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Betrug bei Online-Banking- Anspruch auf Rückbuchung von Belastungen

Ein Mann aus Mönchengladbach verlor über 21.000 Euro an Betrüger, nachdem er seine Online-Banking-Daten am Telefon preisgab und das Landgericht wies nun seine Klage gegen die Bank ab. Das Gericht urteilte, der Mann habe grob fahrlässig gehandelt und die Bank treffe keine Schuld an dem Verlust. Die Betrüger konnten durch die Herausgabe der Daten die Banking-App installieren und das Konto leer räumen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Mönchengladbach
  • Datum: 23.04.2024
  • Aktenzeichen: 3 O 35/23
  • Verfahrensart: Zivilverfahren betreffend die Rückbuchung von Belastungen bei Online-Banking
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Bankrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Inhaber der streitgegenständlichen Konten bei der Beklagten. Er argumentiert, dass nicht autorisierte Überweisungen von seinen Konten erfolgt seien und die Bank eine Rückbuchung vornehmen müsse. Der Kläger behauptet zudem, dass er aufgrund eines betrügerischen Anrufs Sicherheitsdetails preisgegeben hat, was die Belastungen verursachte.
  • Beklagte: Die Bank, bei der der Kläger Konten führt. Die Bank streitet die Behauptungen des Klägers ab und führt an, dass der Kläger seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der personalisierten Sicherheitsmerkmale verletzt habe, was der groben Fahrlässigkeit gleichkommt.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger fordert die Rückbuchung nicht autorisierter Überweisungen und Kreditkartenzahlungen von seinen Konten, die über das Online-Banking erfolgt seien. Der Kläger gibt an, Opfer eines Phishing-Angriffs geworden zu sein, bei dem er telefonisch dazu gebracht wurde, sicherheitsrelevante Informationen preiszugeben.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage ist, ob die Bank verpflichtet ist, die Belastungen der Konten des Klägers rückgängig zu machen, obwohl der Kläger möglicherweise grob fahrlässig gehandelt hat, indem er Zugangsdaten preisgab.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Rückbuchung oder Wiedergutschrift der belasteten Beträge.
  • Begründung: Das Gericht stellt fest, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt hat, indem er Sicherheitsmerkmale weitergab. Dies begründet einen Schadenersatzanspruch der Bank gegen den Kläger. Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung seitens der Bank greift, da der Bank ein Gegenanspruch wegen der groben Fahrlässigkeit des Klägers zusteht. Die Bank hatte alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen.
  • Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Durch das Urteil wird deutlich, dass Kunden bei der Nutzung von Online-Banking strenge Sorgfaltsanforderungen beachten müssen, um einen Schutz vor unzulässigen Transaktionen zu gewährleisten.

Gerichtsurteil zu Schadensersatz: Sicherheit beim Online-Banking im Fokus

Online-Banking hat unseren Alltag revolutioniert und ermöglicht schnelle und bequeme Finanztransaktionen von zuhause aus. Gleichzeitig sind die Risiken von Digitale Identitätsdiebstahl und Phishing in den letzten Jahren massiv gestiegen, sodass Verbraucher zunehmend verunsichert sind.

Immer häufiger werden Bankkunden Opfer von Betrug im Online-Banking, bei dem Kriminelle unrechtmäßige Transaktionen durchführen. Die Frage, ob Betroffene einen Rückbuchungsanspruch haben und wie sie sich gegen illegale Transaktionen wehren können, beschäftigt viele Verbraucher. Ein aktuelles Gerichtsurteil wirft nun wichtige Grundsatzfragen zum Schadensersatz bei Online-Banking auf.

Der Fall vor Gericht


Phishing-Opfer verliert gesamtes Bankguthaben nach Weitergabe von Zugangsdaten

Mann in Wohnzimmer mit Telefon, besorgt nach Bankdatenbetrug, schaut auf leeres Bankkonto am Laptop.
Betrug im Online-Banking und Sorgfaltspflicht | Symbolfoto: Ideogram gen.

Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 23. April 2024 die Klage eines Bankkunden auf Rückerstattung von über 21.000 Euro abgewiesen. Der Kläger hatte seine Online-Banking-Zugangsdaten an einen falschen Bankmitarbeiter weitergegeben und dadurch mehrere nicht autorisierte Überweisungen ermöglicht.

Weitergabe sensibler Bankdaten nach Telefonanruf

Ein vermeintlicher Bankmitarbeiter kontaktierte den Kläger telefonisch und gab vor, eine unautorisierte Überweisung auf seinem Konto festgestellt zu haben. Während des Gesprächs leitete der Kläger auf Aufforderung des Anrufers E-Mails zur Passwortrücksetzung sowie SMS-Nachrichten mit Bestätigungs-TANs an eine fremde Adresse weiter. Mit diesen Zugangsdaten installierten die Täter die Banking-App auf einem Samsung-Gerät und führten anschließend mehrere Überweisungen durch.

Gravierende Sorgfaltspflichtverletzung durch den Bankkunden

Nach Auffassung des Gerichts hat der Kläger grob fahrlässig gegen seine bankvertraglichen Sorgfaltspflichten verstoßen. Die Weitergabe von E-Mails zur Passwortrücksetzung komme funktional der Preisgabe des Passworts gleich. Durch die zusätzliche Weiterleitung von SMS mit Installations-Links und TANs ermöglichte der Kläger den Tätern die vollständige Kontrolle über sein Online-Banking.

Bank trifft kein Mitverschulden

Das Gericht sah keine Anhaltspunkte für ein Mitverschulden der Bank. Der pauschale Vorwurf des Klägers, das Online-Banking-System sei nicht ausreichend sicher, blieb unsubstantiiert. Die Überweisungen waren nur möglich, weil der Kläger aktiv seine Zugangsdaten preisgegeben hatte. Die Bank hatte eine starke Zwei-Faktor-Authentifizierung implementiert, die der Kläger durch sein Verhalten selbst ausgehebelt hatte.

Schadensersatzanspruch der Bank in voller Höhe

Das Gericht stellte fest, dass der Bank aufgrund der grob fahrlässigen Pflichtverletzung ein Schadensersatzanspruch in Höhe des gesamten Überweisungsbetrags zusteht. Dieser Anspruch steht einem möglichen Erstattungsanspruch des Klägers entgegen. Die zusätzlich geforderten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten muss die Bank ebenfalls nicht erstatten, da kein Hauptanspruch besteht.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass Bankkunden bei Online-Banking-Betrug durch Phishing nur dann Anspruch auf Erstattung haben, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Die Weitergabe von TANs und Zugangsdaten an Dritte – auch wenn diese sich als Bankmitarbeiter ausgeben – stellt eine solche Grobe Fahrlässigkeit dar. Die Bank haftet in solchen Fällen nicht für die entstehenden Schäden, selbst wenn die Betrüger professionell vorgehen und die Banknummer fälschen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Anruf von vermeintlichen Bankmitarbeitern erhalten, dürfen Sie unter keinen Umständen TANs, Passwörter oder andere Zugangsdaten weitergeben – auch dann nicht, wenn die angezeigte Rufnummer zu Ihrer Bank zu gehören scheint. Ihre Bank wird Sie niemals telefonisch nach solchen Daten fragen. Sobald Sie Zugangsdaten weitergeben, tragen Sie das volle finanzielle Risiko für eventuelle Betrugsfälle. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und melden Sie verdächtige Transaktionen sofort Ihrer Bank, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bei Betrug sollten Sie umgehend Strafanzeige erstatten und Ihre Zugangsdaten ändern.

Benötigen Sie Hilfe?

Opfer von Online-Banking-Betrug?

Der Verlust Ihres Ersparten durch Betrug ist ein Schock. Gerade bei Online-Banking-Betrug fühlen sich viele Opfer allein gelassen und wissen nicht, welche Rechte ihnen zustehen. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation zu analysieren und zu prüfen, ob die Bank für den entstandenen Schaden haftet. Dabei klären wir auch, ob Sie fahrlässig gehandelt haben und welche Schritte Sie nun unternehmen sollten.

Sprechen Sie mit uns und lassen Sie uns gemeinsam die Möglichkeiten ausloten.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Sorgfaltspflichten haben Bankkunden beim Online-Banking?

Schutz der Zugangsdaten

Beim Online-Banking müssen Sie Ihre Zugangsdaten besonders sorgfältig schützen. Dazu gehört, dass Sie PIN und Passwort niemals auf dem Computer oder Smartphone speichern und auch nicht den Browser die Daten speichern lassen. Wählen Sie ein komplexes Passwort mit mindestens acht Zeichen, das aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen besteht.

Sicherheit bei TAN-Verfahren

Bei der Verwendung von TANs gelten strenge Sicherheitsregeln. Eine TAN darf ausschließlich für einen konkreten, von Ihnen selbst veranlassten Zahlungsvorgang verwendet werden. Die Weitergabe von TANs an Dritte, auch wenn diese sich als Bankmitarbeiter ausgeben, wird als grob fahrlässig eingestuft. Prüfen Sie bei jeder TAN-Eingabe sorgfältig die angezeigten Überweisungsdaten wie Empfänger und Betrag.

Technische Sicherheitsmaßnahmen

Sie müssen Ihre Geräte für das Online-Banking angemessen absichern. Dazu gehört:

  • Ein aktuelles Antivirenprogramm und eine Firewall
  • Regelmäßige Installation von Sicherheitsupdates
  • Keine Nutzung öffentlicher Computer oder unsicherer WLAN-Netzwerke
  • Verwendung einer verschlüsselten Verbindung (erkennbar am „https://“ und Schlosssymbol)

Überwachung und Meldepflichten

Sie sind verpflichtet, Ihre Kontoaktivitäten regelmäßig zu überprüfen. Bei Auffälligkeiten oder dem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung müssen Sie unverzüglich Ihre Bank informieren. Die Bank muss dann gemäß § 675u BGB den nicht autorisierten Zahlungsvorgang rückgängig machen, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

Verhalten bei Kontaktaufnahme

Die Bank wird Sie niemals per E-Mail oder Telefon nach Ihren Zugangsdaten, PIN oder TAN fragen. Klicken Sie nicht auf Links in E-Mails, die angeblich von Ihrer Bank stammen. Geben Sie stattdessen die Internetadresse Ihrer Bank immer manuell in die Adresszeile ein.

Sorgfaltspflichten bei Banking-Apps

Wenn Sie Banking-Apps nutzen, müssen Sie diese ausschließlich aus offiziellen App-Stores beziehen. Die TAN-App sollte nach Möglichkeit auf einem anderen Gerät installiert sein als die Banking-App. Schützen Sie beide Apps durch separate, sichere Passwörter.


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Wann haftet die Bank für unberechtigte Abbuchungen im Online-Banking?

Die Bank haftet grundsätzlich für alle nicht autorisierten Zahlungsvorgänge und muss diese dem Kunden unverzüglich erstatten. Diese Haftung basiert auf § 675u BGB und gilt unabhängig davon, ob die Bank ein Verschulden trifft.

Voraussetzungen für die Bankhaftung

Nicht autorisierte Zahlung: Eine Zahlung gilt als nicht autorisiert, wenn Sie dieser weder vorab zugestimmt noch sie nachträglich genehmigt haben. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Autorisierung liegt dabei bei der Bank.

Unverzügliche Meldung: Wenn Sie eine unberechtigte Abbuchung auf Ihrem Konto feststellen, müssen Sie diese unverzüglich Ihrer Bank melden. Nach der Meldung hat die Bank die Pflicht, den abgebuchten Betrag spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags zurückzuerstatten.

Ausschluss der Bankhaftung

Die Bank wird von ihrer Haftung befreit, wenn:

  • Sie grob fahrlässig mit Ihren Zugangsdaten umgegangen sind, beispielsweise durch Weitergabe von PINs oder TANs an Dritte
  • Sie Ihre Sorgfaltspflichten beim Online-Banking vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben
  • Sie die unberechtigte Abbuchung nicht innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung anzeigen

Besondere Schutzregelungen

Selbst bei grober Fahrlässigkeit muss die Bank den Schaden ersetzen, wenn:

  • Sie eine starke Kundenauthentifizierung nicht verlangt hat
  • Die Bank nicht ausreichend vor bekannten Betrugsmaschen gewarnt hat
  • Ein technischer Fehler im Banksystem vorlag

Bei einer SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen die Erstattung verlangen. Bei nicht autorisierten Lastschriften verlängert sich diese Frist auf 13 Monate.


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Was muss ich bei einem Betrugsfall im Online-Banking sofort unternehmen?

Sofortige Kontosperrung und Bankbenachrichtigung

Bei Verdacht auf Online-Banking-Betrug müssen Sie unverzüglich Ihr Konto sperren lassen. Rufen Sie dazu den kostenlosen Sperr-Notruf 116 116 an (aus dem Ausland: +49 116 116). Alternativ können Sie auch dreimal hintereinander eine falsche PIN im Online-Banking eingeben, wodurch der Zugang automatisch gesperrt wird.

Informieren Sie umgehend Ihre Bank über den Betrugsfall. Nutzen Sie dafür ausschließlich die offiziellen Kontaktdaten Ihrer Bank, die Sie selbst recherchiert haben – niemals Links oder Telefonnummern aus E-Mails.

Beweissicherung durchführen

Für die spätere Schadensregulierung ist eine sorgfältige Dokumentation essentiell:

  • Notieren Sie alle Details des Vorfalls wie Zeitpunkt, verdächtige Transaktionen und Empfängerdaten.
  • Bewahren Sie verdächtige E-Mails auf, da diese als Beweismittel dienen können.
  • Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll mit dem genauen Ablauf der Ereignisse.

Strafanzeige erstatten

Erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei. Dies können Sie persönlich bei der nächsten Polizeidienststelle oder in den meisten Bundesländern auch online über die Internetwache tun. Beschränken Sie sich dabei auf die Tatsachen, die Sie sicher wissen.

Technische Sicherheitsmaßnahmen

Nach einem Betrugsfall müssen Sie Ihre technischen Geräte absichern:

  • Ändern Sie sofort alle Passwörter für Online-Banking und andere wichtige Dienste – nutzen Sie dafür ein nicht kompromittiertes Gerät.
  • Lassen Sie Ihre Geräte auf Schadsoftware prüfen.
  • Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf weitere verdächtige Transaktionen.

Rechtliche Ansprüche sichern

Nach § 675u BGB haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung nicht autorisierter Zahlungen. Die Bank muss Ihnen den Schaden ersetzen, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit liegt bei der Bank.


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Wie erkenne ich Phishing-Betrug bei Anrufen angeblicher Bankmitarbeiter?

Betrüger nutzen bei Phishing-Anrufen ausgefeilte Täuschungsmethoden, um an Ihre Bankdaten zu gelangen. Die Vorgehensweise folgt dabei meist einem bestimmten Muster.

Typische Täuschungsstrategien

Gefälschte Rufnummern: Die Betrüger verwenden manipulierte Telefonnummern, die der echten Bankrufnummer täuschend ähnlich sind. Durch diese Technik, auch „Spoofing“ genannt, erscheint der Anruf besonders glaubwürdig.

Vorgetäuschte Dringlichkeit: Der Anrufer behauptet, es gäbe verdächtige Kontobewegungen oder Sicherheitsprobleme, die sofortiges Handeln erfordern. Oft wird behauptet, dass ohne schnelle Reaktion Ihr Konto gesperrt oder Ihr Geld gefährdet sei.

Warnsignale erkennen

Der Anruf kommt unerwartet und der angebliche Bankmitarbeiter:

  • Fragt nach PINs, TANs oder Passwörtern
  • Fordert zur Installation von Software oder zum Aufrufen bestimmter Webseiten auf
  • Drängt zu sofortigen Überweisungen oder Dateneingaben
  • Verweigert einen Rückruf über die offizielle Banknummer

Richtiges Verhalten

Beenden Sie das Gespräch sofort, wenn Sie misstrauisch werden. Geben Sie niemals vertrauliche Daten wie PINs oder TANs am Telefon preis. Ihre Bank wird Sie niemals telefonisch nach solchen Informationen fragen.

Wenn Sie einen Betrugsversuch vermuten, notieren Sie sich die angezeigte Rufnummer. Kontaktieren Sie Ihre Bank ausschließlich über die Ihnen bekannte, offizielle Telefonnummer. Bei erfolgtem Betrug haben Sie grundsätzlich einen Erstattungsanspruch nach § 675u BGB gegen Ihre Bank, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.


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Welche Rechte habe ich bei der Weitergabe von TANs unter Täuschung?

Bei einer TAN-Weitergabe unter Täuschung haben Sie grundsätzlich einen gesetzlichen Erstattungsanspruch nach § 675u BGB gegenüber Ihrer Bank. Dies gilt auch dann, wenn Sie die TAN selbst eingegeben oder weitergegeben haben, sofern Sie dabei getäuscht wurden.

Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch

Die Bank muss den Schaden ersetzen, wenn die Überweisung nicht autorisiert war. Eine Überweisung gilt als nicht autorisiert, wenn Sie über den wahren Zweck der TAN-Eingabe getäuscht wurden, etwa wenn Sie glaubten, eine Rückbuchung zu veranlassen.

Einschränkung durch grobe Fahrlässigkeit

Der Erstattungsanspruch kann entfallen, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie:

  • TAN-Nummern telefonisch weitergeben
  • Auf Phishing-E-Mails reagieren
  • Sicherheitshinweise der Bank missachten
  • Die Rahmenvereinbarung zum Online-Banking verletzen

Fristen und Vorgehen

Wenn Sie bemerken, dass Sie Opfer einer Täuschung geworden sind, müssen Sie unverzüglich handeln:

  • Die Bank sofort über den Betrug informieren
  • Den Online-Banking-Zugang sperren lassen
  • Die nicht autorisierten Überweisungen reklamieren

Die Bank kann bei der Erstattung einen Betrag von 50 Euro einbehalten. Darüber hinaus muss sie aber den gesamten Schaden ersetzen, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Grobe Fahrlässigkeit

Eine besonders schwere Form der Sorgfaltspflichtverletzung, bei der offensichtliche und grundlegende Vorsichtsmaßnahmen missachtet werden. Im Bankverkehr liegt diese vor, wenn elementare Sicherheitshinweise ignoriert oder sensible Zugangsdaten leichtfertig preisgegeben werden. Gemäß § 276 Abs. 2 BGB handelt grob fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Beispiel: Die Weitergabe von Banking-Zugangsdaten und TANs an unbekannte Anrufer.


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Zwei-Faktor-Authentifizierung

Ein Sicherheitssystem, das zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Komponenten zur Identitätsüberprüfung verwendet. Im Online-Banking typischerweise die Kombination aus etwas, das man weiß (Passwort) und etwas, das man besitzt (TAN-Generator oder Smartphone für SMS). Gesetzlich vorgeschrieben durch die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2. Nur wenn beide Faktoren korrekt eingegeben werden, kann eine Transaktion durchgeführt werden.


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Sorgfaltspflichten

Rechtliche Verpflichtungen des Bankkunden zum sorgfältigen Umgang mit seinen Online-Banking-Zugangsdaten, basierend auf dem Girokonto-Vertrag und den AGB der Bank. Diese umfassen insbesondere die sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten, Geheimhaltung von PINs/TANs und die Beachtung von Sicherheitshinweisen. Geregelt in §§ 675j ff. BGB sowie den jeweiligen Geschäftsbedingungen der Banken.


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Mitverschulden

Eine rechtliche Bewertung nach § 254 BGB, bei der geprüft wird, ob und inwieweit beide Parteien zur Entstehung eines Schadens beigetragen haben. Im Online-Banking-Kontext wird untersucht, ob die Bank ihre Schutz- und Sicherungspflichten verletzt hat. Ein Mitverschulden kann zu einer anteiligen Schadensteilung führen. Beispiel: Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen im Online-Banking-System der Bank.


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Schadensersatzanspruch

Ein gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich eines entstandenen Schadens. Basiert im Online-Banking auf verschiedenen Rechtsgrundlagen, insbesondere §§ 280 ff. BGB bei Vertragsverletzungen. Voraussetzung ist typischerweise ein Verschulden des Schädigers. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden und kann durch Mitverschulden gemindert werden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 675u): Dieser Paragraph regelt die Pflichten von Zahlungsdienstleistern bei der Durchführung von Zahlungstransaktionen. Er legt fest, unter welchen Bedingungen eine Zahlung autorisiert ist und welche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Im vorliegenden Fall ist relevant, ob die Bank ihre Pflichten zur Sicherstellung der Autorisierung der Transaktionen erfüllt hat.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 675v): Dieser Paragraph behandelt die Haftung des Zahlungsdienstleisters für unautorisierte Zahlungen. Er bestimmt, dass der Dienstleister für Verluste haftet, die durch nicht autorisierte Transaktionen entstehen, sofern keine nachgewiesene Pflichtverletzung des Nutzers vorliegt. Im Fall des Klägers ist zu prüfen, ob die Bank für die unautorisierten Abbuchungen haftbar gemacht werden kann.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 812 Abs. 1): Dieser Paragraph befasst sich mit der Rückforderung ungerechtfertigter Bereicherung. Er ermöglicht es einer Person, die eine Leistung ohne rechtlichen Grund erhalten hat, diese zurückzufordern. Im vorliegenden Fall könnte der Kläger die Rückbuchung der unautorisierten Beträge auf Grundlage dieser Vorschrift verlangen.
  • Gesetz über das Kreditwesen (KWG) § 96a): Dieser Paragraph verpflichtet Kreditinstitute zur Sicherstellung der IT-Sicherheit und zum Schutz vor unbefugtem Zugriff. Er ist relevant, um zu bewerten, ob die Bank alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Sicherheit der Online-Banking-Dienste zu gewährleisten und somit die unautorisierten Transaktionen zu verhindern.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank, insbesondere § 7 Sorgfaltspflichten des Teilnehmers): Diese Klausel legt die Pflichten des Kunden zum Schutz der Authentifizierungselemente fest. Sie bestimmt, dass der Kunde alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss, um seine Zugangsdaten sicher zu verwahren. Im vorliegenden Fall muss geprüft werden, ob der Kunde diese Pflichten erfüllt hat oder ob die Bank möglicherweise gegen ihre eigenen Sicherheitsbestimmungen verstoßen hat.

Das vorliegende Urteil


LG Mönchengladbach – Az.: 3 O 35/23 – Urteil vom 23.04.2024


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