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Binnen welcher Frist kann ein Angebot gemäß § 147 Abs. 2 BGB angenommen werden?

Ein Mann aus Karlsruhe scheiterte vor Gericht mit dem Versuch, seine 2004 abgeschlossene Rentenversicherung nach 16 Jahren rückabzuwickeln. Obwohl die Vertragsunterlagen erst 2005 bei ihm eintrafen, wertete das Oberlandesgericht Karlsruhe die Annahmefrist von sechs Wochen aufgrund des damaligen Jahreswechsel-Ansturms als rechtens. Damit bleibt der Kläger an seine Versicherung gebunden und muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
  • Datum: 24.10.2024
  • Aktenzeichen: 12 U 108/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Macht Auskunfts- und Zahlungsansprüche geltend zur Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrags. Er argumentiert, dass der Vertrag erst durch die Annahmeerklärung der Beklagten angeblich verspätet zustande gekommen sei, was ein Widerspruchsrecht begründet.
  • Beklagte: Versicherungsgesellschaft. Sie argumentiert, dass die Annahmeerklärung rechtzeitig erfolgt ist, was das Widerspruchsrecht des Klägers ausschließt.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger beantragte am 27.12.2004 den Abschluss eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrags. Die Beklagte soll die Annahme erst am 02.02.2005 erklärt haben. Der Kläger erklärte 2020 den Widerspruch gegen den Vertrag.
  • Kern des Rechtsstreits: Entscheidend war, ob die Annahmeerklärung der Beklagten rechtzeitig erfolgte und damit der Beginn der Widerspruchsfrist zutreffend war, beziehungsweise ob ein Widerspruchsrecht des Klägers besteht.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Landgerichts auf und wies die Klage ab. Die Klage ist unbegründet, da die Annahmeerklärung rechtzeitig zuging und kein Widerspruchsrecht besteht.
  • Begründung: Die Annahme des Antrags durch die Beklagte erfolgte innerhalb einer angemessenen Frist von sechs Wochen. Der Zugang des Versicherungsscheins einschließlich der Widerspruchsbelehrung war rechtzeitig. Unter Berücksichtigung der Umstände war die Frist angemessen. Die Beklagte durfte davon ausgehen, dass die Unterlagen den Kläger rechtzeitig erreichen würden.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Eine Revision wurde nicht zugelassen, somit ist das Urteil endgültig.

Frist zur Annahme von Angeboten: Rechtliche Grundlagen und konkrete Fallanalyse

Das Angebot eines Verkäufers ist der erste Schritt zur Begründung eines Vertrages. Es legt die Bedingungen fest, unter denen der Käufer bereit ist, einen Kaufvertrag abzuschließen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Annahme des Angebots, die innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen muss. Gemäß § 147 BGB ist diese Frist entscheidend, um die Bindungswirkung des Angebots zu gewährleisten und rechtliche Klarheit zu schaffen.

Die Frist zur Annahme eines Angebots kann variieren und ist oft von den Umständen des jeweiligen Falles abhängig. Ein rechtzeitiges Handeln innerhalb dieser Frist ist essenziell für das Zustandekommen eines Kaufvertrags. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der die verschiedenen Aspekte der Angebotsannahme und die rechtlichen Rahmenbedingungen veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Rechtzeitige Annahme eines Versicherungsvertrags trotz verzögerter Policenzustellung

Versicherungsberater erklärt Kunden Rentenversicherungsunterlagen im Büro
Die rechtzeitige Annahme eines Versicherungsantrags ist entscheidend für die Wirksamkeit eines Widerspruchs und die Bindung an den Vertrag. (Symbolfoto: Flux gen.)

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Klage eines Versicherungsnehmers gegen eine Versicherungsgesellschaft vollständig abgewiesen. Der Kläger hatte versucht, einen 2004 abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag im Jahr 2020 zu widerrufen und die Rückabwicklung zu erwirken.

Hintergrund des Versicherungsstreits

Der Kläger stellte am 27. Dezember 2004 einen Antrag auf Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung. In einer Zusatzerklärung wurde er darauf hingewiesen, dass ab 2005 das Steuerprivileg für Lebensversicherungen entfallen würde und eine Risikoprüfung durch die Versicherung möglicherweise nicht mehr im Jahr 2004 abgeschlossen werden könne. Die Versicherung übersandte dem Kläger mit Schreiben vom 2. Februar 2005 die Police samt Vertragsunterlagen.

Streit um Widerspruchsrecht und Fristbeginn

Am 7. Januar 2020 erklärte der Kläger den Widerspruch gegen das Zustandekommen des Vertrages. Er argumentierte, die Versicherung habe seinen Antrag nicht rechtzeitig angenommen, da die Unterlagen erst sechs Wochen nach Antragstellung bei ihm eingegangen seien. Die Antragsbindungsfrist habe maximal zwei bis vier Wochen betragen.

Gerichtliche Bewertung der Annahmefrist

Das OLG Karlsruhe hielt eine Annahmefrist von sechs Wochen für gerade noch angemessen. Dabei berücksichtigte das Gericht mehrere besondere Umstände: Die Antragstellung erfolgte zwischen Weihnachten und Neujahr, einer üblichen Urlaubszeit. Zudem führte der bevorstehende Wegfall des Steuerprivilegs zu einer erhöhten Anzahl von Versicherungsanträgen zum Jahresende 2004. Dieser Umstand war dem Kläger durch die unterzeichnete Zusatzerklärung bekannt.

Nachweis der rechtzeitigen Policenversendung

Die Versicherung konnte den internen Ablauf der Policenerstellung detailliert nachweisen: Der Druckauftrag wurde am 31. Januar 2005 erteilt, die Übergabe an den Druckbetrieb erfolgte am 1. Februar. Die Dokumente wurden am 2. Februar gedruckt, kuvertiert und der Post übergeben. Nach Überzeugung des Gerichts erreichten die Unterlagen den Kläger spätestens am 7. Februar 2005 und damit innerhalb der sechswöchigen Annahmefrist.

Rechtliche Folgen für den Widerspruch

Da die Annahme des Versicherungsantrags rechtzeitig erfolgte, war auch die Widerspruchsbelehrung im Versicherungsschein inhaltlich korrekt. Ein Widerspruchsrecht bestand weder wegen Unvollständigkeit der Verbraucherinformation noch wegen formeller Fehler der Widerspruchsbelehrung. Der erst 2020 erklärte Widerspruch war somit unwirksam. Das Gericht wies die Klage auf Rückabwicklung des Vertrags vollständig ab und auferlegte dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass eine längere Bearbeitungszeit von Versicherungsanträgen in besonderen Situationen (wie Jahresendgeschäft oder Urlaubszeiten) gerechtfertigt sein kann und bis zu sechs Wochen dauern darf. Entscheidend ist dabei, dass der Versicherer solche Verzögerungen transparent kommuniziert und der Kunde darüber informiert wird. Auch wenn die Bearbeitung länger dauert, bleibt der Vertrag wirksam, solange die Annahme innerhalb dieser erweiterten Frist erfolgt und ein späterer Widerruf ist dann nicht mehr möglich.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Versicherungsvertrag abschließen, müssen Sie damit rechnen, dass die Bearbeitung in bestimmten Situationen wie zum Jahresende oder in Ferienzeiten länger dauern kann. Achten Sie besonders auf Zusatzerklärungen oder Hinweise zu verlängerten Bearbeitungszeiten, die Sie bei Vertragsschluss unterschreiben. Diese sind rechtlich bindend und können Ihr späteres Widerrufsrecht einschränken. Ein Widerspruch nach mehreren Jahren ist in der Regel nicht mehr möglich, wenn Sie über die Bearbeitungszeit informiert wurden und die Police innerhalb der verlängerten Frist bei Ihnen eingegangen ist.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche gesetzlichen Fristen gelten für die Annahme eines Versicherungsvertrags?

Bei der Annahme von Versicherungsverträgen gelten unterschiedliche gesetzliche Fristen, die sich nach der Art des Vertragsschlusses und der Versicherungssparte richten.

Grundsätzliche Annahmefristen

Bei persönlicher Anwesenheit oder Telefongesprächen muss die Annahme sofort erfolgen. Bei der Kommunikation zwischen räumlich getrennten Personen gilt die Frist, innerhalb derer der Antragende unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen darf.

Spezifische Fristen nach Versicherungsart

Sachversicherungen haben in der Regel eine Annahmefrist von zwei Wochen. Für Haftpflicht-, Unfall-, Kasko- und Rechtsschutzversicherungen beträgt die übliche Frist einen Monat. Bei Lebens- und Krankenversicherungen wird standardmäßig eine sechswöchige Frist angesetzt.

