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Beweiswert polizeilicher Vermerk

15 Jahre nach dem Verschwinden ihrer Tochter scheiterte eine Mutter vor dem Landgericht Hof mit ihrer Schmerzensgeldklage. Der Beklagte, der zwischenzeitlich ein Teilgeständnis zum Verbringen der Leiche abgelegt hatte, widerrief dieses jedoch, und das Gericht sah Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner ursprünglichen Aussage. Obwohl die Klage abgewiesen wurde, bleiben die genauen Umstände des Falls weiterhin ungeklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Hof
  • Datum: 22.05.2024
  • Aktenzeichen: 24 O 346/22
  • Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schmerzensgeldanspruch
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Mutter eines im Jahr 2001 verschwundenen und später tot aufgefundenen Kindes. Sie fordert Schmerzensgeld aufgrund der psychischen Belastungen, die durch die lange Ungewissheit über das Schicksal ihres Kindes entstanden sind. Sie macht geltend, dass der Beklagte Informationen über den Verbleib der sterblichen Überreste ihres Kindes verschwiegen hat.
  • Beklagter: Dem Beklagten wird vorgeworfen, den Leichnam des Kindes verbracht zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe und das zugrundeliegende (später widerrufene) Geständnis. Er erhebt die Einrede der Verjährung und bestreitet zudem die behaupteten psychischen Belastungen der Klägerin im kausalen Zusammenhang zu seinem Verhalten.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin fordert Schmerzensgeld, da der Beklagte anscheinend den Leichnam ihrer Tochter verschwand, jedoch nie bestätigte, wo sich die Überreste befanden. Dadurch musste die Klägerin 15 Jahre in Ungewissheit über das Schicksal ihres Kindes leben. Der Beklagte hatte zudem in einem Verhör ein Geständnis abgelegt, das er später widerrief.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Beklagte die Körperverletzung und den seelischen Schmerz der Klägerin durch sein Schweigen und die angebliche Verbringung des Leichnams verursacht hat und die Klägerin somit Anspruch auf Schmerzensgeld hat.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage der Klägerin wurde abgewiesen.
  • Begründung: Die Klägerin konnte die behauptete Verbringung der Leiche durch den Beklagten nicht nachweisen. Öffentlich zugängliche Urkunden reichten nicht aus, um die Tatsachen zu belegen, da sie nicht die materielle Wahrheit belegen. Zudem bestand keine rechtliche Grundlage für einen Schmerzensgeldanspruch, auch wenn die Vorwürfe gegen den Beklagten wahr wären.
  • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil verdeutlicht die Schwierigkeiten eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund von unbelegt gebliebenen Vorwürfen und mangelnder Beweisführung hinsichtlich der tatsächlichen Verbringung von Überresten durch den Beklagten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.

Bedeutung polizeilicher Vermerke für die Beweisführung im Strafprozess

Polizeiliche Vermerke sind essenzielle Dokumente im deutschen Strafprozessrecht, die häufig als Beweismittel herangezogen werden. Sie entstehen im Zuge polizeilicher Ermittlungen und dokumentieren sämtliche relevanten Informationen, die während eines Einsatzes oder einer Befragung erfasst werden. Die Aussagekraft von Polizeiberichten ist dabei von großer Bedeutung, da sie oft die Grundlage für die Beweisführung in Gerichtsverfahren bildet. Je nach Inhalt und Form des Vermerks kann dessen Rechtsgültigkeit und Verwertbarkeit in einem gerichtlichen Kontext jedoch unterschiedlich bewertet werden.

Ein zentraler Aspekt ist der Beweiswert dieser Polizeidokumentation. Wie sich der Inhalt eines solchen Berichts auf die Gerichtsbarkeit auswirkt, ist nicht nur für Angeklagte, sondern auch für die Ermittlungsbehörden von Interesse. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert, um die Bedeutung und den Einfluss polizeilicher Vermerke auf Gerichtsverfahren näher zu beleuchten.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Schmerzensgeldklage der Mutter eines vermissten Kindes ab

Polizisten erstellen nachts Einsatzprotokoll neben Streifenwagen mit Taschenlampe
(Symbolfoto: Flux gen.)

Ein jahrelanger Kampf um Aufklärung und Entschädigung ist vor dem Landgericht Hof ohne Erfolg geblieben. Die Mutter eines 2001 verschwundenen und 2016 tot aufgefundenen neunjährigen Mädchens hatte den Beklagten auf mindestens 75.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Kernpunkte der Klage

Die Klägerin stützte ihre Forderung auf ein im September 2018 abgelegtes Teilgeständnis des Beklagten. In einer polizeilichen Vernehmung hatte dieser angegeben, den leblosen Körper des Mädchens am 7. Mai 2001 in einem Bushäuschen von einer weiteren Person übernommen und in einem Waldstück abgelegt zu haben. Die Mutter behauptete, der Beklagte hätte ihr durch sein Schweigen 15 Jahre lang die Gewissheit über den Tod ihres Kindes verwehrt. Dies habe zu massiven psychischen Belastungen geführt, darunter posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen und eine Herzerkrankung.

Widerruf des Teilgeständnisses

Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte sein Teilgeständnis bereits einen Tag nach der Inhaftierung am 11. Dezember 2018 widerrufen hatte. Er gab an, die Geschichte unter dem Druck der fast zehnstündigen Vernehmung erfunden zu haben. Unmittelbar nach der Vernehmung hatte er dies seiner Ehefrau mitgeteilt und sich am Folgetag an einen Rechtsanwalt gewandt.

Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Geständnisses

Das Gericht sah mehrere Punkte, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit des ursprünglichen Geständnisses begründeten. Die geschilderte Situation am Bushäuschen erschien angesichts des Schüler- und Fahrgastaufkommens sowie der Tätigkeiten am nahen Bauhof nicht plausibel. Auch die Angaben des Beklagten zu den Schuhen des Kindes waren widersprüchlich. Er hatte behauptet, diese verbrannt zu haben – tatsächlich wurden sie aber nahe des Fundorts der Leiche entdeckt.

Rechtliche Bewertung

Das Gericht betonte, dass selbst bei unterstellter Wahrheit des Geständnisses kein Anspruch auf Schmerzensgeld bestünde. Der Beklagte habe weder den Tatbestand der Störung der Totenruhe erfüllt, da er den Leichnam nicht aus dem Gewahrsam eines Berechtigten entnommen hatte, noch sei eine Strafvereitelung nachgewiesen. Zudem bestehe keine rechtliche Pflicht, Angehörige oder Dritte über den Verbleib einer Leiche zu informieren.

Urteilsbegründung

Die verbleibenden Zweifel an der Beweislage gehen nach den Grundsätzen des Zivilprozesses zu Lasten der Klägerin. Das Gericht bedauerte, dass auch in diesem Verfahren keine definitive Klärung der Geschehnisse herbeigeführt werden konnte. Die Klage wurde abgewiesen, die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Dieses wegweisende Urteil zeigt die hohen rechtlichen Hürden für Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen vermisster Personen auf. Selbst bei schweren psychischen Belastungen durch jahrelange Ungewissheit muss ein konkreter Rechtsverstoß nachgewiesen werden. Das bloße Verschweigen von Informationen über den Verbleib einer verstorbenen Person begründet keine Schadenersatzpflicht, wenn keine besondere rechtliche Pflicht zur Information bestand. Für einen Schmerzensgeldanspruch wegen Schockschadens müssten die Angehörigen nachweisen, dass der Beklagte unmittelbar an der Tötung oder anderen schweren Straftaten beteiligt war.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Angehöriger eines vermissten oder verstorbenen Menschen Schmerzensgeld von jemandem fordern möchten, der möglicherweise Informationen verschwiegen hat, müssen Sie nachweisen können, dass diese Person eine konkrete rechtliche Pflicht hatte, Sie zu informieren. Die rein moralische Verpflichtung, wichtige Informationen mitzuteilen, reicht vor Gericht nicht aus. Auch schwere seelische Belastungen durch jahrelange Ungewissheit begründen keinen Schadenersatzanspruch, solange die andere Person nicht nachweislich an einer Straftat gegen Ihr vermisstes Familienmitglied beteiligt war. Bei der rechtlichen Aufarbeitung von Vermisstenfällen sollten Sie sich daher frühzeitig anwaltlich beraten lassen, um Ihre konkreten Handlungsoptionen zu kennen.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche psychischen Unfallfolgen können Ansprüche auf Schmerzensgeld begründen?

Psychische Unfallfolgen können einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen, wenn sie einen nachweisbaren Krankheitswert haben und in direktem Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen.

Anerkannte psychische Störungen

Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) stellt die häufigste anerkannte psychische Unfallfolge dar. Für ihre Anerkennung muss das auslösende Trauma jedoch objektiv eine außergewöhnliche Bedrohung von katastrophalem Ausmaß darstellen, die bei nahezu jedem Menschen eine tiefgreifende Verzweiflung auslösen würde.

Weitere anerkennungsfähige psychische Störungen sind:

  • Depressionen mit Krankheitswert
  • Chronische Schlafstörungen
  • Anhaltende Angstzustände und Panikattacken
  • Psychosomatische Beschwerden

Voraussetzungen für die Anerkennung

Der Nachweis psychischer Unfallfolgen erfordert eine exakte Diagnose nach einem international anerkannten Diagnosesystem (ICD oder DSM). Ein fachärztliches Gutachten muss dabei den direkten Kausalzusammenhang zwischen Unfall und psychischer Störung belegen.

Höhe des Schmerzensgeldes

Die Schmerzensgeldhöhe richtet sich nach der individuellen Beeinträchtigung und kann von wenigen tausend bis zu mehreren zehntausend Euro reichen. Maßgebliche Faktoren sind:

  • Schwere und Dauer der psychischen Beeinträchtigungen
  • Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit
  • Erfolgsaussichten einer Behandlung
  • Grad der unfallbedingten Einschränkungen im Alltag

Bei einer PTBS mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit und schweren Depressionen wurden beispielsweise Schmerzensgelder von bis zu 86.919 Euro zugesprochen.


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Wie lässt sich der Zusammenhang zwischen Unfall und psychischen Folgen nachweisen?

Der Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen einem Verkehrsunfall und psychischen Folgen erfordert eine medizinisch fassbare psychische Störung mit Krankheitswert. Die Diagnose muss nach einem international anerkannten Diagnosesystem (ICD-10 oder DSM) exakt festgestellt werden.

Medizinische Gutachten als zentrales Beweismittel

Ein psychiatrischer Sachverständiger muss durch klinische Interviews und standardisierte Tests den psychischen Zustand umfassend beurteilen. Dabei wird geprüft, ob die psychischen Beeinträchtigungen direkt auf den Unfall zurückzuführen sind oder ob andere Faktoren eine Rolle spielen.

Anforderungen an die Kausalität

Für den Nachweis der Unfallkausalität gilt der Vollbeweis nach § 286 ZPO. Es genügt die hinreichende Gewissheit, dass die psychischen Störungen ohne den Unfall nicht aufgetreten wären. Dies gilt selbst dann, wenn sie auf einer psychischen Prädisposition oder einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen.

Dokumentation und Verlauf

Eine sorgfältige Dokumentation des Krankheitsverlaufs ist entscheidend. Wenn die psychischen Beschwerden in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall auftreten, stärkt dies den Kausalitätsnachweis. Der Sachverständige muss dabei auch prüfen, ob andere unfallunabhängige Ursachen die Erkrankung ausgelöst haben könnten.

Besonderheiten bei Vorerkrankungen

Wenn bereits vor dem Unfall psychische Vorerkrankungen bestanden, muss differenziert werden zwischen unfallbedingten Folgen und vorbestehenden Beeinträchtigungen. Eine vorbestehende psychische Erkrankung schließt die Anerkennung weiterer unfallbedingter psychischer Folgen nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob der Unfall die bestehende Erkrankung wesentlich verschlimmert hat.


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Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes bei psychischen Unfallfolgen?

Primäre Bemessungskriterien

Die Schwere und Dauer der psychischen Beeinträchtigungen stehen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes im Vordergrund. Dabei spielen insbesondere die nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensführung und die Auswirkungen auf die Lebensqualität eine zentrale Rolle.

Medizinische Aspekte

Ein psychologisches Gutachten ist für die Feststellung des Kausalzusammenhang zwischen Unfall und psychischen Folgen unerlässlich. Die Gerichte berücksichtigen dabei:

  • Diagnosen wie posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen oder Angstzustände
  • Behandlungsdauer und -intensität
  • Heilungschancen und Prognosen

Individuelle Faktoren

Die persönliche Situation des Geschädigten fließt maßgeblich in die Bewertung ein. Hierzu zählen:

  • Erwerbsfähigkeit und berufliche Einschränkungen
  • Psychische Vorerkrankungen und deren Einfluss auf die Unfallfolgen
  • Alter und persönliche Lebensumstände

Rechtliche Bewertungskriterien

Die Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Präzedenzfällen, wobei die Bandbreite der Schmerzensgelder erheblich variiert. Bei mittelschweren psychischen Folgen werden häufig Beträge zwischen 15.000 und 30.000 Euro zugesprochen. In besonders schweren Fällen mit dauerhafter Beeinträchtigung können die Summen deutlich höher ausfallen.

Die spezifische Vulnerabilität des Geschädigten wird bei der Bemessung berücksichtigt, kann aber auch zu einer Reduzierung des Anspruchs führen, wenn die psychischen Folgen überwiegend auf einer besonderen Veranlagung beruhen.


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Ab welchem Zeitpunkt müssen psychische Unfallfolgen geltend gemacht werden?

Bei psychischen Unfallfolgen gelten unterschiedliche Fristen, die Sie unbedingt beachten müssen. Bei einer privaten Unfallversicherung muss die psychische Beeinträchtigung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt sowie bei der Versicherung geltend gemacht werden.

Unterscheidung nach Anspruchsart

Bei Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall gilt die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem sich der Unfall ereignet hat. Bei unbekanntem Ausmaß der Folgeschäden kann sich die Frist auf bis zu 30 Jahre verlängern.

Besonderheiten bei psychischen Unfallfolgen

Die psychische Störung muss unmittelbar auf den Unfall zurückzuführen sein. Für die Anerkennung ist ein medizinischer Nachweis durch einen Facharzt erforderlich. Die Diagnose muss nach einem international anerkannten Diagnosesystem (ICD oder DSM) erfolgen.

Dokumentation und Nachweis

Eine lückenlose medizinische Dokumentation ist für die Geltendmachung psychischer Unfallfolgen unerlässlich. Dazu gehören insbesondere:

  • Ärztliche Atteste und Befunde direkt nach dem Unfall
  • Behandlungsunterlagen von Psychotherapeuten
  • Dokumentation des Krankheitsverlaufs

Bei vorbestehenden psychischen Erkrankungen wird differenziert zwischen unfallbedingten Folgen und vorbestehenden Beeinträchtigungen. Wenn der Unfall eine bisher symptomlose Krankheitsanlage aktiviert hat, haftet der Schädiger für den gesamten Gesundheitsschaden.


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Welche zusätzlichen Ansprüche bestehen neben dem Schmerzensgeld bei psychischen Unfallfolgen?

Bei psychischen Unfallfolgen können neben dem Schmerzensgeld weitere materielle Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese Ansprüche ergeben sich aus dem Gesetz und umfassen verschiedene Schadenspositionen.

Erwerbsschaden und Verdienstausfall

Ein Erwerbsschaden entsteht, wenn Sie aufgrund der psychischen Beeinträchtigung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Der Verdienstausfall wird dabei vollständig ersetzt, sofern die Arbeitsunfähigkeit nachweislich durch den Unfall verursacht wurde.

Haushaltsführungsschaden

Wenn Sie aufgrund der psychischen Folgen Ihre häuslichen Tätigkeiten nicht mehr wie gewohnt ausführen können, steht Ihnen ein Haushaltsführungsschaden zu. Dies gilt auch dann, wenn Familienangehörige diese Tätigkeiten übernehmen.

Vermehrte Bedürfnisse

Die Kosten für medizinische Behandlungen wie Psychotherapie, Medikamente oder andere therapeutische Maßnahmen sind ebenfalls erstattungsfähig. Hierzu gehören auch:

  • Fahrtkosten zu Behandlungen
  • Heilmittel und Hilfsmittel
  • Kosten für psychologische Betreuung
  • Rehabilitationsmaßnahmen

Beeinträchtigung beruflichen Fortkommens

Eine psychische Erkrankung kann sich auch negativ auf Ihre berufliche Entwicklung auswirken. Können Sie nachweisen, dass Ihnen dadurch konkrete Karrierechancen entgangen sind, ist auch dieser Schaden ersatzfähig.

Nachweis der Ansprüche

Für alle Schadensersatzansprüche gilt: Der ursächliche Zusammenhang zwischen Unfall und psychischer Erkrankung muss durch ein fachärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Die Beweislast liegt beim Geschädigten.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schmerzensgeldklage

Eine rechtliche Forderung auf finanzielle Entschädigung für erlittene immaterielle Schäden wie körperliche oder seelische Leiden. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Beeinträchtigung. Geregelt ist der Anspruch in § 253 BGB. Ein Beispiel wäre Schmerzensgeld für psychische Belastungen durch den ungeklärten Tod eines Angehörigen. Im Zivilprozess muss der Kläger die anspruchsbegründenden Tatsachen nachweisen.


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Teilgeständnis

Eine teilweise Einräumung von Tatvorwürfen durch einen Beschuldigten, während andere Vorwürfe bestritten werden. Ein Teilgeständnis kann in Strafverfahren strafmildernd wirken (§ 46 StGB). Im vorliegenden Fall gestand der Beklagte nur das Verbringen der Leiche, nicht aber eine Beteiligung am Tod des Kindes. Teilgeständnisse können wie im Fall auch widerrufen werden, was ihre Beweiskraft mindert.


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Störung der Totenruhe

Ein Straftatbestand nach § 168 StGB, der das pietätvolle Andenken an Verstorbene schützt. Bestraft wird, wer unbefugt eine Leiche aus dem Gewahrsam des Berechtigten wegnimmt oder damit beschimpfenden Unfug treibt. Die Strafe beträgt bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ein Beispiel wäre die Entwendung einer Leiche aus einem Krankenhaus oder die Schändung eines Grabes.


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Strafvereitelung

Nach § 258 StGB macht sich strafbar, wer absichtlich oder wissentlich verhindert, dass ein anderer für eine rechtswidrige Tat bestraft wird. Dies kann durch aktives Tun (z.B. Beseitigung von Beweismitteln) oder Unterlassen erfolgen. Die Strafe beträgt bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Im Fall wurde geprüft, ob das Verschweigen von Informationen zum Verbleib der Leiche eine strafbare Vereitelung darstellt.


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Beweislast

Die Verpflichtung einer Prozesspartei, die für sie günstigen Tatsachen zu beweisen. Im Zivilprozess gilt: Wer einen Anspruch geltend macht, muss die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen (§ 286 ZPO). Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der beweispflichtigen Partei. Dies unterscheidet sich vom Strafprozess, wo im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 415 Abs. 1 ZPO: Diese Vorschrift definiert den Begriff der öffentlichen Urkunde im Rahmen des Zivilprozessrechts. Eine öffentliche Urkunde muss von einer dazu befugten Person erstellt werden und hat eine besondere Beweiskraft. Im vorliegenden Fall ist der Polizeivermerk über die Vernehmung des Beklagten als öffentliche Urkunde zu werten, was dessen Glaubwürdigkeit und Beweiskraft im Prozess erhöht.
  • § 417 ZPO: Hier wird festgelegt, dass ein Haftbefehl eine öffentliche Urkunde darstellt, die amtliche Anordnungen dokumentiert. Der Haftbefehl gegen den Beklagten ist somit als rechtlich verbindliches Dokument anzusehen, das für den Zivilprozess relevant ist, da er die Vorwürfe gegen ihn festhält und die Grundlage für die weiteren rechtlichen Schritte gegen ihn bildet.
  • § 286 ZPO: Diese Norm regelt die freie Beweiswürdigung im Zivilprozess und besagt, dass der Richter die Beweise nach seinem Ermessen würdigen kann. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass trotz des Vorliegens von Urkunden, die weiteren Beweisführungen und deren Gewicht durch das Gericht möglicherweise unterschiedlich bewertet werden, was entscheidend für den Ausgang des Verfahrens ist.
  • § 418 ZPO: Um die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde zu gewährleisten, muss die amtliche Person, die die Urkunde erstellt hat, die darin enthaltenen Tatsachen auch selbst wahrgenommen haben. Dieser Aspekt wird relevant, da der Beklagte zwar geständnisartige Angaben gemacht hat, die Beweiskraft der Urkunden jedoch von der Unmittelbarkeit der Wahrnehmung abhängt, was für die Glaubwürdigkeit der Aussagen im Verfahren von Bedeutung ist.
  • § 258 StGB: Diese Vorschrift bestraft die Behinderung der Strafjustiz und ist von zentraler Bedeutung für den Schutz der staatlichen Strafverfolgung. Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob die Tat des Beklagten und die Umstände, unter denen der Mord begangen wurde, das Gemeinwohl gefährden, was für die Abweisung der Klage und die Verurteilung des Beklagten eine Rolle spielt und auf die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung des Verbrechens hinweist.

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Das vorliegende Urteil

LG Hof – Az.: 24 O 346/22 – Endurteil vom 22.05.2024


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