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BGH-Urteil: Geld für Diesel-Käufer, ohne das Auto zurückzugeben?

Ein einzelner Audi-Fahrer gegen einen Automobilriesen: Der Streit um eine Abschalteinrichtung tritt in seine entscheidende Phase. Ein Audi-Käufer klagte auf Schadensersatz wegen einer vermeintlich unzulässigen Abschalteinrichtung, doch die vorherigen Gerichte verweigerten ihm jede Entschädigung.

Nun aber hat Deutschlands höchstes Zivilgericht die Sicht der Vorinstanzen gekippt und eine Wende im Dieselskandal eingeleitet. Haben Käufer von Dieselfahrzeugen mit Abschalteinrichtung nun grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung für den Wertverlust, auch wenn sie das Auto behalten?

Übersicht:

Ein Mann lehnt nachdenklich an seinem dunklen SUV in der Einfahrt und denkt über den Wertverlust seines Wagens im Dieselskandal nach.
Der Dieselskandal betrifft Besitzer hochwertiger Fahrzeuge direkt. Ein neues BGH-Urteil gibt ihnen nun ein starkes Recht auf Entschädigung an die Hand. Symbolbild: KI

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem:  Ein Autokäufer meinte, sein gebrauchter Audi habe eine versteckte Software, die die Abgaswerte manipuliert. Er wollte dafür vom Hersteller entschädigt werden.
  • Die Frage: Muss ein Autohersteller den Wertverlust eines Wagens zahlen, wenn er eine verbotene Abgas-Software eingebaut hat, aber keine bewusste Täuschung bewiesen wurde?
  • Die Antwort: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die EU-Abgasvorschriften als Schutzgesetze (geregelt in § 823 Abs. 2 BGB) gelten, die Autokäufer direkt schützen. Das ist die entscheidende Grundlage für Schadensersatz, auch wenn die genaue Höhe für Ihren Fall vom zuständigen Gericht geprüft wird.
  • Das bedeutet das für Sie: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung für den Wertverlust Ihres Autos erheben, ohne vorsätzliche Täuschung nachweisen zu müssen – Sie müssen aber weiterhin nachweisen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und ein Minderwert besteht. Sie behalten Ihr Fahrzeug und erhalten einen finanziellen Ausgleich.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2025, Az.: VIa ZR 1562/22

Illegale Software: Muss der Hersteller den Wertverlust zahlen?

Ein gebrauchter Audi SQ5, gekauft im März 2018, sollte für seinen neuen Besitzer Fahrspaß und modernste Dieseltechnologie vereinen. Doch der Traumwagen wurde zum Ausgangspunkt eines jahrelangen Rechtsstreits, der den Käufer durch alle Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe führte. Der Vorwurf: Im Motor des Wagens arbeite eine illegale Abschalteinrichtung, die den wahren Schadstoffausstoß verschleiert. Der Fall ist mehr als nur ein weiterer Rechtsstreit im Dieselskandal. Er beleuchtet eine zentrale Frage, die tausende Autofahrer betrifft: Wenn ein Hersteller Sie nicht absichtlich und besonders rücksichtslos getäuscht hat – oder Sie es ihm zumindest nicht nachweisen können – müssen Sie dann den finanziellen Schaden durch die Manipulation einfach hinnehmen? Die Antwort des BGH ist mehr als ein Signal für den Verbraucherschutz – sie ist ein Machtwort, das die Urteile früherer Instanzen korrigiert.

Vom Traumwagen zum Streitfall: Die Geschichte eines Audi-Käufers

Die Geschichte beginnt alltäglich. Ein Autoliebhaber erwirbt bei einem Vertragshändler einen drei Jahre alten Audi SQ5 3.0 TDI. Das Fahrzeug, hergestellt von der beklagten Audi AG, verfügt über einen modernen V6-Turbodieselmotor der Schadstoffklasse Euro 6. Auf dem Papier erfüllt es alle gesetzlichen Vorgaben. Doch der Käufer hegt einen Verdacht. Er glaubt, dass sein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist – einer Software, die erkennt, ob sich das Auto auf einem offiziellen Prüfstand befindet und nur dann die Abgasreinigung vollständig aktiviert. Im realen Straßenverkehr, so der Vorwurf, stoße der Wagen deutlich mehr Schadstoffe aus.

Wogegen klagte der Audi-Fahrer genau?

Der Käufer fühlte sich getäuscht und zog vor Gericht. Sein Ziel war es, den Kaufvertrag komplett rückgängig zu machen. Er wollte den Wagen an den Hersteller zurückgeben und dafür den Kaufpreis erstattet bekommen. Alternativ forderte er Schadensersatz für den Minderwert, den das Fahrzeug durch die manipulierte Software seiner Ansicht nach hatte. Doch sein Weg durch die Justiz war zunächst steinig.

Warum wurde die Klage zuerst abgewiesen?

Sowohl das Landgericht Ingolstadt als auch das Oberlandesgericht München wiesen seine Klage ab. Und genau hier wird es für die meisten Menschen frustrierend, denn die Begründung ist rein juristisch. Die Gerichte sahen keine Grundlage für seine Ansprüche.

Die Richter sahen vor allem den schwersten Vorwurf nicht als bewiesen an: eine absichtliche und besonders rücksichtslose Täuschung. Stellen Sie sich das im Fußball vor: Das ist nicht nur ein Foul, das ist eine absichtliche Tätlichkeit bei voller Kenntnis der Regeln. Und das nachzuweisen, ist extrem schwer. (Juristisch spricht man von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, § 826 BGB).

Sie argumentierten, dass zum Zeitpunkt des Kaufs im Jahr 2018 das Verhalten des Herstellers möglicherweise nicht mehr als objektiv sittenwidrig einzustufen sei. Der Skandal war bereits bekannt, und die Messlatte für diesen schweren Vorwurf liegt extrem hoch. Der Käufer hätte dem Konzern nachweisen müssen, dass dessen Manager bewusst und gewissenlos handelten, um Kunden zu schädigen. Diesen Beweis konnte er nicht erbringen.

Auch einen anderen Weg zum Schadensersatz versperrten ihm die Gerichte. Sie sahen in den europäischen und deutschen Abgasvorschriften keine Gesetze, die den einzelnen Autokäufer direkt schützen sollten. Damit schien der Fall für den Audi-Fahrer verloren. Doch er gab nicht auf und ließ das Urteil von Deutschlands höchstem Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof, überprüfen (juristisch: Revision einlegen). Er wollte die grundsätzliche Rechtsfrage klären lassen, die die Vorinstanzen zu seinen Ungunsten entschieden hatten.

Was ist ein Schutzgesetz und wie hilft es im Dieselskandal?

Um die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu verstehen, müssen Sie zwei zentrale juristische Konzepte kennen, die im Mittelpunkt dieses Falles stehen: das Schutzgesetz und den Differenzschaden.

Was genau ist ein Schutzgesetz laut BGB?

Im deutschen Recht gibt es den Paragrafen § 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Lassen Sie sich von dem Begriff nicht abschrecken – im Grunde ist es ein einfaches, aber mächtiges Werkzeug für Verbraucher. Der Paragraf besagt, dass jemand, der gegen ein Gesetz verstößt, das gezielt auch Einzelpersonen schützen soll, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Genau ein solches Gesetz nennt man Schutzgesetz.

Ein Schutzgesetz ist keine beliebige Vorschrift. Es muss nicht nur die Allgemeinheit schützen (wie etwa die Umwelt), sondern auch die Interessen des Einzelnen.

Die entscheidende Frage im Audi-Fall war also:

Sind die strengen europäischen Abgasvorschriften, konkret die zentrale EU-Verordnung für Abgasnormen (EG) Nr. 715/2007 und ihre deutschen Umsetzungsgesetze solche Schutzgesetze? Dienen sie nur dem Umweltschutz und der Einhaltung technischer Standards, oder sollen sie auch Sie als Autokäufer davor bewahren, ein Fahrzeug zu erwerben, das nicht den Versprechungen und offiziellen Dokumenten entspricht?

Die Vorinstanzen hatten diese Frage mit „Nein“ beantwortet. Für sie waren diese Vorschriften reine Formsache zwischen dem Staat und den Herstellern, die aber keine direkten Rechte für den einzelnen Kunden begründen.

Schadensersatz: Auto zurückgeben oder Geld erhalten?

Was genau bedeutet „Schadensersatz“ in so einem Fall eigentlich für Sie? Im Grunde geht es um zwei verschiedene Wege, die wir uns jetzt ansehen:

Option 1: Großer Schadensersatz (Auto zurückgeben)

 Geteiltes Bild: Links gibt eine Person Autoschlüssel im Autohaus zurück, rechts fährt eine Person zufrieden in ihrem Auto, was die zwei Optionen beim Schadensersatz zeigt.
Geschädigte haben die Wahl: die Rückabwicklung des Vertrags oder eine finanzielle Entschädigung bei Weiternutzung des Autos. Symbolbild: KI

Der „große“ Schadensersatz: Hier will der Geschädigte so gestellt werden, als hätte er den Vertrag nie geschlossen. Im Autokauf bedeutet das: Fahrzeug zurück an den Hersteller, Geld zurück an den Käufer (abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer). Diesen Anspruch leiten Kläger meist aus der bereits erwähnten vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) ab. Der Vorwurf ist hier moralisch besonders schwerwiegend, aber eben auch schwer zu beweisen.

Option 2: Differenzschaden (Auto behalten & Geld)

Der Differenzschaden: Dieser Ansatz ist subtiler. Die entscheidende Frage lautet: Wo stünden Sie finanziell, wenn die illegale Software nie eingebaut worden wäre? Hätten Sie das Auto trotzdem gekauft, aber zu einem geringeren Preis? Der Schaden ist dann die Differenz zwischen dem, was Sie bezahlt haben, und dem, was das Auto mit der manipulierten Software tatsächlich wert war. Sie behalten das Auto, erhalten aber einen finanziellen Ausgleich für seinen Minderwert.

Dieser Differenzschaden ist oft leichter durchzusetzen, weil er nicht den schweren Vorwurf der Sittenwidrigkeit erfordert. Es reicht bereits, wenn der Hersteller fahrlässig gegen ein Schutzgesetz verstoßen hat. Und genau hier liegt der Dreh- und Angelpunkt der BGH-Entscheidung.

Ein konkretes Rechenbeispiel:

Stellen Sie sich vor, Sie haben im Jahr 2017 einen Diesel für einen Kaufpreis von 35.000 € erworben. Später stellt sich heraus, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Ein Gericht schätzt den dadurch entstandenen Minderwert auf 10 % des Kaufpreises. Die Berechnungsgrundlage für Ihren Anspruch lautet dann:

35.000 € (Kaufpreis) x 10 % (geschätzter Minderwert) = 3.500 € (Schadensersatz)

Sie würden in diesem Fall also 3.500 € als Entschädigung vom Hersteller erhalten und könnten Ihr Fahrzeug weiterhin behalten und nutzen.

Wie hoch Ihre Entschädigung am Ende tatsächlich ausfällt, hängt immer von den Details Ihres persönlichen Falles ab und wird vom Gericht entschieden.

Der BGH greift ein: Eine Lektion in Sachen Verbraucherschutz

Der Bundesgerichtshof rollte den Fall nicht komplett neu auf. Er prüfte lediglich, ob das Oberlandesgericht München das Recht korrekt angewendet hatte.

Eine Person hält die Übereinstimmungsbescheinigung im Inneren ihres Autos, was den direkten Bezug des Dokuments zum Fahrzeug im Dieselskandal verdeutlicht.
Dieses Dokument ist der offizielle Garant für die Konformität des Fahrzeugs. Seine Fehlerhaftigkeit begründet den Anspruch auf Schadensersatz. Symbolbild: KI

Und die Karlsruher Richter kamen zu einem klaren Ergebnis: Das Berufungsgericht hat einen entscheidenden Fehler gemacht. Es hat dem Kläger den Weg zum Schadensersatz zu Unrecht versperrt.

Warum sind Abgasvorschriften jetzt ein Schutzschild für Käufer?

Das Herzstück der BGH-Argumentation ist die Neubewertung der Abgasvorschriften. Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen stellten die Richter klar: Die europäischen und deutschen Gesetze, die unzulässige Abschalteinrichtungen verbieten, sind sehr wohl Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

Der BGH begründete dies damit, dass diese Regelungen ein System des Vertrauens schaffen sollen. Wenn ein Hersteller das offizielle Zulassungsdokument für ein Fahrzeug ausstellt (die sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung), garantiert er, dass der Wagen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Ein einfaches Blatt Papier. Aber eines, auf das sich jeder Käufer verlassen können muss. Es ist die Grundlage der Kaufentscheidung und beeinflusst den Preis. Ist diese Bescheinigung falsch, weil eine verbotene Software an Bord ist, bricht das gesamte System zusammen. Der Gesetzgeber wollte mit diesen Vorschriften nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch sicherstellen, dass auf dem europäischen Markt nur Fahrzeuge verkauft werden, die den Regeln entsprechen. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf den einzelnen Käufer, der ein Recht darauf hat, ein gesetzeskonformes Produkt zu erwerben.

Die Vorschriften sind also kein zahnloser Tiger, sondern ein konkretes Schutzschild für den einzelnen Käufer. Verstößt ein Hersteller fahrlässig dagegen, indem er eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, macht er sich schadensersatzpflichtig.

Wie hat der BGH den Weg zum Schadensersatz vereinfacht?

Mit dieser Feststellung ebnete der BGH den Weg für den Kläger, den oben erklärten Differenzschaden geltend zu machen. Die Richter verwiesen dabei auf ihre eigene, wegweisende Rechtsprechung aus dem Juni 2023 (Az. VIa ZR 335/21). Dort hatten sie bereits grundsätzlich entschieden, dass Käufern von Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zustehen kann.

Der „große“ Schadensersatz, also die komplette Rückabwicklung des Vertrags, bleibt weiterhin an den schwierigen Nachweis der Sittenwidrigkeit geknüpft. Daran rüttelte der BGH auch in diesem Fall nicht. Aber er machte deutlich: Nur weil ein Kläger die hohe Hürde der Sittenwidrigkeit nicht nehmen kann, geht er nicht automatisch leer aus. Er kann aber immer noch eine Entschädigung für den Wertverlust des Autos verlangen, wenn der Hersteller zumindest fahrlässig gehandelt hat.

Was muss das Gericht in München jetzt neu prüfen?

Der BGH entschied nicht endgültig, ob der Audi-Fahrer tatsächlich Geld bekommt und wie viel. Stattdessen hob er das Urteil des Oberlandesgerichts München auf und verwies den Fall dorthin zurück. Der Grund: Den Münchner Richtern war ein schwerwiegender Verfahrensfehler unterlaufen.

Weil das Oberlandesgericht die Abgasnormen fälschlicherweise nicht als Schutzgesetze ansah, hatte es sich gar nicht erst mit der Frage beschäftigt, ob die Software im Audi SQ5 tatsächlich eine unzulässige Abschalteinrichtung ist und ob Audi fahrlässig gehandelt hat.

Folglich gab es dem Kläger auch keine Gelegenheit, die Höhe seines Differenzschadens zu berechnen und zu belegen. Das Gericht hatte seine Klage also abgewiesen, bevor er sein eigentliches Anliegen überhaupt substanziell darlegen konnte. Ein Fehler, den der BGH nicht durchgehen ließ.

Das Oberlandesgericht München muss den Fall neu verhandeln und dabei die Rechtsauffassung des BGH zugrunde legen. Es muss prüfen:

  1. Liegt tatsächlich eine unzulässige Abschalteinrichtung vor?
  2. Hat der Hersteller zumindest fahrlässig gehandelt?
  3. Wie hoch ist der entstandene Differenzschaden? Der Kläger muss nun darlegen, um wie viel er damals zu viel für den manipulierten Wagen bezahlt hat. Gerichte können in Einzelfällen Minderwerte als Prozentsätze des Kaufpreises schätzen. Die konkrete Höhe ist jedoch nicht rechtlich festgelegt und erfordert eine sachverständige Beurteilung im Einzelfall.

Was dieses Urteil jetzt für Sie bedeutet

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist mehr als nur ein Etappensieg für einen einzelnen Audi-Fahrer. Sie zementiert eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung, die es Besitzern von Dieselfahrzeugen mit illegaler Software erleichtert, ihre finanziellen Nachteile auszugleichen.

Hier sind die wichtigsten Konsequenzen für Sie:

  • Der Weg zum Schadensersatz wird einfacher: Sie müssen dem Hersteller nicht mehr die absichtliche und besonders rücksichtslose Täuschung nachweisen (juristisch: vorsätzliche sittenwidrige Schädigung), um eine Entschädigung zu erhalten. Der Nachweis, dass der Hersteller fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat, reicht aus, um den Minderwert Ihres Fahrzeugs (den Differenzschaden) einzufordern.
  • EU-Recht schützt Sie direkt: Dieses Urteil stärkt Ihre Position als Verbraucher. Europäische Vorschriften sind eben nicht nur Anweisungen für Behörden und Konzerne, sondern geben Ihnen als Käufer konkrete Rechte an die Hand. Ihr Vertrauen in offizielle Dokumente wie die Übereinstimmungsbescheinigung wird damit rechtlich abgesichert.
  • Sie können Ihr Fahrzeug behalten und trotzdem klagen: Der Anspruch auf den Differenzschaden ist ideal für alle, die mit ihrem Auto grundsätzlich zufrieden sind, aber den durch die Manipulation entstandenen Wertverlust nicht hinnehmen wollen. Sie müssen das Fahrzeug nicht zurückgeben, um entschädigt zu werden.
  • Bleiben Sie realistisch – geschenkt gibt es nichts: Auch wenn der Weg nun einfacher ist, liegt der Ball bei Ihnen. Sie oder Ihr Anwalt müssen dem Gericht die Fakten auf den Tisch legen und klar nachweisen, dass in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und welcher Schaden Ihnen dadurch entstanden ist. Oft sind dafür technische Gutachten notwendig.

Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie sich das Recht im Lichte neuer Skandale weiterentwickelt. Wo anfangs nur Kläger mit dem Nachweis eines massiven moralischen Fehlverhaltens eine Chance hatten, hat der Bundesgerichtshof nun eine pragmatische und faire Lösung für eine breite Masse von Betroffenen geschaffen. Am Ende hat der BGH einen einfachen Grundsatz bestätigt, den auch der größte Automobilkonzern nicht aushebeln kann: Wer täuscht, der zahlt.

Für welche Autos kann man jetzt Schadensersatz fordern?

Auch wenn der konkrete Fall einen Audi SQ5 mit einem V6-TDI-Motor betraf, ist die Signalwirkung des Urteils weitreichend. Die Grundsätze sind nicht auf diesen speziellen Motortyp oder die Marke Audi beschränkt. Vielmehr können Besitzer einer breiten Palette von Dieselfahrzeugen profitieren, sofern eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde.

  • Fahrzeuge des VW-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche): Dies schließt nicht nur die bekannten EA189-Motoren (1.6 TDI, 2.0 TDI) ein, die den Skandal 2015 auslösten, sondern ausdrücklich auch deren Nachfolger wie den EA288 sowie die größeren 3.0-Liter- und 4.2-Liter-TDI-Motoren (z.B. EA897, EA898).
  • Fahrzeuge anderer Hersteller (z.B. Mercedes-Benz, BMW, Opel, Fiat): Die Rechtsprechung ist ebenso relevant für Fahrzeuge anderer Marken. Hier ist aus meiner Praxis vor allem ein Begriff entscheidend: das sogenannte „Thermofenster“. Das war jahrelang der juristische Kniff, mit dem sich viele Hersteller verteidigt haben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese temperaturabhängige Steuerung aber in vielen Fällen als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft, eine Rechtsauffassung, die der BGH übernommen hat.

Entscheidend ist somit nicht mehr die Marke, sondern ob Sie eine unzulässige Abschalteinrichtung nachweisen können und der Hersteller zumindest fahrlässig gehandelt hat. Da Thermofenster branchenweit verbreitet waren, eröffnet dies potenziell hunderttausenden Autobesitzern den Weg zum Differenzschaden.

Die Urteilslogik

Die oberste Rechtsprechung stärkt den Verbraucherschutz und eröffnet für Käufer manipulierte Fahrzeuge einen klareren Weg zur Entschädigung.

  • Schutzfunktion von Abgasnormen: Abgasvorschriften, die unzulässige Abschalteinrichtungen verbieten, schützen den einzelnen Käufer direkt, indem sie sein Recht auf ein konformes Fahrzeug sichern.
  • Haftung bei Fahrlässigkeit: Verletzt ein Hersteller fahrlässig ein solches Schutzgesetz, muss er den dadurch entstandenen finanziellen Minderwert des Fahrzeugs ausgleichen, selbst wenn keine vorsätzliche Schädigungsabsicht vorliegt.
  • Vertrauensschutz bei Produktkonformität: Eine Übereinstimmungsbescheinigung schafft Vertrauen in die Gesetzmäßigkeit eines Produkts; Hersteller müssen für Schäden einstehen, wenn diese Zusicherung falsch ist.

Dieses Urteil festigt die Rechtsposition von Käufern, indem es Verantwortung bei Herstellern einfordert, die gesetzliche Vorgaben missachten.


Experten Kommentar

Dieses Urteil zementiert eine entscheidende Wende im Verbraucherschutz, indem es die Hürden für Schadensersatzansprüche im Dieselskandal deutlich senkt. Durch die Anerkennung von EU-Abgasnormen als direkt schützende Gesetze für den Käufer wird der Weg frei für Entschädigungen, ohne dass eine schwer nachweisbare sittenwidrige Täuschung vorliegen muss. In der Praxis bedeutet dies, dass betroffene Fahrzeughalter den Minderwert ihres Wagens bereits auf Basis fahrlässigen Handelns des Herstellers geltend machen können, ohne das Fahrzeug zurückgeben zu müssen.


Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie jetzt wissen wollen, was das alles für Sie und Ihr Auto konkret bedeutet, dann lassen Sie uns den nächsten Schritt gemeinsam gehen. Schicken Sie mir unverbindlich Ihre Unterlagen über diesen Link, und ich sage Ihnen ehrlich und ohne Fachchinesisch, wo Sie stehen.


Ihr konkreter Fahrplan: In 4 Schritten zur Entschädigung

Die neue Rechtsprechung eröffnet Ihnen eine realistische Chance auf Schadensersatz. Der Weg dorthin muss weder kompliziert noch teuer sein. Befolgen Sie diese vier einfachen Schritte, um Ihren Anspruch professionell und risikofrei prüfen zu lassen.


SchrittIhre Aufgabe (Was Sie tun)Unsere Aufgabe (Was wir für Sie tun)
1. Unterlagen sammelnSie stellen die wichtigsten Dokumente zusammen: Kaufvertrag, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) und Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung.-
2. Kostenlose ErsteinschätzungSie reichen Ihre Dokumente unverbindlich bei uns ein, z.B. per Online-Formular.Wir prüfen Ihren Fall auf die zentralen Erfolgsfaktoren (betroffenes Modell, Verjährung etc.) und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung.
3. Kostendeckung sichern-Wir kontaktieren Ihre Rechtsschutzversicherung und holen die schriftliche Zusage (Deckungszusage) ein, dass alle Kosten übernommen werden.
4. Anspruch durchsetzenSie stehen für wichtige Abstimmungen zur Verfügung.Wir fordern den Hersteller zur Zahlung auf und führen – mit Ihrer Kostendeckung im Rücken – den Prozess bis zur Entschädigung.

Schritt 1: Welche Unterlagen brauche ich als Erstes?

Auf einem Tisch liegen die für eine Klage im Dieselskandal nötigen Unterlagen: Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, Rechtsschutzpolice und der Autoschlüssel.
Mit diesen Unterlagen kann ein spezialisierter Anwalt Ihre Erfolgschancen schnell und präzise einschätzen. Symbolbild: KI

Für eine schnelle und präzise Prüfung benötigt ein spezialisierter Anwalt nur wenige Dokumente. Suchen Sie Folgendes heraus:

  • Kaufvertrag oder Fahrzeugrechnung: Dies ist der wichtigste Beleg für den Kaufzeitpunkt und den gezahlten Preis.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Hier sind alle technischen Daten Ihres Fahrzeugs, sowie die Liste der Vorbesitzer vermerkt.
  • Falls vorhanden: Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung: Notieren Sie den Namen der Versicherung und Ihre Versicherungsnummer. Die meisten Versicherungsverträge, die vor dem Fahrzeugkauf abgeschlossen wurden, decken solche Fälle ab.

Schritt 2: Wie bekomme ich eine kostenlose Ersteinschätzung?

Der entscheidende erste Schritt ist niemals mit Kosten verbunden. Unsere Kanzlei bietet Ihne eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Sie reichen die in Schritt 1 gesammelten Dokumente online ein oder senden sie per E-Mail. Unsere Anwälte prüfen dann: Ist Ihr Fahrzeugmodell bekanntermaßen betroffen? Sind Ihre Ansprüche wahrscheinlich verjährt? Besteht eine realistische Erfolgsaussicht?

Schritt 3: Wer kümmert sich um die Kostenübernahme?

Nach der positiven Ersteinschätzung kommt der oft entscheidende Punkt: die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Hier kommen wir ins Spiel und übernehmen die komplette Kommunikation für Sie. Wir holen die sogenannte Deckungszusage für Sie ein. Das ist die offizielle schriftliche Bestätigung Ihrer Versicherung, dass sie alle anfallenden Kosten übernimmt. Sobald dieses Dokument vorliegt, ist Ihr Vorgehen finanziell abgesichert. Für Sie entsteht kein finanzielles Risiko.

Schritt 4: Was passiert nach der Zusage der Versicherung?

Mit der Kostendeckung im Rücken fordert Ihr Anwalt den Hersteller zunächst außergerichtlich zur Zahlung auf. Da die Konzerne in der Regel nicht freiwillig zahlen, ist der nächste Schritt meist die Klage bei Gericht. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt Ihr Anwalt die gesamte Kommunikation und den Prozess – Sie müssen nur noch für wichtige Abstimmungen zur Verfügung stehen.

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet das BGH-Urteil im Dieselskandal für meinen Diesel?

Das BGH-Urteil im Dieselskandal vereinfacht den Weg zur Entschädigung erheblich. Sie müssen nicht mehr die schwere vorsätzliche Täuschung des Herstellers beweisen. Stattdessen können Sie den Minderwert (Differenzschaden) bereits bei einem fahrlässigen Verstoß des Herstellers gegen Schutzgesetze fordern. Dies weckt neue Hoffnung für betroffene Dieselfahrzeugbesitzer.

Diese neue Rechtsprechung senkt die Hürden für geschädigte Autokäufer deutlich. Zuvor war es oft nur möglich, Ansprüche durchzusetzen, wenn man dem Hersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachweisen konnte. Diese Anforderung war extrem hoch und für viele Betroffene kaum zu erfüllen. Nun interpretiert der BGH die EU-Abgasvorschriften als direkte Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

Ein einfacher fahrlässiger Verstoß des Herstellers gegen diese Vorschriften reicht für einen Anspruch aus. Das neue Urteil bietet einen gangbareren Weg, indem es auf den Nachweis der Fahrlässigkeit und den Verstoß gegen Schutzgesetze abstellt. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich für den Wertverlust Ihres Fahrzeugs, den sogenannten Differenzschaden. Dabei müssen Sie Ihr Auto nicht zurückgeben.

Suchen Sie die Unterlagen Ihres Dieselfahrzeugs (Kaufvertrag, Zulassungsbescheinigung Teil I & II) und notieren Sie sich Marke, Modell, Baujahr, Motorisierung und Emissionsklasse, um eine erste Einschätzung für Ihren Fall zu erhalten.


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Kann ich mein Auto behalten und trotzdem Entschädigung fordern?

Ja, Sie können Ihr Dieselfahrzeug behalten und trotzdem Entschädigung fordern. Das aktuelle BGH-Urteil eröffnet diesen Weg explizit. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich für den entstandenen Minderwert, den Juristen als Differenzschaden bezeichnen.

Das Urteil des BGH erleichtert es, unter bestimmten Bedingungen jenen Differenzschaden zu verlangen, der den Minderwert Ihres manipulierten Fahrzeugs ausgleicht – ganz ohne Rückabwicklung. Voraussetzung ist jedoch, dass alle dafür notwendigen gesetzlich geforderten Kriterien (insbesondere unzulässige Abschalteinrichtung, Minderwert, Fahrlässigkeit) nachgewiesen sind.

Die Entschädigung berechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Preis, den Sie bezahlt haben, und dem, was das Auto damals wirklich wert war.

Gerichte schätzen diesen Minderwert oft zwischen 5% und 15% des Kaufpreises. Damit können Sie den finanziellen Nachteil ausgleichen, ohne sich von Ihrem Fahrzeug trennen zu müssen. Viele hielten die Rückabwicklung für die einzige Option, der BGH ebnet aber den Weg für den Differenzschaden.

Schätzen Sie den potenziellen Minderwert Ihres Fahrzeugs, indem Sie exemplarisch einen Bereich von 5% bis 15% auf den ursprünglichen Kaufpreis anwenden.


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Wie fordere ich meinen Differenzschaden beim Hersteller ein?

An dieser Stelle muss ich ganz ehrlich sein: Ihre Ansprüche gegen einen Autokonzern selbst durchzusetzen, ist praktisch unmöglich. Das ist kein Heimwerkerprojekt, bei dem man es einfach mal probieren kann. Sie treten gegen eine Armee von hochspezialisierten Juristen an. Ohne eigene anwaltliche Unterstützung und oft auch technische Gutachten ist das kein fairer Kampf.

Der erste Schritt besteht darin, die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Ihrem Fahrzeug zu belegen. Hersteller geben diese Fakten selten freiwillig zu. Sie brauchen daher eine fundierte Beweislage, die technische Expertise oder den Bezug auf bereits anerkannte Manipulationsfälle Ihres spezifischen Fahrzeugtyps umfasst. Ohne diesen Nachweis der illegalen Software können Sie keine wirksame Forderung stellen.

Anschließend ist der konkrete Minderwert Ihres Fahrzeugs zu ermitteln. Dies ist oft komplex, da der genaue Schaden schwer zu beziffern ist. Gerichte schätzen diesen Minderwert häufig prozentual, etwa zwischen 5% und 15% des ursprünglichen Kaufpreises, basierend auf Sachverständigengutachten. Da Hersteller kaum freiwillig zahlen, ist eine gerichtliche Klage oft unvermeidbar. Der Bundesgerichtshof hat den Anspruch zwar erleichtert, die tatsächliche Durchsetzung erfordert jedoch professionellen Rechtsbeistand.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei einem spezialisierten Anwalt für Verbraucherrecht mit Erfahrung im Dieselskandal, um Ihre individuellen Chancen und die erforderlichen Schritte fundiert prüfen zu lassen.


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Was tun, wenn ich die vorsätzliche Täuschung nicht beweisen kann?

Sie müssen die vorsätzliche Täuschung des Herstellers nicht mehr beweisen! Ein wegweisendes BGH-Urteil erleichtert Ihnen den Weg zum Schadensersatz erheblich. Es genügt nun, dem Hersteller fahrlässiges Handeln und einen Verstoß gegen die als Schutzgesetze eingestuften Abgasvorschriften nachzuweisen. Dies eröffnet vielen Betroffenen neue Möglichkeiten.

Früher war der Nachweis einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ nach § 826 BGB oft eine unüberwindbare Hürde, da die Absicht zur Täuschung schwer zu belegen war. Der Bundesgerichtshof hat dies geändert. Sie können Ihre Ansprüche nun auf einen fahrlässigen Verstoß gegen ein Schutzgesetz gemäß § 823 Abs. 2 BGB stützen. Die europäischen Abgasvorschriften, die unzulässige Abschalteinrichtungen verbieten, gelten jetzt als solche Schutzgesetze für Verbraucher.

Es ist ausreichend, wenn der Hersteller die unzulässige Abschalteinrichtung fahrlässig in Ihr Fahrzeug eingebaut und damit gegen diese Vorschriften verstoßen hat. Diese einfachere Voraussetzung reicht bereits aus, um eine Entschädigung für den Wertverlust zu fordern. Sie behalten dabei Ihr Fahrzeug und erhalten eine Erstattung für den finanziellen Verlust, der durch die Manipulation entstanden ist. Viele ehemals aussichtslose Fälle könnten dadurch neue Chancen erhalten.

Reaktivieren Sie Ihre Unterlagen zum Dieselkauf und legen Sie diese einem spezialisierten Anwalt zur Neubewertung vor.


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Lohnt sich eine Klage für meinen älteren Dieselfall überhaupt noch?

Ja, eine Klage kann sich gerade wegen der neuen BGH-Rechtsprechung wieder lohnen, selbst wenn Ihr Autokauf schon länger zurückliegt. Der entscheidende Punkt ist die Verjährung, die nun neu bewertet werden muss:


AnspruchsgrundlageRegel & FristWichtiger Hinweis zum Fristbeginn
Anspruch aus Vorsatz (§ 826 BGB)3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.Für viele frühe Fälle (Kauf vor 2016) oft bereits Ende 2018 abgelaufen.
Anspruch aus Fahrlässigkeit (§ 823 Abs. 2 BGB)3 Jahre ab sicherer Kenntnis des Anspruchs.Dies ist Ihre neue Chance: Durch die wegweisenden Urteile in 2022/2023 hat die Frist für die meisten Betroffenen erst Ende 2023 begonnen.
Absolute Höchstfrist10 Jahre nach dem Fahrzeugkauf.Diese Frist gilt unabhängig von Ihrer persönlichen Kenntnis. Ein im März 2016 gekauftes Auto verjährt also spätestens im März 2026.

Fazit: Aufgrund der neuen Rechtslage haben viele Fälle, die zuvor als verjährt galten, eine neue Chance. Trotz dieser positiven Entwicklung kommt es bei der Verjährung aber immer auf die Details Ihres Falles an. Der genaue Fristbeginn hängt davon ab, wann Sie persönlich von der Manipulation und Ihren Rechten erfahren konnten.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.

Die Fakten im Blick

  • Ein Kläger machte gegenüber einem Fahrzeughersteller Schadensersatzansprüche geltend, da sein erworbenes Audi SQ5 Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweisen soll.
  • Die Vorinstanzen, das Landgericht und das Oberlandesgericht München, wiesen die Klage auf Schadensersatz in ihren Entscheidungen ab.
  • Der Bundesgerichtshof hob den Beschluss des Oberlandesgerichts München auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.
  • Der BGH stellte fest, dass § 6 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind, die den Fahrzeugkäufer gegenüber dem Hersteller schützen.
  • Dem Kläger kann grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz eines Differenzschadens zustehen, wenn das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweist.
  • Das Gericht in München muss den Fall nun neu bewerten: Es wird prüfen, ob Audi haftet, und dem Kläger die Chance geben, die genaue Höhe seines Schadens zu belegen.
Ersteinschätzung anfragen: Person tippt auf Smartphone für digitale Anwalts-Ersthilfe.

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