Besondere Regelungen

Ein Sonderfall ist die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung: Hier gilt der Antrag als angenommen, wenn der Versicherer nicht binnen zwei Wochen schriftlich ablehnt oder ein abweichendes Angebot unterbreitet.

Bei fehlender Festlegung einer konkreten Annahmefrist im Antrag greift § 147 Abs. 2 BGB: Die Annahme muss dann in einem angemessenen Zeitrahmen erfolgen. Die Rechtsprechung setzt hier eine Obergrenze von etwa 14 Tagen an.

Fristbeginn und Fristverlängerung

Die Bindefrist beginnt mit der Aushändigung des unterschriebenen Antragsformulars an den Vermittler oder dem Posteingang beim Versicherer. Bei ärztlichen Untersuchungen in der Lebens- und Krankenversicherung startet die Frist erst mit dem Tag der Untersuchung bzw. dem Zugang des Untersuchungsberichts.

Eine übermäßig lange Bearbeitungszeit kann zur Ungültigkeit des Vertragsschlusses führen. So wurde in einem Gerichtsurteil eine Bearbeitungszeit von fünf Monaten für einen einfachen Tierhaftpflichtversicherungsantrag als nicht angemessen eingestuft.


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Wie kann die rechtzeitige Zustellung der Versicherungspolice nachgewiesen werden?

Die Beweislast für den Zugang der Versicherungsunterlagen liegt ausschließlich beim Versicherer. Ein einfacher Nachweis des Versands reicht dabei nicht aus, da kein allgemeiner Erfahrungssatz existiert, dass und innerhalb welcher Zeit Postsendungen den Empfänger erreichen.

Rechtssichere Zustellungsmöglichkeiten

Das Einwurf-Einschreiben gilt als grundsätzlich ausreichender Zustellungsnachweis. Nach der Rechtsprechung des BGH wird bei dieser Zustellungsart davon ausgegangen, dass der Empfänger spätestens 48 Stunden nach dem dokumentierten Einwurf die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte.

Die sicherste Zustellungsweise ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Anders als bei anderen Zustellungsarten wird hier nicht nur die Übergabe eines Briefes dokumentiert, sondern auch der konkrete Inhalt der zugestellten Unterlagen amtlich beurkundet.

Problematik bei verschiedenen Zustellungsarten

Bei einem Einschreiben mit Rückschein besteht das Problem, dass nur der Versand des Umschlags, nicht aber der tatsächliche Inhalt nachgewiesen werden kann. Wenn der Empfänger nicht persönlich angetroffen wird, erhält er lediglich eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten.

Ein einfacher Brief ist als Nachweis ungeeignet, da der tatsächliche Zugang beim Empfänger nicht nachgewiesen werden kann. Auch die Kombination von Brief und Fax bietet keine ausreichende Sicherheit, besonders wenn wichtige Anlagen wie die Police mitversendet werden sollen.

Gesetzliche Anforderungen

Der Versicherer muss dem Versicherungsnehmer folgende Unterlagen nachweisbar zustellen:

  • Den Versicherungsschein
  • Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen
  • Eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung

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Welche Rolle spielen besondere Umstände bei der Bemessung der Annahmefrist?

Die Annahmefrist nach § 147 Abs. 2 BGB verlängert sich durch verschiedene besondere Umstände, die der Antragende kennt oder kennen muss.

Organisatorische Faktoren

Verzögernde Umstände aus der Unternehmensstruktur sind bei der Fristbemessung zu berücksichtigen. Dazu gehören die Größe des Unternehmens, interne Entscheidungsprozesse und typische Bearbeitungsabläufe.

Saisonale und zeitliche Besonderheiten

Urlaubszeiten und Feiertage können die Annahmefrist verlängern. Wenn Sie beispielsweise ein Angebot zwischen Weihnachten und Neujahr abgeben, ist eine längere Bearbeitungszeit zu erwarten, da in dieser Zeit üblicherweise viele Mitarbeiter nicht im Dienst sind.

Komplexität des Geschäfts

Die Art und der Umfang des angebotenen Geschäfts beeinflussen die angemessene Überlegungsfrist maßgeblich. Bei komplexen Verträgen wie etwa finanzierten und beurkundungsbedürftigen Geschäften ist eine längere Prüfungszeit erforderlich. In solchen Fällen kann die Annahmefrist bis zu vier Wochen betragen.

Besondere geschäftliche Situationen

Außergewöhnliche Geschäftslagen können eine verlängerte Annahmefrist rechtfertigen. Ein Beispiel ist die Situation beim Wegfall des Steuerprivilegs für Lebensversicherungen zum Jahreswechsel 2004/2005, wo aufgrund der erhöhten Antragszahl eine sechswöchige Bearbeitungszeit als angemessen angesehen wurde.

Bei gewöhnlichen gewerblichen Verträgen, wie etwa Mietverträgen, ist hingegen in der Regel eine Annahmefrist von zwei bis drei Wochen ausreichend.


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Was sind die Voraussetzungen für ein wirksames Widerspruchsrecht bei Versicherungsverträgen?

Das Widerspruchsrecht bei Versicherungsverträgen unterliegt verschiedenen zeitlichen und formalen Voraussetzungen.

Grundsätzliche Widerspruchsfristen

Bei normalen Versicherungsverträgen beträgt die Widerspruchsfrist 14 Tage nach Erhalt der Versicherungsdokumente. Bei Lebens- und Rentenversicherungen gilt eine verlängerte Frist von 30 Tagen.

Besondere Regelungen für Altverträge

Für Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, gilt ein zeitlich unbegrenztes Widerspruchsrecht, wenn der Versicherer nicht oder deutlich fehlerhaft über die Kundenrechte informiert hat.

Formale Voraussetzungen

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und dem Versicherer innerhalb der Frist zugehen. Eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich.

Ausschlussgründe

Das Widerspruchsrecht ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit unter einem Jahr
  • Bei sofortigem Versicherungsschutz auf besonderen Antrag
  • Bei Versicherungen für Großrisiken

Folgen eines wirksamen Widerspruchs

Bei einem erfolgreichen Widerspruch müssen Sie sämtliche Zahlungen zuzüglich eines Nutzungsersatzes zurückerhalten. Dies gilt auch für bereits gekündigte Verträge, wenn die ursprüngliche Belehrung fehlerhaft war.


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Welche rechtlichen Folgen hat eine verspätete Annahme des Versicherungsantrags?

Bei einer verspäteten Annahme des Versicherungsantrags erlischt zunächst die Bindung an den ursprünglichen Antrag. Die Standardfrist für die Annahme eines Lebensversicherungsantrags beträgt sechs Wochen.

Rechtliche Einordnung der verspäteten Annahme

Die verspätete Zusendung der Versicherungspolice gilt rechtlich als neuer Antrag des Versicherers. Als Versicherungsnehmer sind Sie in diesem Fall nicht mehr an Ihren ursprünglichen Antrag gebunden und können frei über die Annahme dieses neuen Angebots entscheiden.

Handlungsmöglichkeiten

Bei Erhalt einer verspätet zugesandten Police haben Sie zwei Optionen:

  • Sie können das neue Angebot durch Zahlung der ersten Prämie konkludent annehmen. Der Versicherungsvertrag kommt dann zu den Bedingungen der zugesandten Police zustande.
  • Sie können das neue Angebot ablehnen, indem Sie die Prämienzahlung unterlassen.

Besondere Umstände

In bestimmten Fällen kann eine längere Bearbeitungszeit gerechtfertigt sein, etwa bei:

  • Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung
  • Antragstellung in typischen Urlaubszeiten
  • Außergewöhnlich hohem Antragsaufkommen

Bei erkennbar rechtzeitiger Absendung der Annahme, die nur aufgrund unregelmäßiger Beförderung verspätet zugeht, gilt die Annahme als rechtzeitig, sofern der Antragende die Verspätung nicht unverzüglich anzeigt.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Annahmefrist

Eine gesetzlich oder vertraglich festgelegte Zeitspanne, innerhalb derer ein Vertragsangebot angenommen werden muss, damit ein wirksamer Vertrag zustande kommt. Die Frist beginnt mit Zugang des Angebots und richtet sich nach § 147 BGB. Bei Anwesenheit der Parteien muss die Annahme sofort erfolgen, bei räumlicher Distanz gilt eine angemessene Überlegungsfrist. Die Länge der Frist hängt von den konkreten Umständen ab. Zum Beispiel können bei Versicherungsverträgen zum Jahresende, wenn viele Anträge eingehen, auch sechs Wochen noch angemessen sein.


