Am 01.07.2002 trat die vom Europäischen Parlament im Dezember 2001 verabschiedete Verordnung in Kraft, die eine deutliche Senkung der Bankgebühren im Geldverkehr in der „Euro-Zone“ vorschreibt.
Die Verordnung schreibt unter anderem vor:
· Die Gebühren für Abhebungen an Geldautomaten und für Kreditkartenzahlungen in Höhe von bis zu 12.500,00 Euro müssen ab dem 01.07.2002 im In- und Ausland identisch sein.
· Ab dem 01.07.2003 müssen die Gebühren für Überweisungen in Höhe von bis zu 12.500,00 Euro bei In- und Auslandsüberweisungen gleich sein.
· Bankkunden sind vorab über die Gebühren für In- und Auslandszahlungen zu informieren. Gebührenänderungen sind im Voraus mitzuteilen.
Ab dem 01.01.2006 erfasst die Verordnung dann auch Abhebungen an Geldautomaten, Kreditkartenzahlungen und Überweisungen bis zu einem Betrag von 50.000,00 Euro.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



