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Beseitigungsanspruch bei Wurzelüberwuchs vom Nachbargrundstück

Ein wuchernder Eschenbaum sorgt für dicke Luft zwischen Nachbarn: Weil die Wurzeln seines Baumes den Zaun und den Rasen des Nachbarn beschädigten, muss ein Mann nun zur Säge greifen. Das Landgericht Augsburg bestätigte ein Urteil, das ihn zur Beseitigung der Wurzeln verpflichtet – egal, ob der Baum das überlebt oder nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Augsburg
  • Datum: 26.09.2023
  • Aktenzeichen: 044 S 2011/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Beseitigungsanspruch

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer eines Grundstücks, die durch das Wurzelwerk einer Esche auf dem Nachbargrundstück in der Nutzung ihres Grundstücks beeinträchtigt werden.
  • Beklagter: Eigentümer des Nachbargrundstücks, auf dessen Grundstück die Esche steht.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Kläger verlangen die Beseitigung des Wurzelwerks einer Esche, das von dem Nachbargrundstück aus ihr eigenes Grundstück beeinträchtigt, indem es die Erdoberfläche durchbricht und die Nutzung der betroffenen Fläche einschränkt. Der Fall wurde in erster Instanz am Amtsgericht Landsberg am Lech entschieden, es ging in Berufung vor das Landgericht Augsburg.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob die Wurzeln der Esche von dem Beklagten entfernt werden müssen, obwohl dadurch möglicherweise der Baum abstirbt oder seine Standsicherheit beeinträchtigt wird.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Kammer des Landgerichts Augsburg beabsichtigt, die Berufung zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat und keine zusätzliche mündliche Verhandlung für notwendig erachtet wird.
  • Begründung: Die Berufung wurde abgelehnt, da die Begründung des Amtsgerichts hinsichtlich der erheblichen Beeinträchtigung durch das Wurzelwerk zutreffend und nachvollziehbar ist. Die Fortführung einer intakten Grundstückseinfriedung ist von wesentlichem Interesse für die Kläger, und der Beklagte hat die Beeinträchtigung zu beseitigen. Die mögliche Schädigung des Baumes ist für die Entscheidung unerheblich.
  • Folgen: Der Beklagte wird ermutigt, die Berufung zurückzunehmen, um die Verfahrenskosten zu reduzieren. Die Gerichtsgebühren würden sich bei einer Rücknahme der Berufung vermindern.

Nachbarrecht im Fokus: Wurzelüberwuchs führt zu rechtlichen Auseinandersetzungen

Beim Zusammenleben mit Nachbarn können zahlreiche Konflikte auftreten, insbesondere wenn es um das Nachbarrecht und die Nutzung von Grundstücken geht. Ein häufiges Problem ist der Wurzelüberwuchs von Bäumen, der nicht nur das eigene Grundstück beeinträchtigen kann, sondern auch zu einem Eingriff in das Eigentum des Nachbarn führt. In solchen Fällen kann unter bestimmten Umständen ein Beseitigungsanspruch geltend gemacht werden, um die Wurzeln zu entfernen und Schäden zu verhindern.

Die rechtlichen Grundlagen zum Thema Wurzelüberwuchs sind oft komplex und betreffen sowohl das Nachbarschaftsrecht als auch den Eigentumsschutz. Betroffene Eigentümer haben häufig das Bedürfnis, ihre Grundstücksnutzung zu sichern und eventuell Schadenersatz zu fordern. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die rechtlichen Schritte und Ansprüche im Zusammenhang mit Wurzelüberwuchs beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Wurzelstreit vor Gericht: Eschenbaum beschädigt Nachbargrundstück

Beseitigungsanspruch wegen Wurzelüberwuchs

Ein Grundstückseigentümer hat erfolgreich gegen seinen Nachbarn geklagt, dessen Eschenbaum durch eindringende Wurzeln erhebliche Schäden verursachte. Das Amtsgericht Landsberg am Lech gab der Klage statt und verpflichtete den Beklagten zur Beseitigung der überwachsenden Wurzeln. Diese Entscheidung wurde nun vom Landgericht Augsburg bestätigt.

Massive Beeinträchtigung durch Wurzelwachstum nachgewiesen

Die Wurzeln der Esche hatten sich weit in das Nachbargrundstück ausgebreitet und verursachten dort erhebliche Beeinträchtigungen. Besonders gravierend war der Schaden an der Grundstückseinfriedung – der Zaun wurde durch das Wurzelwerk stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Wurzeln drangen zudem bis in die Rasenfläche hinter den Pflanzensteinen vor und beeinträchtigten einen nicht unerheblichen Bereich des Grundstücks.

Rechtliche Grundlagen der Beseitigungspflicht

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf § 1004 Abs. 1 BGB, der Grundstückseigentümern einen Beseitigungsanspruch gegen Störende Einwirkungen von Nachbargrundstücken gewährt. Dabei stellte das Landgericht klar, dass es für den Beseitigungsanspruch unerheblich sei, ob die Esche nach der Wurzelentfernung noch standsicher bleibe oder möglicherweise absterbe. Diese Rechtsauffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Berufung ohne Erfolgsaussicht

Der Beklagte hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt und argumentierte unter anderem, dass sich die Wurzeln hauptsächlich im Bereich zwischen der Hecke und dem Zaun befänden. Dieser Bereich sei für die Kläger optisch und nutzungstechnisch von geringer Bedeutung. Das Landgericht folgte dieser Argumentation nicht und verwies auf die fortbestehende erhebliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks. Die Kammer sah die Berufung als offensichtlich aussichtslos an und empfahl dem Beklagten aus Kostengründen die Rücknahme des Rechtsmittels.

Umfassender Schutz des Grundeigentums bestätigt

Mit dieser Entscheidung bekräftigt das Gericht den weitreichenden Schutz von Grundstückseigentümern vor störenden Einwirkungen durch Bäume von Nachbargrundstücken. Die Richter betonten das wesentliche Interesse der Kläger an einer intakten Einfriedung ihres Grundstücks. Die Tatsache, dass die Wurzeln teilweise in weniger genutzten Bereichen des Grundstücks wuchsen, minderte nicht den Anspruch auf Beseitigung der Störung.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Position von Grundstückseigentümern bei Beeinträchtigungen durch Baumwurzeln von Nachbargrundstücken. Die Richter stellen klar, dass ein Beseitigungsanspruch besteht, wenn Wurzeln die Grundstücksnutzung erheblich einschränken oder Schäden verursachen – unabhängig davon, ob der verursachende Baum durch die Wurzelentfernung gefährdet wird. Entscheidend ist allein das Ausmaß der Beeinträchtigung, wobei auch Schäden an Einfriedungen als erheblich eingestuft werden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Wurzeln eines Nachbarbaums in Ihr Grundstück eindringen und dabei Schäden verursachen oder die Nutzung beeinträchtigen, können Sie deren Beseitigung verlangen – auch wenn der Baum dadurch möglicherweise Schaden nehmen könnte. Dies gilt besonders bei Schäden an Zäunen oder wenn die Wurzeln größere Bereiche Ihres Grundstücks betreffen. Der Nachbar muss die Wurzeln auf seine Kosten entfernen, sobald eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt. Sie müssen dabei nicht Rücksicht auf den Zustand oder das Überleben des Baumes nehmen.


Benötigen Sie Hilfe?

Bei Konflikten um eindringende Baumwurzeln gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen zwischen Nachbarn. Wir analysieren Ihre spezifische Situation und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen nach der aktuellen Rechtsprechung zustehen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um eine für Sie optimale und nachhaltige Lösung zu entwickeln. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Ansprüche habe ich bei eindringenden Wurzeln vom Nachbargrundstück?

Bei eindringenden Wurzeln vom Nachbargrundstück stehen Ihnen als Grundstückseigentümer mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Selbsthilferecht

Nach § 910 BGB haben Sie das Recht, eindringende Wurzeln selbst abzuschneiden und zu behalten. Dieses Selbsthilferecht können Sie ohne vorherige Ankündigung ausüben, sofern die Wurzeln die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen.

Beseitigungsanspruch

Parallel zum Selbsthilferecht können Sie nach § 1004 BGB von Ihrem Nachbarn die Beseitigung der Wurzeln verlangen. Beide Ansprüche bestehen gleichrangig nebeneinander. Der Beseitigungsanspruch greift besonders dann, wenn:

  • Die Wurzeln die Erdoberfläche durchbrechen
  • Die Nutzung des Grundstücks eingeschränkt wird
  • Schäden an Bauwerken oder Einfriedungen entstehen

Grenzen der Ansprüche

Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn die Wurzeln die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen. Dies ist beispielsweise der Fall bei:

  • Tief in der Erde befindlichen Wurzeln (jenseits 40 Zentimeter)
  • Fehlender Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung

Schadensersatz

Bei Schäden durch Wurzeln ist ein Schadensersatzanspruch nur in Ausnahmefällen möglich. Für einen Schadensersatzanspruch müsste ein schuldhaftes Verhalten des Nachbarn vorliegen, was bei natürlichem Wurzelwachstum in der Regel nicht der Fall ist.

Wenn Sie Schäden bereits selbst beseitigt haben, können Sie unter Umständen einen Aufwendungsersatz wegen Geschäftsführung ohne Auftrag geltend machen. Eine direkte Geldzahlung für noch nicht beseitigte Schäden können Sie hingegen nicht verlangen.


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Ab welchem Ausmaß der Beeinträchtigung kann ich rechtliche Schritte einleiten?

Eine wesentliche Beeinträchtigung Ihres Grundstücks ist die zentrale Voraussetzung für rechtliche Schritte. Diese liegt vor, wenn die Nutzung Ihres Grundstücks mehr als nur merklich behindert wird.

Kriterien für eine wesentliche Beeinträchtigung

Bei Wurzelüberwuchs liegt eine wesentliche Beeinträchtigung vor, wenn die Wurzeln die Erdoberfläche durchbrechen und jede andere Nutzungsmöglichkeit an dieser Stelle ausschließen. Auch wenn eine normale Nutzung als Garten nicht mehr möglich ist und nur noch einfache Bodendecker oder Pilze gedeihen können, ist dies als wesentliche Beeinträchtigung anzusehen.

Ortsüblichkeit als wichtiger Faktor

Die Beurteilung der Wesentlichkeit hängt auch von der Umgebung ab. In einer durchgrünten ländlichen Gegend müssen Sie mehr Beeinträchtigungen hinnehmen als in einem dicht besiedelten Stadtviertel.

Konkrete Beispiele für wesentliche Beeinträchtigungen

Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt insbesondere vor bei:

  • Wurzeln, die den Boden so stark durchziehen, dass eine Bepflanzung unmöglich wird
  • Beschädigungen an Zäunen oder baulichen Anlagen durch Wurzelwachstum
  • Anhebung von Bodenplatten oder Pflasterungen durch Wurzeln
  • Störender Durchbruch von Wurzeln durch die Erdoberfläche, der die Rasenpflege behindert

Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung trägt dabei der Eigentümer des störenden Baumes.


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Wie gehe ich vor, wenn mein Nachbar die Beseitigung der Wurzeln verweigert?

Wenn störende Baumwurzeln vom Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück einwachsen, können Sie das Selbsthilferecht nach § 910 BGB in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass Sie die Wurzeln selbst entfernen dürfen, auch wenn der Nachbar dies ablehnt.

Voraussetzungen für die Selbsthilfe

Eine tatsächliche Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung muss vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Wurzeln:

  • das Rasenmähen behindern
  • Pflastersteine anheben
  • die Garageneinfahrt beschädigen

Durchführung der Selbsthilfe

Sie dürfen nur jene Wurzeln entfernen, die Sie konkret beeinträchtigen. Tiefer liegende Wurzeln, die keine Störung verursachen, müssen Sie belassen. Das Argument des Nachbarn, der Baum könnte durch den Wurzelschnitt absterben, ist dabei rechtlich unerheblich.

Rechtliche Absicherung

Vor dem Wurzelschnitt sollten Sie die Beeinträchtigung dokumentieren, etwa durch Fotos. Beachten Sie dabei:

  • Die Wurzeln müssen nachweislich die Grundstücksnutzung stören
  • Die Beeinträchtigung muss deutlich erkennbar sein
  • Naturschutzrechtliche Vorgaben sind zu beachten

Bei erheblichen Schäden durch die Wurzeln, etwa an Pflastersteinen oder Garageneinfahrten, können Sie zudem einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB gegen den Nachbarn geltend machen. In diesem Fall muss der Nachbar die Kosten für die Beseitigung der Schäden übernehmen.


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Wer trägt die Kosten für die Wurzelbeseitigung?

Grundsätzlich muss der Eigentümer des Baumes die Kosten für die Beseitigung der Wurzeln und die dadurch entstandenen Schäden tragen. Dies gilt, wenn die Wurzeln über die Grundstücksgrenze wachsen und zu einer Beeinträchtigung führen.

Besonderheiten der Kostentragung

Wenn der Baumeigentümer nach Aufforderung die Wurzeln nicht beseitigt, können Sie als betroffener Nachbar die Beseitigung selbst vornehmen und die entstandenen Kosten dem Baumeigentümer in Rechnung stellen. Allerdings ist zu beachten, dass Sie keinen direkten Schadensersatzanspruch geltend machen können, sondern zunächst die Beseitigung der Störung verlangen müssen.

Mögliche Kostenverteilung

In bestimmten Fällen kann auch eine Mitschuld des Geschädigten vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie als Nachbar direkt neben einem Baumgrundstück bauliche Anlagen errichten, ohne entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Kostenbeteiligung kann dann zwischen null und hundert Prozent variieren.

Versicherungsrechtliche Aspekte

Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer kann bei Wurzelschäden zur Zahlung verpflichtet sein, auch wenn kein fahrlässiges Verschulden des Baumeigentümers vorliegt. In solchen Fällen sollten Sie zunächst prüfen, ob die Versicherung den Schaden übernimmt.


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Welche Beweise sollte ich für einen erfolgreichen Beseitigungsanspruch sammeln?

Fotodokumentation ist das wichtigste Beweismittel bei Wurzelschäden. Fotografieren Sie die eingedrungenen Wurzeln sowie alle sichtbaren Schäden detailliert und aus verschiedenen Perspektiven. Achten Sie besonders darauf, die Wuchsrichtung der Wurzeln zum verursachenden Baum zu dokumentieren.

Dokumentation der Beeinträchtigungen

Eine gründliche Dokumentation aller Beeinträchtigungen ist erforderlich. Dazu gehören:

  • Hochgedrückte oder beschädigte Platten und Pflastersteine
  • Durchbrechende Wurzeln an der Erdoberfläche
  • Schäden an Zäunen oder anderen baulichen Anlagen
  • Behinderungen bei der Gartennutzung oder Rasenpflege

Nachweis der Kausalität

Die Beweislast für die Herkunft der Wurzeln liegt beim geschädigten Grundstückseigentümer. Dokumentieren Sie daher die räumliche Situation durch Fotos, die den Zusammenhang zwischen dem Baum auf dem Nachbargrundstück und den eingedrungenen Wurzeln zeigen. Hilfreich sind auch Aufnahmen, die belegen, dass keine anderen Bäume in der näheren Umgebung als Verursacher in Frage kommen.

Schadensdokumentation

Zur Dokumentation der konkreten Schäden eignen sich:

Eine chronologische Aufzeichnung der Schadensentwicklung mit Datum versehenen Fotos. Erfassen Sie dabei auch die fortschreitende Verschlechterung der Situation. Die Dokumentation sollte die wesentliche Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung nachvollziehbar belegen.

Wichtig ist auch die Dokumentation von Reparaturversuchen oder provisorischen Maßnahmen. Diese zeigen die Notwendigkeit einer dauerhaften Lösung auf.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Beseitigungsanspruch

Ein gesetzlich garantiertes Recht des Eigentümers, die Beseitigung einer Störung seines Eigentums zu verlangen. Basiert auf § 1004 BGB und ermöglicht es, gegen konkrete Beeinträchtigungen des Eigentums vorzugehen. Der Anspruch richtet sich gegen den Störer, der die Beeinträchtigung verursacht hat. Ein typisches Beispiel ist das Eindringen von Wurzeln eines Nachbarbaums, die Schäden am eigenen Grundstück verursachen. Der Beseitigungsanspruch kann auch durchgesetzt werden, wenn die Beseitigung der Störung zum Absterben des störenden Objekts führt.

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Grundstückseinfriedung

Die rechtlich zulässige Abgrenzung eines Grundstücks zu Nachbargrundstücken oder öffentlichen Bereichen. Dazu gehören Zäune, Mauern, Hecken oder andere Abgrenzungen. Sie dient dem Schutz des Eigentums und der Privatsphäre. Nach den meisten Nachbarrechtsgesetzen der Länder müssen Einfriedungen bestimmte Anforderungen erfüllen. Bei Beschädigungen der Einfriedung durch Dritte oder Nachbarn können Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche entstehen. Beispiel: Ein durch Wurzeln beschädigter Zaun muss vom verursachenden Nachbarn repariert werden.

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Störende Einwirkungen

Negative Beeinflussungen eines Grundstücks, die von einem Nachbargrundstück ausgehen und die normale Nutzung erschweren oder unmöglich machen. Geregelt in §§ 906, 1004 BGB. Dazu gehören physische Einwirkungen wie eindringende Wurzeln, überhängende Äste, aber auch Immissionen wie Lärm oder Gerüche. Nicht jede Einwirkung ist rechtswidrig – sie muss eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Ein klassisches Beispiel sind Wurzeln, die Bausubstanz oder Leitungen beschädigen.

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Eigentumsschutz

Das verfassungsrechtlich garantierte Recht (Art. 14 GG), sein Eigentum ungestört zu nutzen und gegen Beeinträchtigungen zu verteidigen. Im Zivilrecht wird dies durch verschiedene Ansprüche konkretisiert, insbesondere durch § 1004 BGB (Beseitigungsanspruch) und § 823 BGB (Schadensersatz). Der Eigentumsschutz umfasst das Recht, störende Einwirkungen abzuwehren und Entschädigung für Schäden zu verlangen. Beispiel: Ein Grundstückseigentümer kann sich gegen eindringende Wurzeln des Nachbarbaums wehren.

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Rechtsmittel

Gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, gegen eine gerichtliche Entscheidung vorzugehen. Die wichtigsten sind Berufung und Revision. Jedes Rechtsmittel hat bestimmte Voraussetzungen und Fristen. Es ermöglicht die Überprüfung der Entscheidung durch ein höheres Gericht. Die Einlegung eines Rechtsmittels kann die Vollstreckung der ursprünglichen Entscheidung aufschieben. Beispiel: Die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil muss innerhalb eines Monats eingelegt werden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1004 BGB: Dieser Paragraph regelt den Beseitigungsanspruch bei Störungen des Eigentums. Demnach kann der Eigentümer die Beseitigung einer Beeinträchtigung verlangen, wenn eine andere Person durch ihr Verhalten in sein Eigentum eingreift. Im vorliegenden Fall sind die Wurzeln des Baumes des Nachbarn auf das Grundstück der Kläger gewachsen und schränken deren Nutzung erheblich ein, was dem Kläger das Recht gibt, auf Beseitigung der Wurzeln zu bestehen.
  • § 522 ZPO: Nach diesem Paragraphen kann das Gericht die Berufung zurückweisen, wenn diese offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht teilt mit, dass die Berufung keine relevanten neuen Argumente vorbringt und somit keine mündliche Verhandlung erforderlich ist. Die Kläger müssen sich nun mit den rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen, die festlegen, dass ihre Rechte durch die Wurzeln des Nachbarbaums verletzt werden.
  • § 546 ZPO: Dieser Paragraph befasst sich mit der Überprüfung der Entscheidungen in der Berufung, insbesondere in Bezug auf Rechtsfehler. Das Gericht hat festgestellt, dass das erstinstanzliche Urteil keine Rechtsfehler aufweist, was die Entscheidung zur Beseitigung der Wurzeln stützt. Dies zeigt, dass die geltend gemachten Ansprüche der Kläger rechtlich fundiert sind.
  • § 529 ZPO: Hier geht es um die Feststellungen, die in der ersten Instanz getroffen wurden und die für die Berufungsinstanz maßgeblich sind. Das Gericht hat auf die Tatsachen verwiesen, die bereits in der ersten Instanz behandelt wurden. Diese Tatsachen belegen die erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung des Grundstücks durch die Wurzeln und unterstützen das Urteil des Amtsgerichts.
  • § 513 ZPO: Dieser Paragraph regelt die Entscheidung über die Berufung. Das Gericht hat festgestellt, dass die Begründungen des Amtsgerichts korrekt waren und die Beeinträchtigungen tatsächlich erheblich sind. Dies ist wichtig, um zu zeigen, dass die Rechte der Kläger durch das Verhalten des Nachbarn verletzt werden, was eine rechtliche Vorgehensweise zu ihren Gunsten ermöglicht.

Das vorliegende Urteil

LG Augsburg – Az.: 044 S 2011/23 – Hinweisbeschluss v. 26.09.2023


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