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Berufungsgericht muss Zeugen erneut vernehmen bei Zweifeln an Richtigkeit und Vollständigkeit

Fensterstreit eskaliert: Gericht hebt Schadensersatz-Urteil auf! Ein Bauherr und ein Fensterbauer liefern sich eine juristische Schlacht um Mängel und entgangene Mieteinnahmen. Der Bundesgerichtshof greift ein und sorgt für eine überraschende Wendung. Jetzt muss neu verhandelt werden!

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Streit dreht sich um die Vergütung für Verglasungsarbeiten nach der Kündigung eines Bauvertrags zwischen Klägerin und Beklagtem.
  • Der Beklagte hatte einen Rücktritt vom Vertrag erklärt und Schadensersatz wegen Mängeln und Verzugs geltend gemacht.
  • Die Klägerin forderte Vergütung für bereits erbrachte Werkleistungen, während der Beklagte Ersatz für entgangene Einnahmen und andere Schäden verlangte.
  • Das Landgericht wies die Klage ab und gab der Widerklage teilweise statt, was im Anschluss vom Berufungsgericht bestätigt wurde.
  • Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Revision der Klägerin teilweise zulässig ist, was das Berufungsurteil in Teilen aufhebt.
  • Das Gericht wies die Angelegenheit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück, insbesondere hinsichtlich der Kosten.
  • Es wurde ein Teilbetrag für entgangene Miete der Einliegerwohnung in die Entscheidung einbezogen.
  • Der Beschluss verdeutlicht, dass Revisionen in bestimmten Aspekten zulässig sein können, auch wenn sie in anderen abgewiesen werden.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die zukünftige Behandlung von Bauvertragsstreitigkeiten und deren Vergütungsfragen.
  • Der Fall zeigt, wie wichtig eine präzise Dokumentation und Fristenwahrung im Vertragsrecht sind.

Die Bedeutung der Zeugenvernehmung für gerechte Urteile im deutschen Rechtssystem

Die Richtigkeit und Vollständigkeit von Beweisen spielen eine zentrale Rolle im deutschen Rechtssystem. In einem Gerichtsverfahren obliegt es dem Gericht, die vorgelegten Beweise sorgfältig zu prüfen. Diese Beweisaufnahme beinhaltet unter anderem die Vernehmung von Zeugen, die entscheidend für die rechtliche Prüfung des Sachverhalts sein kann. Wenn während des Verfahrens Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Beweise aufkommen, kann dies weitreichende Folgen für das Urteil haben.

Das Berufungsgericht hat in solchen Fällen die wichtige Aufgabe, die Beweiswürdigung der unteren Instanz zu überprüfen. Sollte das Gericht im Appellationsverfahren feststellen, dass die Zeugenvernehmung unzureichend war oder wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt wurden, kann es erforderlich sein, die Zeugen erneut zu vernehmen. Die Zeugenpflicht stellt sicher, dass alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen, um eine fundierte juristische Entscheidung treffen zu können. Diese Mechanismen sind Teil des Verfahrensrechts, das das Ziel verfolgt, die Gerechtigkeit zu gewährleisten.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und die Bedeutung der Zeugenvernehmung im Kontext von Zweifeln an Beweisen verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Gerichtsentscheidung: Bauvertrag endet im Streit um Fenstereinbau

Beweiswürdigung und Zeugenvernehmung im Bauvertragsstreit
Das Berufungsgericht hebt ein Urteil auf und ordnet die erneute Vernehmung von Zeugen an, da die Beweiswürdigung der Vorinstanz fehlerhaft war und entscheidende Aspekte unberücksichtigt blieben. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Rechtsstreit zwischen einem Bauherrn und einem Fensterbauunternehmen beschäftigte kürzlich den Bundesgerichtshof (BGH). Im Zentrum stand ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau von Fenstern, der in einem komplizierten Rechtsstreit endete.

Hintergrund des Falls

Der Bauherr hatte vom Vertrag mit dem Fensterbauunternehmen zurücktreten und die bereits eingebauten Elemente entfernen lassen. Daraufhin kündigte das Unternehmen seinerseits den Vertrag, nachdem es den Bauherrn vergeblich zur weiteren Mitwirkung aufgefordert hatte.

In der Folge forderte das Unternehmen eine Vergütung von 99.670,39 Euro für die bereits erbrachten Leistungen. Der Bauherr hingegen verlangte Schadensersatz in Höhe von 120.540,83 Euro wegen Verzugs und Mängeln an den eingebauten Fenster- und Schiebetürenfronten.

Entscheidungen der Vorinstanzen

Das Landgericht wies die Klage des Unternehmens ab und gab der Widerklage des Bauherrn teilweise statt. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte im Wesentlichen dieses Urteil. Es verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von 46.144,88 Euro an den Bauherrn und traf eine Feststellung zur Schadensersatzpflicht.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH gab der Beschwerde des Unternehmens teilweise statt. Er hob das Urteil des Oberlandesgerichts in einem wichtigen Punkt auf: Die Verurteilung des Unternehmens zur Zahlung von 34.020 Euro für entgangene Miete einer Einliegerwohnung wurde aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Begründung des BGH

Der BGH beanstandete, dass das Oberlandesgericht die Aussage einer wichtigen Zeugin anders bewertet hatte als das Landgericht, ohne sie erneut zu vernehmen. Die Zeugin, die Mutter des Bauherrn, sollte die Einliegerwohnung mieten. Ihre Aussage war entscheidend für die Frage, ob ein ernsthafter Mietvertrag bestand.

Zudem kritisierte der BGH, dass das Oberlandesgericht neue Beweise berücksichtigt hatte, ohne der Gegenseite rechtliches Gehör zu gewähren. Es hatte sich auf Kontoauszüge gestützt, die erst spät im Verfahren vorgelegt wurden, ohne die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen.

Bedeutung für die Parteien

Für das Unternehmen bedeutet die Entscheidung, dass ein Teil des Schadensersatzes noch nicht endgültig feststeht. Das Oberlandesgericht muss nun erneut über die Frage der entgangenen Miete verhandeln und dabei die vom BGH festgestellten Verfahrensfehler vermeiden.

Der Bauherr muss dagegen damit rechnen, dass sein Schadensersatzanspruch möglicherweise geringer ausfällt als vom Oberlandesgericht zunächst festgestellt. Die endgültige Entscheidung über diesen Teil des Streits steht noch aus.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung des BGH unterstreicht die fundamentale Bedeutung des rechtlichen Gehörs und der sorgfältigen Beweiswürdigung in Zivilprozessen. Sie verdeutlicht, dass Berufungsgerichte bei abweichender Beweiswürdigung Zeugen erneut vernehmen müssen und neue Beweise nicht ohne Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung berücksichtigen dürfen. Dies stärkt die Verfahrensrechte der Parteien und sichert eine faire Entscheidungsfindung.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in einen Rechtsstreit verwickelt sind, unterstreicht dieses Urteil die Wichtigkeit Ihrer Verfahrensrechte. Es zeigt, dass Gerichte sehr sorgfältig mit Beweisen und Zeugenaussagen umgehen müssen. Selbst wenn ein Gericht zu Ihren Ungunsten entscheidet, haben Sie die Möglichkeit, dies überprüfen zu lassen. Besonders wichtig: Werden neue Beweise eingebracht, haben Sie das Recht, dazu Stellung zu nehmen. Dies kann den Ausgang Ihres Verfahrens entscheidend beeinflussen und möglicherweise zu einer Neubewertung Ihres Falls führen. Bleiben Sie also aufmerksam und bestehen Sie auf Ihren Rechten im Prozess.


Weiterführende Informationen

In unserem FAQ-Bereich finden Sie wertvolle Informationen zu häufigen Fragen rund um den Bauvertragsstreit. Besonders wichtig sind die Aspekte der Beweiswürdigung und Zeugenvernehmung, die entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens sein können. Ob Sie sich über rechtliche Grundlagen oder praktische Tipps informieren möchten, hier erhalten Sie klare Antworten und praktische Einblicke, um Ihre Situation besser zu verstehen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Was versteht man unter Beweiswürdigung in einem Bauvertragsstreit?

Die Beweiswürdigung in einem Bauvertragsstreit ist ein zentraler Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens, bei dem das Gericht alle vorliegenden Beweise sorgfältig prüft und bewertet, um zu einer Entscheidung zu gelangen.

Grundlagen der Beweiswürdigung

Im Zivilprozess, zu dem auch Bauvertragsstreitigkeiten gehören, gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Das bedeutet, dass der Richter nach seiner freien Überzeugung entscheidet, ob er eine Tatsache für wahr oder nicht wahr erachtet. Dabei ist er nicht an feste Beweisregeln gebunden, sondern muss alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.

Beweismittel im Bauvertragsstreit

In Bauvertragsstreitigkeiten kommen typischerweise folgende Beweismittel zum Einsatz:

  • Sachverständigengutachten
  • Zeugenaussagen (z.B. von Bauarbeitern oder Nachbarn)
  • Urkunden (wie Verträge, Rechnungen, Bautagebücher)
  • Augenscheinsobjekte (etwa Fotos oder Videos der Baustelle)
  • Parteivernehmungen

Das Gericht muss all diese Beweise sorgfältig prüfen und gegeneinander abwägen.

Besonderheiten bei Baustreitigkeiten

Bei Bauvertragsstreitigkeiten spielt die Beweiswürdigung eine besonders wichtige Rolle, da oft komplexe technische Fragen zu klären sind. Häufig stehen sich widersprechende Aussagen von Bauherren und Bauunternehmern gegenüber. In solchen Fällen kommt Sachverständigengutachten eine große Bedeutung zu. Das Gericht muss diese Gutachten kritisch würdigen und prüfen, ob sie schlüssig und nachvollziehbar sind.

Grenzen der Beweiswürdigung

Obwohl das Gericht in der Beweiswürdigung frei ist, gibt es wichtige Grenzen zu beachten:

  • Die Beweiswürdigung muss logisch nachvollziehbar sein und darf keine Widersprüche enthalten.
  • Allgemeine Erfahrungssätze und naturwissenschaftliche Erkenntnisse müssen berücksichtigt werden.
  • Das Gericht muss alle erhobenen Beweise berücksichtigen und darf sich nicht auf einzelne beschränken.

Wenn Sie in einen Bauvertragsstreit verwickelt sind, ist es wichtig zu verstehen, dass das Gericht alle vorgebrachten Beweise sorgfältig prüfen wird. Achten Sie daher darauf, Ihre Position durch stichhaltige Beweise zu untermauern und bereiten Sie sich darauf vor, diese überzeugend zu präsentieren.


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Warum ist die erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren wichtig?

Die erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren ist von großer Bedeutung für die Wahrheitsfindung und die Gewährleistung eines fairen Prozesses. Sie dient dazu, dem Berufungsgericht einen unmittelbaren persönlichen Eindruck vom Zeugen zu vermitteln, wenn es dessen Aussage anders würdigen möchte als das Gericht der ersten Instanz.

Rechtliche Grundlage und Ermessensspielraum

Gemäß § 398 Abs. 1 ZPO steht die wiederholte Vernehmung eines Zeugen grundsätzlich im Ermessen des Berufungsgerichts. Diesem Ermessen sind jedoch Grenzen gesetzt. Wenn Sie sich als Partei in einem Berufungsverfahren befinden, sollten Sie wissen, dass das Berufungsgericht verpflichtet ist, einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals zu vernehmen, wenn es dessen Aussage anders würdigen will als die Vorinstanz.

Bedeutung für die Glaubwürdigkeitsbeurteilung

Die erneute Zeugenvernehmung ist besonders wichtig, wenn es um die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen geht. Stellen Sie sich vor, das Gericht der ersten Instanz hat einen Zeugen als unglaubwürdig eingestuft. Wenn nun das Berufungsgericht zu einer anderen Einschätzung kommen möchte, muss es sich selbst einen persönlichen Eindruck vom Zeugen verschaffen. Dies betrifft Aspekte wie die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen.

Sicherung des rechtlichen Gehörs

Die erneute Zeugenvernehmung dient auch der Sicherung des rechtlichen Gehörs der Parteien. Wenn das Berufungsgericht eine Zeugenaussage anders verstehen oder würdigen möchte als die Vorinstanz, ohne den Zeugen erneut zu vernehmen, könnte dies das Recht der benachteiligten Partei auf rechtliches Gehör verletzen.

Ausnahmen von der Pflicht zur erneuten Vernehmung

Es gibt jedoch Situationen, in denen eine erneute Vernehmung unterbleiben kann. Dies ist der Fall, wenn sich das Berufungsgericht auf Umstände stützt, die weder die Glaubwürdigkeit des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen. Wenn Sie als Partei in einem Berufungsverfahren mit einer solchen Situation konfrontiert sind, sollten Sie genau prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die erneute Vernehmung tatsächlich vorliegen.

Die erneute Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren ist somit ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung einer gerechten und fundierten Entscheidungsfindung. Sie ermöglicht es dem Berufungsgericht, eine eigenständige und umfassende Beweiswürdigung vorzunehmen und trägt damit wesentlich zur Qualität und Akzeptanz der Rechtsprechung bei.


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Welche Pflichten hat ein Gericht bei der Verwertung neuer Beweise im Berufungsverfahren?

Das Berufungsgericht hat bei der Verwertung neuer Beweise im Berufungsverfahren besondere Pflichten zu beachten:

Prüfung der Zulässigkeit neuer Beweise

Neue Beweise sind im Berufungsverfahren nur eingeschränkt zulässig. Das Gericht muss zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen nach § 531 Abs. 2 ZPO erfüllt sind. Neue Beweise können zugelassen werden, wenn:

  • sie einen Aspekt betreffen, den das erstinstanzliche Gericht übersehen oder für unerheblich gehalten hat
  • sie aufgrund eines Verfahrensmangels in erster Instanz nicht geltend gemacht wurden
  • sie ohne Verschulden der Partei in erster Instanz nicht vorgebracht wurden

Berücksichtigung bei Zweifeln an erstinstanzlichen Feststellungen

Wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen begründen, muss das Berufungsgericht eine erneute Beweisaufnahme durchführen. Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht die Beweise anders würdigen möchte als das erstinstanzliche Gericht.

Pflicht zur erneuten Zeugenvernehmung

Bei abweichender Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen ist das Berufungsgericht verpflichtet, diesen erneut zu vernehmen. Wenn Sie als Partei also feststellen, dass das Berufungsgericht die Aussage eines Zeugen anders einschätzt als das erstinstanzliche Gericht, können Sie auf eine erneute Vernehmung bestehen.

Beachtung des rechtlichen Gehörs

Das Berufungsgericht muss sicherstellen, dass beide Parteien Gelegenheit haben, sich zu neuen Beweisen zu äußern. Wird ein neuer Beweis zugelassen, müssen Sie als Partei die Möglichkeit erhalten, dazu Stellung zu nehmen.

Begründungspflicht bei Ablehnung neuer Beweise

Lehnt das Berufungsgericht die Erhebung neuer Beweise ab, muss es diese Entscheidung nachvollziehbar begründen. Fehlt eine ausreichende Begründung, kann dies einen Verfahrensfehler darstellen und Grundlage für eine Revision sein.

Berücksichtigung des Beweismaßes

Das Berufungsgericht darf die Beweisaufnahme nicht vorschnell beenden. Auch wenn es nach einem Teil der Beweise bereits überzeugt ist, muss es gegenbeweislich angebotene Beweismittel noch erheben. Eine vorzeitige Beendigung der Beweisaufnahme kann eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung darstellen.

Durch diese Pflichten soll sichergestellt werden, dass das Berufungsverfahren trotz seiner Beschränkungen als zweite Tatsacheninstanz zu einer richtigen und überzeugenden Entscheidung führt. Wenn Sie an einem Berufungsverfahren beteiligt sind, achten Sie darauf, dass das Gericht diese Pflichten einhält, um Ihre Rechte zu wahren.


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Welche Auswirkungen hat eine unvollständige Beweiswürdigung auf das Urteil eines Gerichts?

Eine unvollständige Beweiswürdigung kann erhebliche Auswirkungen auf das Urteil eines Gerichts haben und sogar zur Aufhebung des Urteils führen.

Rechtliche Grundlagen

Nach § 286 ZPO muss das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten ist. Eine unvollständige Beweiswürdigung verstößt gegen diesen Grundsatz.

Konsequenzen für das Urteil

Wenn das Gericht in seinem Urteil nicht alle relevanten Beweise berücksichtigt oder wichtige Aspekte außer Acht lässt, kann dies zu einer fehlerhaften Tatsachenfeststellung führen. Dies wiederum kann die Grundlage für eine falsche rechtliche Bewertung und somit ein unrichtiges Urteil sein.

In der Berufungsinstanz kann eine unvollständige Beweiswürdigung dazu führen, dass das Berufungsgericht die Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts nicht übernehmen kann. Stattdessen muss es möglicherweise die Beweisaufnahme wiederholen oder ergänzen.

Anfechtbarkeit des Urteils

Stellen Sie sich vor, Sie sind in einem Rechtsstreit unterlegen und vermuten, dass das Gericht nicht alle Beweise angemessen gewürdigt hat. In diesem Fall können Sie das Urteil mit der Berufung oder Revision anfechten. Sie müssen dann darlegen, warum die Beweiswürdigung unvollständig oder fehlerhaft war und welche konkreten Zweifel sich daraus an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der getroffenen Feststellungen ergeben.

Neuverhandlung oder Zurückverweisung

Erkennt das Rechtsmittelgericht die Unvollständigkeit der Beweiswürdigung an, hat dies weitreichende Folgen:

  • Es kann die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückverweisen.
  • Alternativ kann es selbst in die Beweisaufnahme eintreten und eine neue, vollständige Beweiswürdigung vornehmen.

In beiden Fällen bedeutet dies für Sie als Prozesspartei, dass Ihr Fall nochmals verhandelt wird und Sie eine neue Chance erhalten, Ihre Sichtweise darzulegen und zu belegen.


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Was bedeutet rechtliches Gehör im Kontext eines Bauvertragsstreits?

Das rechtliche Gehör ist ein fundamentales Prinzip des Rechtsstaats, das auch in Bauvertragsstreitigkeiten eine zentrale Rolle spielt. Es gewährleistet, dass alle Parteien in einem gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit haben, ihre Sichtweise darzulegen und auf die Argumente der Gegenseite zu reagieren.

Bedeutung für die Beteiligten

Wenn Sie als Bauherr oder Bauunternehmer in einen Rechtsstreit verwickelt sind, garantiert Ihnen das rechtliche Gehör, dass Sie Ihre Argumente, Beweise und Stellungnahmen vor Gericht einbringen können. Dies umfasst das Recht, sich zu allen relevanten Tatsachen und rechtlichen Aspekten des Falls zu äußern.

Konkrete Ausprägungen

Im Rahmen eines Bauvertragsstreits kann sich das rechtliche Gehör wie folgt manifestieren:

  • Sie haben die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen einzureichen, in denen Sie Ihre Position darlegen.
  • Das Gericht muss Ihnen die Gelegenheit geben, auf Vorwürfe oder neue Tatsachenbehauptungen der Gegenseite zu reagieren.
  • Bei einer mündlichen Verhandlung können Sie Ihre Argumente persönlich vortragen und auf Fragen des Gerichts antworten.
  • Sie dürfen Beweisanträge stellen, um Ihre Sichtweise zu untermauern, z.B. durch Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten.

Pflichten des Gerichts

Das Gericht ist verpflichtet, Ihr Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Es muss sich in der Urteilsbegründung mit Ihren wesentlichen Argumenten auseinandersetzen.

Konsequenzen bei Verletzung

Sollte Ihr Recht auf rechtliches Gehör verletzt werden, etwa indem das Gericht einen wichtigen Beweisantrag ohne Begründung ablehnt, kann dies zur Aufhebung des Urteils im Rechtsmittelverfahren führen.

Bedeutung für den Verfahrensablauf

Das rechtliche Gehör strukturiert den Prozess und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen in die Entscheidungsfindung einfließen. Es trägt dazu bei, dass Bauvertragsstreitigkeiten fair und unter Berücksichtigung aller Aspekte entschieden werden.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Beweisaufnahme: Dies ist der Prozess, in dem ein Gericht alle relevanten Informationen und Beweise sammelt, die für die Entscheidung eines Rechtsstreits notwendig sind. Dazu gehört das Befragen von Zeugen und das Vorlegen von Dokumenten. Ein Beispiel wäre, wenn ein Zeuge in einem Bauprozess aussagt, dass die Fenster nicht ordnungsgemäß eingebaut wurden. Die Qualität der Beweisaufnahme ist entscheidend, da Fehlinterpretationen dazu führen können, dass ein Urteil nicht rechtmäßig ist.
  • Zeugenvernehmung: Dies bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Zeuge vor Gericht befragt wird, um seine Aussagen zu einem spezifischen Sachverhalt zu hören. Die Zeugenvernehmung ist besonders wichtig, da sie dem Gericht helfen kann, den Sachverhalt besser zu verstehen und die Glaubwürdigkeit der Aussagen zu beurteilen. Ein Gericht könnte beispielsweise einen Nachbarn als Zeugen rufen, um zu bestätigen, dass die Fenster in der fraglichen Zeit defekt waren.
  • ernsthafter Mietvertrag: Dies ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einem Vermieter und einem Mieter, in dem beide Parteien ihre Rechte und Pflichten festhalten. Ein ernsthafter Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, die Wohnung instand zu halten, und den Mieter, die Miete pünktlich zu zahlen. Im Kontext des Textes spielt die Frage, ob ein solcher Vertrag bestand, eine zentrale Rolle, da sie Auswirkungen auf die Forderung des Bauherrn hat.
  • Verfahrensrechte: Dies sind die Rechte, die jeder Partei in einem Gerichtsverfahren zustehen, um sicherzustellen, dass das Verfahren fair und transparent abläuft. Dazu gehört das Recht auf rechtliches Gehör, also die Möglichkeit, zu den ihm vorgelegten Beweisen Stellung zu nehmen. Ein Beispiel für ein Verfahrensrecht ist das Recht, neu eingereichte Beweise anzufechten, bevor das Gericht eine Entscheidung trifft.
  • Beweiswürdigung: Hierbei handelt es sich um die Bewertung der Beweise, die einem Gericht vorgelegt werden. Das Gericht muss entscheiden, ob die Beweise glaubwürdig sind und inwieweit sie die vorgetragenen Ansprüche unterstützen. Ein Beispiel: Wenn zwei verschiedene Zeugen unterschiedliche Aussagen über die Qualität der Fenster machen, muss das Gericht abwägen, wem es mehr Glauben schenkt.
  • Schadensersatz: Dies ist der Ausgleich für einen Schaden, der jemandem durch eine Pflichtverletzung oder einen Rechtsverstoß entstanden ist. Wenn jemand beispielsweise durch mangelhafte Arbeiten an einem Bauprojekt finanzielle Einbußen erleidet, kann er Schadensersatz fordern. Ein praktisches Beispiel wäre, dass der Bauherr die entgangenen Mieteinnahmen zurückfordert, weil die Fenster nicht rechtzeitig eingebaut wurden.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 544 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph regelt die Zulassung der Revision und das Verfahren bei Nichtzulassung der Revision. Insbesondere ermöglicht er es, dass eine Entscheidung eines unteren Gerichts auf ihre rechtliche Überprüfung durch das nächsthöhere Gericht angefochten werden kann. Im vorliegenden Fall wird die Beschwerde der Klägerin teilweise stattgegeben, was bedeutet, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts in Bezug auf einen Teil der Ansprüche überprüft und die Sache zurückverwiesen wird.
  • § 280 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Hier geht es um die Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzungen aus einem Schuldverhältnis. Ansprüche auf Schadensersatz können entstehen, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Dies steht im Zusammenhang mit dem vorliegenden Fall, da der Beklagte Schadensersatz für den Verzug der Klägerin bei der Lieferung und Montage der Fenster und Türen geltend macht.
  • § 631 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph befasst sich mit dem Werkvertrag und regelt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Leistungserbringung und die Vergütung des Auftraggebers. Die Klägerin verlangt auf Grundlage eines Werkvertrags Vergütung für die durchgeführten Verglasungsarbeiten, was direkt in den gesetzlichen Rahmen eines Werkvertrags fällt.
  • § 323 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): In diesem Paragraphen wird das Rücktrittsrecht des Gläubigers bei nicht erfüllten Leistungen behandelt. Der Beklagte hat vom Bauvertrag zurückgetreten, was die rechtlichen Grundlagen für seine Widerklage und die Forderung nach Schadensersatz beeinflusst. Die Legalität dieses Rücktritts ist entscheidend für die Ansprüche beider Parteien.
  • § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt den Schadensersatz und die Art und Weise, wie zu ersetzen ist. Bei der Widerklage des Beklagten wird Schadensersatz eingefordert, wozu auch die entgangenen Einnahmen aus der Vermietung der Einliegerwohnung zählen. Der Zusammenhang zwischen den mangelhaften Leistungen der Klägerin und den finanziellen Verlusten des Beklagten ist zentral für die Entscheidung über den Schadensersatzanspruch.

Das vorliegende Urteil

BGH – Az.: VII ZR 229/23 – Beschluss vom 24.07.2024


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