet gewesen wäre. Dieses Fehlverhalten muss schuldhaft (also mindestens fahrlässig) erfolgt sein.
- Schadensersatz: Wenn Ihnen durch ein solches schuldhaftes Fehlverhalten der Bank ein nachweisbarer Schaden entstanden ist (zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung, eine ungerechtfertigte Kontosperrung oder eine falsche Buchung), können die Kosten für den Anwalt, den Sie zur Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruchs benötigen, Teil des Schadens sein. Die Bank müsste dann unter Umständen auch diese Anwaltskosten als Teil des Gesamtschadens ersetzen.
- Verzug: Befindet sich die Bank mit einer Leistung Ihnen gegenüber in Verzug, kann sie ebenfalls zur Erstattung der Anwaltskosten verpflichtet sein. Verzug bedeutet, dass die Bank eine fällige Leistung (z.B. die Auszahlung eines Guthabens) trotz Ihrer Mahnung nicht rechtzeitig erbringt. Wenn Sie nach Eintritt des Verzugs einen Anwalt beauftragen, um die Bank zur Leistung zu bewegen, können die dadurch entstehenden Kosten als sogenannter Verzugsschaden geltend gemacht werden. Voraussetzung ist meist, dass Sie die Bank zuvor erfolglos zur Leistung aufgefordert haben (Mahnung).
Anwaltskosten als notwendige Rechtsverfolgungskosten
Die Beauftragung des Anwalts muss erforderlich und zweckmäßig gewesen sein, um Ihre Rechte durchzusetzen oder einen Schaden abzuwenden. Die Kosten müssen also in einem direkten Zusammenhang mit dem Fehlverhalten der Bank stehen. Wenn die Bank beispielsweise eine unberechtigte Forderung gegen Sie stellt und Sie diese mithilfe eines Anwalts erfolgreich abwehren, können die Anwaltskosten unter Umständen erstattungsfähig sein, wenn die Bank hätte erkennen müssen, dass die Forderung unberechtigt ist.
Kosten im Gerichtsverfahren
Eine andere Situation liegt vor, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Hier gilt der Grundsatz: Wer verliert, zahlt. Verliert die Bank einen Prozess gegen Sie, muss sie in der Regel nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch Ihre notwendigen Anwaltskosten tragen. Gewinnt die Bank, müssen Sie in der Regel Ihre eigenen und die Anwaltskosten der Bank übernehmen.
Es ist also wichtig zu verstehen, dass eine Kostenerstattung durch die Bank an strenge rechtliche Voraussetzungen geknüpft ist und insbesondere ein nachweisbares, schuldhaftes Fehlverhalten der Bank vorliegen muss, welches die Einschaltung eines Anwalts notwendig gemacht hat. Die bloße Tatsache, dass Sie mit Ihrer Bank uneinig sind, genügt hierfür nicht.
Was bedeutet eine Geldwäscheverdachtsmeldung für mein Konto und meine Rechte?
Wenn Ihre Bank eine Geldwäscheverdachtsmeldung bezüglich Ihres Kontos abgibt, hat dies direkte Auswirkungen auf Ihr Konto und Ihre Handlungsfähigkeit. Es ist wichtig zu verstehen, was genau passiert und welche Rechte Sie in dieser Situation haben.
Banken sind durch das Geldwäschegesetz (GwG) gesetzlich verpflichtet, ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen an eine spezielle Behörde, die Financial Intelligence Unit (FIU), zu melden. Dies dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Eine solche Meldung bedeutet zunächst nur, dass die Bank einen Verdacht hat – es ist noch keine Feststellung einer Straftat.
Warum wird mein Konto nach einer Verdachtsmeldung gesperrt?
Nachdem eine Verdachtsmeldung abgegeben wurde, ist die Bank in vielen Fällen gesetzlich dazu verpflichtet, Transaktionen auf dem betroffenen Konto vorerst zu stoppen und das Konto zu sperren. Das regelt § 46 des Geldwäschegesetzes.
- Zweck der Sperrung: Die Sperrung soll verhindern, dass möglicherweise illegale Gelder verschoben werden, bevor die Behörden den Verdacht prüfen können. Sie dient also der Sicherung und gibt der FIU (und gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft) Zeit zur Prüfung.
- Dauer der Sperrung: Die Bank darf Transaktionen in der Regel erst wieder ausführen, wenn die FIU oder die Staatsanwaltschaft zustimmt oder eine bestimmte gesetzliche Frist abgelaufen ist, ohne dass die Behörden Einspruch erhoben haben. Diese Fristen sind im Gesetz festgelegt.
Für Sie bedeutet das: Sie können vorübergehend nicht mehr über Ihr Guthaben verfügen, keine Überweisungen tätigen, kein Geld abheben und keine Lastschriften einlösen lassen.
Welche Rechte habe ich als Kontoinhaber?
Auch wenn Ihr Konto gesperrt ist, haben Sie weiterhin Rechte:
- Recht auf Ihr Guthaben: Das Geld auf Ihrem Konto gehört weiterhin Ihnen. Die Sperrung ändert nichts an Ihrem Eigentum. Es handelt sich um eine vorübergehende Blockade des Zugriffs, nicht um eine Enteignung.
- Recht auf Klärung: Sie haben das Recht, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Auch wenn die Bank Sie über die Verdachtsmeldung selbst nicht informieren darf (das sogenannte „Tipping-off“-Verbot nach § 47 GwG), sollten Sie aktiv werden, sobald Sie von der Sperrung erfahren.
- Kein direktes Informationsrecht über die Meldung: Wichtig zu wissen ist, dass die Bank Ihnen nicht mitteilen darf, dass sie eine Meldung abgegeben hat oder was genau der gemeldete Verdacht ist. Sie erfahren meist nur von der Kontosperrung als solcher.
Wie kann ich zur Klärung beitragen?
Da die Bank Ihnen die genauen Gründe oft nicht nennen darf, ist Ihre Kooperation entscheidend, um die Situation schnellstmöglich zu klären:
- Kontakt zur Bank: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank. Fragen Sie nach dem Grund der Sperrung (auch wenn die Antwort möglicherweise allgemein gehalten ist) und signalisieren Sie Ihre Bereitschaft zur Aufklärung.
- Nachweise erbringen: Der wichtigste Schritt ist meist, die Herkunft der Gelder auf Ihrem Konto nachvollziehbar zu belegen. Sammeln Sie entsprechende Unterlagen, zum Beispiel:
- Gehaltsabrechnungen
- Rechnungen für verkaufte Waren oder erbrachte Dienstleistungen
- Schenkungsverträge
- Erbscheine
- Kreditverträge
- Verkaufsverträge (z.B. für ein Auto oder eine Immobilie)
Je schneller und vollständiger Sie die Herkunft der Gelder erklären und belegen können, desto eher kann die Bank (nach eventueller Rücksprache mit den Behörden) das Konto möglicherweise wieder freigeben.
Was ist mit den Kosten, die durch die Sperrung entstehen?
Durch eine Kontosperrung können Unannehmlichkeiten und unter Umständen auch Kosten entstehen, beispielsweise wenn Rechnungen nicht bezahlt werden können oder wenn Sie Unterstützung zur Klärung der Situation benötigen. Die Frage, ob die Bank für solche Kosten aufkommen muss, insbesondere wenn sich der Verdacht als unbegründet herausstellt oder die Bank Fehler gemacht hat, kann komplex sein. Gerichte haben sich bereits mit Fällen befasst, in denen es um die Erstattung von Anwaltskosten ging, die einem Kunden durch eine möglicherweise ungerechtfertigte Kontosperrung entstanden sind. Ob eine solche Kostenerstattung im Einzelfall möglich ist, hängt von den genauen Umständen ab.
Welche Pflichten hat eine Bank, wenn sie mein Konto aufgrund eines Geldwäscheverdachts sperrt?
