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Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung – Anforderungen an Vertragsangaben

Wer seinen Immobilienkredit vorzeitig tilgen möchte, sieht sich oft mit einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung konfrontiert. Ein Ehepaar aus Konstanz wehrte sich jedoch erfolgreich gegen diese Forderung ihrer Bank, weil die Berechnung der Gebühr im Vertrag nicht klar genug erklärt war. Das Landgericht Konstanz hat nun entschieden: Die Bank muss die bereits gezahlte Summe in voller Höhe zurückzahlen.

Zum vorliegenden Urteil Az.: C 4 O 155/20 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Konstanz
  • Datum: 08.12.2020
  • Aktenzeichen: C 4 O 155/20
  • Rechtsbereiche: Verbraucherrecht, Bankrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Darlehensnehmer, die von der Bank die Rückzahlung einer geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung forderten.
  • Beklagte: Eine Bank, die von den Klägern eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt hatte und deren Klageabweisung beantragte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Kläger hatten einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag mit der beklagten Bank abgeschlossen. Nach vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens forderten die Kläger eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurück, da sie die Angaben zur Berechnung dieser Entschädigung im Vertrag als unzureichend ansahen.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die vertraglichen Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung klar und verständlich waren. Waren sie unzureichend, hatte die Bank keinen Anspruch auf die Entschädigung gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die beklagte Bank wurde verurteilt, den Klägern die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 8.233,32 € zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Eine weitergehende Klage der Kläger, die vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten betraf, wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung ohne Rechtsgrund erhalten hatte. Die Angaben im Darlehensvertrag zur Berechnung der Entschädigung waren unzureichend, da der Hinweis auf den maßgeblichen Zeitpunkt der frühestmöglichen ordentlichen Kündigung und die Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten fehlten.
  • Folgen: Die Bank muss die zu Unrecht erhaltene Vorfälligkeitsentschädigung an die Kläger zurückzahlen. Das Urteil verdeutlicht, dass Verbraucherdarlehensverträge sehr präzise Angaben zur Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen enthalten müssen, andernfalls entfällt der Anspruch der Bank.

Der Fall vor Gericht


Streit um die „Strafgebühr“: Wenn Banken bei früher Kredit-Rückzahlung leer ausgehen

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, schließt oft einen Darlehensvertrag mit einer Bank über viele Jahre ab. Doch was passiert, wenn man das Darlehen früher als geplant zurückzahlen möchte, weil man zum Beispiel geerbt oder die Immobilie verkauft hat? In solchen Fällen verlangen Banken häufig eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist eine Art Entschädigung für die Zinsen, die der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen. Doch was, wenn der Vertrag nicht genau erklärt, wie diese teils hohe Gebühr berechnet wird? Genau mit dieser Frage musste sich das Landgericht Konstanz beschäftigen.

Ein Immobilienkredit, eine frühe Rückzahlung und eine hohe Forderung

Darlehensvertrag: Unerwartete hohe Vorfälligkeitsentschädigung belastet Ehepaar.
Immobilienkredit-Schock: Paar konfrontiert mit hoher Vorfälligkeitsentschädigung durch komplexe Vertragsklausel. Unerwartete Forderungshöhe. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Im Jahr 2017 schloss ein Paar, die späteren Kläger, mit einer Bank, der späteren Beklagten, einen Darlehensvertrag zur Finanzierung ihrer Immobilie. Der Zinssatz war für zehn Jahre festgeschrieben. Einige Zeit später entschieden sich die Kläger, das Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Daraufhin forderte die Bank von ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 8.233,32 €. Die Kläger bezahlten diesen Betrag zunächst, forderten ihn aber später über ihre Anwälte zurück.

Wie kam es zu dieser Forderung? Im Darlehensvertrag war unter Ziffer 8 eine Klausel enthalten, die regelte, dass die Bank bei einer vorzeitigen Rückzahlung einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Die Berechnung sollte nach einer bestimmten Methode erfolgen, die der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, grundsätzlich erlaubt. Diese Methode vergleicht die Einnahmen, die die Bank mit dem Kredit gemacht hätte, mit den Einnahmen, die sie nun mit dem vorzeitig zurückgezahlten Geld am Kapitalmarkt erzielen kann. Die Differenz ist, vereinfacht gesagt, der Schaden der Bank.

Der Teufel im Detail: Was stand im Kleingedruckten?

Die Kläger waren der Meinung, die Bank hätte diese Gebühr gar nicht verlangen dürfen. Ihr Hauptargument war, dass die Informationen im Vertrag zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend und damit rechtlich unwirksam seien. Ein spezielles Verbraucherschutzgesetz, der § 502 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), schützt Darlehensnehmer nämlich genau vor solchen Situationen. Es besagt, dass eine Bank ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung verliert, wenn die Angaben zu deren Berechnung im Vertrag unzureichend sind.

Aber was genau fehlte den Klägern in ihrem Vertrag? Sie kritisierten zwei entscheidende Punkte: Erstens fehlte der Hinweis, dass die Entschädigung nicht für die gesamte Restlaufzeit des Darlehens berechnet werden darf, sondern nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Kläger den Vertrag ohnehin hätten kündigen können. Zweitens wurde nicht erwähnt, dass auch die vertraglich vereinbarten Sondertilgungsrechte bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen.

Was sind Sondertilgungsrechte?

Ein Sondertilgungsrecht ist das Recht des Darlehensnehmers, jedes Jahr einen bestimmten Betrag zusätzlich zur normalen Rate zurückzuzahlen, ohne dass dafür eine Gebühr anfällt. Im Vertrag der Kläger war ein solches Recht vereinbart: Sie hätten jedes Jahr bis zu 14.200 € extra tilgen können. Solche Rechte verringern den potenziellen Zinsschaden der Bank und müssen daher die Vorfälligkeitsentschädigung senken.

Die entscheidende Frage: Waren die Vertragsangaben „unzureichend“?

Das Gericht musste also klären: Waren die Informationen im Vertrag so mangelhaft, dass der Anspruch der Bank auf die Entschädigung komplett entfiel? Die Bank argumentierte, die Angaben seien ausreichend gewesen. Schließlich sei die Berechnungsmethode genannt und das Sondertilgungsrecht an anderer Stelle im Vertrag erwähnt worden. Doch das Gericht sah das anders.

Der Maßstab für die Bewertung ist die Perspektive eines „normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers“. Der Vertrag muss also für einen Laien verständlich sein, nicht nur für einen Bankexperten. Der Verbraucher muss die wesentlichen Parameter der Berechnung verstehen können, um eine Vorstellung davon zu bekommen, welche Kosten auf ihn zukommen könnten. Eine exakte finanzmathematische Formel wird nicht verlangt, aber die Grundzüge der Berechnung müssen klar sein.

Das Urteil des Gerichts: Die Bank muss das Geld zurückzahlen

Das Landgericht Konstanz entschied zugunsten der Kläger. Die Bank wurde verurteilt, die gezahlten 8.233,32 € samt Zinsen zurückzuzahlen. Das Gericht stellte fest, dass die Kläger diesen Betrag „ohne rechtlichen Grund“ gezahlt hatten. Dieser juristische Begriff aus § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches bedeutet vereinfacht: Wenn jemand Geld erhält, das ihm rechtlich gar nicht zusteht, muss er es zurückgeben. Da der Anspruch der Bank auf die Vorfälligkeitsentschädigung wegen der unzureichenden Vertragsangaben erloschen war, hatte sie das Geld zu Unrecht behalten.

Die Begründung: Warum klare Worte im Vertrag entscheidend sind

In seiner Begründung folgte das Gericht der Argumentation der Kläger. Die Angaben im Vertrag waren tatsächlich unzureichend. Warum?

Der Vertrag erweckte den Eindruck, die Entschädigung würde sich auf die gesamte Restlaufzeit des Darlehens beziehen. Es fehlte der entscheidende Hinweis, dass die Berechnung nur bis zum frühestmöglichen ordentlichen Kündigungszeitpunkt erfolgen darf. Nach dem Gesetz kann ein Darlehensnehmer einen Vertrag mit Zinsbindung nach zehn Jahren immer mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Dieser Zeitpunkt begrenzt den denkbaren Zinsschaden der Bank. Ohne diesen Hinweis könnte ein Verbraucher die Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung viel zu hoch einschätzen und sich davon abschrecken lassen.

Noch wichtiger war dem Gericht der fehlende Hinweis auf die Sondertilgungsrechte im Zusammenhang mit der Berechnung. Zwar stand im Vertrag an einer anderen Stelle, dass die Kläger pro Jahr 14.200 € sonder-tilgen durften. Es wurde aber nicht klargestellt, dass diese Möglichkeit bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung so behandelt werden muss, als hätten die Kläger sie jedes Jahr voll ausgenutzt. Dies hätte die Entschädigungssumme erheblich reduziert. Für einen Laien war dieser Zusammenhang nicht erkennbar.

Weitere Argumente der Bank zählten nicht

Die Bank hatte auch argumentiert, sie habe den Klägern ein sogenanntes ESIS-Merkblatt ausgehändigt, das weitere Informationen enthalte. Doch das Gericht wies dies zurück. Das Gesetz (§ 502 BGB) ist hier sehr streng und verlangt, dass die entscheidenden Angaben „im Vertrag“ selbst stehen müssen. Informationen in anderen Dokumenten können diesen Mangel nicht heilen.

Mussten die Kläger zahlen, obwohl sie es vielleicht nicht mussten?

Zuletzt prüfte das Gericht, ob die Kläger ihr Geld vielleicht deshalb nicht zurückfordern konnten, weil sie die Summe ja freiwillig gezahlt hatten. Hier gibt es eine Regelung im Gesetz (§ 814 BGB), die besagt: Wer eine Schuld bezahlt, obwohl er weiß, dass er dazu nicht verpflichtet ist, kann das Geld nicht zurückverlangen.

Aber was bedeutet „wissen“ in diesem Zusammenhang? Es reicht nicht, nur die Fakten zu kennen. Derjenige, der zahlt, muss aus den Fakten auch die richtige rechtliche Schlussfolgerung gezogen haben – also verstanden haben, dass er rechtlich nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Die Bank konnte nicht beweisen, dass die Kläger bei ihrer Zahlung über dieses juristische Verständnis verfügten. Daher stand ihnen die Rückforderung zu.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt: Banken müssen in Darlehensverträgen klar und verständlich erklären, wie sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen – andernfalls verlieren sie ihren Anspruch komplett und müssen bereits gezahlte Beträge zurückerstatten. Besonders wichtig ist, dass Sondertilgungsrechte und zeitliche Begrenzungen der Entschädigung deutlich im Zusammenhang mit der Berechnung erwähnt werden, nicht nur versteckt an anderen Stellen im Vertrag. Verbraucher, die bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können diese zurückfordern, wenn diese Informationen im Vertrag fehlen oder unzureichend sind. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz erheblich und zeigt, dass die Gerichte strenge Maßstäbe an die Transparenz von Banken anlegen.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung und warum verlangt eine Bank sie?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich, den Kreditnehmer an eine Bank zahlen müssen, wenn sie ein Darlehen mit einer fest vereinbarten Zinslaufzeit vorzeitig zurückzahlen möchten. Bei vielen Krediten, insbesondere bei Baufinanzierungen, wird ein Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum, die sogenannte Zinsbindungsfrist (zum Beispiel zehn oder fünfzehn Jahre), festgeschrieben. Wenn Sie nun Ihr Darlehen vor dem Ende dieser vereinbarten Zinsbindungsfrist ganz oder teilweise tilgen wollen, entsteht der Bank ein finanzieller Nachteil.

Warum verlangt eine Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Bank verlangt eine Vorfälligkeitsentschädigung, um die entgangenen Zinserträge auszugleichen, die sie bis zum regulären Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist von Ihnen erwartet hätte. Für die Bank ist die vertragliche Zinsvereinbarung über die gesamte Laufzeit eine feste Kalkulationsgrundlage für ihre Einnahmen.

Wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird, verliert die Bank diese kalkulierten Zinseinnahmen. Das nun freigewordene Geld muss die Bank neu anlegen. Dies geschieht oft zu einem geringeren Zinssatz, als den Sie ursprünglich gezahlt hätten, oder die Bank muss das Geld anderweitig refinanzieren. Die Vorfälligkeitsentschädigung dient dazu, diesen finanziellen Schaden der Bank auszugleichen. Es handelt sich dabei rechtlich um eine Form von Schadensersatz. Die Möglichkeit, eine solche Entschädigung zu verlangen, ist in Deutschland gesetzlich unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen, insbesondere bei Verbraucherdarlehensverträgen, die mit einem Grundpfandrecht wie einer Hypothek abgesichert sind. Die Bank hat somit ein berechtigtes Interesse daran, für den vorzeitigen Abbruch der Vereinbarung entschädigt zu werden.


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Wann kann eine Bank ihren Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung verlieren?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich, den Kreditnehmer an ihre Bank zahlen müssen, wenn sie einen Kredit mit fester Zinsbindung vor dem vereinbarten Laufzeitende zurückzahlen. Sie soll der Bank die Zinsen ersetzen, die ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen würden. Es gibt jedoch bestimmte gesetzlich geregelte Situationen, in denen eine Bank diesen Anspruch verlieren kann:

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag

Ein entscheidender Grund, warum der Anspruch einer Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung entfallen kann, ist eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag. Als Verbraucher haben Sie grundsätzlich das Recht, einen Kreditvertrag innerhalb einer bestimmten Frist (meist 14 Tage) zu widerrufen. Die Bank ist verpflichtet, Sie über dieses Widerrufsrecht klar und vollständig zu informieren.

Wenn diese Belehrung Mängel aufweist, wie beispielsweise unklare Formulierungen oder fehlende Pflichtangaben zum Widerrufsrecht, beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihren Kreditvertrag noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen können, selbst wenn die reguläre Frist längst abgelaufen wäre. Dieses Szenario wird auch oft als „Widerrufsjoker“ bezeichnet und betraf insbesondere viele Kreditverträge, die zwischen November 2002 und Juni 2014 abgeschlossen wurden. Wird ein solcher Vertrag erfolgreich widerrufen, wird er so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen. In diesem Fall hat die Bank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, und Sie müssen lediglich den offenen Kreditbetrag und die bis zum Widerruf tatsächlich angefallenen Zinsen zurückzahlen.

Fehlende oder unvollständige Pflichtangaben im Vertrag

Das Gesetz schreibt vor, welche Informationen ein Kreditvertrag zwingend enthalten muss, um für Verbraucher transparent und verständlich zu sein (beispielsweise nach § 492 BGB). Dazu gehören genaue Angaben zum effektiven Jahreszins, zum Nettodarlehensbetrag, zur Laufzeit des Kredits und zu den einzelnen Raten. Sind wichtige dieser gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben fehlerhaft, unvollständig oder fehlen sie ganz, kann dies dazu führen, dass der Vertrag nicht wie beabsichtigt gültig ist oder dass Ihnen als Kreditnehmer besondere Rechte zustehen. Unter solchen Umständen kann der Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung ebenfalls entfallen oder sich erheblich mindern.

Kündigung des Kredits durch die Bank selbst

Fordert die Bank den Kreditvertrag aus eigenem Antrieb zurück – zum Beispiel, weil der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist und die Bank deshalb den Vertrag fristlos kündigt – kann sie in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll die Bank für Zinsen entschädigen, die ihr entgehen, weil der Kreditnehmer den Vertrag vorzeitig beendet. Wenn jedoch die Bank selbst den Vertrag auflöst, entfällt dieser Entschädigungsgrund.

Gesetzlich vorgesehene Sonderkündigungsrechte des Kreditnehmers

In einigen speziellen Situationen hat der Kreditnehmer ein gesetzliches Recht zur vorzeitigen Kündigung, bei dem keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt:

  • Nach 10 Jahren fester Zinsbindung: Hat Ihr Darlehen eine feste Zinsbindung und wurde es vor über zehn Jahren vollständig ausgezahlt, können Sie als Verbraucher den Kreditvertrag nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
  • Kredite mit variablen Zinsen: Bei Darlehen mit variablen Zinssätzen, deren Zinsen also regelmäßig angepasst werden können, ist eine Kündigung in der Regel jederzeit mit einer Frist von drei Monaten möglich (§ 489 Abs. 2 BGB). Da die Bank hier von vornherein keine festen Zinseinnahmen kalkulieren konnte, fällt auch in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

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Welche genauen Informationen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung müssen in meinem Darlehensvertrag stehen?

Wenn Sie einen Darlehensvertrag vorzeitig beenden möchten, kann die Bank unter bestimmten Umständen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dies ist ein Ausgleich dafür, dass der Bank Zinserträge entgehen, die sie fest eingeplant hatte. Damit diese Forderung wirksam ist, muss Ihr Darlehensvertrag sehr genaue und verständliche Informationen zur Berechnung dieser Entschädigung enthalten.

Das „Rezept“ für die Berechnung im Vertrag

Ihr Darlehensvertrag sollte ein klares „Rezept“ dafür liefern, wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Es reicht nicht aus, nur allgemein zu erwähnen, dass eine solche Entschädigung fällig wird. Stattdessen müssen die einzelnen Schritte und Faktoren der Berechnung klar ersichtlich sein. Nur so können Sie als Darlehensnehmer selbst nachvollziehen und überprüfen, ob der verlangte Betrag korrekt ist.

Welche konkreten Angaben erforderlich sind

Ein Darlehensvertrag muss die wesentlichen Parameter und Rechenschritte für die Vorfälligkeitsentschädigung enthalten. Dazu gehören insbesondere:

  • Die Berechnungsmethode: Es muss genau beschrieben sein, wie die Bank den Betschädigung ermittelt. Dies umfasst, welche mathematischen Schritte unternommen werden.
  • Der zugrunde gelegte Referenzzinssatz: Die Bank muss angeben, welchen Zinssatz sie für die hypothetische Wiederanlage des vorzeitig zurückgezahlten Geldes ansetzt. Oft ist dies ein bestimmter Zinssatz für Pfandbriefe oder Staatsanleihen mit vergleichbarer Restlaufzeit. Die konkrete Bezugsgröße des Zinssatzes muss genannt werden.
  • Die Berücksichtigung von Kostenersparnissen: Der Vertrag muss verdeutlichen, wie die Kosten, die der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung erspart bleiben (z.B. Verwaltungskosten für das Darlehen), vom Entschädigungsbetrag abgezogen werden.
  • Die Behandlung weiterer Faktoren: Falls weitere Faktoren wie zum Beispiel Risikoaufschläge oder Bearbeitungsgebühren in die Berechnung einfließen, muss auch deren Berücksichtigung transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

Kurz gesagt: Die Angaben müssen so transparent und präzise sein, dass Sie als Laie die Berechnung gedanklich nachvollziehen und prüfen können. Fehlen solche entscheidenden Informationen oder sind sie unklar formuliert, kann dies dazu führen, dass die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Dies dient Ihrem Schutz als Verbraucher, um Sie vor unberechtigten oder willkürlichen Forderungen zu bewahren.


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Wie beeinflussen Sondertilgungsrechte die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung?

Wenn Sie ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchten, kann die Bank von Ihnen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Entschädigung soll den Zinsverlust ausgleichen, der der Bank dadurch entsteht, dass sie ihr Geld früher als erwartet zurückerhält und es eventuell nur zu einem niedrigeren Zinssatz neu anlegen kann. Die Berechnung dieser Entschädigung ist komplex und muss nach bestimmten Regeln erfolgen.

Ein entscheidender Faktor, der die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung erheblich beeinflussen kann, sind vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte. Sondertilgungsrechte sind die im Darlehensvertrag festgeschriebene Möglichkeit, während der Laufzeit des Darlehens zusätzliche Beträge über die regulären monatlichen Raten hinaus zu zahlen, ohne dafür eine gesonderte Gebühr oder Pönale zahlen zu müssen.

Die Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten bei der Berechnung

Für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist von großer Bedeutung, dass die Bank bei der Berechnung der Entschädigung so tun muss, als hätten Sie von allen Ihnen zustehenden Sondertilgungsrechten Gebrauch gemacht. Dies ist ein vom Bundesgerichtshof (BGH) festgelegtes Prinzip. Es wird also nicht berücksichtigt, ob Sie die Sondertilgungsrechte tatsächlich genutzt haben oder nicht. Vielmehr muss die Bank hypothetisch annehmen, dass Sie die Sondertilgungen bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrags maximal ausgeschöpft hätten.

Was bedeutet das konkret? Hätten Sie beispielsweise das Recht gehabt, jedes Jahr 5 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme als Sondertilgung zu leisten, muss die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung annehmen, dass diese Beträge auch tatsächlich geflossen wären. Dies führt dazu, dass der fiktive Restschuld-Betrag, auf dessen Grundlage die Zinsverluste der Bank berechnet werden, geringer ausfällt. Eine niedrigere Restschuld bedeutet entsprechend einen geringeren Zinsverlust für die Bank und damit eine niedrigere Vorfälligkeitsentschädigung für Sie als Darlehensnehmer.

Warum diese Regelung wichtig ist

Diese Regelung dient dem Schutz des Darlehensnehmers. Sie soll verhindern, dass die Bank eine zu hohe Entschädigung fordert, indem sie die dem Darlehensnehmer zustehenden Rechte ignoriert. Für Sie als Kreditnehmer ist es daher wichtig zu wissen, dass die im Darlehensvertrag vereinbarten Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung immer berücksichtigt werden müssen, um die Forderung der Bank zu mindern. Sollten Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen, ist es relevant, die Berechnung der Bank dahingehend zu prüfen, ob diese Annahme auch korrekt umgesetzt wurde.


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Was kann ich tun, wenn ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen soll oder bereits gezahlt habe und Bedenken habe?

Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen sollen oder bereits gezahlt haben und dabei Unsicherheiten oder Zweifel aufkommen, ist es verständlich, sich genauer zu informieren. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken verlangen können, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Sie dient dazu, den Zinsverlust auszugleichen, der der Bank dadurch entsteht, dass sie weniger Zinsen erhält, als ursprünglich im Darlehensvertrag vereinbart.

Wann könnten Bedenken bei einer Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt sein?

Bedenken können aus verschiedenen Gründen entstehen, die oft mit der Korrektheit der Berechnung oder der Zulässigkeit der Forderung zusammenhängen. Es gibt bestimmte Szenarien, in denen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglicherweise nicht oder in geringerer Höhe fällig ist:

  • Fehler in der Widerrufsbelehrung: Haben Sie ein Darlehen vor längerer Zeit abgeschlossen und die Bank hat Ihnen damals keine oder eine fehlerhafte Information über Ihr Widerrufsrecht gegeben, könnte das bedeuten, dass Ihr Widerrufsrecht nie erloschen ist. Man spricht hier vom sogenannten „ewigen Widerrufsrecht“. Wenn Sie Ihr Darlehen dann widerrufen, wird der Vertrag rückabgewickelt, und in der Regel entfällt eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Punkt ist oft eine zentrale Säule bei der Überprüfung.
  • Fehler in der Berechnung der Entschädigung: Die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist komplex und muss nach bestimmten Regeln erfolgen. Hierbei müssen Banken beispielsweise ersparte Verwaltungskosten oder das Recht auf Sondertilgungen berücksichtigen. Auch der Zinssatz, zu dem die Bank das zurückgezahlte Geld am Markt wieder anlegen kann, spielt eine Rolle. Wenn diese Faktoren nicht korrekt berücksichtigt wurden, kann die geforderte Summe zu hoch sein.
  • Gesetzliche Kündigungsrechte: Bei Immobiliendarlehen mit einem festen Zinssatz besteht unter bestimmten Umständen ein gesetzliches Kündigungsrecht. Haben Sie beispielsweise Ihr Darlehen nach Ablauf von zehn Jahren (seit der vollständigen Auszahlung des Darlehens) mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt, steht der Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Auch wenn die Bank das Darlehen gekündigt hat, weil Sie mit Zahlungen in Verzug waren, kann es sein, dass die Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht zulässig ist.

Erste Schritte bei Bedenken

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung haben, ist es hilfreich, die folgenden Punkte zu prüfen und Informationen zu sammeln:

  • Unterlagen sorgfältig prüfen: Sammeln Sie alle Dokumente, die mit Ihrem Darlehen und der Vorfälligkeitsentschädigung in Verbindung stehen. Dazu gehören der Darlehensvertrag, alle erhaltenen Widerrufsbelehrungen, das Schreiben mit der Forderung der Vorfälligkeitsentschädigung und die dazugehörige Berechnung.
  • Fokus auf die Widerrufsbelehrung: Schauen Sie sich genau an, wie Ihnen Ihr Widerrufsrecht erklärt wurde. Ist der Text klar und vollständig? Stimmt er mit den gesetzlichen Vorgaben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses überein? Bereits kleine Formfehler können hier eine große Wirkung haben.
  • Berechnung kritisch betrachten: Versuchen Sie zu verstehen, wie die Bank die Höhe der Entschädigung ermittelt hat. Werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge, wie ersparte Verwaltungskosten und bereits vereinbarte Sondertilgungsrechte, berücksichtigt?
  • Grund der vorzeitigen Beendigung: Klären Sie, warum das Darlehen vorzeitig beendet wurde. Haben Sie selbst gekündigt, oder hat die Bank das Darlehen beendet? Was war der genaue Anlass?

Für Sie bedeutet das: Durch eine gründliche Prüfung der Vertragsunterlagen und der Berechnungen können Sie eine Grundlage schaffen, um mögliche Unstimmigkeiten bei der Vorfälligkeitsentschädigung zu erkennen. Dies kann Ihnen helfen, die Situation besser einzuschätzen und herauszufinden, ob die Forderung der Bank berechtigt ist oder ob es Ansatzpunkte für eine Anfechtung gibt.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Zahlung, die Kreditnehmer leisten müssen, wenn sie einen Kredit mit fester Zinsbindung vorzeitig zurückzahlen. Sie soll die Bank für entgangene Zinseinnahmen entschädigen, weil das Darlehen früher endet als geplant. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich daraus, wie viel Geld der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung an Zinsen verloren geht, abzüglich der Zinsen, die sie durch die erneute Anlage des Geldes am Kapitalmarkt erzielen kann. Gesetzliche Grundlage für den Anspruch ist unter anderem § 502 BGB.

Beispiel: Wer einen Baukredit mit zehn Jahren Zinsfestschreibung nach fünf Jahren ablöst, muss der Bank oft eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, weil die Bank die für fünf weitere Jahre fest vereinbarten Zinsen nicht mehr bekommt.

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Sondertilgungsrechte

Sondertilgungsrechte sind vertraglich vereinbarte Befugnisse des Kreditnehmers, während der Laufzeit des Darlehens zusätzlich zu den regulären Raten extra Beträge zurückzuzahlen, ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Diese Rechte reduzieren die Restschuld und damit den Zinsverlust der Bank. Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss die Bank so tun, als hätte der Darlehensnehmer alle ihm zustehenden Sondertilgungen tatsächlich genutzt, auch wenn das nicht der Fall war.

Beispiel: Hat ein Kreditnehmer das Recht, jährlich bis zu 5.000 Euro außerplanmäßig zu zahlen, rechnet die Bank bei der Vorfälligkeitsentschädigung, als wären diese Sonderzahlungen jedes Jahr geleistet worden.

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Kündigungsrecht nach Ablauf der Zinsbindung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Dieses gesetzlich vorgesehene Recht erlaubt es Darlehensnehmern, nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist (meist zehn Jahre) den Kreditvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Dadurch begrenzt sich der Zeitraum, für den die Bank Zinsverluste geltend machen kann. Diese Kündigungsmöglichkeit schützt Verbraucher davor, unbillig lange an eine teure Finanzierung gebunden zu sein.

Beispiel: Nach zehn Jahren Zinsfestschreibung kann ein Hausbesitzer den Kredit mit einer halben Jahresfrist kündigen, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf.

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Anspruch ohne rechtlichen Grund (§ 812 BGB)

Ein Anspruch ohne rechtlichen Grund liegt vor, wenn jemand Geld oder einen Vorteil erhält, obwohl ihm dieser rechtlich nicht zusteht. Nach § 812 BGB muss der Empfänger das erhaltene Geld zurückgeben, wenn es keinen gültigen Grund für die Zahlung gibt. Im vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Bank das zu Unrecht erhaltene Geld aus der Vorfälligkeitsentschädigung erstatten muss, weil die vertraglichen Voraussetzungen für die Forderung nicht erfüllt waren.

Beispiel: Hat ein Kreditnehmer zu viel Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, weil die Vertragsinformationen unzureichend waren, muss die Bank diesen Betrag zurückerstatten.

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Unzureichende Vertragsangaben (§ 502 BGB)

§ 502 BGB schützt Verbraucher bei Verbraucherdarlehensverträgen, indem er sicherstellt, dass die Vertragsinformationen klar und vollständig sein müssen, insbesondere hinsichtlich der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Sind die Angaben unklar oder unvollständig – etwa wenn wesentliche Parameter der Berechnung fehlen – verliert die Bank ihren Anspruch auf die Entschädigung. Dies dient dem Verbraucherschutz, damit Kreditnehmer die Kosten transparent nachvollziehen können.

Beispiel: Fehlt im Vertrag der Hinweis, dass die Entschädigung nur bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt berechnet wird, können die Kreditnehmer die Zahlung zurückfordern.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 502 BGB: Diese Rechtsvorschrift dient dem Schutz von Verbrauchern bei Immobiliar-Darlehensverträgen. Sie bestimmt, dass eine Bank ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verliert, wenn die vertraglichen Informationen zu deren Berechnung unzureichend, unverständlich oder unvollständig sind. Ziel ist es, dem Darlehensnehmer eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Einschätzung der Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung zu geben. Dadurch sollen unangemessene oder nicht nachvollziehbare Forderungen der Bank verhindert werden.
    → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bank verlor ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung, da der Darlehensvertrag die für Verbraucher wichtigen Parameter zur Berechnung nicht klar und verständlich darlegte, was einen Mangel im Sinne dieser Vorschrift darstellte.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 812 BGB: Dieser Paragraph regelt das Recht auf Rückgabe einer Leistung, die ohne rechtlichen Grund erbracht wurde, auch bekannt als ungerechtfertigte Bereicherung. Wenn jemand etwas (z.B. Geld) erhält, das ihm nach dem Gesetz oder einem gültigen Vertrag nicht zusteht, muss er es zurückgeben. Dies dient dazu, ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen zu korrigieren und einen fairen Ausgleich herzustellen. Die Vorschrift stellt sicher, dass niemand auf Kosten eines anderen unverdient bereichert wird.
    → Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Anspruch der Bank auf die Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund der mangelhaften Vertragsangaben nach § 502 BGB entfiel, hatte sie das bereits gezahlte Geld der Kläger ohne rechtlichen Grund erhalten und musste es daher nach § 812 BGB zurückzahlen.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 489 BGB: Dieser Paragraph gewährt Darlehensnehmern bei festverzinslichen Immobiliar-Darlehensverträgen ein besonderes Kündigungsrecht. Nach Ablauf von zehn Jahren ab der vollständigen Auszahlung des Darlehens kann der Darlehensnehmer den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, selbst wenn eine längere Zinsbindungsfrist vereinbart wurde. Dieses Recht bietet Verbrauchern Flexibilität und begrenzt die maximale Dauer der Zinsbindung, für die sie verantwortlich sind. Es schützt vor übermäßig langen Verpflichtungen.
    → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bank versäumte es, im Darlehensvertrag darauf hinzuweisen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung maximal nur bis zu diesem gesetzlich vorgegebenen Kündigungszeitpunkt berechnet werden darf, was die Vertragsangaben unzureichend im Sinne von § 502 BGB machte.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 814 BGB: Diese Vorschrift ist eine wichtige Einschränkung des Rückforderungsanspruchs bei ungerechtfertigter Bereicherung. Sie besagt, dass jemand eine Leistung nicht zurückfordern kann, wenn er diese erbracht hat, obwohl er gleichzeitig wusste, dass er dazu rechtlich nicht verpflichtet war. Das maßgebliche „Wissen“ umfasst hierbei nicht nur die Kenntnis der Fakten, sondern auch die rechtliche Erkenntnis, dass keine Zahlungspflicht besteht. Die Regelung soll verhindern, dass eine Person, die bewusst eine nicht geschuldete Leistung erbringt, diese später grundlos zurückfordert.
    → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bank berief sich auf diese Vorschrift, um die Rückzahlung zu verweigern. Das Gericht wies dies zurück, da die Kläger bei ihrer Zahlung nicht das notwendige juristische Verständnis ihrer fehlenden Zahlungspflicht hatten, weshalb § 814 BGB der Rückforderung nicht entgegenstand.

Das vorliegende Urteil


LG Konstanz – Urteil vom 08.12.2020 – Az.: C 4 O 155/20


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