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Widerspruchsrecht

Ein gesetzlich verankertes Recht des Verbrauchers, einen bereits geschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Versicherungsverträgen muss der Versicherer den Kunden über dieses Recht belehren. Die Widerspruchsfrist beginnt erst mit vollständiger Information des Versicherungsnehmers. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, kann das Widerspruchsrecht auch noch Jahre später ausgeübt werden. Geregelt ist dies im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).


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Policenzustellung

Der Vorgang der Übermittlung des Versicherungsscheins (Police) und aller relevanten Vertragsunterlagen vom Versicherer an den Versicherungsnehmer. Die Police ist die Urkunde über den Versicherungsvertrag und dokumentiert dessen wesentliche Inhalte. Der Zeitpunkt der Zustellung ist wichtig für den Beginn verschiedener Fristen, wie z.B. die Widerspruchsfrist. Im Streitfall muss der Versicherer die rechtzeitige Zustellung nachweisen können.


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Rückabwicklung

Die vollständige Rückgängigmachung eines Vertrags, bei der alle bereits ausgetauschten Leistungen zurückgewährt werden müssen. Bei Versicherungsverträgen bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückerhält, während eventuelle Leistungen der Versicherung zurückzuzahlen sind. Eine Rückabwicklung kommt etwa bei erfolgreichem Widerruf oder bei Unwirksamkeit des Vertrags in Betracht. Geregelt in §§ 346 ff. BGB.


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Steuerprivileg

Eine steuerliche Vergünstigung, die bestimmte Geschäfte oder Anlageformen gegenüber anderen bevorzugt behandelt. Bei Lebensversicherungen bestand bis 2004 eine besondere steuerliche Begünstigung der Erträge. Die Ankündigung der Abschaffung dieser Privilegierung zum Jahreswechsel 2004/2005 führte zu einem massiven Anstieg von Versicherungsabschlüssen. Grundlage waren die damaligen Regelungen im Einkommensteuergesetz.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 5a VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser Paragraph regelt das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers im Lebensversicherungsvertrag. Er ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, den Vertrag binnen einer bestimmten Frist nach Zugang der Vertragserklärung zu widerrufen, falls er über sein Widerspruchsrecht nicht ordnungsgemäß informiert wurde. Im vorliegenden Fall hat der Kläger am 07.01.2020 Widerspruch gegen den Rentenversicherungsvertrag eingelegt, was zentrale Bedeutung für die rechtliche Prüfung der Ansprüche hat.
  • § 663 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): dieser Paragraph beschäftigt sich mit der Regelung von Aufträgen und dem Bezirksverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten ist es von Bedeutung, inwiefern der Vertrag ordnungsgemäß zustande gekommen ist und welche Informationen dem Kläger zur Verfügung gestellt wurden. Die Frage, ob der Versicherungsvertrag durch die Annahme des Antrags des Klägers zustande kam, hängt eng mit den Vorschriften des BGB über Verträge zusammen.
  • § 305c BGB: Diese Vorschrift befasst sich mit der überraschenden Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen. Falls eine Klausel im Vertrag des Klägers überraschend ist oder den Kunden unangemessen benachteiligt, kann sie als nichtig betrachtet werden. Ob dies hier zutrifft, könnte die Ansprüche des Klägers auf Rückabwicklung des Vertrages beeinflussen, insbesondere in Bezug auf die Widerspruchsbelehrung.
  • § 8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser Paragraph gibt einen Überblick über die Informationspflichten, die der Versicherer den Versicherungsnehmern gegenüber hat. Es ist entscheidend zu berücksichtigen, ob die Beklagte alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt hat, um eine fundierte Entscheidung des Klägers bezüglich des Widerspruchs zu ermöglichen. Eine unzureichende Information könnte die Rechte des Klägers stärken.
  • § 1 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (HWiG): Dieses Gesetz regelt das Widerrufsrecht in bestimmten Verkaufssituationen und hilft dabei zu verstehen, welche Maßstäbe an die Widerspruchsbelehrungen und deren Inhalte zu legen sind. Obwohl das HWiG nicht direkt auf den Rentenversicherungsvertrag zutrifft, gibt es relevante Parallelen zu den Informationspflichten und Widerspruchsrechten, die auch im Rahmen des VVG gelten.

Das vorliegende Urteil

OLG Karlsruhe – Az.: 12 U 108/21 – Urteil vom 24.10.2024


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