Auch wenn eine Bank Ihr Konto wegen des Verdachts auf Geldwäsche sperrt, hat sie weiterhin bestimmte Pflichten Ihnen gegenüber. Diese ergeben sich aus dem Kontovertrag und den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Geldwäschegesetz (GwG).
Pflicht zur Prüfung des Verdachts
Die Bank ist verpflichtet, den Sachverhalt, der zum Geldwäscheverdacht geführt hat, schnell und sorgfältig zu prüfen. Das bedeutet, sie muss versuchen, die Hintergründe der auffälligen Transaktionen oder Geldeingänge aufzuklären. Ziel dieser Prüfung ist es, festzustellen, ob der anfängliche Verdacht begründet ist oder ausgeräumt werden kann. Die Bank muss dabei verhältnismäßig handeln, also die Prüfung zügig vorantreiben.
Informationspflicht gegenüber dem Kunden
Grundsätzlich muss die Bank Sie über die Sperrung Ihres Kontos informieren. Es gibt jedoch eine wichtige gesetzliche Ausnahme: Wenn die Information über die Sperrung oder den Verdacht selbst die staatlichen Ermittlungen wegen Geldwäsche gefährden könnte, darf die Bank Sie nicht informieren. Dies ist im Geldwäschegesetz (§ 47 GwG) so vorgeschrieben (sogenanntes „Tipping-off“-Verbot). In solchen Fällen erfährt der Kunde oft erst durch fehlgeschlagene Transaktionen von der Sperrung.
Pflicht zur Freigabe des Kontos
Stellt sich bei der Prüfung durch die Bank oder nach Rückmeldung der zuständigen Behörden (wie der Financial Intelligence Unit – FIU) heraus, dass der Verdacht unbegründet war, muss die Bank das Konto unverzüglich wieder freigeben. Die Sperrung darf also nicht länger aufrechterhalten werden als unbedingt notwendig. Wie schnell dies geschieht, hängt oft davon ab, wie zügig die Behörden nach einer erfolgten Verdachtsmeldung durch die Bank reagieren und Entwarnung geben.
Die Bank bewegt sich hier in einem Spannungsfeld: Sie muss gesetzliche Pflichten zur Geldwäscheprävention erfüllen (Meldung verdächtiger Sachverhalte, ggf. Transaktionen anhalten) und gleichzeitig ihre vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber so weit wie möglich wahren.
Wie kann ich mich gegen eine ungerechtfertigte Kontosperrung durch meine Bank wehren?
Eine Kontosperrung kann den Alltag erheblich beeinträchtigen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Bank Ihr Konto zu Unrecht gesperrt hat, gibt es verschiedene allgemeine Vorgehensweisen, um die Situation zu klären.
Schritt 1: Kontakt mit der Bank aufnehmen
Der erste und wichtigste Schritt ist die direkte Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank. Fragen Sie nach den konkreten Gründen für die Sperrung. Banken sind unter bestimmten Umständen zur Sperrung verpflichtet oder berechtigt, beispielsweise bei Geldwäscheverdacht oder wenn Pfändungen vorliegen. Es kann aber auch Missverständnisse oder Fehler geben.
Bitten Sie um eine schriftliche Begründung der Sperrung. Legen Sie ebenfalls schriftlich dar, warum Sie die Sperrung für ungerechtfertigt halten, und fordern Sie die Bank unter Setzung einer angemessenen Frist zur Aufhebung der Sperrung auf. Eine schriftliche Kommunikation hilft, den Sachverhalt nachvollziehbar zu dokumentieren.
Schritt 2: Beschwerde- und Schlichtungsverfahren nutzen
Reagiert die Bank nicht oder hält sie die Sperrung aufrecht, obwohl Sie die Gründe für unzureichend halten, können Sie sich an unabhängige Stellen wenden.
- Ombudsleute/Schlichtungsstellen: Für Bankkunden gibt es spezielle Schlichtungsstellen, die bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank vermitteln. Je nach Banktyp gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten (z.B. Ombudsmann der privaten Banken, der öffentlichen Banken, der Volks- und Raiffeisenbanken oder die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank). Das Verfahren ist für Verbraucher in der Regel kostenfrei. Die Schlichtungsstelle prüft den Fall und gibt eine Empfehlung ab oder fällt einen Schlichtungsspruch, der für die Bank bis zu einem bestimmten Betrag bindend sein kann.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Sie können auch eine Beschwerde bei der BaFin einreichen. Die BaFin prüft, ob die Bank gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften verstoßen hat. Sie kann jedoch keine individuellen vertraglichen Ansprüche durchsetzen, also die Bank nicht direkt zur Freigabe des Kontos zwingen.
Wichtig zu wissen: Diese Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen, bieten aber eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Klärung.
Schritt 3: Gerichtliche Klärung prüfen
Führen die bisherigen Schritte nicht zum Erfolg, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Kontosperrung gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein Gericht kann verbindlich entscheiden, ob die Bank zur Sperrung berechtigt war oder nicht, und gegebenenfalls die Freigabe des Kontos anordnen.
Kosten im Zusammenhang mit der Kontosperrung
Wenn sich herausstellt, dass eine Kontosperrung nachweislich und eindeutig ungerechtfertigt war und Ihnen dadurch Kosten für notwendige Maßnahmen zur Klärung oder zur Abwehr der Sperrung entstanden sind, könnte unter Umständen ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten gegen die Bank bestehen. Ob ein solcher Anspruch tatsächlich besteht, hängt jedoch immer von den genauen Umständen des Einzelfalls und der rechtlichen Bewertung ab. Eine pauschale Aussage hierzu ist nicht möglich.
Was muss ich beweisen, um von der Bank die Erstattung meiner Anwaltskosten zu erhalten?
Um von der Bank die Erstattung Ihrer Anwaltskosten verlangen zu können, müssen Sie als Kunde in der Regel mehrere Voraussetzungen nachweisen können. Die Beweislast liegt hier grundsätzlich bei Ihnen. Das bedeutet, Sie müssen die Umstände darlegen und beweisen, die Ihren Anspruch begründen.
Das Fehlverhalten der Bank (Pflichtverletzung)
Zuerst müssen Sie nachweisen, dass die Bank einen Fehler gemacht oder eine vertragliche Pflicht verletzt hat. Ein typisches Beispiel hierfür wäre eine Kontosperrung, die sich später als unberechtigt herausstellt, oder eine fehlerhafte Buchung, die nicht korrigiert wird. Sie müssen also konkret aufzeigen können, was genau die Bank nach Ihrer Auffassung falsch gemacht hat und warum dieses Handeln nicht korrekt war.
Die Verantwortlichkeit der Bank (Verschulden)
Es reicht nicht aus, dass nur ein Fehler passiert ist. Sie müssen in der Regel auch darlegen und beweisen, dass die Bank diesen Fehler zu vertreten hat. Juristisch spricht man hier von „Verschulden“. Das bedeutet meist, dass die Bank entweder vorsätzlich (absichtlich) oder fahrlässig (also unter Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt) gehandelt hat. Bei einer unberechtigten Kontosperrung könnte Fahrlässigkeit zum Beispiel vorliegen, wenn die Bank die Umstände nicht ausreichend geprüft hat, bevor sie die Sperrung veranlasste.
Die Anwaltskosten als notwendige Folge des Fehlverhaltens (Kausalität & Schaden)
Weiterhin müssen Sie beweisen, dass Ihnen durch das fehlerhafte und schuldhafte Verhalten der Bank ein Schaden entstanden ist – nämlich die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts. Entscheidend ist hier der direkte Zusammenhang (Kausalität): Die Einschaltung des Anwalts muss eine notwendige und direkte Folge des Fehlverhaltens der Bank gewesen sein. Hätten Sie den Anwalt auch ohne den Fehler der Bank beauftragen müssen, besteht dieser Zusammenhang nicht. Schließlich müssen Sie auch die Höhe der angefallenen Anwaltskosten nachweisen, üblicherweise durch Vorlage der Anwaltsrechnung.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Sie müssen darlegen und im Streitfall beweisen können, dass die Bank (1) einen Fehler gemacht hat, (2) diesen Fehler verschuldet hat und (3) Ihnen genau dadurch die nun geltend gemachten Anwaltskosten entstanden sind.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Geldwäschegesetz (GwG)
Das Geldwäschegesetz (GwG) ist ein deutsches Gesetz, das verhindern soll, dass illegal erwirtschaftetes Geld (z. B. aus Drogenhandel oder Korruption) in den legalen Finanzkreislauf gelangt. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen, insbesondere Banken, bei Verdacht auf Geldwäsche bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dazu gehört die Pflicht, ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen zu prüfen und gegebenenfalls an die zuständige Behörde, die Financial Intelligence Unit (FIU), zu melden (§ 43 GwG). Im vorliegenden Fall hat die Bank aufgrund der hohen, für das Konto untypischen Zahlungseingänge eine solche Meldung gemacht und sich dabei auf ihre Pflichten aus dem GwG berufen, was zur Kontosperrung führte.
Geldwäscheverdachtsmeldung
Eine Geldwäscheverdachtsmeldung ist eine formelle Mitteilung, die eine Bank oder ein anderes nach dem GwG verpflichtetes Unternehmen an die Financial Intelligence Unit (FIU) machen muss, wenn Tatsachen vorliegen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten (§ 43 GwG). Im Text hat die Bank eine solche Meldung wegen der hohen, unerwarteten Geldeingänge erstattet. Nach Abgabe einer solchen Meldung darf eine Transaktion oft vorübergehend nicht durchgeführt werden, bis die FIU oder die Staatsanwaltschaft zustimmt oder eine bestimmte Frist verstrichen ist (§ 46 GwG), was im konkreten Fall zur Kontosperre führte und den Kern des Problems bildete.
Vorgerichtliche Anwaltskosten
Vorgerichtliche Anwaltskosten sind Gebühren, die für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts entstehen, bevor eine Klage bei Gericht eingereicht wird. Sie fallen zum Beispiel an, wenn ein Anwalt beauftragt wird, die Gegenseite anzuschreiben (ein Aufforderungsschreiben zu verfassen), um einen Anspruch (wie hier die Freigabe des Kontos und Auszahlung des Geldes) außergerichtlich durchzusetzen. Im Text fordert die Klägerin diese Kosten von der Bank zurück, weil sie meint, die Bank habe die Notwendigkeit der anwaltlichen Beauftragung durch ihr Verhalten (die Weigerung, das Konto freizugeben) verursacht und müsse diesen Schaden ersetzen. Das OLG hat diesen Anspruch jedoch abgewiesen.
Beispiel: Wenn Ihr Nachbar Ihren Zaun beschädigt und Sie einen Anwalt beauftragen, ihm einen Brief zu schreiben mit der Aufforderung, die Reparaturkosten zu übernehmen, sind die Kosten für diesen anwaltlichen Brief vorgerichtliche Anwaltskosten.
Pflichtverletzung
Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn jemand eine rechtliche Pflicht missachtet, die ihm zum Beispiel aus einem Vertrag (wie dem Girovertrag zwischen Kunde und Bank) oder direkt aus dem Gesetz (wie allgemeine Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) erwächst. Eine solche Pflichtverletzung ist oft Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch (§ 280 Abs. 1 BGB). Im Fall prüfte das Gericht, ob die Bank durch die Kontosperrung nach der Geldwäscheverdachtsmeldung eine vertragliche Pflicht gegenüber der Klägerin verletzt hat. Das OLG verneinte dies letztlich, da die Bank vorrangigen gesetzlichen Pflichten aus dem GwG nachkam und daher nicht pflichtwidrig handelte.
