Skip to content

Beauftragung Sachverständiger – Nichtzahlung des gerichtlichen Auslagenvorschusses

AG Zeitz – Az.: 4 C 357/17 – Urteil vom 18.09.2018

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss: Der Streitwert beträgt € 574,40.

Tatbestand

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist unbegründet.

Die Klägerin hat nicht beweisen können, dass sie bei ihrer Kündigung auf unbestimmte Zeit daran gehindert war, die Leistungen des Studios in Anspruch zu nehmen.

Soweit die Klägerin sich insoweit auf Zeugen berufen hat, handelte es sich um ungeeignete Beweismittel. Es bedurfte vielmehr einer sachverständigen Begutachtung.

Den dafür erforderlichen Auslagenvorschuss hat die Klägerin binnen der ihr gesetzten Frist, die am 28.06.2018 ablief, nicht eingezahlt; feststellbar eingegangen war der Vorschuss nicht einmal bei Schluss der mündlichen Verhandlung.

Bei Anberaumung der mündlichen Verhandlung mit Verfügung vom 18.07.2018 war absehbar, dass die Verspätung so erheblich würde, dass schon zu diesem Zeitpunkt Klagrücknahme nahegelegt wurde. Nach der Rechtsprechung des BGH liegt eine Verzögerung i.S.v. § 379 S.2 ZPO (lediglich) dann nicht vor, wenn das Verfahren bei Durchführung der Beweisaufnahme nicht länger dauern würde, als es bei rechtzeitiger Einzahlung des Vorschusses gedauert hätte (NJW-RR 2011, 526, beck-online). Im vorliegenden Fall hätte bei fristgemäßer Einzahlung der von der Ärztekammer vorgeschlagene Sachverständige am 17.07.2018 ernannt und beauftragt werden können. Eine erheblich spätere Beauftragung führt durch die Dauer der Gutachtenerstattung zu einer längeren Dauer des Verfahrens. Würde der Sachverständige nun ernannt und beauftragt, würde das Verfahren weit mehr als einen Monat länger dauern.

Die Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91, 708 Nr.11, 713 ZPO.

Der Streitwertfestsetzung liegt der bezifferte Klageantrag zu 1. zugrunde; der Antrag zu 2. ist nicht streitwerterhöhend.

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos