Am 01.07.2002 trat die vom Europäischen Parlament im Dezember 2001 verabschiedete Verordnung in Kraft, die eine deutliche Senkung der Bankgebühren im Geldverkehr in der „Euro-Zone“ vorschreibt.
Die Verordnung schreibt unter anderem vor:
· Die Gebühren für Abhebungen an Geldautomaten und für Kreditkartenzahlungen in Höhe von bis zu 12.500,00 Euro müssen ab dem 01.07.2002 im In- und Ausland identisch sein.
· Ab dem 01.07.2003 müssen die Gebühren für Überweisungen in Höhe von bis zu 12.500,00 Euro bei In- und Auslandsüberweisungen gleich sein.
· Bankkunden sind vorab über die Gebühren für In- und Auslandszahlungen zu informieren. Gebührenänderungen sind im Voraus mitzuteilen.
Ab dem 01.01.2006 erfasst die Verordnung dann auch Abhebungen an Geldautomaten, Kreditkartenzahlungen und Überweisungen bis zu einem Betrag von 50.000,00 Euro.