Haftung
Haftung bedeutet im juristischen Sinne das Einstehenmüssen für einen entstandenen Schaden oder die Erfüllung einer Verbindlichkeit. Wer haftet, ist rechtlich verpflichtet, die negativen Folgen seines Handelns oder Unterlassens zu tragen, meist in Form von Schadensersatz in Geld. Die Haftung kann sich aus einem Vertrag, einer gesetzlichen Vorschrift (z. B. §. Das OLG hat diese Haftung der Bank verneint.
Schadensersatzanspruch
Ein Schadensersatzanspruch ist das Recht einer Person (Gläubiger), von einer anderen Person (Schuldner) Ersatz für einen erlittenen Schaden zu verlangen. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Schuldner eine Pflicht verletzt hat (z. B. aus einem Vertrag oder durch eine unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB) und dem Gläubiger dadurch ein bezifferbarer Nachteil (Schaden) entstanden ist. Im Text machte die Klägerin einen Schadensersatzanspruch geltend, um die ihr entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten von der Bank ersetzt zu bekommen; sie sah diese Kosten als Schaden an, der durch das (vermeintlich pflichtwidrige) Verhalten der Bank verursacht wurde. Das OLG wies diesen Anspruch ab, da es kein ersatzpflichtiges Verhalten (keine Pflichtverletzung) der Bank sah.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Geldwäschegesetz (GwG) / Meldepflicht nach § 43 GwG: Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, ungewöhnliche Transaktionen der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Die Bank muss Auffälligkeiten prüfen und melden, wenn der Verdacht besteht, dass Gelder aus illegalen Aktivitäten stammen könnten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bank meldete die hohen Geldeingänge an die FIU, da diese untypisch für das Konto der Klägerin waren und somit ein möglicher Geldwäscheverdacht bestand.
- § 675f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Zahlungsdiensterahmenvertrag: Diese Vorschrift regelt den Girovertrag zwischen Bank und Kunde und legt die Pflichten der Bank fest, Zahlungsaufträge des Kunden auszuführen und ihm den Zugriff auf sein Guthaben zu ermöglichen. Der Kunde hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, über sein Guthaben zu verfügen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat aufgrund des Girovertrages grundsätzlich das Recht, über das Guthaben auf ihrem Konto zu verfügen. Die Bank hat dieses Recht jedoch vorübergehend eingeschränkt.
- §§ 280, 286 BGB – Schadensersatz wegen Verzuges: Wenn eine Bank vertragliche Pflichten verletzt und dadurch dem Kunden ein Schaden entsteht, kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Verzugsschaden entsteht, wenn die Bank beispielsweise zu Unrecht die Auszahlung von Guthaben verzögert und der Kunde dadurch finanzielle Nachteile erleidet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin forderte Schadensersatz in Form von vorgerichtlichen Anwaltskosten, da sie argumentierte, die Bank habe zu Unrecht die Auszahlung des Guthabens verzögert und sie musste deshalb einen Anwalt einschalten.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Bankkunden zum Umgang mit (drohender) Kontosperrung wegen Geldwäscheverdachts und Anwaltskosten
Plötzlich kommen hohe oder ungewöhnliche Geldbeträge auf Ihr Konto, zum Beispiel aus einer Erbschaft oder einem Verkauf. Ihre Bank könnte misstrauisch werden und Fragen stellen oder sogar das Konto sperren. Dann stellt sich die Frage: Wer trägt die Kosten, wenn Sie sich frühzeitig anwaltliche Hilfe holen?
Hinweis: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Kanzlei. Jeder Einzelfall kann Besonderheiten aufweisen, die eine abweichende Einschätzung erfordern.
Tipp 1: Bank frühzeitig über hohe Geldeingänge informieren
Kündigen Sie Ihrer Bank größere oder ungewöhnliche Geldeingänge (z. B. aus Erbschaft, Schenkung, Immobilienverkauf) möglichst im Voraus an. Legen Sie idealerweise auch gleich Nachweise über die Herkunft der Gelder vor (z. B. Erbschein, Kaufvertrag). Auch wenn dies eine Meldung durch die Bank nicht immer verhindert, kann es die spätere Klärung erleichtern.
⚠️ ACHTUNG: Auch bei vorheriger Ankündigung ist die Bank gesetzlich verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu machen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ihre Information kann aber helfen, den Sachverhalt schneller aufzuklären.
Tipp 2: Kostenrisiko bei früher Anwaltshilfe beachten
Wenn die Bank aufgrund eines Geldwäscheverdachts eine Meldung macht und Sie daraufhin – noch bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde – einen Anwalt einschalten, müssen Sie damit rechnen, diese Anwaltskosten selbst tragen zu müssen. Laut einem Urteil des OLG Frankfurt (Az. 10 U 18/24) ist die Bank in einem solchen Fall nicht automatisch verpflichtet, Ihnen diese vorgerichtlichen Kosten zu erstatten, da sie mit der Meldung möglicherweise nur ihre gesetzliche Pflicht erfüllt hat.
⚠️ ACHTUNG: Dies bedeutet nicht, dass Sie auf anwaltliche Hilfe verzichten sollten, wenn Ihr Konto zu Unrecht gesperrt wird oder Probleme auftreten. Es bedeutet aber, dass Sie das Kostenrisiko für die vorgerichtliche Beauftragung selbst tragen könnten, auch wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt.
Tipp 3: Herkunft der Gelder lückenlos nachweisen können
Halten Sie alle Unterlagen bereit, die die legale Herkunft größerer Geldbeträge belegen. Dazu gehören beispielsweise Erbscheine, Schenkungsverträge, notarielle Kaufverträge, Gerichtsurteile oder detaillierte Rechnungen bei Selbstständigen. Je schneller und lückenloser Sie die Herkunft nachweisen können, desto eher lässt sich ein Verdacht ausräumen.
Tipp 4: Kooperieren, aber bei Sperrung Rechtsrat einholen
Wenn die Bank Fragen zur Herkunft von Geldern stellt, kooperieren Sie und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Sollte Ihr Konto dennoch gesperrt werden oder die Bank die Auszahlung verweigern, sollten Sie umgehend qualifizierten Rechtsrat einholen, um Ihre Rechte zu wahren und das weitere Vorgehen abzustimmen – auch unter Berücksichtigung des unter Tipp 2 genannten Kostenrisikos.
Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Der zentrale Fallstrick, der sich aus dem Urteil des OLG Frankfurt ergibt, ist das finanzielle Risiko für Bankkunden: Selbst wenn sich ein Geldwäscheverdacht als falsch herausstellt, können die Kosten für den Anwalt, der zur Klärung vor einem Prozess eingeschaltet wurde, beim Kunden verbleiben. Die Bank handelt mit einer Verdachtsmeldung unter Umständen nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten, was einen Kostenerstattungsanspruch des Kunden für diesen frühen Schritt ausschließen kann. Zudem kann eine solche Meldung und eine eventuelle Kontosperrung zu erheblichen Verzögerungen und Unannehmlichkeiten führen.
✅ Checkliste: Geldwäscheverdacht & Kontosperrung
- Bank über erwartete hohe oder ungewöhnliche Geldeingänge vorab informiert?
- Nachweise zur legalen Herkunft der Gelder (Verträge, Erbschein etc.) vorhanden und griffbereit?
- Bei Nachfragen der Bank kooperiert und Unterlagen vorgelegt?
- Bewusstsein für das Kostenrisiko bei Einschaltung eines Anwalts vor einem Gerichtsverfahren?
- Bei Kontosperrung oder Problemen: Zeitnah Rechtsberatung eingeholt?
Das vorliegende Urteil
OLG Frankfurt – Az.: 10 U 18/24 – Urteil vom 25.02.2025
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz