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Bonussystem für Verkehrssünder

Strafpunkte können in Flensburg ab 1999 abgebaut werden


Allgemein

18 Punkte „auf einmal“

Aufbauseminar

Besondere Seminare für Fahranfänger

Besondere Seminare für Fahren unter Alkohol und berauschenden Mitteln

Freiwillige Teilnahme an Maßnahmen

Maßnahmen der Verwaltungsbehörde nach Erreichen eines Punktestandes

Neuerteilung der entzogenen Fahrerlaubnis

Verkehrspsychologische Beratung


Allgemein

Mit einem Bonussystem können Verkehrssünder von 1999 an ihr Strafpunkte-Konto in der Flensburger Zentralkartei abbauen. Das ab 01.01.1999 geltende Gesetz mit einem neuen Strafpunktesystem enthält unter anderem „Angebote und Hilfestellungen“ für reuige Verkehrssünder. Wer bereit ist, bei Aufbauseminaren in Gruppengesprächen seine „Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr“ zu erkennen und abzubauen, dem werden Strafpunkte abgezogen.

Bei 8 bis 13 Punkten erhält der Autofahrer eine Verwarnung (kostenpflichtig DM 35,–) und wird auf die Möglichkeit hingewiesen freiwillig an einem Aufbauseminar etwa bei einer Fahrschule teilzunehmen. Eine erfolgreiche Teilnahme wird bei bis zu 8 vorhandenen Strafpunkten mit dem Abzug von 4 Punkten belohnt. Wer schon 9 bis 13 Strafpunkte gesammelt hat, erhält nur einen „Bonus“ von 2 Punkten.

Bei 14 bis 17 Punkten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet (kostenpflichtig DM 50,–), ohne daß deshalb Punkte abgezogen werden. Hat der Betroffene innerhalb der letzten 5 Jahre schon an einem Aufbauseminar teilgenommen, gibt es außerdem eine Verwarnung. Geht der Verkehrssünder freiwillig zu einerverkehrspsychologischen Beratung, werden von den 14 bis 17 immerhin noch 2 Punkte abgezogen. Allerdings führt der Besuch eines freiwilligen Aufbauseminars oder einerverkehrspsychologischen Beratung jeweils nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkteabzug. Wer trotz der neuen Möglichkeiten und Hilfen 18 Punkte oder mehrerreicht, dem wird wie bisher „im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen“.

Maßnahmen der Verwaltungsbehörde nach Erreichen eines bestimmten Punktestandes:

8 Punkte

Ergeben sich für den Betroffenen 8 bis maximal 13 Punkte, so wird er schriftlich verwarnt. Seine Verkehrszuwiderhandlungen werden ihm vorgehalten. Er wird auf die Möglichkeiten eines Aufbauseminars hingewiesen. Bei Teilnahme bis zu einem Stand von 8 Punkten gibt es einen Erlaß von 4 Punkten. Bei einem Stand von 9-13 Punkten wird ein Erlaß von 2 Punkten gewährt. Der Besuch des Aufbauseminars ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.

14 Punkte

Bei Erreichen von 14 Punkten, aber nicht mehr als 17 Punkten, wird schriftlich verwarnt und die Teilnahme – innerhalb angemessener Frist – an einem Aufbauseminarangeordnet. Punkterabatt wird nicht gewährt. Hat der Betroffene in den letzten 5 Jahren bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, so wird er nur schriftlich verwarnt. Bei Nichtteilnahme am angeordneten Aufbauseminar wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist erst nach 6 Monaten und nach bestandener MPU möglich. Widerspruch und Anfechtungsklage haben hier keine aufschiebende Wirkung.

Alle Betroffenen werden auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung (bei Teilnahme bis zu 18 Punkten 2 Punkte Erlaß) und auf die bei 18 Punkten drohende automatische Fahrerlaubnisentziehung hingewiesen.

18 Punkte

Ergeben sich 18 oder mehr Punkte, so gilt der Betroffene als ungeeignet und die Fahrerlaubnis ist automatisch zu entziehen. Eine Neuerteilung ist erst nach 6 Monaten und nach bestandener MPU möglich. Ausnahmen von der automatischen Entziehung kann die Verwaltungsbehörde genehmigen. Dies wird aber nur in wenigen, besonders gelagerten Fällen möglich sein.

Wenn keine Verwarnung oder Information bei 14 oder mehr Punkten:

Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 Punkte ohne von der Fahrerlaubnisbehörde verwarnt und auf ein Aufbauseminar hingewiesen worden zu sein, oder sogar 18 Punkte ohne diesen Hinweis, wird er so gestellt, als ob er 9 Punkte hätte.

18 Punkte „auf einmal“

Wer auf einmal 18 Punkte erreicht, ohne daß er vorher die Hilfestellungen des Punktsystems – Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung – in Anspruch nehmen konnte, wird so gestellt, als ob er 14 Punkte hätte.

Aufbauseminar

Die Teilnehmer am Aufbauseminar sollten durch Mitwirkung an Gruppengesprächen (6 bis 12 Teilnehmer – Einzelseminare sind auf Antrag möglich; Kosten liegen bei ca. DM 500,–) veranlaßt werden, Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr zu erkennen und abzubauen. Das Risikobewußtsein ist zu fördern und die Gefahrenerkennung zu verbessern. Eine Fahrprobe findet statt.

Der Kurs hat 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten. Die Fahrprobe dauert mindestens 30 Minuten. Die Aufbauseminare werden von besonders ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt.

Die Teilnahmebescheinigung ist der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Für den vorgesehenen Punkterabatt und die Berechnung der 5-Jahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Punkteabzug nur einmal in 5 Jahren. Ein Punktabbau wird nur bei freiwilliger Teilnahme gewährt, nicht aber bei einer Anordnung!

Besondere Seminare für Fahren unter Alkohol und berauschenden Mitteln

Liegen alkohol- oder drogenbedingte Straftaten oder solche mit Fahrerlaubnisentziehung oder Ordnungswidrigkeiten wegen Überschreitung der 0,5-0,8-Promille-Grenze, oder wegen Fahrens unter berauschenden Mitteln vor, ist – für den Punkterabatt und zur Vermeidung von Führerscheinmaßnahmen – eine Teilnahme an besonderen Aufbauseminaren notwendig. Die Kurse werden für 6 bis 12 Teilnehmer abgehalten und bestehen aus einem Vorgespräch und 3 Sitzungen von jeweils 180 Minuten. Wissenslücken über die Wirkung des Alkohols und anderer berauschender Mittel sind zu schließen, Verhaltensmuster zur Vermeidung dieser Taten zu entwickeln. Die Seminare werden von amtlich anerkannten Seminarleitern (besonders geschulten Diplom-Psychologen) durchgeführt. Vorgesehener Punkterabatt und die Berechnung der 5-Jahresfrist ist auf das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung abzustellen. Punkterabatt nur einmal in 5 Jahren. Einzelseminare sind möglich.

Besondere Seminare für Fahranfänger

Dies entspricht von Form und Inhalt einem allg. Aufbauseminar. Es ist allerdings für Führerscheinneulinge mit geringer Erfahrung ausgerichtet, es geht insbesondere darum, das Risikobewußtsein zu fördern und die Gefahrenerkennung zu verbessern. Punkte können hierbei nicht abgebaut werden (vgl. Probeführerschein).

Verkehrspsychologische Beratung

Die verkehrspsychologische Beratung wird nicht angeordnet, sondern lediglich als Hilfestellung angeboten. Belohnt wird die Teilnahme mit einem Bonus von 2 Punkten.

In der verkehrspsychologischen Beratung sollen Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und die Bereitschaft entwickelt werden, diese Mängel abzubauen (Zielgruppe: Verkehrsteilnehmer mit 14 bis 17 Punkten). Die Beratung ist ein Einzelgespräch, das in der Regel an 3 Terminen stattfindet und zusammen mindestens 4 Stunden dauert. Über dieses Gespräch wird ein Protokoll angefertigt, das allein für den Betroffenen bestimmt ist. Eine Fahrprobe ist möglich. Berater ist ein Diplom-Psychologe mit besonderer Qualifikation; Kosten ca. DM 600,-. Bei vorgesehenem Punkterabatt und zur Berechnung der 5-Jahresfrist ist das Datum der vorgelegten Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Punkteabzug ist nur einmal in 5 Jahren möglich.

Neuerteilung der entzogenen Fahrerlaubnis

Frühestens 6 Monate nach der Fahrerlaubnisentziehung (aufgrund des Punktesystems) ist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis möglich. Eine Antragstellung und Durchführung der MPU-Begutachtung, die in der Regel angeordnet wird, ist schon vor Ablauf der Frist sinnvoll. Die Wiedererteilung erfolgt nach jetzt geltendem Recht (neue Klasseneinteilung). In besonders gelagerten und begründeten Einzelfällen kann sowohl von der 6-Monatsfrist wie auch von der Regel-MPU eine Ausnahme gewährt werden. Die Verwaltungsbehörden legen dies sehr eng aus.

Freiwillige Teilnahme an Maßnahmen

Wer mit weniger als 14 Punkten freiwillig an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmt, erhält den vorgesehenen Punkterabatt, wenn er die Teilnahmebescheinigung innerhalb von 3 Monaten der Fahrerlaubnisbehörde vorlegt. Bei Verstößen im Zusammenhang mit Alkohol und berauschenden Mitteln wird Punkteabzug nur bei Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar gewährt. Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von 0 Punkten zulässig.

Beispiele für Strafpunkte: (vgl. Bußgeldkatalog)

1 Punkt: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 21-25 km/h

3 Punkte: Überschreitung um 26-40 km/h

3 Punkte: Vorfahrtsberechtigten gefährden

3 Punkte: Überfahren einer roten Ampel

3 Punkte: Fußgänger gefährden

2 Punkte: 0,5-0,8 Promille

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